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Altpreisanspruch bei Zulassung auf Vater erloschen

Themenstarteram 29. März 2009 um 15:31

Hallo zusammen,

mein Fall hat glaube ich nicht wirklich mit Versicherungen zu tun, aber eventuell weiß ja einer bescheid. (außerdem wüsste ich nicht, in welches forum ich dies posten soll).

Sachverhalt:

Ich habe einen Neuwagen bestellt und finanziere dieses, die Zulassung jedoch läuft über meinen

Vater.

Das Auto ist ein Audi A5, welches eine utopische Lieferzeit hat. Ich habe es im August 2008 bestellt und durfte mein Auto am 21. März 2009 abholen.

Im Kaufvertrag stand dabei, dass Preisanpassungen (= Preiserhöhungen) möglich sind.

Das geschah auch im Dezember 2008. Die musste ich so akzeptieren.

Nun heißt es in einer Nachricht von meinem Händler

Hallo Sehr geehrter ...

die Zulassung auf Ihren Vater bereitet uns massive Probleme.

Das Fahrzeug wurde mit einem Altpreisanspruch bestellt.

Dieser Altpreisanspruch ist "Personenbezogen".

Das heißt, eine Zulassung darf nur auf die Person erfolgen, auf die

der Kaufvertrag ausgestellt und auf die das Fahrzeug bestellt ist.

Da die Daten im Werkssystem bei Audi hinterlegt sind, wird uns die

Differenz zwischen Altpreis und Neupreis belastet.

Diese Rückbelastung (755,- €) müssen wir leider an Sie weiterberechnen.

...

 

Was hält ihr davon? Man hat mir vorher nie was darüber gesagt, dass es zu Problemen führt, wenn es nicht auf mich zugelassen wird.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

A5 fahren wollen, und wegen 755 Euro vom kauf zurücktreten wollen? verstehs zwar nicht, aber ich denke du wirst es zahlen müssen. Drohen lassen werden Die sich bestimmt nicht.

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am 29. März 2009 um 15:37

...mal ins passendere Forum verschoben.

Grüße

Schreddi

Wenn Du schon im Kaufvertrag unterschrieben hast, dass Preiserhöhungen möglich sind, dann warst Du doch schon informiert.

Das schreiben besagt doch nur, dass wenn das Auto auf Dich zugelassen worden wäre, Du von der Preiserhöhung verschont geblieben wärest.

Themenstarteram 30. März 2009 um 9:10

Hallo Drloet

ich glaube du hast da was misverstanden.

Ich habe ja schon eine Preiserhöhung bezahlt.

Ne, das kapiere ich nicht.

Ich dachte, die 755,- Euro sind die Preiserhöhung vom Dezember.

Ich habs so verstanden dass irgendwann der Fahrzeugpreis schonmal nach oben hin angepasst wurde.

Nun wäre nochmal eine Anpassung in Höhe von 7xx€ fällig?

Aber ich check echt nicht was das soll. Möglicherweise sind das Kosten für Anmeldung, Fzg-Brief + überführung die dir erlassen wurden und nun, da du den Wagen "weitergibst" (möglicherweise sogar weiterverkaufst) musst du das bezahlen???

Themenstarteram 30. März 2009 um 13:46

Anmeldung wurde von mir vorgenommen. Überführung gab es nicht, ich habe es ab Werk abgeholt.

Ich verkaufe es auch nicht weiter. Es ist in meinem Besitz (rechtmäßig bin ich glaube ich der Halter). Jedoch ist das Auto auf meinen Vater zugelassen. Das passt wohl Audi nicht, da die Bestellung auf meinen Namen lief.

Hast Du denn das Fahrzeug bei Bestellung noch zum alten Preis bekommen, weil es wenige Tage vorher eine Preiserhöhung gab?

Dann kann ich mir das vorstellen, dass der Händler einen Altpreisanspruch geltend machen kann, wenn es in der Verkaufsphase, also zwischen erstem Angebot und Vertragsabschluß eine Preiserhöhung gab.

Solche Bestellungen zum alten Preis sind logischerweise personengebunden, denn sonst könnten die Händler einen Tag vor der Preiserhöhung unbegrenzt Autos vorbestellen und dann im Kundenauftrag bis zur Produktion umkonfigurieren und dem Kunden zum aktuellen, höheren Preis anbieten.

Der Händler hätte so an jedem AUto 750,- Euro mehr verdient, was Audi seinen Händlern nicht gönnen wird.

Das würde aber bedeuten, dass es seit etwa Juni 2008 schon zwei Preiserhöhungen gegeben hat.

Ist dem so?

DIe vermutlich alles entscheidende rechltiche Frage:

Steht irgendwo im unterschriebenen Kleingedrucktem, dass der Altpreisanspruch personengebunden ist und wußtest Du, dass Du das Fahrzeug noch zum alten Preis orderst?

