Als Unfallgeschädigter am 23.03.2022 - Mein Renault Twingo hintere Seite eine sehr große Delle

Renault Twingo I ( C06)

Guten Tag,

ich hätte einige Ratschläge von euch wie ich mit dem Unfallschaden seitens der Unfallverursacherin umgehen soll.

Zu meinen Fahrzeugdaten :

Renault Twingo 1.2
Baujahr 2000
Kilometerlaufleistung : 206000
55 PS
Zustand : Gepflegter und sehr guter Zustand

Unfallschaden : Hinten Links (Großer Blechschaden)

Kurz zur Tatablauf :

Eine Frau ist mit ihren 2 Kindern (Elektro Fahrrad) mit Kinderwagenmobil auf mein Fahrzeug gestürzt und hat denn Schaden verursacht. Bei dem Unfallort war zum Glück ein Zeuge (Mein Stiefvater anwesend) und hat denn Unfall miterlebt. Daraufhin hat die Frau die vollständige Schuld gegenüber denn Zeugen und nach dem Rufen des Zeugen an mich nochmals bestätigt. (Kinder sind zum Glück und ihr nichts passiert) !!!! Keine Personenschäden

Wir hatten zu diesem Zeitpunkt auf dass hinzuziehen der Polizei verzichtet, auch im Bezug dass es hier ein Zeugen gibt der dies alles gesehen hatte.

Da ich jedoch im ersten Moment davon ausging, dass es sich um ein Bagatellschaden handelt habe ich zwecks Schadensminderungspflicht einen Kostenvoranschlag für 50,00 Euro erstellen lassen. Laut Auskunft der Werkstatt ist es kein Bagatellschaden und die Gesamtkosten für die Reparatur betragen laut KV 3,317,56 Euro.

Die Unfallverursacherin hatte mir mitgeteilt dass sie es ihrer Versicherung meldet und wollte mir nicht ihre Versicherungsdaten herausrücken. Schon dies hat mich im hohen Maße verärgert, denn ich wollte bzw. will diesen Schaden eben soweit wie möglich Reguliert haben.

Ich hab ihr daher die Kopie des KV in die Hand gedrückt und gesagt die Versicherung soll sich bitte umgehend innerhalb einiger Tage bei mir melden. Bis jetzt noch keine Rückmeldung!

Wie schätzt ihr die Möglichkeit ein.

1. Soll ich warten bis sich die Versicherung bei mir meldet ?
2. Soll ich ein (bei diesem großen Schaden) einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger einschalten um ein echtes Gutachten erstellen zu lassen ?
3. Soll ich die Regulierung an mein Rechtsanwalt übergeben ? Rechtschutzversicherung mit Selbstbehalt von 500,00 Euro liegt vor.

Wie ich selbst mitbekommen habe, kann ich ein Gutachten seitens der gegnerischen Versicherung ablehnen sollten sie denn KV nicht aktzeptieren.

Ich gehe bzw. die Werkstatt geht davon aus dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt.

Was soll ich als nächstes tun ? Gibt es schon solche die sowas durchgemacht haben ?

Danke euch :-)

Grüße

Antonio

UNfallschaden am 23.03.2022
240 Antworten

Welche Versicherung?
Ich denk Du weißt noch nicht,ob eine vorhanden ist?

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 27. März 2022 um 08:37:26 Uhr:



Zitat:

@Antonio_009 schrieb am 27. März 2022 um 04:43:08 Uhr:


...
Wenn ich sogar nun recht überlege, war dies sogar ein E-Bike (Motorisiert) und bin mal gespannt welche Versicherung sich meldet. Ob die KFZ-Versicherung oder die Haftpflicht sich meldet werde ich hier nochmals neben dass Gutachten berichten.

