Als Unfallgeschädigter am 23.03.2022 - Mein Renault Twingo hintere Seite eine sehr große Delle
Guten Tag,
ich hätte einige Ratschläge von euch wie ich mit dem Unfallschaden seitens der Unfallverursacherin umgehen soll.
Zu meinen Fahrzeugdaten :
Renault Twingo 1.2
Baujahr 2000
Kilometerlaufleistung : 206000
55 PS
Zustand : Gepflegter und sehr guter Zustand
Unfallschaden : Hinten Links (Großer Blechschaden)
Kurz zur Tatablauf :
Eine Frau ist mit ihren 2 Kindern (Elektro Fahrrad) mit Kinderwagenmobil auf mein Fahrzeug gestürzt und hat denn Schaden verursacht. Bei dem Unfallort war zum Glück ein Zeuge (Mein Stiefvater anwesend) und hat denn Unfall miterlebt. Daraufhin hat die Frau die vollständige Schuld gegenüber denn Zeugen und nach dem Rufen des Zeugen an mich nochmals bestätigt. (Kinder sind zum Glück und ihr nichts passiert) !!!! Keine Personenschäden
Wir hatten zu diesem Zeitpunkt auf dass hinzuziehen der Polizei verzichtet, auch im Bezug dass es hier ein Zeugen gibt der dies alles gesehen hatte.
Da ich jedoch im ersten Moment davon ausging, dass es sich um ein Bagatellschaden handelt habe ich zwecks Schadensminderungspflicht einen Kostenvoranschlag für 50,00 Euro erstellen lassen. Laut Auskunft der Werkstatt ist es kein Bagatellschaden und die Gesamtkosten für die Reparatur betragen laut KV 3,317,56 Euro.
Die Unfallverursacherin hatte mir mitgeteilt dass sie es ihrer Versicherung meldet und wollte mir nicht ihre Versicherungsdaten herausrücken. Schon dies hat mich im hohen Maße verärgert, denn ich wollte bzw. will diesen Schaden eben soweit wie möglich Reguliert haben.
Ich hab ihr daher die Kopie des KV in die Hand gedrückt und gesagt die Versicherung soll sich bitte umgehend innerhalb einiger Tage bei mir melden. Bis jetzt noch keine Rückmeldung!
Wie schätzt ihr die Möglichkeit ein.
1. Soll ich warten bis sich die Versicherung bei mir meldet ?
2. Soll ich ein (bei diesem großen Schaden) einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger einschalten um ein echtes Gutachten erstellen zu lassen ?
3. Soll ich die Regulierung an mein Rechtsanwalt übergeben ? Rechtschutzversicherung mit Selbstbehalt von 500,00 Euro liegt vor.
Wie ich selbst mitbekommen habe, kann ich ein Gutachten seitens der gegnerischen Versicherung ablehnen sollten sie denn KV nicht aktzeptieren.
Ich gehe bzw. die Werkstatt geht davon aus dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Was soll ich als nächstes tun ? Gibt es schon solche die sowas durchgemacht haben ?
Danke euch :-)
Grüße
Antonio
240 Antworten
Zitat:
@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 14:31:26 Uhr:
Wie schätzt ihr die Möglichkeit ein.
1. Soll ich warten bis sich die Versicherung bei mir meldet ?
2. Soll ich ein (bei diesem großen Schaden) einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger einschalten um ein echtes Gutachten erstellen zu lassen ?
3. Soll ich die Regulierung an mein Rechtsanwalt übergeben ? Rechtschutzversicherung mit Selbstbehalt von 500,00 Euro liegt vor.
1. Die Versicherung meldet sich bei Dir definitv nicht.
2. Macht erstmal keinen Sinn, da Du den bezahlen musst und die Kosten auch nie wieder sehen wirst.
3.Anwalt macht Sinn, nur bei 500 Euro SB, musst Du entscheiden, ob es Dir das Wert ist. Denn auch die wirst Du nicht wieder sehen.
Hab was ähnliches in 2015 gehabt. Kv 1500 Euro
Erst wollte die Schädigerin mir einen vereinbarten Betrag zahlen, 300 und ich hätte bei dem alten Wagen das selbst instand gesetzt. Dann mit mal doch über ihre PH(die sie gar nicht hatte) und nach 2 Monaten hinhalten, hab ich's an meinem Anwalt übergeben. Auf seine schreiben hat sie nie geantwortet, so dass er einen Titel erwirkt hat. In 09 und 10/2020 war dann die Lohn und Kontenpfändung mit ca 770 Euro erfolgreich. Nur hat davon erstmals die RSV ihre Ausgaben zurück bekommen und was übrig blieb hat der Anwalt für sich einbehalten.
