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Brauche umbedingt eure Hilfe um meinen Vater von einer Zielfinanzierung abzuhalten...

Themenstarteram 9. Juni 2016 um 19:24

Nabend zusammen,

mein Vater steht kurz vor dem Kauf eines Neuwagens bei BMW.

Er hat ein Angebot von einem 118i vorliegen. Da er Gewerbetreibender ist ohne Mwst.. Inkl. Rabatt ergibt sich ein Nettopreis von ca. 25.000€.

Bei dieser (mir neuen) Zielfinanzierung ist kein verbrieftes Rückgaberecht dabei. Er würde das Fahrzeug über 3 Jahre zu ca. 220€ im Monat abbezahlen, bei 1% Zinsen. Die Schlussrate (und damit will man locken) liegt bei utopischen 17.000€. Es ist keine Laufleistung vereinbart. Der Händler meinte lediglich (Email) das nach den 3 Jahren ein "Ankauf" (logisch warum auch nicht) möglich wäre. Das Fahrzeug darf lediglich nicht über 150.000 km gefahren worden sein.

Jetzt kommt für mich das große ABER: Mein Vater fährt 30.000km im Jahr. Der Wert des Wagens wird doch nach den 3 Jahren schon unter den ausstehenden 17.000€ liegen, die mein Vater ja so oder so an der Backe hat, da kein verbrieftes Rückgaberecht gegeben wird. D.h. mein Vater fährt innerhalb von kurzer Zeit - lasst es mal 6 Jahre sein - das Auto auf fast 200.000km runter. Es würden dann bei gleicher Zinslage noch mind. 9.000€ ausstehen.

Das Auto wird das doch niemals mehr Wert sein?!?!?!

Ich habe große Angst, dass sich mein Vater hier einen riesen Kredit holt, wo er am Ende noch nach 6 Jahren ca. 10.000€ offen hat und ein altes reparaturanfälliges Auto das kaum mehr etwas Wert ist ???

Er will z.B. nicht einsehen, dass die Laufleistung den Wert bestimmt.....Ihr wisst nicht wieviele Beispiele ich schon genannt habe..aber er sieht nur: dicken 1er BMW zu niedriger Rate fahren.

Gebt mir bitte ein paar Argumente, die ich Ihm Vortragen kann. Ich bin leider am Ende mit meinem Latein.

Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße

Beste Antwort im Thema

Hab das Thema mal verschoben.

Seid ihr zufällig Ossis? :D

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am 9. Juni 2016 um 19:34

N'abend,

wie wäre denn mit einem jungen Gebrauchten? Da ist der Wertverlust nicht mehr so hoch. Allerdings weiß ich nicht, ob es da einen Unterscheid gibt, wenn man den Kaufpreis steuerlich geltend macht. Aber da kann der freundliche Verkäufer bestimmt helfen.

Ansonsten würde mich schon die enorme Endsumme von 17.000,-€ abschrecken. Du kannst Ihm ja mal vorhalten, was man für die 17.000,-€ (die er ja nicht mehr Wert sein wird) alles schönes bekommt.

Ist eine klassische Finanzierung nicht möglich?

Viele Grüße,

Marcel

am 9. Juni 2016 um 19:40

Wenn er Gewerbetreibender ist, kann er dann nicht günstig Leasen? Da hat er auch eine niedrige monatliche Rate und muss zum Schluss gar nichts zahlen (außer er macht was kaputt natürlich).

Alterstarrsinn? Wie ist er denn Gewerbetreibender geworden? Also mit einem vernünftigen Konzept sicher nicht ...

... lass ihn doch einfach mal ein paar Beispiele raussuchen, was man aktuell für einen 3 Jahre alten BMW 1er mit 90.000 km auf der Uhr zahlt. Und lass ihn die Differenz zu den 17.000 € in die Finanzierung einrechnen. Das ganze nochmal mit 6 Jahren und 9000 €.

Nein, in beiden Fällen zahlt er irgendwann das fehlende Geld so richtig nach.

