Alternative zu Led Heckleuchten

Audi S5 8T & 8F

Hallo zusammen ,

da mir der nachrüstsatz der Neuen LED Heckleuchten zu teuer ist habe ich als Alternative
mir bei Ebay geläserte schwarze rückleuchten gekauft .

Hab jetzt zwar kein ABE dafür aber ist mir schnuppe .

Was haltet Ihr davon ?

Gruß Darius

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von dariusz2006


Hallo zusammen ,

da mir der nachrüstsatz der Neuen LED Heckleuchten zu teuer ist habe ich als Alternative
mir bei Ebay geläserte schwarze rückleuchten gekauft .

Hab jetzt zwar kein ABE dafür aber ist mir schnuppe .

Was haltet Ihr davon ?

Gruß Darius

Sieht gut aus, nur denk dran du hast bei einem umfall keinen Versicherungsschutz!!! Auch wenn dir jemand rein fährt.

Ob du jetzt 600 für die LED zahlst oder auf 50.000€ für deinen + Unfallgegner bei nem unfall sitzen bleibst solltest du wissen...

mir wäre das zu gefährlich!

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Zitat:

Original geschrieben von bauks


Die HAFTPFLICHT erstattet in jedem Fall den Schaden des Unfallgegeners aber die Leistung des TEIL-/VOLLKASKO-Anteils kann durch den Versicherer gestrichen werden. Wenn die Versicherung bzw. deren Gutachter wirklich "Gründe" dafür suchen und auf derartige Leuchten stoßen, ist das für die ein "gefundenes Fressen", was vor Gericht standhalten wird (sonst gäbe es ja keine E-Prüfzeichen usw.) - je nachdem, "ob" und "wie" die Beeinträchtigung unfallrelevant ist (ansonsten versucht es der Versicherer ggf. erstmal ohne Berichtsbeschluß).
"Alles kann, nichts muss". 🙂

BTW: Ich bin zwar kein Freund derartiger Farblosigkeit aber gut ausschauen tut es dennoch. 😉

Naja stimmt nicht so ganz, die Haftpflicht erstattet zwar tatsächlich den Schaden, meldet sich aber recht bald bei dem Besitzer und möchte den Schaden+Aufwandsentschädigung bezahlt haben. Da sollte man sich tatsächlich dann (wenn man unter Alkoholeinfluss, bei Fahrerflucht oder modifizierten Autos fährt und einen Unfall baut) überlegen ob man den Schaden nicht gleich selbst bezahlt, da die Haftpflicht beim Regress durchaus nochmal 500-1000€ zum Schaden draufpackt für die "Bearbeitungsgebühren". Kann also teuer werden. Den Versicherungen geht es nunmal auch nur ums Geld und wenn sie ne Möglichkeit finden, nicht zahlen zu müssen, dann werden sie diese Möglichkeit auch nutzen.

Viele haben nunmal einen Beschützerinstinkt und wollen andere vor Schaden bewahren. Edel nicht? 🙂

Nochmal zur Erinnerung. Es gibt seit einigen Jahren Regressgrenzen. Die Versicherung kann also max. X € (um den Dreh 5000 €) zurückholen:
http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/.../content_02_03.html

Und natürlich die Vollkasko verweigern.

Ich klinke mich auf Anraten von willi nun auch aus 😉.

Zitat:

Original geschrieben von bauks



Die HAFTPFLICHT erstattet in jedem Fall den Schaden des Unfallgegeners aber die Leistung des TEIL-/VOLLKASKO-Anteils kann durch den Versicherer gestrichen werden.

So, ich glaube es ist jetzt genug über die illegalen Rückleuchten diskutiert worden. MT ist der falsche Platz, um über solche Nachrüstungen zu diskutieren, deswegen schließe ich den Thread.

Und Bauks hat weitestgehend recht. Wenn die Leuchten ursächlich für das Schadenereignis waren oder dieses begünstigt haben (im Versicherungsdeutsch heisst das adäquat kausal), dann kann im worst case die Leistung in der VK verweigert werden, in der Haftpflicht kann der bereits genannte Regress von 5.000 Euro drohen, neben dem Ärger mit der Ordnungsbehörde.

Es hat schon seinen Grund, warum die Dinger keine Zulassung bekommen. Und jeder, der bei schlechtem Wetter auf der Autobahn ein Fahrzeug mit solchen Lampen schon mal vor sich hatte, weiss auch warum das so ist.

-closed-


Gruss
MdN
Team Motor-Talk
Moderator

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