ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Als Unfallgeschädigter am 23.03.2022 - Mein Renault Twingo hintere Seite eine sehr große Delle

Als Unfallgeschädigter am 23.03.2022 - Mein Renault Twingo hintere Seite eine sehr große Delle

Renault Twingo I ( C06)
Themenstarteram 26. März 2022 um 13:31

Guten Tag,

ich hätte einige Ratschläge von euch wie ich mit dem Unfallschaden seitens der Unfallverursacherin umgehen soll.

Zu meinen Fahrzeugdaten :

Renault Twingo 1.2

Baujahr 2000

Kilometerlaufleistung : 206000

55 PS

Zustand : Gepflegter und sehr guter Zustand

Unfallschaden : Hinten Links (Großer Blechschaden)

Kurz zur Tatablauf :

Eine Frau ist mit ihren 2 Kindern (Elektro Fahrrad) mit Kinderwagenmobil auf mein Fahrzeug gestürzt und hat denn Schaden verursacht. Bei dem Unfallort war zum Glück ein Zeuge (Mein Stiefvater anwesend) und hat denn Unfall miterlebt. Daraufhin hat die Frau die vollständige Schuld gegenüber denn Zeugen und nach dem Rufen des Zeugen an mich nochmals bestätigt. (Kinder sind zum Glück und ihr nichts passiert) !!!! Keine Personenschäden

Wir hatten zu diesem Zeitpunkt auf dass hinzuziehen der Polizei verzichtet, auch im Bezug dass es hier ein Zeugen gibt der dies alles gesehen hatte.

Da ich jedoch im ersten Moment davon ausging, dass es sich um ein Bagatellschaden handelt habe ich zwecks Schadensminderungspflicht einen Kostenvoranschlag für 50,00 Euro erstellen lassen. Laut Auskunft der Werkstatt ist es kein Bagatellschaden und die Gesamtkosten für die Reparatur betragen laut KV 3,317,56 Euro.

Die Unfallverursacherin hatte mir mitgeteilt dass sie es ihrer Versicherung meldet und wollte mir nicht ihre Versicherungsdaten herausrücken. Schon dies hat mich im hohen Maße verärgert, denn ich wollte bzw. will diesen Schaden eben soweit wie möglich Reguliert haben.

Ich hab ihr daher die Kopie des KV in die Hand gedrückt und gesagt die Versicherung soll sich bitte umgehend innerhalb einiger Tage bei mir melden. Bis jetzt noch keine Rückmeldung!

Wie schätzt ihr die Möglichkeit ein.

1. Soll ich warten bis sich die Versicherung bei mir meldet ?

2. Soll ich ein (bei diesem großen Schaden) einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger einschalten um ein echtes Gutachten erstellen zu lassen ?

3. Soll ich die Regulierung an mein Rechtsanwalt übergeben ? Rechtschutzversicherung mit Selbstbehalt von 500,00 Euro liegt vor.

Wie ich selbst mitbekommen habe, kann ich ein Gutachten seitens der gegnerischen Versicherung ablehnen sollten sie denn KV nicht aktzeptieren.

Ich gehe bzw. die Werkstatt geht davon aus dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt.

Was soll ich als nächstes tun ? Gibt es schon solche die sowas durchgemacht haben ?

Danke euch :-)

Grüße

Antonio

 

UNfallschaden am 23.03.2022
Ähnliche Themen
240 Antworten

Ich vermute, dass keine Privathaftpflicht besteht.

Ich würde eine Rechtsberatung beim Anwalt in Anspruch nehmen.

Hab den Thread zu den Kfz-Versicherungen verschoben, weil's eigentl. nur darum geht.

"Elektro Fahrrad" ist ein sehr uneindeutiger Begriff.

Mit Mofa-(artigem-)Kennzeichen, amtl. Kennzeichen usw.: Ganz einfach: https://www.zentralruf.de/

Kein Kennzeichen: Da hätte ich auf jeden Fall die Polizei gerufen, wenn sie nicht freiwillig den Personalausweis zeigt. Du hast nicht geschrieben, dass sie dir den Personalausweis gezeigt hat. Sonst könnte sie schlicht falsche Daten angegeben haben.

Du hast als Geschädigter Anspruch darauf, dass der Unfallverursacher dir auch die Anwaltskosten ersetzt. Wenn er dann auch nicht kooperiert, sodass du dich z. B. auch nicht über o.g. Adresse an die gegnerische Versicherung wenden kannst, ist er selber Schuld, wenn Anwaltskosten dazukommen.

Such aber mal im Internet was ist, wenn Reparaturkosten deutl. höher als der Zeitwert sind.

Aber: Im dümmsten Fall hat sie weder eine Versicherung noch sonst genug Geld um den Schaden zu bezahlen. Dann bleibst du ggf. auch auf den Anwaltskosten sitzen.

notting

Themenstarteram 26. März 2022 um 13:44

Zitat:

@germania47 schrieb am 26. März 2022 um 14:41:29 Uhr:

Ich vermute mal, dass keine privater flicht Versicherung besteht.

Ich würde eine Rechtsberatung beim Anwalt in Anspruch nehmen.

Hallo. Meinen sie tatsächlich dass sie mich angelogen hat ?

Mir kommt es etwas komisch vor, weshalb sie mir kein Name der Versicherung und Versicherungsnummer durchreicht.

Sollte es doch tatsächlich so sein, dann hat sie alle Kosten zutragen die jetzt dann entstehen ?

Zu alldem würde sie sich nicht selbst strafbar machen, wenn sie falsche Tatsachen mir gegenüber in denn Raum stellt ?

Grüße

Hallo. Meinen sie tatsächlich dass sie mich angelogen hat ?

Mir kommt es etwas komisch vor, weshalb sie mir kein Name der Versicherung und Versicherungsnummer durchreicht.

Sollte es doch tatsächlich so sein, dann hat sie alle Kosten zutragen die jetzt dann entstehen ?

Zu alldem würde sie sich nicht selbst strafbar machen, wenn sie falsche Tatsachen mir gegenüber in denn Raum stellt ?

Grüße

[/quote

Bei der Polizei würde ich nachträglich Anzeige erstatten.

Themenstarteram 26. März 2022 um 13:48

Zitat:

@notting schrieb am 26. März 2022 um 14:44:00 Uhr:

Hab den Thread zu den Kfz-Versicherungen verschoben, weil's eigentl. nur darum geht.

"Elektro Fahrrad" ist ein sehr uneindeutiger Begriff.

Mit Mofa-(artigem-)Kennzeichen, amtl. Kennzeichen usw.: Ganz einfach: https://www.zentralruf.de/

Kein Kennzeichen: Da hätte ich auf jeden Fall die Polizei gerufen, wenn sie nicht freiwillig den Personalausweis zeigt. Du hast nicht geschrieben, dass sie dir den Personalausweis gezeigt hat. Sonst könnte sie schlicht falsche Daten angegeben haben.

Du hast als Geschädigter Anspruch darauf, dass der Unfallverursacher dir auch die Anwaltskosten ersetzt. Wenn er dann auch nicht kooperiert, sodass du dich z. B. auch nicht über o.g. Adresse an die gegnerische Versicherung wenden kannst, ist er selber Schuld, wenn Anwaltskosten dazukommen.

Such aber mal im Internet was ist, wenn Reparaturkosten deutl. höher als der Zeitwert sind.

Aber: Im dümmsten Fall hat sie weder eine Versicherung noch sonst genug Geld um den Schaden zu bezahlen. Dann bleibst du ggf. auch auf den Anwaltskosten sitzen.

notting

Danke für die Nachricht.

Also ihr Name und die vollständige Adresse hat sie mir gegeben. Ich war auch bei ihr Zuhause gewesen um denn KV in Kopie zugeben. (Großes Haus und mit 2 Autos vor der Garage)

Sie wohnt in der gleichen Stadt /Ortschaft wie ich. Nun, wir hatten auf die Polizei verzichtet weil der Zeuge alles gesehen hat und die Schuld nochmals gegenüber mir und denn Zeugen mündlich ausgesagt hat. Ich gehe mal davon aus, dass dies eigentlich

ausreichen müsste ? Ich bin ja auch nur ein Mensch wie sie... wenn sie verstehen

Dies war ein Elektrofahrrad ohne Kennzeichen, ich gehe mal davon aus im Wert von 1500-2000 Euro

Klaus, die Daten der Versicherung spielen ja in dem Fall keine große Rolle, da die geschädigte Twingo-Fahrerin dort eh keine direkten Ansprüche stellen kann. Ist ja eben ein PH-Fall.

Aber ja, so ein Verhalten seitens der Verursacherin verursacht schon ein Magengrummeln.

Wenn die Sache bei einer Versicherung landet, könnte es in etwa so laufen:

Die Versicherung erkennt, dass es ein Totalschaden ist. Deshalb bestimmt sie den Wiederbeschaffungswert. Ich habe mal eine kurze Internetrecherche nach "2000er Twingo 1.2 mit ungefähr 200.000 km" gemacht, hier das Ergebnis. Vergleichbare Autos bekommt man also für rund 1.000 Euro. Da wird die Versicherung also einen Wiederbeschaffungswert von 900, mit etwas Glück auch 1.100 Euro feststellen. Gleichzeitig wird sie Angebote für das beschädigte Fahrzeug einhohlen. Da die Delle im Seitenteil den Gebrauchswert nicht nennenswert beeinträchtigt, wird sich sicher jemand finden der mindestens 500 Euro dafür bietet. Demnach beträgt der Schaden 400, mit Glück 600 Euro. Über den Betrag schickt dir die Versicherung einen Verrechnungsscheck und erklärt die Sache für erledigt. Das wird sie in einem freundlich formulierten Brief tun, der wirklich logisch klingt. Vielleicht legen sie sogar noch "netterweise" eine Unkostenbauschale von 30 Euro drauf.

Bleiben die Fragen: bist du damit zufrieden? Steht dir nicht vielleicht mehr zu, und wenn ja, bist du selbst in der Lage einen solchen Anspruch durchzusetzen?

Fakt ist für mich: Es ist ein glasklarer Totalschaden. Auf die Reparaturkosten aus dem KVA hast du damit keinen Anspruch, und wenn nicht gerade die Schädigerin weitgehend ahnungslos ist und den Betrag ohne weitere Überprüfung aus eigener Tasche bezahlt wirst du diese Summe nie bekommen.

Wenn die Sache an eine Versicherung geht (das passiert nur, wenn die Schädigerin mitspielt. Bei der Privathaftpflicht hast du im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht keinen Direktanspruch gegen die Versicherung!) solltest du nichts weiteres ohne Anwalt machen.

Wenn du den Schaden mit der Verursacherin selbst abwickeln willst bleibt die Frage, wie du deine Forderung beziffern und belegen willst. Der KVA ist dazu mMn unbrauchbar. Du könntest jetzt schauen ob du einen Gutachter findest, der dir lediglich Wiederbeschaffungswert und Restwert bestimmt. (nachdem du ja für die Bestimmung der Reparaturkosten schon 50 Euro ausgegeben hast wird die Schädigerin möglicherweise nicht bereit sein, die selbe Leistung beim Gutachter nochmal zu bezahlen...). Die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert kannst du dann als Schaden geltend machen. Dazu die Kosten für die Ummeldung, wenn das Fahrzeug tatsächlich ersetzt wird. Nutzungsausfall wird ja eher nicht anfallen, weil das beschädigte Fahrzeug mutmaßlich fahrbereit und verkehrssicher ist.

Alternativ könntest du natürlich auch bei örtlichen Karosseriefachbetrieben mal nach den Kosten für eine "zeitwertgerechte Reparatur" fragen. Der KVA geht ja vermutlich davon aus, das beschädigte Seitenteil auszutauschen. Ein Fachmann wir (direkt am Fahrzeug, nicht mit dem Foto!) sagen können wie realistisch es ist, die Delle herauszudrücken und die verbleibenden Knicke mit Zinn und Spachtel anzugleichen. Mit etwas Glück bekommst du das für einen Betrag, der noch in den 130% des Wiederbeschaffungswertes liegt, bis zu denen du auch im Totalschadenfall Anspruch auf die Reparaturkosten hast.

(für "möglichst billig" kann man natürlich auch einfach daumendick Spachtel draufklatschen, glattschleifen und irgendwie übertünchen. Das bekommst du im Hinterhof vielleicht sogar für 500 Euro, und das sieht im ersten Augenblick vielleicht auch richtig gut aus. Es hält dann aber mit etwas Pech noch nichtmals über den ersten Winter...)

Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. März 2022 um 15:22:21 Uhr:

Klaus, die Daten der Versicherung spielen ja in dem Fall keine große Rolle, da die geschädigte Twingo-Fahrerin dort eh keine direkten Ansprüche stellen kann. Ist ja eben ein PH-Fall.

Aber ja, so ein Verhalten seitens der Verursacherin verursacht schon ein Magengrummeln.

Da hast Du natürlich recht.

Es gibt nur in der KFZ-Haftpflicht einen Direktanspruch, wie mein Vorredner schon schrieb.

Wenn die Verantwortliche die Daten der Versicherung nicht nennen will, dann muss sie ja hierfür einen Grund haben.

hk, Danke für deine Bemühungen.

Themenstarteram 26. März 2022 um 14:35

Zitat:

@hk_do schrieb am 26. März 2022 um 15:29:23 Uhr:

Wenn die Sache bei einer Versicherung landet, könnte es in etwa so laufen:

Die Versicherung erkennt, dass es ein Totalschaden ist. Deshalb bestimmt sie den Wiederbeschaffungswert. Ich habe mal eine kurze Internetrecherche nach "2000er Twingo 1.2 mit ungefähr 200.000 km" gemacht, hier das Ergebnis. Vergleichbare Autos bekommt man also für rund 1.000 Euro. Da wird die Versicherung also einen Wiederbeschaffungswert von 900, mit etwas Glück auch 1.100 Euro feststellen. Gleichzeitig wird sie Angebote für das beschädigte Fahrzeug einhohlen. Da die Delle im Seitenteil den Gebrauchswert nicht nennenswert beeinträchtigt, wird sich sicher jemand finden der mindestens 500 Euro dafür bietet. Demnach beträgt der Schaden 400, mit Glück 600 Euro. Über den Betrag schickt dir die Versicherung einen Verrechnungsscheck und erklärt die Sache für erledigt. Das wird sie in einem freundlich formulierten Brief tun, der wirklich logisch klingt. Vielleicht legen sie sogar noch "netterweise" eine Unkostenbauschale von 30 Euro drauf.

Bleiben die Fragen: bist du damit zufrieden? Steht dir nicht vielleicht mehr zu, und wenn ja, bist du selbst in der Lage einen solchen Anspruch durchzusetzen?

Fakt ist für mich: Es ist ein glasklarer Totalschaden. Auf die Reparaturkosten aus dem KVA hast du damit keinen Anspruch, und wenn nicht gerade die Schädigerin weitgehend ahnungslos ist und den Betrag ohne weitere Überprüfung aus eigener Tasche bezahlt wirst du diese Summe nie bekommen.

Wenn die Sache an eine Versicherung geht (das passiert nur, wenn die Schädigerin mitspielt. Bei der Privathaftpflicht hast du im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht keinen Direktanspruch gegen die Versicherung!) solltest du nichts weiteres ohne Anwalt machen.

Wenn du den Schaden mit der Verursacherin selbst abwickeln willst bleibt die Frage, wie du deine Forderung beziffern und belegen willst. Der KVA ist dazu mMn unbrauchbar. Du könntest jetzt schauen ob du einen Gutachter findest, der dir lediglich Wiederbeschaffungswert und Restwert bestimmt. (nachdem du ja für die Bestimmung der Reparaturkosten schon 50 Euro ausgegeben hast wird die Schädigerin möglicherweise nicht bereit sein, die selbe Leistung beim Gutachter nochmal zu bezahlen...). Die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert kannst du dann als Schaden geltend machen. Dazu die Kosten für die Ummeldung, wenn das Fahrzeug tatsächlich ersetzt wird. Nutzungsausfall wird ja eher nicht anfallen, weil das beschädigte Fahrzeug mutmaßlich fahrbereit und verkehrssicher ist.

Alternativ könntest du natürlich auch bei örtlichen Karosseriefachbetrieben mal nach den Kosten für eine "zeitwertgerechte Reparatur" fragen. Der KVA geht ja vermutlich davon aus, das beschädigte Seitenteil auszutauschen. Ein Fachmann wir (direkt am Fahrzeug, nicht mit dem Foto!) sagen können wie realistisch es ist, die Delle herauszudrücken und die verbleibenden Knicke mit Zinn und Spachtel anzugleichen. Mit etwas Glück bekommst du das für einen Betrag, der noch in den 130% des Wiederbeschaffungswertes liegt, bis zu denen du auch im Totalschadenfall Anspruch auf die Reparaturkosten hast.

(für "möglichst billig" kann man natürlich auch einfach daumendick Spachtel draufklatschen, glattschleifen und irgendwie übertünchen. Das bekommst du im Hinterhof vielleicht sogar für 500 Euro, und das sieht im ersten Augenblick vielleicht auch richtig gut aus. Es hält dann aber mit etwas Pech noch nichtmals über den ersten Winter...)

Hallo. Danke für deine Antwort!

Also ich muss hier nochmals erwähnen dass sich mein Auto in einen Top Zustand befindet hat und ein Schaden von 500,00 Euro natürlich von mir nicht akzeptiert wird. Hier daraus dass das Fahrzeug alleine schon neuen TÜV hat und viele Teile ausgewechselt wurden und dementsprechend hier auch von einem Gutachter berücksichtigt werden.

Für möglichst billig muss ich mich hier von der Versicherung nicht abspeisen lassen, da ich Rechtschutzversichert bin und einen Rechtsstreit nicht mit Magenschmerzen sehe.

Ich habe jetzt einen KFZ-Sachverständiger unabhängigen Beauftragt da es sich hier nicht um Bagetellgrenze handelt und die Kosten des Gutachtens der Versicherung zahlen muss. Da es sich hier um weitaus mehr als 750 Euro betragen.

Ich werde wahrscheinlich wenn es richtig ist, auf dass Gutachten warten und diesen dann entweder gegen der Versicherung oder der Unfallverursacherin geltend machen. Wenn nötig mit Rechtsanwalt.

Du irrst da leider. HK hat zum Schadensbild schon etwas gesagt.

Gegen die Versicherung der Verursacherin kannst Du nicht angehen.

Themenstarteram 26. März 2022 um 14:38

Zitat:

@hk_do schrieb am 26. März 2022 um 15:29:23 Uhr:

Wenn die Sache bei einer Versicherung landet, könnte es in etwa so laufen:

Die Versicherung erkennt, dass es ein Totalschaden ist. Deshalb bestimmt sie den Wiederbeschaffungswert. Ich habe mal eine kurze Internetrecherche nach "2000er Twingo 1.2 mit ungefähr 200.000 km" gemacht, hier das Ergebnis. Vergleichbare Autos bekommt man also für rund 1.000 Euro. Da wird die Versicherung also einen Wiederbeschaffungswert von 900, mit etwas Glück auch 1.100 Euro feststellen. Gleichzeitig wird sie Angebote für das beschädigte Fahrzeug einhohlen. Da die Delle im Seitenteil den Gebrauchswert nicht nennenswert beeinträchtigt, wird sich sicher jemand finden der mindestens 500 Euro dafür bietet. Demnach beträgt der Schaden 400, mit Glück 600 Euro. Über den Betrag schickt dir die Versicherung einen Verrechnungsscheck und erklärt die Sache für erledigt. Das wird sie in einem freundlich formulierten Brief tun, der wirklich logisch klingt. Vielleicht legen sie sogar noch "netterweise" eine Unkostenbauschale von 30 Euro drauf.

