Alter Führerschein
Hallo Werte Gemeinde
Hab mal ne technische Frage.
Meine Frau ist jetzt 72 Jahre alt, hat mit 18 den PKW Führerschein gemacht.
Sie hat immer noch den grauen Lappen, also nie in Schweinchen oder Cd-karte umgeschrieben.
Sollte sie jetzt mal kontrolliert werden, was passiert dann ?
Ist der alte Führerschein noch gültig oder ist das wie fahren ohne Führerschein ?
Gruß Werner
92 Antworten
Zitat:
@Dofel schrieb am 28. April 2025 um 13:07:13 Uhr:
Ich verliere diese Berechtigung durch die Umschreibung NICHT, da gibt es Bestandsschutz.
Siehe hier:
https://www.adac.de/.../
Diesen "Bestandsschutz" gibt es nicht. Dann hast Du vielleicht Glück gehabt. Selbst das Alter spielt seit 2017 keine Rolle mehr. § 23 FeV sieht vor, dass alle FE der Klassen C & D längstens 5 Jahre gültig sind. Und das ist die FE, nicht der FS.
Der hat nicht GLück gehabt, sondern du hast nicht richtig gelesen. Dofel erhielt bei der Umschreibung (u.a.) die Klasse C1, und die ist unbefristet gültig, weil sie mit einer kleinen Ausnahme den Geltungsbereich der alten Klasse 3 abdeckt. Da gibt es Bestandsschutz. Hab ich auch, hab bereits um 1999 von rosa Pappe auf Karte umschreiben lassen und natürlich ist C1 / C1E unbefristet gültig. Du schreibst hingegen von C und D. Das ist was anderes.
Zitat:
(1) Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt. Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.
Dann hast Du auch Glück gehabt. Ich hab' damals damlicherweise auch umschreiben lassen und die FE waren zeitüblich bis zum 50. befristet.
Du verstehst es immer noch nicht, bzw willst es nicht verstehen. Es gab und gibt keine zeitliche Beschränkung bei Klasse 3, und wenn man einen alten FS mit Klasse 3 umschreibt auf Karte, wird man entsprechend gleichgestellt. Dafür gibt es einen anderen Passus in der Fahrerlaubnis; das was du da zitierst gilt nunmal für NEU-Erteilungen.
C1 und C1E werden beim UMSCHREIBEN unbefristet erteilt, dafür braucht es kein "Glück". Dafür gibt es Regeln.
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Schön, ich kenne trotzdem niemanden mit ehemals Klasse 3 der keine Befristung im neuen oder "alten neuen" FS stehen hat, mich eingeschlossen.
Wir haben das neulich mal mit 8 Personen als Feldstudie betrieben.
😉
Bei mir steht die finale Umschreibung noch aus, wenn Du die Regel nennst, hab' ich vielleicht noch eine Chance.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 28. April 2025 um 14:00:01 Uhr:
Schön, ich kenne trotzdem niemanden mit ehemals Klasse 3 der keine Befristung im neuen oder "alten neuen" FS stehen hat, mich eingeschlossen.
Wir haben das neulich mal mit 8 Personen als Feldstudie betrieben.
😉
Bei mir steht die finale Umschreibung noch aus, wenn Du die Regel nennst, hab' ich vielleicht noch eine Chance.
Jetzt kennst du zumindest einen🙂
Steht alles in der FEV.
Du verwechselst das mit der Klasse CE mit Zusatzzahl 79 - die gehört auch zu einer vollständigen Umschreibung der Klasse 3, und DIE ist dann zeitlich befristet bis zum 50. Geburtstag und muss von da an alle 5 Jahre erneuert werden, wenn man diese Sonderlocke unbedingt braucht. Ich habe das zum 50. Geburtstag gemacht, zum 55. Geburtstag werde ich das nicht mehr tun, ist zu speziell.
Ich gehe davon aus, dass deine "Feldstudie" auf falsch Lesen und falsch Interpretieren beruht.
Also ich hab 1990 den 3er gemacht und den rosa Lappen bekommen @Moewenmann und am 16.06.2020 hab ich die Karte beantragt. Bei C1 und C1E steht bei mir kein Ablaufdatum drin.
So ist es richtig und entspricht den amtlichen Vorgaben. Warum soll sich durch Austausch / Anpassung eines Dokumentenvordrucks etwas an meinen Fahrerlaubnissen ändern?
Schön, daher würde ich Euch raten, den "freiwilligen" Umtausch evtl. zu überdenken.
Ich behaupte jetzt:
- 1999 war der unbefristet Umtausch noch möglich.
- Auf Antrag war eine nachträgliche Befristung per amtl. Aufkleber möglich.
- Die Befristung auf das 50. Lebensjahr musste zur Umsetzung der 3. EU FS-Richtlinie bis spätestens 2013 implementiert werden.
- Bei jeder Neuausstellung werden die FE-Klassen Cx und Dx mit 5-jähriger Befristung ausgestellt.
Mein FS wurde 2003 umgeschrieben ... Pech gehabt.
Edit:
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 28. April 2025 um 14:17:23 Uhr:
Steht alles in der FEV.
Ich gehe davon aus, dass deine "Feldstudie" auf falsch Lesen und falsch Interpretieren beruht.
Die Feldstudie beruhte auf "alle Führerscheine auf den Tisch" und Ablaufdaten in den jeweiligen C-spezifischen Feldern finden.
Meiner ist März 2024 umgeschrieben worden,ohne jegliche zeitliche Beschränkung.
C und CE hast du ja auch nicht.
Aber C1 und C1E von der teilweise behauptet wurde sie wäre befristet.
Es ist doch nicht so schwer.
Anbei zwei Fotos von Kartenführerscheinen; eins von ehemals Klasse 1+2+3+4 und eins von ehemals nur Klasse 3.
Wenn man auf seinen eigenen Führerschein schaut wohl nicht.