Altpreisanspruch bei Zulassung auf Vater erloschen
Hallo zusammen,
mein Fall hat glaube ich nicht wirklich mit Versicherungen zu tun, aber eventuell weiß ja einer bescheid. (außerdem wüsste ich nicht, in welches forum ich dies posten soll).
Sachverhalt:
Ich habe einen Neuwagen bestellt und finanziere dieses, die Zulassung jedoch läuft über meinen
Vater.
Das Auto ist ein Audi A5, welches eine utopische Lieferzeit hat. Ich habe es im August 2008 bestellt und durfte mein Auto am 21. März 2009 abholen.
Im Kaufvertrag stand dabei, dass Preisanpassungen (= Preiserhöhungen) möglich sind.
Das geschah auch im Dezember 2008. Die musste ich so akzeptieren.
Nun heißt es in einer Nachricht von meinem Händler
Hallo Sehr geehrter ...
die Zulassung auf Ihren Vater bereitet uns massive Probleme.
Das Fahrzeug wurde mit einem Altpreisanspruch bestellt.
Dieser Altpreisanspruch ist "Personenbezogen".
Das heißt, eine Zulassung darf nur auf die Person erfolgen, auf die
der Kaufvertrag ausgestellt und auf die das Fahrzeug bestellt ist.
Da die Daten im Werkssystem bei Audi hinterlegt sind, wird uns die
Differenz zwischen Altpreis und Neupreis belastet.
Diese Rückbelastung (755,- €) müssen wir leider an Sie weiterberechnen.
...
Was hält ihr davon? Man hat mir vorher nie was darüber gesagt, dass es zu Problemen führt, wenn es nicht auf mich zugelassen wird.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
Beste Antwort im Thema
A5 fahren wollen, und wegen 755 Euro vom kauf zurücktreten wollen? verstehs zwar nicht, aber ich denke du wirst es zahlen müssen. Drohen lassen werden Die sich bestimmt nicht.
38 Antworten
Hallo allerseits,
habe nun eine Antwort auf mein Schreiben bekommen, die wie folgt lautet:
Zitat:
zur Begründung der Mehrkosten:
Der gewährte Altpreisschutz der Audi AG ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Unter anderem müssen die Adressdaten des Bestellers durchgängig
von Bestellung bis zur Zulassung des Fahrzeugs identisch sein.Die Bestimmungen hierüber sind in der Richtlinie zur Altpreisfakturierung durch die Audi AG geregelt.
In Ihrem Fall hat der Hersteller zwischen der Bestellung und der Auslieferung des Fahrzeugs
zwei Preiserhöhungen durchgeführt.
Das ist ja der Hammer, tatsächlich 2 Preiserhöhungen innerhalb von 8 Monaten!!!
Dieses Beispiel zeigt mal wieder exemplarisch, wie wichtig es ist, das "Kleingedruckte" der Verträge äußerst genau zu lesen und nicht jede Vertragsbedingung anstandslos zu akzeptieren...
Zitat:
Die Bestimmungen hierüber sind in der Richtlinie zur Altpreisfakturierung durch die Audi AG geregelt.
Was aber wenn ich so eine Bestimmung nie erhalten habe?
Zitat:
Original geschrieben von rollbond
Was aber wenn ich so eine Bestimmung nie erhalten habe?Zitat:
Die Bestimmungen hierüber sind in der Richtlinie zur Altpreisfakturierung durch die Audi AG geregelt.
Wie bereits mehrfach ausgeführt: Wenn nichts darüber im Vertrag steht, können auch keine Forderungern gestellt werden.
Der Verkäufer hätte, wenn er sich darauf beruft, die Bestimmungen der Audi AG in den Vertrag mitaufnehmen müsssen. Entscheidend ist, was zwischen Käufer und Verkäufer und nicht was zwischen Händler und Audi Werk vereinbart wurde. Also Keine Rechtsgrundlage für die Forderung und deshalb Zahlung ablehnen.
Du kannst ja auch nicht den Preis kürzen, wenn Du mit Deiner Bank eine Vereinbarung hast, die besagt, dass der Autokredit nur in einer gewissen Höhe gewährt wird.
O.
Ähnliche Themen
Die Methoden, die Hersteller und Händler praktizieren, um Preiserhöhungen durchzudrücken, werden scheinbar immer dreister...😠
@ go-4-golf: vielen dank für die nützlichen Tipps!
@Drahkke: Meine Rede... Ich finde das auch eine dreiste Art.
Zitat:
Original geschrieben von rollbond
@ go-4-golf: vielen dank für die nützlichen Tipps!@Drahkke: Meine Rede... Ich finde das auch eine dreiste Art.
@ TE
Im übrigen ist das, was der Verkäufer gesagt hat, nur eine Behauptung, deren Richtigkeit von Dir nicht nachgeprüft werden kann.
Lass dich nicht beirren und bezahle nur den vereinbarten Preis.
O.
Hallo zusammen,
heute habe ich eine Antwort von meinem 🙂 erhalten:
...
Nach zahlreichen Gesprächen mit der Audi AG habe ich nun die Freigabe
bekommen, dass es in Ihrem Fall bei dem bisherigen Preis bleibt.
...
Das freut mich natürlich gewaltig! Hätte ich zwar nie erwartet, aber hier sieht man
dass es sich manchmal lohnt, für sein Recht zu kämpfen.
Vielen Dank auch für die nützlichen Tips hier!!
Sonnige Grüße!
Herzlichen Glückwunsch!