Alter KFZ- Brief
Hallo,
was bedeutet im alten KFZ-Brief unter Ziff. 27 Anhängerkupplung Prüfzeichen der Zusatz Ziff. 27 Gen. : M4731, M4732, od. F3942?
Würde mich über eine treffsichere und genaue Aw freuen.
Hintergrund meiner Frage ist folgender:
Ich habe mir heute eine AHK starr mit kompletten E-Sartz für meinen Astra F-CC BJ 93, 52KW / 71PS günstig bei Ebay ersteigert, die AHK ist von: (Originaltext Kopiert)
Anhängerkupplung für OPEL Astra CC ab Bj 1991 mit E-Satz, Montagematerial, Unterlagen zur Montage und Eintragung in die Fzg-Papiere
möglicherweise auch passend für andere Modelle, das müssten Sie recherchieren
Technische Daten:
* Hersteller Tobo
* Typ B251
* max. Stützlast 75kg
* max. Anhängelast 1500kg
* D-Wert 7,59
Die AHK wurde bis zum Verkauf des Fahrzeugs benutzt und lagert seit 3 Jahren trocken im Keller. Bis auf ein paar Kleinteile wie Quetschverbinder ist offenbar alles zum sofortigen Anbau vorhanden.
Ich hoffe, das euch oder jemanden mit dem nötigen Fachwissen die von mir gemachten Angaben reichen.
Mfg
Santana045
16 Antworten
Dafür macht die Bescheinigung dann Sinn. Aber rein rechtlich gesehen muß keine Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau vorliegen. Zumindest nicht laut StVZO. Und solange mir keiner das Gegenteil beweist, werde ich das auch nie machen lassen. Aber trotzdem lasse ich mich eines Besseren gerne belehren und ich wäre sogar dafür, das es so ist mit der Bescheinigung.
Wenn ich manche "Hobbyschrauber" sehe, die sich daran versuchen......Hab selber schon einen hier gehabt, der dann meinte "kannst du mal den E-Satz anschließen. Hab die AHK gestern eingebaut, aber ich traue mich nicht daran". Als ich am Nachsehen war kam er mit ner Tüte mit Ersatzteilen an. "Das ist übrig geblieben" meinte er. Fakt war, dass er die Hälfte vergessen hat und die AHK beim ersten Hängerbetrieb abgerissen wäre.
Von daher wäre ich sofort dafür, das die AHK zumindest von ner Werkstatt abgenommen werden muß.
Zitat:
Original geschrieben von EifelOmega
Dafür macht die Bescheinigung dann Sinn. Aber rein rechtlich gesehen muß keine Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau vorliegen. Zumindest nicht laut StVZO. Und solange mir keiner das Gegenteil beweist, werde ich das auch nie machen lassen. Aber trotzdem lasse ich mich eines Besseren gerne belehren und ich wäre sogar dafür, das es so ist mit der Bescheinigung.Wenn ich manche "Hobbyschrauber" sehe, die sich daran versuchen......Hab selber schon einen hier gehabt, der dann meinte "kannst du mal den E-Satz anschließen. Hab die AHK gestern eingebaut, aber ich traue mich nicht daran". Als ich am Nachsehen war kam er mit ner Tüte mit Ersatzteilen an. "Das ist übrig geblieben" meinte er. Fakt war, dass er die Hälfte vergessen hat und die AHK beim ersten Hängerbetrieb abgerissen wäre.
Von daher wäre ich sofort dafür, das die AHK zumindest von ner Werkstatt abgenommen werden muß.
Eifelomega,
Deshalb fahre ich mit jeder AHK zur Prüfung. So tragen die Prüfer die Verantwortung und nicht ich!! Auch bei denen mit E-Prüfzeichen!!
Ich kenne diese Chaoten zu genüge, die bekommen es extra teuer gemacht😁😁😁😁! Dummheit wird bei mir doppelt bestraft, Dämlichkeit im Quadrat
Weini