Herzlichen Dank 😉


Du schriebst doch selber, dass das Fahrrad keine Kennzeichen hatte. Somit hat es auch keine KFZ-Versicherung.
Versuche lieber dich mit Schädiger gütlich zu einigen. Wenn dieser 500€ freiwillig bezahlt sei glücklich. Mit RA und vollem Programm wird das auf viel Streß geben und mit Pech hast du noch viel weniger. Wir reden hier über einen 22 Jahren alten Twingo. Neuer TÜV oder Zustand sind bei der Wertermittlung schon fast zu vernachlässsigen.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 27. März 2022 um 08:37:26 Uhr:



Zitat:

@celica1992 schrieb am 27. März 2022 um 08:23:20 Uhr:


Vielleicht sollte man mit flachen Hand von innen auf die Beule drücken, die springt dann vielleicht raus und alles was hier geschrieben wurde, wäre unnötig gewesen

Die ist schon fast der zielführenste Beitrag.

Danke @Holger.
Das hatte ich gestern Abend auch vorgeschlagen, wobei ich mit 300.- schon zufrieden war/wäre.
Antonio meinte nur, ich solle solche Postinhs unterlassen. LoL. 🙂
Statt den Spatz in der Hand zu nehmen, schielt er nach der Taube auf dem Dach.
Keiner verlangt daß er den Schaden einfach hinnehmen soll, aber diese Gier kannte ich bisher eher nur von Politikern und Top Managern.
Der TE scheint offenbar auch ein spezielles Hobby zu haben: Gerichtsverfahren, Anwälte bemühen, Streitereien befördern, wundersame Geldvermehrung (hier allerdings nur der Versuch dazu) und natürlich in Internet Foren schreiben.

Prozesshansl nennt man das wohl.

Wenn die Frau klug ist, legt sie ein Attest vor, daß Ihr gesundheitliche Probleme bescheinigt und sie Aufgrund eines plötzlichen Schwächeanfalls das Gleichgewicht verlor und gegen den Twingo fiel.
Das sollte dann mit Unterstützung eines guten Anwalts genügen.

Antonio, tu was Du nicht lassen kannst, aber bitte sei so nett und tauche nicht aus Frust und Enttäuschung ab, sondern berichte auch nach evtl.1-2 Jahren noch nachträglich vom verlorenen Prozess.

Gruß Paul

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. März 2022 um 09:09:45 Uhr:


Welche Versicherung?
Ich denk Du weißt noch nicht,ob eine vorhanden ist?

Nein, ich weiß die Versicherung noch nicht aber die Unfallverursacherin hat mir ja mitgeteilt dass sie bereits an der Haftpflichtversicherung gemeldet hat.

Hierüber kann ich mich erstmal anheften. Wenn es keine gibt, dann muss halt sie als Unfallverursacherin die Kosten des Gutachten tragen! Ist doch eigentlich einleuchtend oder ?

Zitat:

@Pauliese schrieb am 27. März 2022 um 09:12:14 Uhr:



Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 27. März 2022 um 08:37:26 Uhr:



Du schriebst doch selber, dass das Fahrrad keine Kennzeichen hatte. Somit hat es auch keine KFZ-Versicherung.
Versuche lieber dich mit Schädiger gütlich zu einigen. Wenn dieser 500€ freiwillig bezahlt sei glücklich. Mit RA und vollem Programm wird das auf viel Streß geben und mit Pech hast du noch viel weniger. Wir reden hier über einen 22 Jahren alten Twingo. Neuer TÜV oder Zustand sind bei der Wertermittlung schon fast zu vernachlässsigen.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 27. März 2022 um 09:12:14 Uhr:



Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 27. März 2022 um 08:37:26 Uhr:


Die ist schon fast der zielführenste Beitrag.

