Als Unfallgeschädigter am 23.03.2022 - Mein Renault Twingo hintere Seite eine sehr große Delle

Renault Twingo I ( C06)

Guten Tag,

ich hätte einige Ratschläge von euch wie ich mit dem Unfallschaden seitens der Unfallverursacherin umgehen soll.

Zu meinen Fahrzeugdaten :

Renault Twingo 1.2
Baujahr 2000
Kilometerlaufleistung : 206000
55 PS
Zustand : Gepflegter und sehr guter Zustand

Unfallschaden : Hinten Links (Großer Blechschaden)

Kurz zur Tatablauf :

Eine Frau ist mit ihren 2 Kindern (Elektro Fahrrad) mit Kinderwagenmobil auf mein Fahrzeug gestürzt und hat denn Schaden verursacht. Bei dem Unfallort war zum Glück ein Zeuge (Mein Stiefvater anwesend) und hat denn Unfall miterlebt. Daraufhin hat die Frau die vollständige Schuld gegenüber denn Zeugen und nach dem Rufen des Zeugen an mich nochmals bestätigt. (Kinder sind zum Glück und ihr nichts passiert) !!!! Keine Personenschäden

Wir hatten zu diesem Zeitpunkt auf dass hinzuziehen der Polizei verzichtet, auch im Bezug dass es hier ein Zeugen gibt der dies alles gesehen hatte.

Da ich jedoch im ersten Moment davon ausging, dass es sich um ein Bagatellschaden handelt habe ich zwecks Schadensminderungspflicht einen Kostenvoranschlag für 50,00 Euro erstellen lassen. Laut Auskunft der Werkstatt ist es kein Bagatellschaden und die Gesamtkosten für die Reparatur betragen laut KV 3,317,56 Euro.

Die Unfallverursacherin hatte mir mitgeteilt dass sie es ihrer Versicherung meldet und wollte mir nicht ihre Versicherungsdaten herausrücken. Schon dies hat mich im hohen Maße verärgert, denn ich wollte bzw. will diesen Schaden eben soweit wie möglich Reguliert haben.

Ich hab ihr daher die Kopie des KV in die Hand gedrückt und gesagt die Versicherung soll sich bitte umgehend innerhalb einiger Tage bei mir melden. Bis jetzt noch keine Rückmeldung!

Wie schätzt ihr die Möglichkeit ein.

1. Soll ich warten bis sich die Versicherung bei mir meldet ?
2. Soll ich ein (bei diesem großen Schaden) einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger einschalten um ein echtes Gutachten erstellen zu lassen ?
3. Soll ich die Regulierung an mein Rechtsanwalt übergeben ? Rechtschutzversicherung mit Selbstbehalt von 500,00 Euro liegt vor.

Wie ich selbst mitbekommen habe, kann ich ein Gutachten seitens der gegnerischen Versicherung ablehnen sollten sie denn KV nicht aktzeptieren.

Ich gehe bzw. die Werkstatt geht davon aus dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt.

Was soll ich als nächstes tun ? Gibt es schon solche die sowas durchgemacht haben ?

Danke euch :-)

Grüße

Antonio

UNfallschaden am 23.03.2022
240 Antworten

jetzt wird es langsam Zeit hier dicht zu machen.

@new-rio-ub

Wie bereits schon davor geschrieben und dies werde ich auch nochmals hier tun! Ich warte bis dass Gutachten da ist und erst dann werde ich mich zu denn Schadensmaß und WBW äußern.

Es gibt hier einfach Äußerungen die mich nicht wirklich weiterhelfen und auch nenne ich dass mal in meiner Hinsicht Anschuldigung die zu dem Fall von mir kaum relevant oder dort hingehören.

Ich bitte daher denn Moderator kurzzeitig dieses Topic zu schließen bis ich dass Gutachten habe, damit ich dementsprechend die Daten reinposten kann und wenn es etwas neues gibt.

Alles andere geht hier über denn Maß der Vernunft hinaus und ist eben kaum Zielführend für mich.

Da gibt es eben auch ein gutes Sprichwort, wenn der Kindergarten anfängt ist es Zeit es zu schließen! Andere Ansichten und soviel geballte Power Expertise hier bedanke ich mich 😉

Dankeschön

Ich habe jetzt denn Antrag an denn Moderator geschickt um diesen Beitrag zu schließen. Neuigkeiten sowie nach Gutachten werde ich dementsprechend hier reinposten. Ich danke für eure Beiträge und verbleibe bis dahin.

LG

Wenn du Eier hast wirst du deine Niederlage hier Posten mit Beweisen!

Zitat:

@carbonix schrieb am 27. März 2022 um 20:39:46 Uhr:


Wenn du Eier hast wirst du deine Niederlage hier Posten

Ich habe dein Beitrag beim Moderator gemeldet und wie gesagt ich lasse mich nicht mit dir hier auf irgendwelche Spielchen mehr ein mit Eier Links oder Rechts... diese kannst du gerne bei dir Zuhause behalten!

