Als Unfallgeschädigter am 23.03.2022 - Mein Renault Twingo hintere Seite eine sehr große Delle
Guten Tag,
ich hätte einige Ratschläge von euch wie ich mit dem Unfallschaden seitens der Unfallverursacherin umgehen soll.
Zu meinen Fahrzeugdaten :
Renault Twingo 1.2
Baujahr 2000
Kilometerlaufleistung : 206000
55 PS
Zustand : Gepflegter und sehr guter Zustand
Unfallschaden : Hinten Links (Großer Blechschaden)
Kurz zur Tatablauf :
Eine Frau ist mit ihren 2 Kindern (Elektro Fahrrad) mit Kinderwagenmobil auf mein Fahrzeug gestürzt und hat denn Schaden verursacht. Bei dem Unfallort war zum Glück ein Zeuge (Mein Stiefvater anwesend) und hat denn Unfall miterlebt. Daraufhin hat die Frau die vollständige Schuld gegenüber denn Zeugen und nach dem Rufen des Zeugen an mich nochmals bestätigt. (Kinder sind zum Glück und ihr nichts passiert) !!!! Keine Personenschäden
Wir hatten zu diesem Zeitpunkt auf dass hinzuziehen der Polizei verzichtet, auch im Bezug dass es hier ein Zeugen gibt der dies alles gesehen hatte.
Da ich jedoch im ersten Moment davon ausging, dass es sich um ein Bagatellschaden handelt habe ich zwecks Schadensminderungspflicht einen Kostenvoranschlag für 50,00 Euro erstellen lassen. Laut Auskunft der Werkstatt ist es kein Bagatellschaden und die Gesamtkosten für die Reparatur betragen laut KV 3,317,56 Euro.
Die Unfallverursacherin hatte mir mitgeteilt dass sie es ihrer Versicherung meldet und wollte mir nicht ihre Versicherungsdaten herausrücken. Schon dies hat mich im hohen Maße verärgert, denn ich wollte bzw. will diesen Schaden eben soweit wie möglich Reguliert haben.
Ich hab ihr daher die Kopie des KV in die Hand gedrückt und gesagt die Versicherung soll sich bitte umgehend innerhalb einiger Tage bei mir melden. Bis jetzt noch keine Rückmeldung!
Wie schätzt ihr die Möglichkeit ein.
1. Soll ich warten bis sich die Versicherung bei mir meldet ?
2. Soll ich ein (bei diesem großen Schaden) einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger einschalten um ein echtes Gutachten erstellen zu lassen ?
3. Soll ich die Regulierung an mein Rechtsanwalt übergeben ? Rechtschutzversicherung mit Selbstbehalt von 500,00 Euro liegt vor.
Wie ich selbst mitbekommen habe, kann ich ein Gutachten seitens der gegnerischen Versicherung ablehnen sollten sie denn KV nicht aktzeptieren.
Ich gehe bzw. die Werkstatt geht davon aus dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Was soll ich als nächstes tun ? Gibt es schon solche die sowas durchgemacht haben ?
Danke euch :-)
Grüße
Antonio
240 Antworten
Und nochmals schreibe ich es hier für manche Ungläubige! Wie bei einem Privaten Haftpflicht und auch einer KFZ-Versicherung sind beide Versicherung eintrittspflichtig bei Gutachterkosten! Nicht aber bei Bagatellschaden die unter 750 Euro liegen.
Und ich muss auch nicht mit der gegnerischen Versicherung kooperieren und mich ihren Gutachternetzwerk oder deren Entscheidungen unterwerfen. Hier steht mir auch wie auch bereits geschrieben die Rechtsanwaltskosten seitens der Unfallverursacherin zu.
Normalerweise reicht ja bei Bagatellschaden ein normaler Kostenvoranschlag aus! Selbst ausgegangen bin ich ja auch deswegen. Aber da leider der KV über 3000 Euro ist, kann ich davon ausgehen dass es sich eben nicht um ein Bagatellschaden handelt! Um die Werte der WBW sowie Restermittlung eines alten Fahrzeuges und einer Zeitwertgerechten Reparatur zu erhalten, bleibt hier sowieso keine andere Wahl eines Gutachtens. Und auch aus diesem Grunde sind sie Erstattungsfähig!
Klar und Eindeutig oder ?
Du wirst immer damit rechnen müssen, dass eine Dame von einer Versicherung oder ein Herr dich telefonisch über denn Tisch ziehen wird. Bei diesem Kostenvoranschlag der im Raum steht, kann man auch tatsächlich befürchten dass dieser so seitens der Versicherung nicht akzeptiert wird.
Also wird es auch dort auf ein Gutachten hinauslaufen! Hier aber selbst musst und kannst ihn getrost ablehnen. Da er hier nur für die Interessen der Versicherung arbeitet und mit Sicherheit nicht auf die Neutralität handelt!
Auf die Kosten der Gutachterkosten wird man mit Sicherheit nicht sitzen bleiben. Im Schlimmstenfalls verklagt man eben die Versicherung auf auch eben vollständig dieser Kosten! Und ob sie ein Rechtsstreit riskieren wollen, mit anschließende Kosten des Rechtsanwaltes und Gerichtskosten... mag ich mal bezweifeln!
Es ist zwar vermutlich sinnlos, aber noch ein Versuch: Ob die Schädigerin eine PHV hat oder nicht, ist vollkommen egal. Denn anders als bei Fahrzeugversicherungen besteht keine Direktanspruch, sondern nur ein Anspruch an die Schädigerin. Wenn diese, warum auch immer, ihre Versicherung nicht einschalten will oder gar keine hat, dann ist das so und kein Grund für eine Strafanzeige, für was auch? So oder so bleibt nur, wenn die Schädigerin nicht zahlen kann oder will, den Anspruch mit entsprechenden Kostenrisiken zivilrechtlich beizutreiben.
Amen!
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Zitat:
@hydrou schrieb am 27. März 2022 um 18:33:02 Uhr:
Es ist zwar vermutlich sinnlos, aber noch ein Versuch: Ob die Schädigerin eine PHV hat oder nicht, ist vollkommen egal. Denn anders als bei Fahrzeugversicherungen besteht keine Direktanspruch, sondern nur ein Anspruch an die Schädigerin. Wenn diese, warum auch immer, ihre Versicherung nicht einschalten will oder gar keine hat, dann ist das so und kein Grund für eine Strafanzeige, für was auch? So oder so bleibt nur, wenn die Schädigerin nicht zahlen kann oder will, den Anspruch mit entsprechenden Kostenrisiken zivilrechtlich beizutreiben.
Nun, dass wäre keine gute Ausgangslage. Aber wie gesagt, müsste man ja trotzdem als Geschädigter denn Schaden Nachweisen! Und dies wird so oder so nur mit einem Gutachten erfolgen können... ohne ein Gutachten braucht man auch nicht vor Gericht zu ziehen! Denn ein KV ist vor Gericht kein Beweismittel....
Ich hätte bei dieser Konstellation zwar einige Kosten und denn Selbstbehalt der Rechtschutzversicherung zu tragen, aber auch auf der anderen Seite bei Obsiegen alle Kosten erstattet zu bekommen.
Gab es zwischenzeitlich mal Kontakt mit der Radfahrerin?
Vielleicht ist sie ja Zahlungswillig und Du treibst mit Deinem Gutachten nur den geforderten Betrag in die Höhe.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 27. März 2022 um 18:40:38 Uhr:
Gab es zwischenzeitlich mal Kontakt mit der Radfahrerin?
Vielleicht ist sie ja Zahlungswillig und Du treibst mit Deinem Gutachten nur den geforderten Betrag in die Höhe.
Dass letzte mal war am Donnerstag diese Woche gewesen. Beim Unfallort hatte ich neben dem Zeugen vorgeschlagen die Sachlage ohne die Versicherung zu klären auf Gütliche Basis! Diese hat sie abgelehnt und verwiesen, dass sie es der Haftpflicht meldet!
Beim nochmaligen Besuch meinerseits hat sie mich nochmals darauf verwiesen dass sich die Haftpflichtversicherung melden wird.
Großartig bzw. Erfolgsversprechend ein nochmaliger Besuch denke ich würde nicht mehr drin sein...
Auch im Hinblick darauf dass sie meine Mobile Handynummer hat und sich jederzeit dazwischen sich mit mir in Verbindung setzten kann.
Nun ich beachte schon bereits die Schadensminderungspflicht.
Sie hat 1. eine gütliche Einigung abgelehnt
2. Kann ich denn KV nun nicht mehr nachträglich mit einer Zeitwertigen Reparatur umändern
3. Ist hier ein Totalschaden im Raum
4. Die Reparaturkosten betragen im jetzigen unbestrittenen Stadium 3317 Euro
Ich gehe mal davon aus dass ich hier mit einen Gutachten alles richtig mache. Auch im Bezug dass ich vorab die Kostenfrage kläre und hier dass Minimum wähle.
Und zum Schluss kommt noch dazu, wenn mehr Zeit verstrichen geht umso schlechter komme ich meiner Schadensminderungspflicht nach. Weil wenn dazwischen wieder ein Unfall passieren sollte, wird dies mir angelastet...
All diese Punkte sprechen halt dafür ein unabhängiges Gutachten erstellen zulassen. Da kann auch nicht später die Versicherung kommen und sagen... wir hätten ja denn Schaden reguliert! Darauf muss ich mich gesetzlich ja auch nicht einlassen!
Es ist und bleibt ein Twingo für 1000€ wenn du die Eier hast erzählst du uns deinen Verlauf in 10 Jahren und nicht deine Wunschvorstellungen.
Und was soll ich laut deiner Meinung tun ?
Warten bis sich eine mögliche Versicherung meldet ?
Vor der Haustüre betteln denn Schaden zu regulieren ?
Selbst ein Gutachten auflegen ?
Also dein Beitrag ist so Sinnfrei wie es eben Sinnfrei sein kann! Um denn WBW zu ermitteln und denn Restwert ist ein Gutachten notwendig.
Oder meinst du, willst es mit ner Excel Tabelle machen *lach*
Ich habe mit Sicherheit mehr Eier als du... darauf kannst du dich verlassen 😉
Zitat:
@Antonio_009 schrieb am 27. März 2022 um 18:59:47 Uhr:
@carbonixUnd was soll ich laut deiner Meinung tun ?
Warten bis sich eine mögliche Versicherung meldet ?
Vor der Haustüre betteln denn Schaden zu regulieren ?
Selbst ein Gutachten auflegen ?
Also dein Beitrag ist so Sinnfrei wie es eben Sinnfrei sein kann! Um denn WBW zu ermitteln und denn Restwert ist ein Gutachten notwendig.
Oder meinst du, willst es mit ner Excel Tabelle machen *lach*
Ich habe mit Sicherheit mehr Eier als du... darauf kannst du dich verlassen 😉
Du bist so unterbelichtet wie es nur sei kann. Hier gab es so viele Tipps von Fachleuten. Du bist die ingoranz in Person!
Ich bitte um eine weitere Ausführlichen Beitrag um welche Tipps es sich denn von Fachleuten mit Expertise handeln sollte ?
Bitte kläre mich auf welche Tipps ich erhalten habe ? Von der Polizei Anzeige zu erstatten bis hin dass Gespräch mit der Schädigerin zu suchen war alles dabei. Sogar manche hatten behauptet ich sollte warten bis sich die Versicherung meldet...
Es tut mir leid, ich kann daher dein Beitrag nicht folgen oder dementsprechend irgendwas Sinnvolles ableiten. Danke 🙂
Zitat:
@Antonio_009 schrieb am 27. März 2022 um 18:59:47 Uhr:
Ich habe mit Sicherheit mehr Eier als du... darauf kannst du dich verlassen 😉
Mehr als zwei?😕
Jetzt wird es Spooky