Als Urlauber aus D: Tacho 30 innerorts zu viel - Straftat?!

Tachchen,

folgender Fall: fahre als deutscher auf der Rückfahrt aus Sizilien durch die Schweiz. Es ist früh am morgen, Straße frei, inneres Gefühl „Gleich simmer dahaam“. Beschleunige zu früh vorm Schild Ortsende und schaue nur noch der Weglagereibox in Höhe des Ortsausgangsschilds in die Linse. Päm hats gemacht, !'*"!%&!. Ergebnis: Tacho 30 zu schnell in einer 50er Zone, innerorts :/
Ich weiß, dass ich harten Mist gebaut habe, bin ja selbst dran schuld und werde auch dafür grade stehen – ihr dürft mich auch gerne Raser nennen, wild beschimpfen und mir den Klippenwurf vom Matterhorn wünschen 🙂

Mich interessieren nun aber die Konsequenzen – mal unabhängig von der Geldstrafe (die wird eh schwindeleregend - siehe einen der Threads zuvor). Werde nämlich zahlen, da ich noch öfters in die Schweiz muss. Ein Kollege meinte nun, dass das keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine STRAFTAT (!!!) sei. Stimmt das und was heißt das nun für mich?
1. Kann ich somit auch in Deutschland den Führerschein entzogen bekommen? Ich habe nur meinen „deutschen“ Führerschein. Mein Kenntnisstand ist, dass ich nur in der Schweiz ein Fahrverbot bekommen kann. Wie ist das aber bei einer Straftat?
2. Bin ich damit auch vorbestraft? Wenn ja, nur in der Schweiz oder gar in Deutschland? DAS wäre tödlich für meinen Job
3. Der Hammer (und den glaub ich eher nicht): kann man nachträglich noch mein PKW als „Tatwaffe“ beschlagnahmt werden?
4. Wenn ich mich doch entscheide die nächsten 3 Jahre nicht mehr in die Schweiz zu fahren: kann ich das auch bei ner Straftat bringen?

Oder mache ich mir hier gerade umsonst ins Hemd und erwarte nur ne saftige Geldstrafe und das Ding ist gegessen? Meine Fresse, was ne dumme Aktion...

Beste Antwort im Thema

Ich kann es echt nicht verstehen wieso alle den TE anmaulen.

Er möchte etwas wissen, stellt die Frage sachlich und will sich auch gar nicht raus reden... Ich denke eher man sollte für euch einen Jammerkasten aufmachen wie wäre es mit "Hilfe jetzt hat im Forum schon wieder jemand eine Frage gestellt"

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Der Römer steigert sich immer mehr in seinen Staatshass hinein. Nun müssen ihn auch noch die Schweizer fürchten😁

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

4. Wenn ich mich doch entscheide die nächsten 3 Jahre nicht mehr in die Schweiz zu fahren: kann ich das auch bei ner Straftat bringen?

Wenn Du Dich entschließen solltest, die Schweiz für die nächste Zeit zu meiden, dann kannst Du ALLE Sanktionen aus dem Verkehrsverstoß getrost ignorieren. Wann Du dann wieder in die Schweiz einreisen kannst, ohne Sanktionen fürchten zu müssen, vermag ich aber nicht zu sagen. Es werden aber höchstwahrscheinlich mehr als drei Jahre sein.

Ich würde dann in den nächsten 30 Jahren die Schweiz strikt meiden, sollte man beim Zoll, in der Bahn, oder wo auch immer kontrolliert werden, wird es teuer...

Der sinnvollste Weg in diesem Fall: Zahlen und sich Gedanken machen, wie man derartige Fahrfehler bei zukünftigen Fahrten in der Schweiz vermeiden kann.

@Drahkke

es geht dem TE nicht um's Bezahlen, bei der Überschreitung ist der Schein weg; und um das gings dem TE - wie das Grenzüberschreitend läuft... Was im Übrigen eine gute Frage ist...

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Sie werden immer mehr - die Emmentaler-Käse-Threads. Gibt es hier nicht ein Unterforum, wo man solche Jammerfreds parken könnte von Leuten, die ihr Hirn immer erst dann gebrauchen, wenn der Blitz über sie gekommen ist?  Wer im WWW das MT findet, sollte mental auch in der Lage sein, sich über Tante Google die für ihn relevanten Dinge herauszusuchen.

