Als Unfallgeschädigter am 23.03.2022 - Mein Renault Twingo hintere Seite eine sehr große Delle
Guten Tag,
ich hätte einige Ratschläge von euch wie ich mit dem Unfallschaden seitens der Unfallverursacherin umgehen soll.
Zu meinen Fahrzeugdaten :
Renault Twingo 1.2
Baujahr 2000
Kilometerlaufleistung : 206000
55 PS
Zustand : Gepflegter und sehr guter Zustand
Unfallschaden : Hinten Links (Großer Blechschaden)
Kurz zur Tatablauf :
Eine Frau ist mit ihren 2 Kindern (Elektro Fahrrad) mit Kinderwagenmobil auf mein Fahrzeug gestürzt und hat denn Schaden verursacht. Bei dem Unfallort war zum Glück ein Zeuge (Mein Stiefvater anwesend) und hat denn Unfall miterlebt. Daraufhin hat die Frau die vollständige Schuld gegenüber denn Zeugen und nach dem Rufen des Zeugen an mich nochmals bestätigt. (Kinder sind zum Glück und ihr nichts passiert) !!!! Keine Personenschäden
Wir hatten zu diesem Zeitpunkt auf dass hinzuziehen der Polizei verzichtet, auch im Bezug dass es hier ein Zeugen gibt der dies alles gesehen hatte.
Da ich jedoch im ersten Moment davon ausging, dass es sich um ein Bagatellschaden handelt habe ich zwecks Schadensminderungspflicht einen Kostenvoranschlag für 50,00 Euro erstellen lassen. Laut Auskunft der Werkstatt ist es kein Bagatellschaden und die Gesamtkosten für die Reparatur betragen laut KV 3,317,56 Euro.
Die Unfallverursacherin hatte mir mitgeteilt dass sie es ihrer Versicherung meldet und wollte mir nicht ihre Versicherungsdaten herausrücken. Schon dies hat mich im hohen Maße verärgert, denn ich wollte bzw. will diesen Schaden eben soweit wie möglich Reguliert haben.
Ich hab ihr daher die Kopie des KV in die Hand gedrückt und gesagt die Versicherung soll sich bitte umgehend innerhalb einiger Tage bei mir melden. Bis jetzt noch keine Rückmeldung!
Wie schätzt ihr die Möglichkeit ein.
1. Soll ich warten bis sich die Versicherung bei mir meldet ?
2. Soll ich ein (bei diesem großen Schaden) einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger einschalten um ein echtes Gutachten erstellen zu lassen ?
3. Soll ich die Regulierung an mein Rechtsanwalt übergeben ? Rechtschutzversicherung mit Selbstbehalt von 500,00 Euro liegt vor.
Wie ich selbst mitbekommen habe, kann ich ein Gutachten seitens der gegnerischen Versicherung ablehnen sollten sie denn KV nicht aktzeptieren.
Ich gehe bzw. die Werkstatt geht davon aus dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Was soll ich als nächstes tun ? Gibt es schon solche die sowas durchgemacht haben ?
Danke euch :-)
Grüße
Antonio
240 Antworten
Am lustigsten würde ich finden, wenn es gar keine Versicherung gibt und ich mir hier ein Wolf abrede *lach*
Sollte es wirklich keine Versicherung mal im schlimmsten Falle geben oder diese übernimmt nicht die Schadenskosten seitens der Unfallverursacherin kann ich ja immer noch mit ihr dies versuchen im Einvernehmen zu klären.
Natürlich würde ich dies unter einem Zeugen tun, damit ich später dies sogar vor Gericht beweisen kann dass ich alles getan habe es auf eine gütliche Einigung hinaus laufen zu lassen.
Da sie aber wie bereits geschrieben, dies über die Haftpflichtversicherung machen möchte ist für mich hier eigentlich der Weg frei ein Gutachten in Auftrag zu geben. Auch im Hinblick darauf dass ein möglicher Totalschaden vorliegt...
Was soll ich dazu noch groß schreiben ?
Für eine Gutachtenbeauftragung spricht folgendes dafür!
Ich als Laie kann kein Schaden selbst ermitteln und muss auch nicht auf eine mögliche vielleicht nicht existierende Versicherung warten.
Der von mir erstelle KVA sind 50,00 Euro kosten entstanden! Schadensminderungspflicht daher vollständig beachtet und ordnungsgemäß durchgeführt.
Da die Reparaturkosten weitaus höher sind als der Wagenwert und ich selbst nicht mein eigenes Auto bewerten kann "Alla Autoscout und Mobile" oder sonstige Portale
Und es hier augenscheinlich um wahrscheinlich ein Totalschaden handelt!
Von der Gegnerischen Versicherung muss ich doch auch nicht ein Gutachter akzeptieren der im Interesse der Versicherung handelt und nicht neutral arbeitet. Hier habe ich definitiv die Möglichkeit doch der Neutralität!
