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Als Urlauber aus D: Tacho 30 innerorts zu viel - Straftat?!

Themenstarteram 13. September 2011 um 17:00

Tachchen,

folgender Fall: fahre als deutscher auf der Rückfahrt aus Sizilien durch die Schweiz. Es ist früh am morgen, Straße frei, inneres Gefühl „Gleich simmer dahaam“. Beschleunige zu früh vorm Schild Ortsende und schaue nur noch der Weglagereibox in Höhe des Ortsausgangsschilds in die Linse. Päm hats gemacht, !'*"!%&!. Ergebnis: Tacho 30 zu schnell in einer 50er Zone, innerorts :/

Ich weiß, dass ich harten Mist gebaut habe, bin ja selbst dran schuld und werde auch dafür grade stehen – ihr dürft mich auch gerne Raser nennen, wild beschimpfen und mir den Klippenwurf vom Matterhorn wünschen :)

Mich interessieren nun aber die Konsequenzen – mal unabhängig von der Geldstrafe (die wird eh schwindeleregend - siehe einen der Threads zuvor). Werde nämlich zahlen, da ich noch öfters in die Schweiz muss. Ein Kollege meinte nun, dass das keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine STRAFTAT (!!!) sei. Stimmt das und was heißt das nun für mich?

1. Kann ich somit auch in Deutschland den Führerschein entzogen bekommen? Ich habe nur meinen „deutschen“ Führerschein. Mein Kenntnisstand ist, dass ich nur in der Schweiz ein Fahrverbot bekommen kann. Wie ist das aber bei einer Straftat?

2. Bin ich damit auch vorbestraft? Wenn ja, nur in der Schweiz oder gar in Deutschland? DAS wäre tödlich für meinen Job

3. Der Hammer (und den glaub ich eher nicht): kann man nachträglich noch mein PKW als „Tatwaffe“ beschlagnahmt werden?

4. Wenn ich mich doch entscheide die nächsten 3 Jahre nicht mehr in die Schweiz zu fahren: kann ich das auch bei ner Straftat bringen?

Oder mache ich mir hier gerade umsonst ins Hemd und erwarte nur ne saftige Geldstrafe und das Ding ist gegessen? Meine Fresse, was ne dumme Aktion...

Beste Antwort im Thema

Ich kann es echt nicht verstehen wieso alle den TE anmaulen.

Er möchte etwas wissen, stellt die Frage sachlich und will sich auch gar nicht raus reden... Ich denke eher man sollte für euch einen Jammerkasten aufmachen wie wäre es mit "Hilfe jetzt hat im Forum schon wieder jemand eine Frage gestellt"

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Das wird sehr teuer und bitter werden:

www.schwiiz.eu/schweiz_bussgeldkatalog_geschwindigkeit.php

Ich kann ja verstehen, dass man neugierig ist, was da kommen könnte, aber muss deswegen jetzt hier jeder nen Thread starten? Google nutzen und schon weiß man, was kommen KÖNNTE, oder soll die offizielle Nachfrage hier so was wie Angeberei werden?

Ich mache mir in solch eine Situation gar keinen Kopf mehr, beruflich geht es zu Lasten des Chefs, privat zu meinen Ungunsten, wenn denn mal was ankommt :rolleyes:

(Sorry an den TE, wenn es gerade ihn trifft, aber in letzter Zeit könnte mal hier glatt einen eigenen TL Verstoß Bereich öffnen... Mal den Admin kontaktieren :D :rolleyes: )

am 13. September 2011 um 20:44

Jooh, Sorry TE...das mal vorab, dass es Dich nun etwas trifft...aber ich finde keinerlei Ernsthaftigkeit mehr bei diesen Themen!