Als Schweizer kann ich dir, freddi2010, sagen:
er stellt eine wichtige weil gute Frage... (wie läuft so eine Sache international - weil: mehr als Bussgeld)

Übrigens mit Hirn einschalten ist's nicht getan, ich stand gestern in nem Kreisverkehr und verfluchte mich meine Kamera nicht mitgenommen zu haben: da stieg ein Autofahrer ausm nördlichen Nachbarland IM KREISVERKEHR (er stand mit seinem Auto im Kreisverkehr drin!) aus, er dachte sich wohl "wenn er aussteigt, kann er die Wegweiser-Schilder besser lesen" - orientierte sich und fuhr weiter...

Handeln nach Verkehrsvorschrift wär somit ein angebrachterer Rat, der aber auch unbestritten ist ;-)

Aber um auf das Ursprungsthema zurückzukommen:

die Frage - wie die Sache (30 zuviel = 3 Monate Beifahrer) grenzüberschreitend gelöst? DA liest man weder auf Tante Google noch Cousin Bling etwas...

@TE

... gibts deinerseits schon neues?

Motortalk wird immer unfreundlicher....

Bei jedem Thread wird erstmal nach Gründen gesucht weshalb man den TE möglichst sinnvoll ankacken kann um im Idealfall auch möglichst viel "Daumen hoch" zu bekommen. So macht das echt keinen Spaß mehr. Kann man nicht einfach mal die Füße stillhalten wenn einem ein Thread nicht passt? Und auch mal aufhören andere zu provozieren?

Und das Resultat ist, dass ich auch noch genötigt wurde hier einen Post zu verfassen, in der Art wie ich sie oben verurteile....

Ich sehe das nicht so. Schließlich ist es sinnvoller, nach den Ursachen zu forschen, anstatt nur an den Symptomen herumzudoktern. Es geht doch nicht darum, den TE zu provozieren, sondern ihm die Augen für das Wesentliche zu öffnen. Wer sich da provoziert fühlt, dem mangelt es oftmals an der notwendigen Selbstkritik.

Damit muss ein TE leben können. Oder möchtest du gerne nur "sachdienliche Hinweise" zulassen? Da käme ich mir ja vor wie auf dem Amt!! Eine OW = lt. Bußgeldkatalog ein Betrag von € XX. Ende Feierabend. Die Belange sind erfüllt! Es darf nur noch über die unterschiedlichen Ergebnisse aus verschiedenen Quellen diskutiert werden. Ansonsten Maulkorb😁 Das MT würde m. E. bei dieser Methode sehr schnell veröden.😉

Ich würde mich freuen wenn sich der TE nochmal melden würde, wie das jetzt läuft...

Aber ich kann mich der Meinung über das unfreundliche Forum langsam anschliessen: der TE schreibt, das er nen Fehler gemacht hat (gesteht seine Schuld); er will das Bussgeld (das kommen wird) zahlen; er weis um gewisse andere Dinge (Straftat/Führerscheinentzug), und fragt wie das - weil international - geahndet wird... (jeder, der auch mal mit dem Auto zur Arbeit fährt (oder Berufsfahrer ist) weis, das ein Führerscheinentzug viel "Planung" in allen Bereichen (von der Arbeit bis runter zum Einkauf) nach sich zieht)

Dennoch liest man hier nur meist "halt dich an's Gesetz", "zahl das Bussgeld und gut ist" und ähnliche "Tips", die mit der Fragestellung nichts zu tun haben und nur - ziemlich eindeutig - belegen, das der Poster das Ursprungspost nicht gelesen hat (sondern nur die Überschrift)... (Stichwort: Entzug der Fahrerlaubnis, schweres Vergehen usw)

Und da fragt man sich dann - vor allem als Neuer (wie ich bsp) - in was für einem Forum man da gelandet ist... (Forum = (eigentlich) Austausch, Fragen & Antworten)

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von Dirtyharry84


1. Kann ich somit auch in Deutschland den Führerschein entzogen bekommen? Ich habe nur meinen „deutschen“ Führerschein. Mein Kenntnisstand ist, dass ich nur in der Schweiz ein Fahrverbot bekommen kann. Wie ist das aber bei einer Straftat?
Das von Dir begangene Verkehrsvergehen wird auch in der Schweiz nicht mit einem FÜHRERSCHEINENTZUG, sondern nur mit einem FAHRVERBOT geahndet. Dieses Fahrverbot hat auschließlich in der Schweiz Gültigkeit und besitzt insbesondere in Deutschland keinerlei Relevanz.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

2. Bin ich damit auch vorbestraft? Wenn ja, nur in der Schweiz oder gar in Deutschland? DAS wäre tödlich für meinen Job

Gleiches gilt auch für etwaige STRAFEN. Schließlich gibt es Staaten auf dieser Erde, in denen es eine Straftat ist seine Meinung zu äußern. Deshalb bist Du aber in Deutschland nicht vorbestraft

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

3. Der Hammer (und den glaub ich eher nicht): kann man nachträglich noch mein PKW als „Tatwaffe“ beschlagnahmt werden?

Nein!