Und zum Schluss komme ich auch zum Ergebnis, dass ich umso mehr Zeit verstreichen lasse ich meine Schadensminderungspflicht auch nicht nachkomme. Auch im Hinblick darauf dass der KVA mit 3317 Euro beziffert ist, sind denke ich alle Parteien darauf interessiert ein Gutachten zu erstellen.
Ich jedoch ein unabhängigen KFZ-Gutachten
Die Versicherung wohl eher ihre eigene Gutachter
Also wieso sollte ich nicht dass Recht haben ein Gutachten in Auftrag zu geben als Geschädigter ? Oder sollte ich als Geschädigter 3-4 Monate warten bis der Sommer kommt...
In dem Punkt wegen der Rechtsanwaltskosten von dem BMW Besitzer gebe ich ihm tatsächlich recht! Hier rede ich noch nicht mit der Versicherung sondern mit der Unfallverursacherin. Hier hatte ich auch zur Info seitens der Werkstatt auf dem Weg bekommen, dass bei einer Versicherung ein Rechtsanwalt geboten ist. Weil dort es Experten gibt und dies Tagtäglich machen und dadurch Millionen von Euro einsparen dadurch!!! Liegt schon denke ich etwas daran... sagt man auch nicht einfach so ins Blaue!
Zitat:
@hk_do schrieb am 26. März 2022 um 23:58:06 Uhr:
Während wir auf die Rückmeldung des TE warten was der Gutachter für Zahlen ermittelt hat würde ich gerne noch zweieinhalb Aspekte diskutieren:
Zitat:
@hk_do schrieb am 26. März 2022 um 23:58:06 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 26. März 2022 um 16:25:49 Uhr:
Erstens sind wir hier im Privathaftpflichtrecht und nicht im KFZ-Haftpflichtrecht, demnach gibt es nur eine (wenn überhaupt) zeitwertgerechte Regulierung. Die 130%-Grenze fällt hier komplett weg, die gibt es in der PHV nicht.Gibt es dafür Belege?
Letztlich handelt es sich doch in beiden Fällen überhaupt nicht um Versicherungs(vertrags)recht, sondern um gesetzliche Haftung. Wenn da aber die ständige Rechtsprechung die 130%-Grenze festlegt, dann müsste das doch unabhängig davon gelten wer den Schaden am Ende bezahlt, vorausgesetzt es wurde eine Sache beschädigt, an der dem Geschädigten ein Integritätsinteresse zugestanden wird?
Zweitens die Frage nach dem Rechtsanwalt:
Nicht zuletzt hier im Forum wird ja gerne gesagt "bei jedem unverschuldeten Unfall einen Anwalt! Den muss der Gegner bezahlen!". Aber auch ein solcher Anspruch steht ja nicht "im Gesetz" sondern ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung. Die allerdings begründet ihn damit, dass man als Laie ohne Anwalt nicht mit den Fachleuten der Versicherung "auf Augenhöhe" reden könnte und ggf. "über den Tisch gezogen" würde. Im vorliegenden Fall redet der TE aber derzeit nicht mit einer Versicherung, sondern mit der Schädigerin selbst (und die hat ja den Anspruch auch noch keineswegs bestritten). Deswegen stellt sich mir die Frage, ob er da wirklich den Anspruch hätte, dass sie auch seinen Anwalt bezahlt?und schließlich:
Der TE kennt ja durch den KVA schon die Reparaturkosten und weiß jedenfalls, dass diese den Fahrzeugwert deutlich überschreiten. Zählen da die Kosten für ein Schadengutachten wirklich zu den notwendigen (und damit zu erstattenden) Ausgaben, wenn das Gutachten zum größten Teil darin besteht, die schon bekannten Reparaturkosten nochmal zu berechnen? (Sofern nicht der Gutachter gleichzeitig eine alternative Kalkulation für eine zeitwertgerechte Reparatur aufstellt...)
Noch eine kurze Gegenfrage für dich. Deine Texte finde ich übrigens sehr informativ :-)
Wer errechnet mir aber dann denn WBW , Restwert und die anderen zusätzlichen Schadenspositionen aus ? Wie z.b die Wertminderung nach einem Unfallfahrzeug. Auch wenn diese Position nicht ausschlaggebend für denn Schaden ist!
Ich brauche ja erstmal diese Daten, damit ich eine korrekte Schadensmeldung durchführen kann. Ein KVA wird meistens bis 1000 Euro seitens der Versicherung akzeptiert! Aber da mein KVA über 3000 Euro an Schaden aufgelistet ist, muss ich ja davon ausgehen dass dieser so nicht akzeptiert wird und die gegnerische Versicherung gerne ein Gutachter schicken will... richtig ?
Und hier kommt es natürlich auch noch darauf an, ob überhaupt die Versicherung laut Police denn Schaden der Unfallverursacherin übernimmt. Haftpflichtversicherung neigen sehr oft und gerne Schadensmeldungen abzulehnen mit der Begründung man sollte sich an der KFZ-Versicherung wenden... auch wenn dies nicht rechtskonform ist!