Ich hab bisher keinen Cent gesehen, im Gegenteil, die Vollstreckungsversuche des Obergerichtsvollzieher bezahle ich,da die RSV nur drei übernimmt.
Inzwischen will sie ggf in die Insolvenz gehen, wenn ihre Gläubiger nicht mit dem Angebot über die Insolvenzhilfe mitgehen.
Sie bietet an 2.89 Prozent ihrer Schulden verteilt auf 3 Jahre abzustottern.
Heißt für mich, sie möchte mir 1.57 jeden Monat in den nächsten 3 Jahren zahlen.
Natürlich stimme ich nicht zu und ein Großteil der fast 80 Gläubiger wird das auch nicht. Meine Forderung ist unter den 10 höchsten Einzelforderungen.
Hättest mal lieber die Rennleitung geholt.
Und bei Dir übersteigt der KV den WBW mehrfach würde ich bei einem 22 Jahre alten Twingo behaupten.
Wenn sie sich bei Dir nicht meldet.. musst ihr auf die Ketten gehen. Die Summe Deines KV bekommst Du eh nicht
Zitat:
@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 15:38:11 Uhr:
Naja dass mit der Recherche könnte ich auch über Autoscout einen Twingo aussuchen der für 1900 Euro verkauft werden will und die gleichen Daten aufweist wie meiner!
Genau. Und einen für 650 Euro der noch ein Jahr HU-Frist hat.
Wenn man die Bestimmung des WBW am Schreibtisch macht ohne das Auto gesehen zu haben kommt halt irgendwie der Durchschnitt raus. Genau das wird die Versicherung aber machen, und von dem wird sie bestimmt nicht zu deinen Gunsten abweichen. Denn das müsste sie ja bezahlen 😉
Zitat:
Ich denke dass ich nur über ein Gutachten zu klären was tatsächlich an Schaden möglich ist.
Wie schon beschrieben sehe ich zwei Wege, wie du die Schadenshöhe beziffern könntest:
Einmal auf Totalschadenbasis, da wirst du um einen Gutachter nicht herumkommen.
Oder halt auf Basis der zeitwertgerechten Reparatur.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. März 2022 um 15:48:06 Uhr:
Hättest mal lieber die Rennleitung geholt.
Die füllen aber auch nur einen Zettel aus, wo die Personendaten draufstehen. Also das, was der TE eh schon hat.
Vor allem ändert die Anwesenheit der Polizei nichts an dem tatsächlichen Anspruch und auch nichts an der Zahlungsfähigkeit der Schädigerin. Wobei sich da der TE jetzt nicht verrückt machen sollte, nicht alle Leute mit großem Haus und zwei Autos sind zahlungsunfähig. Manche sind einfach nur zahlungsunwillig. Reich wird man schließlich nicht vom Geld ausgeben 😉
Ich werfe mal in den Raum, der TE ist morgen hier abgemeldet.
Selbst wenn es vor einem Gericht landen sollte, wird nie und nimmer der Betrag raus kommen, der auf dem KV steht.
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Zitat:
@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 15:42:32 Uhr:
?? Was für eine überzogene Forderung... der KV wurde unabhängig ohne dass ich etwas dazu etwas gesagt habe und vor Ort war erstellt.
Es wird ja vermutlich auch so sein, dass er die Kosten einer vollständigen sach- und fachgerechten Reparatur nach Herstellervorgaben richtig beziffert. Aber darauf hast du halt keinen Anspruch, wenn diese Kosten mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen. Deswegen ist deine Forderung überzogen.
Zitat:
Sie kann gerne zur Polizei gehen und würde ich trotzdem lachen, weil dass totaler Blödsinn ist.
Natürlich.
Aber viele Leute neigen dazu, immer gleich Betrug oder andere Straftaten zu wittern, wenn etwas nicht sofort so läuft wie sie glauben dass es laufen sollte. Dann fragen sie in irgendwelchen Foren, ob sie den Gegner vielleicht anzeigen sollen. Unwissend, dass sie damit ihr zivilrechtliches Problem nicht lösen, sondern eher deutlich verzögern würden.
Zitat:
Ich werde die Sache an mein Rechtsanwalt übergeben und die Regulierung soll er durchführen. Abspeisen werde ich mich bestimmt nicht mit 500 Euro!
Berichte bitte über den Fortgang der Sache.
Das Forum lebt davon.
Meine Holde hatte gestern mit ihrem Renault auch einen Unfall. Während Stop&Go ist ihr eine Trulla hinten drauf gefahren. Abgelenkt... quasi via Whatsapp....
Polizei hat auch nur den üblichen Zettel ausgefüllt... mehr nicht.