Bei einer Preiserhöhung hat man ein Rücktrittsrecht. Drohe mit diesem. Der Schaden durch die Zulassung ist für den Autohändler höher als 750 Euro, damit dürfte er von der Forderung absehen.

Auch kann der Autohändler den Schaden durch die Zulassung nicht von von Dir einklagen, da er den Sachverhalt der Preiserhöhung Dir vor der Erstzulassung hätte mitteilen müssen, so dass Du von Deinem Rücktrittsrecht hättest Gebrauch machen können, ohne dass ein Schaden entsteht.

Einen Brief an den Händler zu diesem Sachverhalt würde ich mit der Anmerkung "Kopie an Audi AG" versenden und auch gleich die Kopie an die Kundenabteilung nach Ingolstadt senden. Und dann einmal abwarten.

Auf eine Argumentation "hätte ich das gewusst, hätte ich den Wagen auf mich zugelassen" würde ich nicht bauen, denn dies ist juristisch irrelevant.

Themenstarteram 30. März 2009 um 15:16

Vielen Dank für die Antworten soweit!

Aber es ist ja die Audi AG, die diesen Betrag verlangt, und nicht der Händler.

Kann ich denn immer noch vom Vertrag zurücktreten (oder zumindest damit drohen), obwohl ich ja das Fahrzeug schon seit einer Woche fahre?

A5 fahren wollen, und wegen 755 Euro vom kauf zurücktreten wollen? verstehs zwar nicht, aber ich denke du wirst es zahlen müssen. Drohen lassen werden Die sich bestimmt nicht.

Themenstarteram 30. März 2009 um 15:55

Hi

Es geht ja nicht darum, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das Auto ist ein Traum, und ich werde es nicht abgeben.

Nur finde ich das eine Frechheit, dass ich schonmal eine Preiserhöhung gezahlt habe, 3 Monate nach meiner Bestellung. Nun kommen sie daher und finden wieder irgendwas, wo sie wieder kassieren können.

Zitat:

Original geschrieben von rollbond

Vielen Dank für die Antworten soweit!

 

Aber es ist ja die Audi AG, die diesen Betrag verlangt, und nicht der Händler.

 

Kann ich denn immer noch vom Vertrag zurücktreten (oder zumindest damit drohen), obwohl ich ja das Fahrzeug schon seit einer Woche fahre?

Zwei Preiserhöhungen innerhalb von acht Monaten sind unwahrscheinlich. Lässt sich aber schnell klären.

 

 

Meine Empfehlung:

Der Forderung schriftlich widersprechen und Händler bitten, mitzuteilen, aufgrund welcher Klausel im Kaufvertrag diese Forderun gestellt wird. Ist nichts im Vertrag geregelt, muss auch nicht bezahlt werden. Händler kann nicht einseitig Vertrag abändern. Änderung des Vertrages kommt nur zustande, wenn beide Parteien (Käufer und Verkäufer) zustimmen.

 

O.

 

Ähh moment mal.

Hast du das Fahrzeug über Audi finanziert oder Bar bezahlt?

Ich suche gerade nach einem Rechtsanspruch, den Audi geltend machen könnte oder versucht abzuleiten. Bei einer Finanzierung lass ich mir irgendwie noch eingehen, die kann an Bedingungen geknüpft sein.

Aber sonst? Eigentümer ist der, der im Kaufvertrag steht. Punkt. Und der Eigentümer kann mit dem Ding machen, was er will, verschenken, auf Oma zulassen, zu Schrott fahren und demolieren oder sonst was.

Schreib mal genau "wie" du das Auto gekauft hast (Bar/Leasing/Fianzierung) welche Versicherung (Audi & sonstige) und auf welchem § und sonst was die sich berufen...

 

so long,

Zitat:

Original geschrieben von GolfOcean

Bei einer Preiserhöhung hat man ein Rücktrittsrecht. Drohe mit diesem. Der Schaden durch die Zulassung ist für den Autohändler höher als 750 Euro, damit dürfte er von der Forderung absehen.

Auch kann der Autohändler den Schaden durch die Zulassung nicht von von Dir einklagen, da er den Sachverhalt der Preiserhöhung Dir vor der Erstzulassung hätte mitteilen müssen, so dass Du von Deinem Rücktrittsrecht hättest Gebrauch machen können, ohne dass ein Schaden entsteht.

Einen Brief an den Händler zu diesem Sachverhalt würde ich mit der Anmerkung "Kopie an Audi AG" versenden und auch gleich die Kopie an die Kundenabteilung nach Ingolstadt senden. Und dann einmal abwarten.

Auf eine Argumentation "hätte ich das gewusst, hätte ich den Wagen auf mich zugelassen" würde ich nicht bauen, denn dies ist juristisch irrelevant.

Bei einer Preiserhöhung kann man i.a. nicht vom Vertrag zurücktreten, nur unter engen Voraussetzungen.

 

@ TE

Wie lautet dann die Preisanpassungsklausel im Vertrag?

 

O.

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