Alter Führerschein

Hallo Werte Gemeinde

Hab mal ne technische Frage.

Meine Frau ist jetzt 72 Jahre alt, hat mit 18 den PKW Führerschein gemacht.
Sie hat immer noch den grauen Lappen, also nie in Schweinchen oder Cd-karte umgeschrieben.
Sollte sie jetzt mal kontrolliert werden, was passiert dann ?
Ist der alte Führerschein noch gültig oder ist das wie fahren ohne Führerschein ?

Gruß Werner

92 Antworten

Im folgenden Link findest Du rechtssicher alle Informationen dazu.

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html#:~:text=Bis%202033%20sollen%20alle%20F%C3%BChrerscheine%20in%20der%20EU%20einheitlich%20und%20f%C3%A4lschungssicher%20sein.&text=Bis%20zum%2019.%20Januar%202033,vor%202013%20ausgestellt%20worden%20sind.

Gruß

Andre

Die Fahrerlaubnis ist weiterhin gültig schon, nur der graue Lappen nicht mehr, der muss jetzt gegen den Kartenführerschein umgetauscht werden. Neues Passfoto ist dazu erforderlich.
Der Kartenführerschein ist dann 15 Jahre gültig und dann muss ein neuer beantragt werden.

In welchem Jahr wurde deine Frau geboren, 1952 oder 1953?

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Wenn 1952 geboren, dann wäre der Umtausch bis 2033 vorzunehmen.

Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 26. April 2025 um 20:52:05 Uhr:


Hallo Werte Gemeinde
...
Ist der alte Führerschein noch gültig oder ist das wie fahren ohne Führerschein ?

Gruß Werner

Mit dem alten Lappen ist Deine Frau weiterhin berechtigt am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.
Wird sie bei einer Kontrolle angehalten und zeigt das Teil vor, ist nur das Dokument nicht mehr gültig und wird dementsprechend sanktioniert, also so als wenn man seinen Führerschein nicht bei sich trägt.

Edit:
-hier die Fristen:
vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Wie schon andere User geschrieben haben, entscheidend ist jetzt das Geburtsjahr Deiner Frau, ist sie vor 1953 geboren hat sich noch bis 2033 Zeit.
Ist sie 1953 oder später geboren ist die Frist überschritten--> kein gültiges Dokument mehr.

Wer vor 1953 geboren ist, muss erst Anfang 2033 umgetauscht haben, bis dahin ist und bleibt der graue Lappen ein gültiges Dokument! Es liegt dann KEINE Ordnungswidrigkeit vor, wenn man den vorzeigt! Ohne wenn und aber. Mach Euch und andere bitte nicht verrückt.

Zitat:

@Minzestrauch schrieb am 26. April 2025 um 22:04:07 Uhr:


Wer vor 1953 geboren ist, muss erst Anfang 2033 umgetauscht haben, bis dahin ist und bleibt der graue Lappen ein gültiges Dokument! Es liegt dann KEINE Ordnungswidrigkeit vor, wenn man den vorzeigt! Ohne wenn und aber. Mach Euch und andere bitte nicht verrückt.

Mann mann, wie kann man sowas schreiben, obwohl es weiter oben mehrfach richtig gesagt wurde.......

(Oder soll ich dir nochmal persönlich vorrechnen, daß jemand, der jetzt 72 ist, 1953 geboren sein kann?)

Hinweis: Sollte der Lappen nicht mehr gültig sein, gibt's bei Bedarf keinen Leihwagen mehr. Auch Probefahrten zum Autokauf werden voraussichtlich nicht mehr möglich sein.

Oh mann, wie schwer ist das denn? Nochmal, es bleibt dabei: Wenn jemand vor 1953 geboren wurde (also ich weiß ja nicht, wie Du rechnest, aber für mich heißt das bis einschließlich 31.12.1952!), bleibt sein grauer Lappen bis Anfang 2033 ein gültiges Dokument. Diese Aussage ist einfach nur richtig und einwandfrei zutreffend.

Vielleicht einfach nochmal die Eingangsfrage lesen lieber Missbrauch.
Dann wird Dir ein Licht aufgehen… 🙂

Edit: Natürlich ist Deine Aussage, die im übrigen bereits andere vor Dir gepostet haben, richtig.
Jedoch schreibt der TE , seine Frau wäre JETZT 72 Jahre alt!
Das bedeutet: Sie könnte z.B. am 15.01.1953 geboren sein, somit der Lappen ungültig geworden.
Gleichzeitig könnte sie auch am 30.12.1952 geboren sein, somit wäre der graue Lappen von Ihr noch gültig und erst 2033 fällig zum Umtausch.
Alles klar jetzt?

Zitat:@nogel schrieb am 27. April 2025 um 00:21:24 Uhr:

Oder soll ich dir nochmal persönlich vorrechnen, daß jemand, der jetzt 72 ist, 1953 geboren sein kann?

Und wie alt ist jemand, der im Dezember 1952 geboren ist?

Die Beantwortung der Frage wäre viel kürzer, wenn der TE schreiben würde, ob seine Frau im Jahr 1952 oder 1953 geboren wurde.
Denn da liegt der Unterschied ob jetzt getauscht werden muss oder erst in 1933

Dass sie aktuell jetzt 72 Jahre alt ist hilft hier absolut nicht weiter.

Kleine Randnotiz zu dem Thema:
Ich hätte eigentlich meinen grauen Lappen bis zum 15.01.23 umtauschen müssen…
Wollte mir aber zunächst das Geld und die Umstände sparen, da ich seit über 20 Jahren schon nicht mehr kontrolliert worden bin. Außerdem beträgt das Verwarngeld in Falle eines Falles lediglich 10 € (wenn ich nicht irre) u d die Gebühr für Umtausch um die 25 €.
Letztens aber dann doch, heuer im März umgetauscht und prompt zu Ostern in eine Routine Kontrolle geraten.
War alles OK soweit, aber im Endeffekt doch gut , dass ich nun keine 10 € oder was auch immer zahlen musste.

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