Alter Führerschein

Hallo Werte Gemeinde

Hab mal ne technische Frage.

Meine Frau ist jetzt 72 Jahre alt, hat mit 18 den PKW Führerschein gemacht.
Sie hat immer noch den grauen Lappen, also nie in Schweinchen oder Cd-karte umgeschrieben.
Sollte sie jetzt mal kontrolliert werden, was passiert dann ?
Ist der alte Führerschein noch gültig oder ist das wie fahren ohne Führerschein ?

Gruß Werner

92 Antworten

Zitat:@Cabriofan111 schrieb am 27. April 2025 um 18:04:37 Uhr:

Zitat: Zitat: Seltsamerweise gilt dein alter Klasse 2 aber weiterhin im Ausland. Sofern du den grauen Lappen noch vorweisen kannst.

Mit einem rosa oder gar grauen FS lässt sich keine digitale Fahrerkarte beim TÜV & Co. beantragen. Das macht diese Alt-FS (die Kl. 2 enthalten) für LKW/KOM über 7,5 t zGM - von historischen Fahrzeugen mal abgesehen - auch für Privatfahrten weitgehend wertlos.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 28. April 2025 um 05:45:41 Uhr:


Bei dem Haufen Karten, denn man mittlerweile mit sich rumschleppen muss, kommt man mit dem Portemonnaie allein kaum noch aus.

Deswegen muß man nicht noch einen "Aktenordner" mitschleppen. --> da wo die alte Pappe aufbewahrt wird, passt allemal eine kleine Karte hin.

Ich habe meinen "grauen" schon 2001 freiwillig auf Plastik umgestellt. Mußte den 1x in Italien zücken und sah dort wie selbstverständlich aus. Also schon allein um ein solches Verfahren reibungsloser zu halten würde ich jeden empfehlen auf Plastik umszustellen wenne r ins Ausland fährt.

Zitat:

@Twinni schrieb am 28. April 2025 um 11:04:40 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 28. April 2025 um 10:33:58 Uhr:


Oha, bei mir sind‘s 14 Karten, plus drei Zulassungsbescheinigungen.
Da wird das Portemonnaie schon ganz schön dick.

Ich habe zusätzlich noch einen Dirham (für Einkaufswagen), zwei alte DHL Einlieferungsnachweise

bei DHL eingeliefert - die Höchststrafe 😉

Nee, der Postbote hat die Pakete kostenlos mitgenommen. Landhausstil halt...

Ähnliche Themen

Zitat:

@Dofel schrieb am 28. April 2025 um 13:07:13 Uhr:


Mit C1 darf ich ein Wohmobil bis 7,5 Tonnen fahren.

Ich verliere diese Berechtigung durch die Umschreibung NICHT, da gibt es Bestandsschutz.
Zumindest bei mir war das so, vielleicht spielt da aber das Alter auch eine Rolle.

Das wird relevant wenn man 7,5T+11T (max) fahren will/muß, also C1E mit Schlüsselziffer 79.

https://www.nuernberg.de/.../...ehrerschein_-_schluesselzahl_ce_79.pdf

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 28. April 2025 um 13:50:33 Uhr:


Dann hast Du auch Glück gehabt.

... und ich auch! ... Zufall, das mehere das gleiche Glück hatten?

C1 bis 7,5T zzgl. kleiner Anhänger (0,75T) ist unbefristet.

Zitat:

@AS60 schrieb am 28. April 2025 um 14:15:09 Uhr:


Jetzt kennst du zumindest einen🙂

Noch ein Behördenirrtum

Klassen nach Umschreibung

Bei mir auch unbefristet, Umschreibung von Kl4, Kl3 und KL1.

Befristet ist bei mir bei C1 und C1E mit den Nummern 95.10 nur das gewerbliche Führen. Privat kann ich das alles wie früher bei KL3 unbeschränkt unbefristet fahren.

Bild #211497209

Das hat nichts mit Irrtum zu tun, sondern mit behördenindividueller Umsetzung.

Hier im Landkreis versucht ein Sachbearbeiter bei der zwangsweisen Umstellung den älteren FE-Inhabern auch gleich noch eine Sehhilfen-Auflage an die Backe zu nageln, obwohl das nicht vorgesehen ist „Bestandsschutz“.

Muss wohl vom Alter abhängen. Aus meiner Kl. 3 und Kl. 1 wurden:
AM
A1 70.05
A2
A
B
C1 - 171
BE - 79.06
C1E
L - 174, 175
T
Endlich darf ich richtige Trecker fahren. Wobei ich in der Vergangenheit festgestellt habe, dass es den Treckern vollkommen egal ist, ob ich die Fahrerlaubnis T habe oder nicht.
Umgetauscht habe ich vor einigen Jahren, als ich den grauen Lappen nicht wieder finden konnte.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 28. April 2025 um 14:00:01 Uhr:


Bei mir steht die finale Umschreibung noch aus,

ja was denn jetzt: wurde 2003 umgeschrieben oder steht die Umschreibung noch aus?!

Zitat:

wenn Du die Regel nennst, hab' ich vielleicht noch eine Chance.

Der Bestandsschutz findet sich unter dem Titel "Übergangsrecht" in §76 der FeV, konkret hier die Nummer 9:

Wesentlicher Inhalt: "Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder einer ihr entsprechenden Fahrerlaubnis, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden ist, brauchen sich, soweit sie keine in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombinationen führen, keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einer Umstellung ihrer Fahrerlaubnis werden die Klassen C1 und C1E nicht befristet. "

Da hat die Behörde also auch keinen Ermessensspielraum....

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 28. April 2025 um 22:25:22 Uhr:


Das hat nichts mit Irrtum zu tun, sondern mit behördenindividueller Umsetzung.

Die Umstellung eines alten Führerscheins (grau oder rosa) in einen Kartenführerschein ist detailliert geregelt. Es ist klar definiert, welche Klassen dabei in den neuen FS eingetragen werden und welche Klassen befristet bzw. unbefristet erteilt werden. Du hast entweder bei deinem eigenen FS nicht richtig geschaut oder die Behörde hat bei dir einen Fehler gemacht.

Wenn du früher mal die Klasse 3 hattest, dann müssen im Kartenführerschein C1 und C1E eingetragen sein, und zwar ohne Befristung in Spalte 11 auf der Rückseite des FS.

naja, ihn "früher mal" gehabt zu haben reicht nicht 😉

Das gilt so nur bei der Umschreibung einer bestehenden Fahrerlaubnis, nicht zum Beispiel bei Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht.

Ja, das meinte ich. Früher Klasse 3, dann Umschreibung. Umschreiben kann man ja nur eine bestehende Fahrerlaubnis.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. April 2025 um 22:33:18 Uhr:


Muss wohl vom Alter abhängen. Aus meiner Kl. 3 und Kl. 1 wurden:
AM
A1 70.05
...

Bei mir sieht's genauso aus (bin auch alt). Bei dir kommt aber noch die schwindende Seeschärfe bei "A1 70.05" dazu. 😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen