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Als Urlauber aus D: Tacho 30 innerorts zu viel - Straftat?!

Tachchen,

folgender Fall: fahre als deutscher auf der Rückfahrt aus Sizilien durch die Schweiz. Es ist früh am morgen, Straße frei, inneres Gefühl „Gleich simmer dahaam“. Beschleunige zu früh vorm Schild Ortsende und schaue nur noch der Weglagereibox in Höhe des Ortsausgangsschilds in die Linse. Päm hats gemacht, !'*"!%&!. Ergebnis: Tacho 30 zu schnell in einer 50er Zone, innerorts :/
Ich weiß, dass ich harten Mist gebaut habe, bin ja selbst dran schuld und werde auch dafür grade stehen – ihr dürft mich auch gerne Raser nennen, wild beschimpfen und mir den Klippenwurf vom Matterhorn wünschen 🙂

Mich interessieren nun aber die Konsequenzen – mal unabhängig von der Geldstrafe (die wird eh schwindeleregend - siehe einen der Threads zuvor). Werde nämlich zahlen, da ich noch öfters in die Schweiz muss. Ein Kollege meinte nun, dass das keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine STRAFTAT (!!!) sei. Stimmt das und was heißt das nun für mich?
1. Kann ich somit auch in Deutschland den Führerschein entzogen bekommen? Ich habe nur meinen „deutschen“ Führerschein. Mein Kenntnisstand ist, dass ich nur in der Schweiz ein Fahrverbot bekommen kann. Wie ist das aber bei einer Straftat?
2. Bin ich damit auch vorbestraft? Wenn ja, nur in der Schweiz oder gar in Deutschland? DAS wäre tödlich für meinen Job
3. Der Hammer (und den glaub ich eher nicht): kann man nachträglich noch mein PKW als „Tatwaffe“ beschlagnahmt werden?
4. Wenn ich mich doch entscheide die nächsten 3 Jahre nicht mehr in die Schweiz zu fahren: kann ich das auch bei ner Straftat bringen?

Oder mache ich mir hier gerade umsonst ins Hemd und erwarte nur ne saftige Geldstrafe und das Ding ist gegessen? Meine Fresse, was ne dumme Aktion...

Beste Antwort im Thema

Ich kann es echt nicht verstehen wieso alle den TE anmaulen.

Er möchte etwas wissen, stellt die Frage sachlich und will sich auch gar nicht raus reden... Ich denke eher man sollte für euch einen Jammerkasten aufmachen wie wäre es mit "Hilfe jetzt hat im Forum schon wieder jemand eine Frage gestellt"

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42 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Für manche Autofahrer scheint es ganz normal zu sein egal wo sie fahren die Geschwindikeit odentlich zu überschreiten.
Über die Folgen wird dann gejammert.
Ob das dann eine Straftat ist in meinen Augen nicht relevant. Statt mit 50 mit 80 durch den Ort zu brettern ist ja kein Kavaliersdelikt.

Wenn jemand hier jammert, dann bist Du das. Im Übrigen ist es ein großer Unterschied, ob etwas eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit ist. Denn eigentlich ist der Begriff "Ordnungswidrigkeit" ja nichts anderes, als die Bezeichnung des Gesetzgebers für ein Kavaliersdelikt...😁

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Denn eigentlich ist der Begriff "Ordnungswidrigkeit" ja nichts anderes, als die Bezeichnung des Gesetzgebers für ein Kavaliersdelikt...😁

Wenn man's damit übertreibt, ist der Lappen trotzdem irgendwann weg.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Denn eigentlich ist der Begriff "Ordnungswidrigkeit" ja nichts anderes, als die Bezeichnung des Gesetzgebers für ein Kavaliersdelikt...😁
Wenn man's damit übertreibt, ist der Lappen trotzdem irgendwann weg.

Wie denn das ? Bei den Owi-Fragebögen wird doch gar keine Angabe zum Fahrer gefordert ? Wenn mir mal wieder die Rechnung für den Eilzuschlag weitergeleitet wird steht dort sinngemäß: "Bitte geben Sie den Fahrer an oder überweisen Sie bis Datum xx 20 € und der Fall ist gegessen." Wenn also jedesmal 20 € anonym überwiesen werden, wem soll dann der Lappen abgenommen werden ?