Danke @Holger.
Das hatte ich gestern Abend auch vorgeschlagen, wobei ich mit 300.- schon zufrieden war/wäre.
Antonio meinte nur, ich solle solche Postinhs unterlassen. LoL. 🙂
Statt den Spatz in der Hand zu nehmen, schielt er nach der Taube auf dem Dach.
Keiner verlangt daß er den Schaden einfach hinnehmen soll, aber diese Gier kannte ich bisher eher nur von Politikern und Top Managern.
Der TE scheint offenbar auch ein spezielles Hobby zu haben: Gerichtsverfahren, Anwälte bemühen, Streitereien befördern, wundersame Geldvermehrung (hier allerdings nur der Versuch dazu) und natürlich in Internet Foren schreiben.

Prozesshansl nennt man das wohl.

Wenn die Frau klug ist, legt sie ein Attest vor, daß Ihr gesundheitliche Probleme bescheinigt und sie Aufgrund eines plötzlichen Schwächeanfalls das Gleichgewicht verlor und gegen den Twingo fiel.
Das sollte dann mit Unterstützung eines guten Anwalts genügen.

Antonio, tu was Du nicht lassen kannst, aber bitte sei so nett und tauche nicht aus Frust und Enttäuschung ab, sondern berichte auch nach evtl.1-2 Jahren noch nachträglich vom verlorenen Prozess.

Gruß Paul

Alles Mutmaßungen auf die ich nicht weiter eingehen werde! Ich verbleibe wie beim letzten Posting und werde mich erst nach dem Gutachten wieder exakt äußern. Danke

Ähnliche Themen

dann bin ich mal gespannt ob wir hier überhaupt noch was hören.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 27. März 2022 um 09:19:26 Uhr:


dann bin ich mal gespannt ob wir hier überhaupt noch was hören.

Klar! Wieso nicht ?

Nächste Woche rechne ich damit dass der Gutachten fertig ist und ich in die Hände habe.

Am Montag bzw. morgen ruft mich der KFZ-Sachverständiger an Zwecks denn Termin zum Begutachten. Ich gehe mal davon aus dass es 2-3 Tage dauern wird bis dass Gutachten fertig ist!

Danach werde ich mich dazu nochmals äußern 😉

Grüße

Lieber Antonio,

ich habe die 11 Seiten grob überflogen.

Zitat:

@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 16:18:33 Uhr:


Leute wo Geld haben, sind die gierigsten!

Wenn das stimmt mußt du mehrfacher Milliardär sein. Das entsprechende Äquivalent an Gier ist bei dir auf jeden Fall vorhanden.

Du versuchst maximal abzuzocken. Warum das an der Realität scheitern wird ist dir hier detailliert dargelegt worden. Dazu muß ich nichts mehr schreiben.

Bedenke: Die Radfahrerin hat das Rad sicher nicht mit Absicht gegen dein Alteisen geworfen. Möchtest du an deinesgleichen geraten wenn dir mal ein Missgeschick passiert?

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 27. März 2022 um 09:33:49 Uhr:


Lieber Antonio,

ich habe die 11 Seiten grob überflogen.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 27. März 2022 um 09:33:49 Uhr:



Zitat:

@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 16:18:33 Uhr:


Leute wo Geld haben, sind die gierigsten!
Wenn das stimmt mußt du mehrfacher Milliardär sein. Das entsprechende Äquivalent an Gier ist bei dir auf jeden Fall vorhanden.

Du versuchst maximal abzuzocken. Warum das an der Realität scheitern wird ist dir hier detailliert dargelegt worden. Dazu muß ich nichts mehr schreiben.

Bedenke: Die Radfahrerin hat das Rad sicher nicht mit Absicht gegen dein Alteisen geworfen. Möchtest du an deinesgleichen geraten wenn dir mal ein Missgeschick passiert?

Hallo,

ich habe dein Beitrag bezüglich des Wortes "abzuzocken" gemeldet. Erstens sind dass falsche Anschuldigung gegen mich und zweitens habe ich bereits gesagt dass ich offiziell ein Gutachten erstellen lasse. Dass hat mit Abzocke rein Garnichts zu tun und habe daher denn Moderator diesbezüglich alarmiert.

