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Fahren ohne Fahrerlaubnis - Anhänger an Führerschein KL. b

Themenstarteram 27. März 2008 um 21:55

Hallo,

was erwartet einen für eine Strafe, wenn er ein Auto mit Anhänger fährt, welches den Anhänger zwar laut Fahrzeugschein ziehen darf, aber der Fahrer nur eine Fahrerlaubnis der Klasse B Besitzt? Hintergrund, ein Bekannter fährt ein Geländewagen und musste unbedingt etwas mit dem Anhänger transportieren.

Vorsätzlich macht er die Fahrt. Beim Abbiegen fährt ihn jemand rein, ihn selbst trifft keine Schuld, der Unfallgegner passte nicht auf und hatte abgefahrene Reifen.

Was für eine Strafe kann mein Bekannter erwarten?

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11 Antworten

vermutlich ganz einfach: fahren ohne fahrerlaubnis?

duerften so mind 6 punkte sein und keine ordnungswidrigkeit sondern eine strafat.

Harry

Hmm, was war es denn für ein Gespann? Mit der klasse B darf man ja nun auch Anhänger fahren, halt nur nicht über einem bestimmten gewicht, wobei das Gewicht des ziehenden fzgs auch noch ne rolle spielt!

hat die Polizei vor Ort diese Straftat schon festgestellt, oder habt ihr nur befürchtung das es im Laufe der "ermittlungen" rauskommt?

grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von pfarrer

Hallo,

was erwartet einen für eine Strafe, wenn er ein Auto mit Anhänger fährt, welches den Anhänger zwar laut Fahrzeugschein ziehen darf, aber der Fahrer nur eine Fahrerlaubnis der Klasse B Besitzt? Hintergrund, ein Bekannter fährt ein Geländewagen und musste unbedingt etwas mit dem Anhänger transportieren.

Vorsätzlich macht er die Fahrt. Beim Abbiegen fährt ihn jemand rein, ihn selbst trifft keine Schuld, der Unfallgegner passte nicht auf und hatte abgefahrene Reifen.

Was für eine Strafe kann mein Bekannter erwarten?

was war es denn für ein geländewagen? leermasse? zulässige gesamtmasse? zulässige gesamtmasse des anhängers?

wenn die zulässige gesamtmasse des anhängers nicht höher (oder geringer?...glaub aber, es darf genauso hoch sein wie die leermasse- wäre allerdings auch nur 1kg unterschied im zweifel) ist als die leermasse des ziehenden pkws und die zulässigen gesamtmassen von zugfahrzeug und anhänger addiert nicht mehr als 3,5t - dann war alles rechtens. wenn die zulässige gesamtmasse des anhängers nicht höher als 750kg ist, dann dürfen glaube ich zulässige gesatmasse des anhängers und zulässige gesamtmasse des zugfahrzeuges zusammen addiert 4,25t ergeben.

es würde mich auch mal interessieren, wie das gehandhabt wird bei überschreitung. fahren ohne fahrerlaubnis, oder überbeladung?...ich fürchte aber eher mal fahren ohne fahrerlaubnis, da hier denke ich mal strikt nach den zahlen gegangen wird, die in den papieren stehen...überbeladung wäre dann vermutlich, wenn unter umständen in den papieren alles stimmt, aber der anhänger tatsächlich zu schwer ist...da gibts bis 20% zuviel nichtmal punkte glaub ich. (achso, wie das da dann aber bei nem unfall aussieht, weiß ich nicht - ich halte es gut für möglich, dass sich da die versicherung dann auch querstellen würde - aber überbeladen war bei dir bzw. deinem kumpel ja jetzt nix.)

gruß

karl

am 28. März 2008 um 5:01

habs eben nochmal genau rausgesucht (war aber generell schon richtig):

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Quelle

Moegliche Konsequenzen (falls auf den Fall zutreffend):

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Harry

Dein "Bekannter":rolleyes: wird, wenn der oben beschriebene Fall zutrifft, nur wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt.

Schuld am Unfall trägt nach wie vor der Unfallgegner, unabhängig von der Fahrerlaubnis deines "Bekannten".

Trotzdem währe es mal interessant zu wissen was der anhänger und das fahrzeug für massen hatten.