 

Angeberei oder sonstige artfremde Motive, mir völlig schnurz-egal...mittlerweile....einfach ignorieren....;)

 

Oh, habe gerade zu spät meine Absicht zum Fahrtrichtungswechsel angezeigt....100m vor einem Polizeirevier...genau gegenüber einer Justizvollzugsanstalt.....darf ich da gleich einwandern oder kann ich sagen meine Oma war es.....:) 

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

einen eigenen TL Verstoß Bereich öffnen... Mal den Admin kontaktieren :D :rolleyes: )

Schlage als Titel vor : " Tacho-und STVO- Verständnisprobleme " - oder " Jammerkasten " :D

Ich kann es echt nicht verstehen wieso alle den TE anmaulen.

Er möchte etwas wissen, stellt die Frage sachlich und will sich auch gar nicht raus reden... Ich denke eher man sollte für euch einen Jammerkasten aufmachen wie wäre es mit "Hilfe jetzt hat im Forum schon wieder jemand eine Frage gestellt"

Warte doch erst einmal den Bescheid ab!! Wir sind doch hier nicht die schweizer Vollzugsbehörden. Ruf doch mal bei der schweizer Kantonspolizei an, um keiner Fehlinformation zu unterliegen. Kannst ja schon mal den Schlafanzug und die Zahnbürste bereitlegen:D

am 14. September 2011 um 6:55

Eins muß man lassen, die Fakes werden auch immer realitätsnäher.

Ich warte auf: "Habe in der Schweiz Fahrerflucht begangen und einen Polizisten überfahren, welche Strafe erwartet mich?"

man könnte den TE auch umleiten in ein Forum das sich mit sowas auskennt und auch die Schweiz etwas kennt wie z. B. radarforum.de

Ich habs schonmal gesagt und ich sags wieder,

Wer im OT des MT äh ich meine im Sicherheits, Finanzierungs und Versicherungsbereich ein Thema eröffnet ist arm dran.

Sofort kleben Leute dran die nichts anderes zu tun haben als irgendwas zu finden und sich dann toll vorzukommen. Einen Namen dafür kann jeder selber finden.

Moin Dirty!

erst mal herzlich Willkommen auf MT. Du hast bereits bemerkt, dass gerade TL-Verstöße hier bei einigen auf wenig Verständnis stoßen. Tja, gegen stumpfe Raser habe auch ich etwas, aber Fehler macht jeder. Daher finde ich es ziemlich dämlich, wenn alle über einen Kamm geschert werden. Du hast eine sehr sachliche Frage gestellt. Leider gibt es in diesem Forumsteil nur wenige, die sich da auskennen. Aber das schöne an MT ist seine fast unendliche Weite.

Ich habe mir erlaubt, deinen Thread im LKW-Bereich zu verlinken. Dort gibts einen Community-Thread für Fragen, Anregungen und Probleme, die im normalen Forumsbereich eigentlich keinen Platz haben. Da habe ich speziell die Schweizer Kollegen mal gefragt, ob jemand Dir weiterhelfen kann... MAl schaun, evtl. kommt ja was dabei raus. HIER ist der Link zu meiner Anfrage.

am 14. September 2011 um 9:04

@Threadersteller

Ich sag dir was dir blüht, wenn du mir sagen kannst, was dir schriftlich vorgeworfen wird :D

*räusper!*

WAS DIR BLÜHT

Oh mein Freund, 30 zu schnell Innerorts... (ich drück Dir die Daumen das du mit Toleranz noch auf 24 kommst, dann wird's nicht ganz so heftig)

http://www.strassenverkehrsamt.tg.ch/.../f4570.cfm

(Strassenverkehrsrecht ist National, die Info bekommst du auch beim Strassenverkehrtamt Zureich, Bern, Basel, usw...)