Wenn du der Meinung bist ich tue Abzocken oder deresgleichen, darfst du gerne deine Meinung für dich behalten!

Aber als Abzocker werde ich mich von dir bestimmt nicht betiteln lassen!

Und zu alldem ist es egal, ob sie es mit Absicht oder nicht gemacht hat! Es bleibt bei denn gleichen Fakten wie am Anfang. Ich bin hier Unfallgeschädigter und sie die Unfallverursacherin. Was soll jetzt bitte dass alles ändern ? Ich verstehe deine Ausführung nicht...

Nach § 251 Abs. 2 S.1 BGB kann der Unfallgegner die „Wiederherstellung“ nämlich verweigern, wenn diese „unverhältnismäßig“ ist, also die Reparatur den Wert des Fahrrades übersteigt. Dies führt unter Umständen dazu, dass nur sehr geringe Beträge vom Unfallgegner überwiesen werden, da beispielsweise das Fahrrad bereits deutlich älteren Baujahrs war.

https://www.juracademy.de/.../art-umfang-schadensersatz.html

Verlangt der Geschädigte im Falle der Sachbeschädigung die Kosten für die Reparatur der beschädigten Sache ist wieder an den „Abzug neu für alt“ zu denken (siehe oben unter Rn. 377). Dieser erfolgt durch einen unmittelbaren Abschlag vom Ersatzbetrag. Der Abschlag wird automatisch angerechnet. Es handelt sich nicht um einen Fall der Aufrechnung i.S.d. §§ 387 ff.
Ist im Falle der Beschädigung einer Sache die Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache günstiger als die Reparatur, kann der Geschädigte sich unter folgenden Voraussetzungen gleichwohl für eine fachgerechte Reparatur entscheiden:

(1) Der zu betreibende Reparaturaufwand darf zusammen mit der Entschädigung für einen etwa verbleibenden merkantilen Minderwert (dazu unter Rn. 385) den Wiederbeschaffungswert in der Regel um nicht mehr als 30 % übersteigen (sog. „Integritätszuschlag“). Dabei sind jeweils die Brutto-Beträge inkl. USt. anzusetzen. Andernfalls ist die Restitution nach § 249 gem. § 251 Abs. 2 wegen Unzumutbarkeit insgesamt ausgeschlossen. Es kommt auch nicht etwa eine anteilige Erstattung der Reparaturkosten bis 130 % des Wiederbeschaffungswertes in Betracht.(2) Die Reparatur muss tatsächlich und fachgerecht durchgeführt werden. (3) Der Geschädigte muss die Sache nach der Beschädigung für eine gewisse Zeit weiterbenutzen. Liegen die Voraussetzungen (2) und/oder (3) nicht vor, ist der Integritätszuschlag nicht gerechtfertigt. Die Position des Geschädigten erweist sich nicht als hinreichend schutzwürdig. Der Geschädigte kann dann nur auf Basis des Wiederbeschaffungswertes abrechnen. Im Wege der Vorteilsausgleichung muss er sich davon den Restwert der beschädigten Sache abziehen lassen. Das ergibt dann den Wiederbeschaffungsaufwand.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der TE braucht sich also keine Hoffnung machen mehr als den Zeitwert/Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zu erhalten.

Zitat:

@Antonio_009 schrieb am 27. März 2022 um 09:13:27 Uhr:


...
Hierüber kann ich mich erstmal anheften. Wenn es keine gibt, dann muss halt sie als Unfallverursacherin die Kosten des Gutachten tragen! Ist doch eigentlich einleuchtend oder ?

Wieso muss die Unfallverursacherin die Kosten des Gutachtens tragen. Du hast es in Auftrag gegeben und du wirst es bezahlen. Was die PHV davon übernimmt, steht in Sternen.

Warum wird nicht erstmal abgewartet, was die gegnerische PHV schreibt und wie sie den Schaden regulieren will? Stattdessen wird sofort ein riesiges Fass aufgemacht und das volle Programm durchgezogen. Und dann will der TE, dass wir seine krude Denkensweise auch noch absegnen.