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

4. Wenn ich mich doch entscheide die nächsten 3 Jahre nicht mehr in die Schweiz zu fahren: kann ich das auch bei ner Straftat bringen?

Wenn Du Dich entschließen solltest, die Schweiz für die nächste Zeit zu meiden, dann kannst Du ALLE Sanktionen aus dem Verkehrsverstoß getrost ignorieren. Wann Du dann wieder in die Schweiz einreisen kannst, ohne Sanktionen fürchten zu müssen, vermag ich aber nicht zu sagen. Es werden aber höchstwahrscheinlich mehr als drei Jahre sein.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Meine Fresse, was ne dumme Aktion...

An Deiner Stelle würde ich mir keine Vorwürfe machen. Schließlich bist Du das unschuldige Opfer verwerflicher Staatskriminalität - Du selbst hast Dir nichts vorzuwerfen.

Ganz fettes Danke von meiner Seite, eine sachliche Stellungnahme ohne den ganze Moralsumpf, super. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike


Und da fragt man sich dann - vor allem als Neuer (wie ich bsp) - in was für einem Forum man da gelandet ist... (Forum = (eigentlich) Austausch, Fragen & Antworten)

Als Forumsnutzer sollte man sich da aber auch bewußt sein daß mit der Anzahl der Antworten auch eine entsprechende Meinungsvielfalt einhergeht.

Zitat:

Angeberei oder sonstige artfremde Motive, mir völlig schnurz-egal...mittlerweile....einfach ignorieren....😉

Auch so ein geiles Beispiel:

Der thread ist ja so blöd das ich den total ignoriere..tüdelüm...aber schnell noch in einem 6 zeiligen Post schreiben, dass ich den Thread ignoriere. Nicht das jemand nicht mitbekommt, dass ich den Thread ignoriere....ist mir auch völlig egal der Thread...aber ein bisschen aufregen tut er mich ja schon..dieser Thread der mir völlig schnurz-egal ist und den ich total ignoriere....

PS: iDass was ich mache ist auch nicht besser. Aber vielleicht denkt ma jemand drüber nach was ich da sagen will.

Hi,

allerdings könnte das Fahrverbot doch eine Handlung deinerseits erfordern, damit es nicht erst beim nächsten Betreten bzw. Befahren der Schweiz inkraft tritt und Du in der ersten Kontrole als "gefahren ohne Führerschein" auffällst.
So machen es unsere Behörden: Ein italienisches Familienmitglied wurde in München mit 85km/h geblitzt und musste an der ebenfalls vorhandenen Sofortkasse eine Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Strafe abgeben. Etwa 2 Monate danach trudelte in Rom das 1 monatige Fahrverbot für Deutschland ein. Das Fahrverbot gilt nur auf deutschen Boden, der Haken dabei ist aber, dass der Führerschein im Original der Bussgeldstelle (z.B. per Einschreibebrief) vorzulegen ist, damit das Fahverbot zeitlich gestartet werden kann. Unterläßt man das, gehen unsere Behörden davon aus, dass das einmonatige Fahrverbot mit Einreise in DE in Kraft ist. Da der Einreisezeitpunkt i.a. nicht nachgewiesen werden kann, ist man also bei einer Führerscheinkontrolle fett.
In DE kann der Führerschein auch alternativ in einer Polizeidienststelle des betroffenen Bundeslandes vorgelegt werden und der Beamte startet dann im Computer das Fahrverbot.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Schweizer ähnliche Bestimmungen haben. Also aufpassen.
bye

Für manche Autofahrer scheint es ganz normal zu sein egal wo sie fahren die Geschwindikeit odentlich zu überschreiten.
Über die Folgen wird dann gejammert.
Ob das dann eine Straftat ist in meinen Augen nicht relevant. Statt mit 50 mit 80 durch den Ort zu brettern ist ja kein Kavaliersdelikt.

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