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Wenn man's damit übertreibt, ist der Lappen trotzdem irgendwann weg.
Wie denn das ? Bei den Owi-Fragebögen wird doch gar keine Angabe zum Fahrer gefordert ? Wenn mir mal wieder die Rechnung für den Eilzuschlag weitergeleitet wird steht dort sinngemäß: "Bitte geben Sie den Fahrer an oder überweisen Sie bis Datum xx 20 € und der Fall ist gegessen." Wenn also jedesmal 20 € anonym überwiesen werden, wem soll dann der Lappen abgenommen werden ?

Wem wohl. Natürlich dem Halter, weil wenn er keinen anderen Fahrer angegeben hat, ist mit der Überweisung die Schuld eingestanden, dass es der Halter selber war.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Wem wohl. Natürlich dem Halter, weil wenn er keinen anderen Fahrer angegeben hat, ist mit der Überweisung die Schuld eingestanden, dass es der Halter selber war.

Dann dürfte unser Fuhrparkleiter schon lange keinen Führerschein mehr haben...

Ich schreibe hier mal auszugsweise aus dem letzten Bescheid:

[...]
Auf Grund der Feststellung kommt die Halterin oder Halter für den vorgenannten Verstoß als verantwortliche Fahrzeugführerin oder verantwortlicher Fahrzeugführer nicht in Betracht.

Wie denn auch. Als Halter ist die Firma eingetragen...

Zur Ermittlung der betroffenen Person werden Sie daher als Zeuge gehört und gebeten, den Namen und die Anschrift des Fahrzeugführers auf der Rückseite dieses Schreibens anzugeben.

[...]

Auf die Rücksendung des Fragebogens kann verzichtet werden, wenn das auf dem beigefügten Zahlungsvordruck angegebene Verwarnungsgeld von 20,00 € innerhalb einer Woche gezahlt wird.

[...]

Die Bußgeldstelle bekommt also anonym 20 € überwiesen und fertig. Dein Führerschein kommt erst in Gefahr, wenn Du in die Punkteränge vorstößt. Dann kann ein weiterer punktepflichtiger Verstoß innerhalb eines Jahres zu 4 Wochen Fahrverbot führen. Darauf wirst Du dann allerdings auf dem ersten Bußgeldbescheid eindeutig hingewiesen. Wenn Punkte gesammelt werden, muss natürlich auch zwangsläufig der Fahrer angegeben werden...

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Wem wohl. Natürlich dem Halter, weil wenn er keinen anderen Fahrer angegeben hat, ist mit der Überweisung die Schuld eingestanden, dass es der Halter selber war.
Dann dürfte unser Fuhrparkleiter schon lange keinen Führerschein mehr haben...

Ich schreibe hier mal auszugsweise aus dem letzten Bescheid:

[...]
Auf Grund der Feststellung kommt die Halterin oder Halter für den vorgenannten Verstoß als verantwortliche Fahrzeugführerin oder verantwortlicher Fahrzeugführer nicht in Betracht.

Wie denn auch. Als Halter ist die Firma eingetragen...

Zur Ermittlung der betroffenen Person werden Sie daher als Zeuge gehört und gebeten, den Namen und die Anschrift des Fahrzeugführers auf der Rückseite dieses Schreibens anzugeben.

[...]

Auf die Rücksendung des Fragebogens kann verzichtet werden, wenn das auf dem beigefügten Zahlungsvordruck angegebene Verwarnungsgeld von 20,00 € innerhalb einer Woche gezahlt wird.

[...]

Die Bußgeldstelle bekommt also anonym 20 € überwiesen und fertig. Dein Führerschein kommt erst in Gefahr, wenn Du in die Punkteränge vorstößt. Dann kann ein weiterer punktepflichtiger Verstoß innerhalb eines Jahres zu 4 Wochen Fahrverbot führen. Darauf wirst Du dann allerdings auf dem ersten Bußgeldbescheid eindeutig hingewiesen. Wenn Punkte gesammelt werden, muss natürlich auch zwangsläufig der Fahrer angegeben werden...

Und euer Furhparkmanager ist als Halter in Fahrzeugschein und Brief eingetragen?

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Und euer Furhparkmanager ist als Halter in Fahrzeugschein und Brief eingetragen?

Nein, nur der Firmenname. Und da die Firma keinen Führerschein hat...

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Und euer Furhparkmanager ist als Halter in Fahrzeugschein und Brief eingetragen?
Nein, nur der Firmenname. Und da die Firma keinen Führerschein hat...

Und das Bußgeld wird direkt vom Gehalt abgezogen, ohne dass der Schuldige den Anhörungsbogen bekommt?

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Und das Bußgeld wird direkt vom Gehalt abgezogen, ohne dass der Schuldige den Anhörungsbogen bekommt?