Leute und nochmals schreibe ich wie vorhin dass gleiche wieder auch! Ich werde mich erst nach dem Gutachten dazu äußern. Also spätestens nächste Woche bis ich dass Gutachten habe!

Zu alldem wie ich bereits geschrieben habe, ist dass was zählt im Gutachten festgelegt! Ob jetzt der eine 200 Euro oder der andere 400 Euro sagt... hilft mir eigentlich Garnichts!

Dass alles hat keinen Wert, wenn es kein Gutachten gibt. Punkt

Inzwischen stelle ich mal als Laie und Hobby Gutachter eine Prognose über den Inhalt des Gutachtens auf. 🙂
(Wer am nächsten dran ist, kriegt ein Getränk auf Kosten des Hauses.)

- Wirtschaftlicher Totalschaden (eh klar)
- Reparaturkosten brutto: etwa 3000- 3300€
- WBW: ca.1300 - 1500 € (Keine Mwst.anrechenbar)
- Restwert: ca. 800 - 1000 €
- Wertminderung: entfällt
- Nutzungsausfall: entfällt oder (Ersatzbeschaffung vorausgesetzt!) 14 Tage.
- 25.- € Unkostenpauschale

Wenn Du nun einen „normalen“ Unfall mit einem anderen Haftpflicht Versichertem KFZ gehabt hättest, hieße das in meinem Beispiel:
Du kriegst um die 1400.- wenn Du Dich von Deinem Twingo trennen kannst, den nimmt dann der Restwert Bieter/Aufkäufer.
Oder Du kriegst um die 500 € wenn Du ihn weiter behalten tust.
Das Gutachten bezahlt die gegnerische Versicherung, ebenso den Anwalt, falls Du einen hast.

Da aber hier offenbar keine KFZ Haftpflicht Versicherung greift, (Unfall mit Privathaftpflicht oder gar nicht versichertem Fahrradfahrerin) zahlst Du erstmal alles selbst und kannst später schauen wie Du diese Kosten wieder bekommst und ob überhaupt….

Zitat:

@Pauliese schrieb am 27. März 2022 um 09:48:58 Uhr:


Inzwischen stelle ich mal als Laie und Hobby Gutachter eine Prognose über den Inhalt des Gutachtens auf. 🙂
(Wer am nächsten dran ist, kriegt ein Getränk auf Kosten des Hauses.)

- Wirtschaftlicher Totalschaden (eh klar)
- Reparaturkosten brutto: etwa 3000- 3300€
- WBW: ca.1300 - 1500 € (Keine Mwst.anrechenbar)
- Restwert: ca. 800 - 1000 €
- Wertminderung: entfällt
- Nutzungsausfall: entfällt oder (Ersatzbeschaffung vorausgesetzt!) 14 Tage.
- 25.- € Unkostenpauschale

Wenn Du nun einen „normalen“ Unfall mit einem anderen Haftpflicht Versichertem KFZ gehabt hättest, hieße das in meinem Beispiel:
Du kriegst um die 1400.- wenn Du Dich von Deinem Twingo trennen kannst, den nimmt dann der Restwert Bieter/Aufkäufer.
Oder Du kriegst um die 500 € wenn Du ihn weiter behalten tust.
Das Gutachten bezahlt die gegnerische Versicherung, ebenso den Anwalt, falls Du einen hast.

Da aber hier offenbar keine KFZ Haftpflicht Versicherung greift, (Unfall mit Privathaftpflicht oder gar nicht versichertem Fahrradfahrerin) zahlst Du erstmal alles selbst und kannst später schauen wie Du diese Kosten wieder bekommst und ob überhaupt….

Ich werde mich erst äußern wenn dass Gutachten des KFZ-Sachverständiger vorliegt! Ich werde keine Mutmaßungen anstellen 😉 Danke dir...