Ihr habt doch ein gutes Beispiel in der Familie - deinen VW UP ;) Hoffentlich bringt er der 1er öfter zur Wartung, sonst wird der Wert noch mehr sinken ;)

....muss echt schmunzeln "dicker 1er" :D :D

Hier in Kürze Argumente gegen so eine "Zielfinanzierung" :

a. wenn Fahrzeug "normal" leasen, kann am Ende der Laufzeit der Wagen einfach

abgegeben od. gegen einen "neuen" getauscht werden..

Das geht bei BMW im "Geschäftskunden" Bereich recht Streßfrei über die Bühne

b. die monatliche Leasinsrate kann er direkt von der Steuer absetzen, gegenüber der

Kredit-Rate. Hier kann er, wenn überahaupt, nur den gesamten Betrag Steuerlich

absetzen, aber auch nur, wenn er als "Firmenwagen" genutzt wird und hier ist

das Problem

c. bei Privater Nutzung kommt die 1% Regelung und dabei wird der Listenpreis zugrunde

gelegt, unabhängig was er bezahlt hat, ergo, kostet ihn der WAgen dann locker mehr

als diese 220€ denn, dazu kommen 1% pro Jahr..

Das sollten doch richtig gute Gründe für ein "Geschäftsleasing" sein.

Grüße

Hab das Thema mal verschoben.

Seid ihr zufällig Ossis? :D

@TE Wenn Du über den Gang zum Vormundschaftsgericht nachdenkst, dann wird er sicherlich über eine Enterbung nachdenken. Echt eine blöde Situation. Letztlich ist es sein Geld und damit darf der Papa jeden Unfug anstellen, den er machen möchte. Wenn die Logik nicht greift, dann versuch es mit umgedrehter Psychologie: bekräftige ihn und bitte darum, dass er für dich parallel einen zweiten Wagen mitfinanziert, weil es für ihn so "spottbillig" ist. Oder lass ihn diesen Blödsinn halt machen und sag nichts mehr dazu. Ist vielleicht für das eigene Nervenkostüm auch besser.

am 10. Juni 2016 um 13:16

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. Juni 2016 um 15:10:09 Uhr:

Wenn Du über den Gang zum Vormundschaftsgericht nachdenkst, dann wird er sicherlich über eine Enterbung nachdenken.

Kann jemand, der entmündigt würde, noch sein Erbe verteilen?

Wenn nicht, dann muss der TE nur schneller als sein Vater sein ;).

Das eigentliche Problem daran ist, dass nicht jede bescheuerte finanzielle Entscheidung ausreicht, um eine rechtliche Betreuung herbeizuführen. Heutzutage wird nicht mehr entmündigt. Es kann nur für zu benennende Teilbereiche eine Betreuung eingerichtet werden. Der zu Betreuende wird zuvor dazu angehört. Und wenn dann ein staatlicher Betreuer eingesetzt wird, dann hat der halt die Entscheidungsgewalt über die finanziellen Belange. Das könnte ein Schuss in den Ofen werden.

am 10. Juni 2016 um 13:50

Ich dachte eigentlich, dass du das nicht ganz ernst meinst ;).

Genau so blöde Entscheidungen treffen junge Leute doch auch. Muss man alten Leuten da gleich die Ausübung ihres freien Willens nehmen? Nur weil man geil auf das Erbe ist?

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 10. Juni 2016 um 09:05:20 Uhr:

....muss echt schmunzeln "dicker 1er" :D :D

[...] ergo, kostet ihn der WAgen dann locker mehr

als diese 220€ denn, dazu kommen 1% pro Jahr..

Ja, so ein 1er ist schon ein fettes Auto *lol*

Abgesehen davon: 1% werden PRO MONAT dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet und versteuert. Nicht pro Jahr. Das kann man mit Fahrtenbuch umgehen und hat im übrigen ÜBERHAUPT nichts mit der Finanzierung des Wagens zu tun.

Eben. 1% hat man beim Leasing genau so.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 10. Juni 2016 um 15:50:12 Uhr:

Ich dachte eigentlich, dass du das nicht ganz ernst meinst ;).

Ich würde das ja auch nicht machen ;).

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