Nö, der Schuldige bekommt den Anhörungsbogen weitergeleitet und überweist den Betrag ohne Angaben zur Person. Die Bußgeldstelle kennt also höchstens den Kontoinhaber des überwiesenen Betrages, nicht aber die Identität des Schuldigen.

Um diese Albernheiten abzukürzen:
Zeig mir die Gesetzesstelle, in der bei Geschwindigkeitsverstößen im Owi-Bereich mit Führerscheinentzug gedroht wird, dann glaube ich dran. Bis dahin glaube ich an die Erfahrungen einiger meiner Kollegen, die teilweise 2 bis 3 20 €-Tickets im Monat sammeln, weswegen noch keiner ein Fahrverbot bekommen hat. Da bin ich ja mit meinen 4 bis 5 Tickets im Jahr ein Waisenknabe...

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Und das Bußgeld wird direkt vom Gehalt abgezogen, ohne dass der Schuldige den Anhörungsbogen bekommt?
Nö, der Schuldige bekommt den Anhörungsbogen weitergeleitet und überweist den Betrag ohne Angaben zur Person. Die Bußgeldstelle kennt also höchstens den Kontoinhaber des überwiesenen Betrages, nicht aber die Identität des Schuldigen.

Um diese Albernheiten abzukürzen:
Zeig mir die Gesetzesstelle, in der bei Geschwindigkeitsverstößen im Owi-Bereich mit Führerscheinentzug gedroht wird, dann glaube ich dran. Bis dahin glaube ich an die Erfahrungen einiger meiner Kollegen, die teilweise 2 bis 3 20 €-Tickets im Monat sammeln, weswegen noch keiner ein Fahrverbot bekommen hat. Da bin ich ja mit meinen 4 bis 5 Tickets im Jahr ein Waisenknabe...

Wollts nur erwähnen, dass dein Fuhrparkleiter da scheinbar nichts zu befürchten hat. Bei LKWs gibts da glaube aber nochmal Unterschiede, weil eine OWi ja auch für Mängel am Fahrzeug etc. beinhalten.

Zu der Gesetzeszeile musst du Herr Drahke befragen, der das mit demEntzug des Lappens bei OWi hervorgebracht hat.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Wollts nur erwähnen, dass dein Fuhrparkleiter da scheinbar nichts zu befürchten hat. Bei LKWs gibts da glaube aber nochmal Unterschiede, weil eine OWi ja auch für Mängel am Fahrzeug etc. beinhalten.

Das wird sich ab 4. Dezember dieses Jahres aber auch noch mal deutlich ändern bzw. verschärfen. Da muss dann von Firmen ein sog. Verkehrsleiter ernannt werden. Da werden sich noch einige umschauen...aber zum OT: ich bin auch der Meinung, dass eine einfache OWi nicht den Entzug der FE bzw. ein Fahrverbot bewirken kann. Und zum EIGENTLICHEN Thema 😉 Die Frage ist wohl berechtigt, leider kenne ich mich im schweizer Recht nun gar nicht aus 😁

x jahre nichtmehr in die schweiz einreisen und gut.

@pivili

Guter Input!

Sowas sollte man öfters lesen...

@wkienzl

Und Du hast bestimmt noch nie vor dem Schild angefangen zu beschleunigen, oder nachm Schild noch etwas zuviel aufm Tacho...

Ok, 30 zuviel - braucht man eig. nicht diskutieren; aber ich als einer der hier lebt sag dir: in letzter Zeit gibt es in meiner Gegend viele Umsignalisierungen; an zuweilen unlogischen/schlecht nachvollziebaren Orten (wo wegen schnurgerader, ungefährlicher, ausserortlicher Strecke vorher noch 80 war, ist jetzt 50...); im Gegensatz zu D. stehen bei uns auch nicht alle 50 Meter ein Schild das sagt welche Reglen gerade gelten usw; viel Spass wenn dein Navü dann sagt du darfst schon 80 brettern obwohl noch 50 ist ;-) ok, die Navihörigen sind auch ein Thema für sich; aber hoffe ist klar was ich damit sagen will...

@onkel-howdy

Dumm nur wenn der Führerschein über die Grenze hinweg winkewinke machen sollte (was ja eine der Fragen vom TE war -> auch wenn man in der deut. Presse immer was gegenteiliges liest - die CH hat viele Verträge (auch im Polemik-Thema Nummer1 (Stichwort: ZBA)) mit D, welche sowas regeln)... Da ist es dann schon interessant zu erfahren was einen erwartet...

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