Zitat:
@hk_do schrieb am 26. März 2022 um 16:01:09 Uhr:
Zitat:
@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 15:42:32 Uhr:
?? Was für eine überzogene Forderung... der KV wurde unabhängig ohne dass ich etwas dazu etwas gesagt habe und vor Ort war erstellt.Es wird ja vermutlich auch so sein, dass er die Kosten einer vollständigen sach- und fachgerechten Reparatur nach Herstellervorgaben richtig beziffert. Aber darauf hast du halt keinen Anspruch, wenn diese Kosten mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen. Deswegen ist deine Forderung überzogen.
Zitat:
@hk_do schrieb am 26. März 2022 um 16:01:09 Uhr:
Zitat:
Sie kann gerne zur Polizei gehen und würde ich trotzdem lachen, weil dass totaler Blödsinn ist.
Natürlich.
Aber viele Leute neigen dazu, immer gleich Betrug oder andere Straftaten zu wittern, wenn etwas nicht sofort so läuft wie sie glauben dass es laufen sollte. Dann fragen sie in irgendwelchen Foren, ob sie den Gegner vielleicht anzeigen sollen. Unwissend, dass sie damit ihr zivilrechtliches Problem nicht lösen, sondern eher deutlich verzögern würden.
Zitat:
@hk_do schrieb am 26. März 2022 um 16:01:09 Uhr:
Zitat:
Ich werde die Sache an mein Rechtsanwalt übergeben und die Regulierung soll er durchführen. Abspeisen werde ich mich bestimmt nicht mit 500 Euro!
Berichte bitte über den Fortgang der Sache.
Das Forum lebt davon.
Hallo,
dies werde ich tun. Was dabei rauskommt kann ich jetzt noch wie gesagt eben nicht sagen! Ich hatte heute auch die Polizei angerufen und diese teilte mir mit, dass der Name und die Adresse erstmal ausreicht um dagegen vorzugehen. Sollte sich die Versicherung der Geschädigten nicht melden, habe ich die Möglichkeit Strafanzeige gegen sie zu stellen wegen unwahre Tatsachenbehauptungen. Ein Unfallbericht kann ich bei der Polizei mit dem Zeugen aufnehmen lassen, wenn ich dies so wünsche laut dem Polizeibeamten.
Soweit wie gesagt sind wir aber noch nicht. Jedoch weiß ich eins dass die Unfallverursacherin sämtliche Kosten zutragen hat, da sie denn Unfall zu 100% verschuldet hat und auch ein Zeuge vorhanden ist.
Darüber mache ich mir eigentlich keine Sorgen. Eher darum was nun Schlussendlich bei dem Gutachten herauskommt und wer dann die Kosten trägt. Notfalls halt eben per Klage vom Rechtsanwalt... freut sich meine Rechtschutzversicherung zwar nicht, aber dazu habe ich sie damals abgeschlossen.
Grüße
Antonio
Zitat:
@hk_do schrieb am 26. März 2022 um 15:54:24 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. März 2022 um 15:48:06 Uhr:
Hättest mal lieber die Rennleitung geholt.Die füllen aber auch nur einen Zettel aus, wo die Personendaten draufstehen. Also das, was der TE eh schon hat.
Vor allem ändert die Anwesenheit der Polizei nichts an dem tatsächlichen Anspruch und auch nichts an der Zahlungsfähigkeit der Schädigerin. Wobei sich da der TE jetzt nicht verrückt machen sollte, nicht alle Leute mit großem Haus und zwei Autos sind zahlungsunfähig. Manche sind einfach nur zahlungsunwillig. Reich wird man schließlich nicht vom Geld ausgeben 😉
Dass ist mir schon klar! Leute wo Geld haben, sind die gierigsten! Dass sollte mich aber nicht dazu bringen auf meine max. Ansprüche die mir zustehen niederzulassen. Auch wenn es sich um ein Topstar oder Bürgermeister handeln sollte...
Ich hatte zwei Zeugen und hab die Beschädigung meines Kfz selbst gesehen und die Verursacherin am abhauen gehindert.
Trotz Titel hab ich noch keinen Cent gesehen.
Meine SB 150 Euro und mittlerweile 3 oder 4 Vollstreckungsversuche hab ich inzwischen selbst bezahlt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. März 2022 um 16:19:59 Uhr:
Ich hatte zwei Zeugen und hab die Beschädigung meines Kfz selbst gesehen und die Verursacherin am abhauen gehindert.
Trotz Titel hab ich noch keinen Cent gesehen.
Meine SB 150 Euro und mittlerweile 3 oder 4 Vollstreckungsversuche hab ich inzwischen selbst bezahlt.