Die Wertminderung kann ich dir berechnen, ganz kostenlos sogar:
Null komma nix.
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Zitat:
@hk_do schrieb am 27. März 2022 um 04:30:37 Uhr:
Die Wertminderung kann ich dir berechnen, ganz kostenlos sogar:Null komma nix.
Danke 😉
Als Laien kann ich dies ja nicht wissen und ist ja auch eine Position des KFZ-Gutachtens.
Wenn ich sogar nun recht überlege, war dies sogar ein E-Bike (Motorisiert) und bin mal gespannt welche Versicherung sich meldet. Ob die KFZ-Versicherung oder die Haftpflicht sich meldet werde ich hier nochmals neben dass Gutachten berichten.
Herzlichen Dank 😉
hier will sich jemand reich rechnen, weil sich mit Zahlen nicht auskennt.....
Der KVA über 3 k€ steht doch in keinem Verhältnis zum WBW.... wurde da jemand von Zahlen und einem großen Haus mit 2 Autos davor geblendet?
Zitat:
@hk_do schrieb am 27. März 2022 um 04:30:37 Uhr:
Die Wertminderung kann ich dir berechnen, ganz kostenlos sogar:Null komma nix.
Doch so viel?
Ich hätte mit weniger gerechnet
Sorry, aber anhand Deiner vielen, total unnötigen und häufig immer wiederkehrenden Postings, gehe ich davon aus, dass Du ein Problem hast...
Und damit meine ich weniger die Beule in einem 22 Jahre alten Twingo...., sondern eher im Bereich oberhalb des Halses....
Richtig Windel... man muss die Gutachterkosten abziehen....
Der geneigte Zahlenrechner spricht von Subtraktrion und nicht vom sinnlosen Aufblähen von Zahlungen, die man gern hätte.... 🙂
Vielleicht sollte man mit flachen Hand von innen auf die Beule drücken, die springt dann vielleicht raus und alles was hier geschrieben wurde, wäre unnötig gewesen
Mal ehrlich, welche halbwegs begabte Werkstatt rechnet bei einem 22 Jahre alten Twingo den Austausch des Seitenteils zusammen? Die wissen doch größte, wie es mit Versicherungen läuft und wenn man den WBW annimmt, wissen die doch, dass sie den tausch der Seitenwand gar nicht erst kalkulieren brauchen. Zahlt eh keine Versicherung und auch ein selbstzahler würde diesen Betrag nicht für das entfernen der delle ausgeben.
Zitat:
@Antonio_009 schrieb am 27. März 2022 um 04:43:08 Uhr:
...
Wenn ich sogar nun recht überlege, war dies sogar ein E-Bike (Motorisiert) und bin mal gespannt welche Versicherung sich meldet. Ob die KFZ-Versicherung oder die Haftpflicht sich meldet werde ich hier nochmals neben dass Gutachten berichten.Herzlichen Dank 😉
Du schriebst doch selber, dass das Fahrrad keine Kennzeichen hatte. Somit hat es auch keine KFZ-Versicherung.
Versuche lieber dich mit Schädiger gütlich zu einigen. Wenn dieser 500€ freiwillig bezahlt sei glücklich. Mit RA und vollem Programm wird das auf viel Streß geben und mit Pech hast du noch viel weniger. Wir reden hier über einen 22 Jahren alten Twingo. Neuer TÜV oder Zustand sind bei der Wertermittlung schon fast zu vernachlässsigen.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 27. März 2022 um 08:23:20 Uhr:
Vielleicht sollte man mit flachen Hand von innen auf die Beule drücken, die springt dann vielleicht raus und alles was hier geschrieben wurde, wäre unnötig gewesen
Die ist schon fast der zielführenste Beitrag.
Liebe Leute,
ich werde hier keine Mutmaßungen mit euch hier anstellen 😉
Sobald dass Gutachten des unabhängigen KFZ-Sachverständiger da ist, werde ich mich nochmals hier äußern...
Jedoch dürfte ihr euch gerne die Seele vom Leib aussprechen, hab nichts dagegen und ist für mich gerade auch nicht unbedingt so interessant!
Grüße
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 27. März 2022 um 08:52:31 Uhr:
Wenn für dich eh schon alles klar ist, warum fragst du hier überhaupt?
Ich habe bereits beim letzten Posting geschrieben wenn du mal dass ließt, dass ich dass Gutachten machen lasse. Es ging mir nur noch um dass Restrisiko zwecks der Gutachterkosten!
Dieser hat mir aber der KFZ-Sachverständiger bestätigt dass die gegnerische Versicherung diese zu tragen hat. Daher hat sich diese Frage eigentlich auch beantwortet.
Zu alldem war ich mir nicht sicher ob der KV ausreicht! Da hier jedoch die Reparaturkosten denn Autowert übersteigen muss ich so oder so dass Gutachten machen lassen. Wenn du mal auch die vorherigen Posts lesen tust...
Grüße