Alles was ich bereits geschrieben habe, habe ich oben gepostet und werde dementsprechend dass Gutachten demnach auch posten!

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So wie ich das verstanden habe, hast du bereits ein Gutachten erstellen lassen. Da Du ja nicht mit einer Kfz Versicherung abrechnen kannst, würde ich ihr den Kostenvoranschlag schicken und mit einer Zahlungsfrist um Bezahlung bitten. Ich würde auch fragen, ob sie den Schaden bereits ihrer Versicherung gemeldet hat und um Rückruf bitten. Ich denke schon, dass sie darauf reagiert.

Viel Glück bei deiner Suche bald ist Ostern

Zitat:

@Berny5000 schrieb am 27. März 2022 um 20:43:11 Uhr:


So wie ich das verstanden habe, hast du bereits ein Gutachten erstellen lassen. Da Du ja nicht mit einer Kfz Versicherung abrechnen kannst, würde ich ihr den Kostenvoranschlag schicken und mit einer Zahlungsfrist um Bezahlung bitten. Ich würde auch fragen, ob sie den Schaden bereits ihrer Versicherung gemeldet hat und um Rückruf bitten. Ich denke schon, dass sie darauf reagiert.

Kostenvoranschlag wurde bereits erstellt. Dieser überschreitet aber denn Autopreis! Bis jetzt hat sich noch keine Gegnerische Versicherung seitens der Unfallgeschädigte gemeldet.

Dass KFZ-Gutachten wird nächste Woche erstellt und ich werde dieses hier reinschreiben was der KFZ-Sachverständiger festgestellt hat.

Ich bitte um Einsicht, dass ich gebeten habe diesen Beitrag zu schließen da es hier leider sich zum Kindergarten entwickelt und ich auch bevor dass Gutachten nicht da ist, nicht viel dazu auch sagen kann.

Ich werde aufjedenfall ein Beitrag mit Neuigkeiten posten und dementsprechend dass Gutachten.

Danke dir 🙂

Ja, dann Danke Dir Antonio. Schön dass Du immer noch eine gewisse Pflichtbewusstsein entwickelt hast, auch auf eher sinnlose oder provozierende Beiträge zu antworten. Das imponiert mir ehrlich und drum freu ich mich auch auf das Ergebnis in einigen Tagen und dann hoffentlich wieder von Dir zu hören.

PS: Wegen den Eiern: da fällt mir so ein alter Witz aus einem Cartoon ein. 🙂

Stehen 2 Männer nebeneinander am Pissoir, sagt der eine zum anderen:
„Sag mal, weißt Du eigentlich schon dass wir zusammen 5 Eier haben?“
Sagt der amdere: „ Wieso? Hast Du etwa bloß eines?“

Zitat:

@Pauliese schrieb am 27. März 2022 um 21:14:50 Uhr:


Ja, dann Danke Dir Antonio. Schön dass Du immer noch eine gewisse Pflichtbewusstsein entwickelt hast, auch auf eher sinnlose oder provozierende Beiträge zu antworten. Das imponiert mir ehrlich und drum freu ich mich auch auf das Ergebnis in einigen Tagen und dann hoffentlich wieder von Dir zu hören.

PS: Wegen den Eiern: da fällt mir so ein alter Witz aus einem Cartoon ein. 🙂

Stehen 2 Männer nebeneinander am Pissoir, sagt der eine zum anderen:
„Sag mal, weißt Du eigentlich schon dass wir zusammen 5 Eier haben?“
Sagt der amdere: „ Wieso? Hast Du etwa bloß eines?“

Eigentlich ist es nicht meine Absicht gewesen schlussendlich auf sinnlose oder provozierende Beiträge zu antworten. Da ich jedoch versuche in Eigenregie zu erklären was ich als richtig ansehe gibt es halt auch Beiträge wo ich wirklich murmeln musste. Dass Internet ist eben voller Geheimnisse 😉

Dass Ergebnis und wie die Sache ausgeht werde ich selbstverständlich hier reinschreiben! Nach dem Krieg ist es ja am schönsten dass Ergebnis zu sehen 😉

Ich bitte jedoch höflicherweise an jeden hier teilnehmenden (Mensch/User/Userin) von provokanten und sinnlosen Beiträge abstand zu halten bis mal endlich vom lieben Moderator dieser Beitrag vorübergehend in Eigenregie geschlossen wird.

Ich danke an alle Beteiligten für eure Hilfe und für die (Teils) guten Beiträge.

PS: Es wird halt immer jemand geben, der meint es besser zu wissen! Ist wie im echten Leben auch so 😉

Ach und noch was zu denn Leuten die mir hier eine Niederlage wünschen! Ich möchte gerne noch zum Ausdruck bringen euer Wunsch eine Niederlage einzustecken, bestärkt mich nur noch umso mehr in mein Willen und meine Fähigkeiten es besser zu machen als ihr 😉.

Schöne Nacht euch....