Nun wird's aber spannend weil International:

- kann sein das du Glück hast und den Schein für D behalten darfst (und nur 3Monate Fahrverbot in der CH bekommst),

- kann aber genau so gut sein, das dir in D der Schein abgenommen wird

... Bussgelder werden ja neuerdings "gegenseitig verrechnet"; aber wie das mit Ausweisentzug gehandhabt wird, müsstest du beim entsprechenden STVA fast nachfragen, wenn du das vorzeitig wissen willst/musst (bsp. Arbeit usw)

Auf alle Fälle - und für alle Mitleser die durch die CH fahren - signalisierte Geschwindigkeit AB DEM STRASSENSCHILD. (Ortseingang = Geschwindigkeit muss bei der Tafel korrekt sein, bei der Ausfahrt dito)

Aufgrund der hiesigen Preise der Rennleitung empfehle ich eingehenst sich nicht auf die Toleranzen zu verlassen... Da kennen die kein Pardon... :-/

Mein Beileid & viel Glück das die Sache noch glimpflich ausgehen wird!!

Grues us dä Schwiiz!

Mike

EDIT sacht:

Du hast im übrigen jetzt Glück im Unglück: Führerscheinentzug ist eine Administrativ-Massnahme; wenn du keinen Umgefahren/Schaden verursacht hast, wird das ganze ohne strafrechtliche Konsequenzen (Vorbestrafung) ausgehen... Den Rest musst du echt beim STVA nachfragen... Nochmal: viel Glück, 3 Monate ohne Schein sind ne lange Zeit...

Edit 2:

ganz informative Seite:

http://www.strassenverkehrsamt.tg.ch/.../f4567.cfm

- wenn du 3 Monate kriegst, halte dich künftig peinlichstgenau an die Regeln, sonst kanns eine echt lange Zeit werden bis du wieder als Fahrer durch die CH darfst...

(Getrübter Leumund = Eintrag über die "Massnahme", aber nicht im strafrechtlichen Sinne)

am 14. September 2011 um 10:11

Zitat:

Original geschrieben von Dirtyharry84

1. Kann ich somit auch in Deutschland den Führerschein entzogen bekommen? Ich habe nur meinen „deutschen“ Führerschein. Mein Kenntnisstand ist, dass ich nur in der Schweiz ein Fahrverbot bekommen kann. Wie ist das aber bei einer Straftat?

Das von Dir begangene Verkehrsvergehen wird auch in der Schweiz nicht mit einem FÜHRERSCHEINENTZUG, sondern nur mit einem FAHRVERBOT geahndet. Dieses Fahrverbot hat auschließlich in der Schweiz Gültigkeit und besitzt insbesondere in Deutschland keinerlei Relevanz.

Zitat:

2. Bin ich damit auch vorbestraft? Wenn ja, nur in der Schweiz oder gar in Deutschland? DAS wäre tödlich für meinen Job

Gleiches gilt auch für etwaige STRAFEN. Schließlich gibt es Staaten auf dieser Erde, in denen es eine Straftat ist seine Meinung zu äußern. Deshalb bist Du aber in Deutschland nicht vorbestraft

Zitat:

3. Der Hammer (und den glaub ich eher nicht): kann man nachträglich noch mein PKW als „Tatwaffe“ beschlagnahmt werden?

Nein!

Zitat:

4. Wenn ich mich doch entscheide die nächsten 3 Jahre nicht mehr in die Schweiz zu fahren: kann ich das auch bei ner Straftat bringen?

Wenn Du Dich entschließen solltest, die Schweiz für die nächste Zeit zu meiden, dann kannst Du ALLE Sanktionen aus dem Verkehrsverstoß getrost ignorieren. Wann Du dann wieder in die Schweiz einreisen kannst, ohne Sanktionen fürchten zu müssen, vermag ich aber nicht zu sagen. Es werden aber höchstwahrscheinlich mehr als drei Jahre sein.

Zitat:

Meine Fresse, was ne dumme Aktion...

An Deiner Stelle würde ich mir keine Vorwürfe machen. Schließlich bist Du das unschuldige Opfer verwerflicher Staatskriminalität - Du selbst hast Dir nichts vorzuwerfen.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

An Deiner Stelle würde ich mir keine Vorwürfe machen. Schließlich bist Du das unschuldige Opfer verwerflicher Staatskriminalität - Du selbst hast Dir nichts vorzuwerfen.

:confused:

Der ist ja klasse, den muss ich mir merken.

Tolle Rasse, die Römer:D

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