Bleiben die Fragen: bist du damit zufrieden? Steht dir nicht vielleicht mehr zu, und wenn ja, bist du selbst in der Lage einen solchen Anspruch durchzusetzen?

Fakt ist für mich: Es ist ein glasklarer Totalschaden. Auf die Reparaturkosten aus dem KVA hast du damit keinen Anspruch, und wenn nicht gerade die Schädigerin weitgehend ahnungslos ist und den Betrag ohne weitere Überprüfung aus eigener Tasche bezahlt wirst du diese Summe nie bekommen.

Wenn die Sache an eine Versicherung geht (das passiert nur, wenn die Schädigerin mitspielt. Bei der Privathaftpflicht hast du im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht keinen Direktanspruch gegen die Versicherung!) solltest du nichts weiteres ohne Anwalt machen.

Wenn du den Schaden mit der Verursacherin selbst abwickeln willst bleibt die Frage, wie du deine Forderung beziffern und belegen willst. Der KVA ist dazu mMn unbrauchbar. Du könntest jetzt schauen ob du einen Gutachter findest, der dir lediglich Wiederbeschaffungswert und Restwert bestimmt. (nachdem du ja für die Bestimmung der Reparaturkosten schon 50 Euro ausgegeben hast wird die Schädigerin möglicherweise nicht bereit sein, die selbe Leistung beim Gutachter nochmal zu bezahlen...). Die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert kannst du dann als Schaden geltend machen. Dazu die Kosten für die Ummeldung, wenn das Fahrzeug tatsächlich ersetzt wird. Nutzungsausfall wird ja eher nicht anfallen, weil das beschädigte Fahrzeug mutmaßlich fahrbereit und verkehrssicher ist.

Alternativ könntest du natürlich auch bei örtlichen Karosseriefachbetrieben mal nach den Kosten für eine "zeitwertgerechte Reparatur" fragen. Der KVA geht ja vermutlich davon aus, das beschädigte Seitenteil auszutauschen. Ein Fachmann wir (direkt am Fahrzeug, nicht mit dem Foto!) sagen können wie realistisch es ist, die Delle herauszudrücken und die verbleibenden Knicke mit Zinn und Spachtel anzugleichen. Mit etwas Glück bekommst du das für einen Betrag, der noch in den 130% des Wiederbeschaffungswertes liegt, bis zu denen du auch im Totalschadenfall Anspruch auf die Reparaturkosten hast.

(für "möglichst billig" kann man natürlich auch einfach daumendick Spachtel draufklatschen, glattschleifen und irgendwie übertünchen. Das bekommst du im Hinterhof vielleicht sogar für 500 Euro, und das sieht im ersten Augenblick vielleicht auch richtig gut aus. Es hält dann aber mit etwas Pech noch nichtmals über den ersten Winter...)

Naja dass mit der Recherche könnte ich auch über Autoscout einen Twingo aussuchen der für 1900 Euro verkauft werden will und die gleichen Daten aufweist wie meiner! Ich denke dass ich nur über ein Gutachten zu klären was tatsächlich an Schaden möglich ist.

Zitat:

@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 14:44:24 Uhr:

Meinen sie tatsächlich dass sie mich angelogen hat ?

In Bezug auf die Privathaftpflichtversicherung?

Vielleicht, vielleicht auch nicht. Falls es so ist, wirst du es aber eh nicht nachweisen können, im Zweifelsfall sagt sie "ach, den ganzen Versicherungskram macht mein Mann, ich dachte wirklich wir hätten sowas!".