Kann auch so im schlimmstenfalls Laufen! Aber wenn jemand so als Unfall Verursacherin/Unfallverusacher handelt sollte sich eben nicht auf ein schönes Leben einstellen. Im schlimmstenfalls wenn man ihr zur eidesstattlichen Vermögenauskunft mit dem Gerichtsvollzieher hinterher ist und die Kosten schon sehr große Dimensionen angenommen haben, kann man auch eine Eröffnung auf Insolvenzantrag als Gläubiger gegen die Schuldnerin stellen. Dass wird sie dann mit Sicherheit freuen 😉
Erstens sind wir hier im Privathaftpflichtrecht und nicht im KFZ-Haftpflichtrecht, demnach gibt es nur eine (wenn überhaupt) zeitwertgerechte Regulierung. Die 130%-Grenze fällt hier komplett weg, die gibt es in der PHV nicht.
Zweitens sieht man an diesem Fall sehr gut, wie schlau es ist, eine RSV mit 500€ SB abzuschließen.
Zitat:
@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 16:18:33 Uhr:
Dass sollte mich aber nicht dazu bringen auf meine max. Ansprüche die mir zustehen niederzulassen.
Deine max Ansprüche hat hk_do erläutert.
Mehr als der WBW abzüglich Restwert wird nicht rausspringen, egal welchen ideellen Wert der 22 Jahre alte Twingo für Dich hat.
Und ob Deine RSV für das von Dir gewünschte Ziel eine Deckungszusage erteilt, ist auch abzuwarten.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 26. März 2022 um 16:25:49 Uhr:
Erstens sind wir hier im Privathaftpflichtrecht und nicht im KFZ-Haftpflichtrecht, demnach gibt es nur eine (wenn überhaupt) zeitwertgerechte Regulierung. Die 130%-Grenze fällt hier komplett weg, die gibt es in der PHV nicht.Zweitens sieht man an diesem Fall sehr gut, wie schlau es ist, eine RSV mit 500€ SB abzuschließen.
Nun ich hatte bereits 2 Fälle erfolgreich durch meine Rechtschutzversicherung am laufen. Ich war erst auf 200 Euro Selbstbeteiligung und wurde hoch gestuft. Die 2 Fälle habe ich auch gewonnen und dementsprechend ist es besser so ein Selbstbehalt zu zahlen als mit 3000-4000 Euro kosten auf denn Buckel zu haben. Ich würde gerne die Selbstbeteiligung entfernen, was aber leider derzeit nicht geht und erst in 2 Jahren möglich ist auf 0 Euro Selbstbeteiligung zu reduzieren.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. März 2022 um 16:27:21 Uhr:
Zitat:
@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 16:18:33 Uhr:
Dass sollte mich aber nicht dazu bringen auf meine max. Ansprüche die mir zustehen niederzulassen.Deine max Ansprüche hat hk_do erläutert.
Mehr als der WBW abzüglich Restwert wird nicht rausspringen, egal welchen ideellen Wert der 22 Jahre alte Twingo für Dich hat.
Und ob Deine RSV für das von Dir gewünschte Ziel eine Deckungszusage erteilt, ist auch abzuwarten.
Natürlich wird sie eine Deckungszusage erteilen, da ich schon weiß welche gut sind und welche nicht. Zu alldem sind die nötigen Rechtsanwaltskosten und sollte es zum Rechtsstreit vor Gericht kommen von der Geschädigten oder dementsprechend von der Versicherung zu erstatten. Ein Rechtsanwalt wird bei dieser Sachlage denke ich sowieso unumgänglich sein, da mir hier Schaden entstanden ist und ich als Geschädigter Schadensersatz Ansprüche habe.
Zitat:
@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 16:28:59 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 26. März 2022 um 16:25:49 Uhr:
Erstens sind wir hier im Privathaftpflichtrecht und nicht im KFZ-Haftpflichtrecht, demnach gibt es nur eine (wenn überhaupt) zeitwertgerechte Regulierung. Die 130%-Grenze fällt hier komplett weg, die gibt es in der PHV nicht.Zweitens sieht man an diesem Fall sehr gut, wie schlau es ist, eine RSV mit 500€ SB abzuschließen.
Nun ich hatte bereits 2 Fälle erfolgreich durch meine Rechtschutzversicherung am laufen. Ich war erst auf 200 Euro Selbstbeteiligung und wurde hoch gestuft. Die 2 Fälle habe ich auch gewonnen und dementsprechend ist es besser so ein Selbstbehalt zu zahlen als mit 3000-4000 Euro kosten auf denn Buckel zu haben. Ich würde gerne die Selbstbeteiligung entfernen, was aber leider derzeit nicht geht und erst in 2 Jahren möglich ist auf 0 Euro Selbstbeteiligung zu reduzieren.
Dann würde es mich allerdings nicht wundern, wenn der RS-Versicherer zeitnah die Kündigung wegen erhöhtem Schadenaufkommen ausspricht.