Zitat:

@Pauliese schrieb am 27. März 2022 um 09:48:58 Uhr:


Inzwischen stelle ich mal als Laie und Hobby Gutachter eine Prognose über den Inhalt des Gutachtens auf. 🙂
(Wer am nächsten dran ist, kriegt ein Getränk auf Kosten des Hauses.)

- Wirtschaftlicher Totalschaden (eh klar)
- Reparaturkosten brutto: etwa 3000- 3300€
- WBW: ca.1300 - 1500 € (Keine Mwst.anrechenbar)
- Restwert: ca. 800 - 1000 €
- Wertminderung: entfällt
- Nutzungsausfall: entfällt oder (Ersatzbeschaffung vorausgesetzt!) 14 Tage.
- 25.- € Unkostenpauschale

Wenn Du nun einen „normalen“ Unfall mit einem anderen Haftpflicht Versichertem KFZ gehabt hättest, hieße das in meinem Beispiel:
Du kriegst um die 1400.- wenn Du Dich von Deinem Twingo trennen kannst, den nimmt dann der Restwert Bieter/Aufkäufer.
Oder Du kriegst um die 500 € wenn Du ihn weiter behalten tust.
Das Gutachten bezahlt die gegnerische Versicherung, ebenso den Anwalt, falls Du einen hast.

Da aber hier offenbar keine KFZ Haftpflicht Versicherung greift, (Unfall mit Privathaftpflicht oder gar nicht versichertem Fahrradfahrerin) zahlst Du erstmal alles selbst und kannst später schauen wie Du diese Kosten wieder bekommst und ob überhaupt….

Ein Anwalt, der nicht nur auf Geldverdienen aus ist sollte genau das dem TE klarmachen.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 27. März 2022 um 09:52:06 Uhr:



Zitat:

@Pauliese schrieb am 27. März 2022 um 09:48:58 Uhr:


Inzwischen stelle ich mal als Laie und Hobby Gutachter eine Prognose über den Inhalt des Gutachtens auf. 🙂
(Wer am nächsten dran ist, kriegt ein Getränk auf Kosten des Hauses.)

- Wirtschaftlicher Totalschaden (eh klar)
- Reparaturkosten brutto: etwa 3000- 3300€
- WBW: ca.1300 - 1500 € (Keine Mwst.anrechenbar)
- Restwert: ca. 800 - 1000 €
- Wertminderung: entfällt
- Nutzungsausfall: entfällt oder (Ersatzbeschaffung vorausgesetzt!) 14 Tage.
- 25.- € Unkostenpauschale

Wenn Du nun einen „normalen“ Unfall mit einem anderen Haftpflicht Versichertem KFZ gehabt hättest, hieße das in meinem Beispiel:
Du kriegst um die 1400.- wenn Du Dich von Deinem Twingo trennen kannst, den nimmt dann der Restwert Bieter/Aufkäufer.
Oder Du kriegst um die 500 € wenn Du ihn weiter behalten tust.
Das Gutachten bezahlt die gegnerische Versicherung, ebenso den Anwalt, falls Du einen hast.

Da aber hier offenbar keine KFZ Haftpflicht Versicherung greift, (Unfall mit Privathaftpflicht oder gar nicht versichertem Fahrradfahrerin) zahlst Du erstmal alles selbst und kannst später schauen wie Du diese Kosten wieder bekommst und ob überhaupt….

Ein Anwalt, der nicht nur auf Geldverdienen aus ist sollte genau das dem TE klarmachen.

Ein Anwalt habe ich auch noch nicht vor einzuschalten... auch wieder so eine Anschuldigung! Ich habe erst vor einen Anwalt einzuschalten wenn die Versicherung oder die Unfallverursacherin dass Gutachten ablehnt und die Zahlung verweigert.... Erst dann und zu alldem bin ich Rechtschutzversichert! Aber nunja, deine Stärke ist dass Lesen wohl nicht...

Ähnliche Themen