Gruss

Maik

würde mich auch mal interessieren, pfarrer *schieb*

ich weiß nicht, wie das jetzt ausgegangen ist - aber manchmal ist die welt schon ungerecht. also ich meine damit, wenn jemand, bei dem der anhänger "nur" ein paar kg zu schwer ist und ansonsten wirklich alles stimmt (keine zu hohe anhängelast oder son kram) genau so eine hohe strafe bekommt wie jemand, der noch nie in seinem leben in ner fahrschule war.

gruß

karl

Weil sowas dann immer kein Ende findet und ausgenutzt wird. Dann kommen als nächstes die, die einen Führerschein für 7.5 Tonner haben und meinen Sattelschlepper fahren zu dürfen, weil sie ja einen Lasterführerschein haben.

Zitat:

Original geschrieben von 200D

würde mich auch mal interessieren, pfarrer *schieb*

ich weiß nicht, wie das jetzt ausgegangen ist - aber manchmal ist die welt schon ungerecht. also ich meine damit, wenn jemand, bei dem der anhänger "nur" ein paar kg zu schwer ist und ansonsten wirklich alles stimmt (keine zu hohe anhängelast oder son kram) genau so eine hohe strafe bekommt wie jemand, der noch nie in seinem leben in ner fahrschule war.

gruß

karl

Nein, das ist völlig richtig, dass das nicht erlaubt ist.

Wo willst du die Grenze setzen? "Ja, aber das sind noch nur 4,3 Tonnen. Fahren hab ich doch gelernt....."

Fakt ist, er darf es nicht. In den Fahrzeugscheinen bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil I stehen alle angaben drin, die du brauchst um dir auszurechnen, ob du damit fahren darfst oder nicht.

Kannst du es nicht, Finger weg bzw. jemanden um Hilfe bitten, der den Führerschein 98 oder eher gemacht hat. ;)

am 31. März 2008 um 17:14

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Zitat:

Original geschrieben von 200D

würde mich auch mal interessieren, pfarrer *schieb*

ich weiß nicht, wie das jetzt ausgegangen ist - aber manchmal ist die welt schon ungerecht. also ich meine damit, wenn jemand, bei dem der anhänger "nur" ein paar kg zu schwer ist und ansonsten wirklich alles stimmt (keine zu hohe anhängelast oder son kram) genau so eine hohe strafe bekommt wie jemand, der noch nie in seinem leben in ner fahrschule war.

gruß

karl

Nein, das ist völlig richtig, dass das nicht erlaubt ist.

Das es richtig wäre hat er nicht gesagt, es geht doch nur darum wie stark man das wertet und straft.

An anderen Stellen leistet man sich das differenzierte Betrachten der Gefahr und der Schuld, wieso plötzlich hier nicht mehr?

Wir haben doch immer 135 Sonderegelungen und gestaffelte Preise, also wird es evtl. noch machbar sein dass man so ein Anhänger nicht so bewertet wie wenn einer nie ein Führerschein gemacht hat.

Also ich wäre zumindest dafür dass die Strafe hier geringer ausfällt. Wenn man schon alles regelt und jeder Situation gerecht werden will und so nehme ich unsere Republik war wenn ich mir die Menge der Gesetze etc. angucke, dann wird es hier auch noch gehen.

Falsch gemacht hat er was, Strafe ist auch ok (von mir aus eine die man schon merkt) - das ist nicht das Thema und ich bestreite es kein Stück.

Aber bitte nicht solche Absurditäten und Unverhältnismäßigkeiten. Fahren ohne Führerschein, das klingt doch sehr nach

Brazil oder Absurdistan ;)

 

Oder anders: Indem man das genauso nennt oder schlimmer noch genauso bestraft, sagt man doch aus dass es genauso gefährlich ist wie wenn einer nie die Fahrschule von innen gesehen hat und das ist objektiv falsch.

genau so meine ich das. das jemand strafrechtlich verfolgt wird, weil sein anhänger für den führerschein derjenigen person ein paar kg zu schwer war, steht einfach in keinem verhältnis. damit wird womöglich noch die existenz derjenigen person zerstört. ein bußgeld von mir aus auch mit punkten würde eigentlich reichen.

ich habe nicht gesagt, dass man das ungestraft lassen sollte;)

der richter wird vielleicht den spielraum bei jemandem, der gar keine fe hat, mehr ausschöpfen. aber das ist eine andere sache.

wenn ich das zulässige gg des anhängers beim tüv um 10% herabsetzen lasse, sodass von den papieren her alles passt, aber den anhänger 10% überlade, bekomme ich bloß ein läppisches kleines verwarngeld ohne punkte. das ist NICHTS verglichen mit dem verlust der fe, und letzten endes läuft EIGENTLICH beides aufs gleiche raus.

 

gruß

karl

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