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. März 2022 um 18:40:38 Uhr:


Vielleicht ist sie ja Zahlungswillig und Du treibst mit Deinem Gutachten nur den geforderten Betrag in die Höhe.

Vermutlich ist der tatsächliche Schaden einschließlich Gutachterkosten geringer als die Reparaturkosten laut Kostenvoranschlag.

Da wird also nichts in die Höhe getrieben. Den tatsächlichen Fahrzeugschaden kann der TE aber ohne Gutachten nicht beziffern, also wie soll er darauf verzichten? (ohne der Versicherung die Bestimmung von Wiederbeschaffungs- und Restwert zu überlassen, wovon ich dringend abraten möchte!)

Was mich allerdings immer noch etwas zweifeln lässt ist, ob der TE nicht den Gutachter lediglich mit der Bestimmung von WBW und Restwert beauftragen sollte. Denn die Reparaturkosten kennt er ja durch den KVA schon, deren erneute Berechnung könnte also von der Gegenseite als nicht notwendig und damit nicht erstattungsfähig angesehen werden...

Abend,

die Alarmdichte des Threads ist mittlerweile deutlich zu hoch.
Ich schließe den Thread temporär, bis sich die Bereichsmoderation kümmern kann.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

Guten Abend die Damen und Herren,

erstmals danke an Twindance für dass kurzfristige eröffnen des Threads und gebe hiermit mein letzten Abschluss-Post zu meiner Sache wegen des Unfallschadens ab wie versprochen.

Sachlage ist folgende gewesen.:

Die Gegnerische private Haftpflichtversicherung Goethe hat sich bei mir gemeldet gehabt und mir ein Formular für denn Unfallhergang zukommen lassen.

Hierbei hatte ich ja wie bereits mitgeteilt denn KFZ-Sachverständiger eingeschaltet und ein Gutachten erstellen lassen.

Laut KFZ-Gutachten folgende Daten.:

Wiederbeschaffungswert.: 1200,00 Euro
abzgl. Restwert gemäß Gutachten.: 55,00 Euro
Reparaturkosten laut Gutachten.: 3613,20 Euro
Sachverständigenkosten brutto.: 536,45 Euro
(Wirtschaftlicher Totalschaden)
Kostenvoranschlag Auto Tegel 50,00 Euro
Kostenpauschalte 25,00 Euro

Vorläufige Summe war ohne Rechtsanwaltskosten 1,756.45 Euro

Hierbei habe ich wie damals auch mitgeteilt denn Rechtsanwalt eingeschaltet und nicht mit der Versicherung direkt kommuniziert. Die Rechtsanwaltskosten belaufen sich auf 280,60 Euro.

Die Gegnerische Haftpflichtversicherung Goethe hat am 18.05.2022 die Kosten vollständig nach Fristsetzung des Rechtsanwaltes beglichen. Hierbei habe ich denn Wiederbeschaffungswert - Restwert und des Kostenvoranschlages erhalten.

Laut Rechtsanwalt lohnt es sich immer hier direkt nicht mit der Versicherung in Kontakt aufzutreten und ihm diese Sache zu übergeben. (Finanziell lohnt sich dies meistens immer, wenn man nicht Schuld am Unfall ist)

Somit kann ich diese Sache abschließen und hab eine kurze Seite vom Gutachten hinzugefügt. Da dass Gutachten 25 Seiten hat, habe ich nur die wichtigste Seite genommen mit denn Daten für meine Glaubwürdigkeit ;-)

Ich hoffe ich konnte mit mein Abschluss-Post hier einige damalige Interessierte für mein Anliegen in Kenntnis setzten.

Ich bedanke mich an euch und wünsche eine schöne Woche noch.

Grüße

Antonio

Screenshot-2022-05-21

25 Seiten Gutachten, nur damit man feststellen kann, dass ein 1.200 Euro Auto einen Totalschaden hat?

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 21. Mai 2022 um 23:25:53 Uhr:


25 Seiten Gutachten, nur damit man feststellen kann, dass ein 1.200 Euro Auto einen Totalschaden hat?

Hallo,

ja ist leider sowie ich es mitbekommen habe üblich dass ein Gutachten soviele Seiten hat.

In denn anderen Seiten sind die Bilder der vom KFZ-Sachverständiger vom Fahrzeug ebenfalls enthalten.

Sowie ich richtig durchgeguckt habe, sind es circa alleine 7-8 Seiten Bilder des gesamten Fahrzeugs. Pro Seite ist ein Bild aufgenommen! Die anderen Seiten bestehen aus gesetzlichen Bestimmungen sowie die Portale des Widerbeschaffungswert usw...

An sich war ja erstmal egal, ob dass Auto nur 1000,00 Euro oder 10000,00 Euro Wert hat. Dass volle Gutachten ist bei jedem Fahrzeug gleich aufgebaut.

Grüße

Kaule, manchmal braucht es eben mehr Seiten... siehe diesen Faden hier 🙂

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