Kann aber auch sein, dass sie sich deinen KVA angeschaut hat und denkt "was, für ein Auto im Wert von vielleicht tausend Euro will der Typ über dreitausend Euro Reparaturkosten haben?! Nö, nicht mit mir".

Vielleicht lässt sie das jetzt erstmal in irgendeiner Form prüfen. Vielleicht denkt sie auch "dieser Betrüger soll sich eine Blase laufen!". Vielleicht fragt sie auch gerade in einem anderen Forum "ich habe einen uralten Kleinwagen beschädigt und der Halter stellt jetzt eine völlig überzogene Forderung. Hat er sich damit nicht strafbar gemacht, soll ich ihn bei der Polizei anzeigen?" ;)

Zitat:

Zu alldem würde sie sich nicht selbst strafbar machen, wenn sie falsche Tatsachen mir gegenüber in denn Raum stellt ?

So wie ich es verstanden habe, hat sie dir alle für die Regulierung des Schadens notwendigen Daten mitgeteilt: nämlich ihren Namen und ihre Anschrift. Da kann ich jetzt keine Pflichtverletzung erkennen, erst reicht keine die auch nur annähernd strafbar wäre.

Letztlich liegt es an dir, die Höhe deiner Forderung zu beziffern. Der KVA ist dafür meiner Meinung nach deutlich ungeeignet.

Themenstarteram 26. März 2022 um 14:42

Zitat:

@hk_do schrieb am 26. März 2022 um 15:39:13 Uhr:

Zitat:

@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 14:44:24 Uhr:

Meinen sie tatsächlich dass sie mich angelogen hat ?

In Bezug auf die Privathaftpflichtversicherung?

Vielleicht, vielleicht auch nicht. Falls es so ist, wirst du es aber eh nicht nachweisen können, im Zweifelsfall sagt sie "ach, den ganzen Versicherungskram macht mein Mann, ich dachte wirklich wir hätten sowas!".

Kann aber auch sein, dass sie sich deinen KVA angeschaut hat und denkt "was, für ein Auto im Wert von vielleicht tausend Euro will der Typ über dreitausend Euro Reparaturkosten haben?! Nö, nicht mit mir".

Vielleicht lässt sie das jetzt erstmal in irgendeiner Form prüfen. Vielleicht denkt sie auch "dieser Betrüger soll sich eine Blase laufen!". Vielleicht fragt sie auch gerade in einem anderen Forum "ich habe einen uralten Kleinwagen beschädigt und der Halter stellt jetzt eine völlig überzogene Forderung. Hat er sich damit nicht strafbar gemacht, soll ich ihn bei der Polizei anzeigen?" ;)

Zitat:

@hk_do schrieb am 26. März 2022 um 15:39:13 Uhr:

Zitat:

Zu alldem würde sie sich nicht selbst strafbar machen, wenn sie falsche Tatsachen mir gegenüber in denn Raum stellt ?

So wie ich es verstanden habe, hat sie dir alle für die Regulierung des Schadens notwendigen Daten mitgeteilt: nämlich ihren Namen und ihre Anschrift. Da kann ich jetzt keine Pflichtverletzung erkennen, erst reicht keine die auch nur annähernd strafbar wäre.

Letztlich liegt es an dir, die Höhe deiner Forderung zu beziffern. Der KVA ist dafür meiner Meinung nach deutlich ungeeignet.

?? Was für eine überzogene Forderung... der KV wurde unabhängig ohne dass ich etwas dazu etwas gesagt habe und vor Ort war erstellt. Sie kann gerne zur Polizei gehen und würde ich trotzdem lachen, weil dass totaler Blödsinn ist.

Ich werde die Sache an mein Rechtsanwalt übergeben und die Regulierung soll er durchführen. Abspeisen werde ich mich bestimmt nicht mit 500 Euro!

Danke für eure Antworten ... Thema kann geschlossen werden

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Als Unfallgeschädigter am 23.03.2022 - Mein Renault Twingo hintere Seite eine sehr große Delle