Als Unfallgeschädigter am 23.03.2022 - Mein Renault Twingo hintere Seite eine sehr große Delle

Renault Twingo I ( C06)

Guten Tag,

ich hätte einige Ratschläge von euch wie ich mit dem Unfallschaden seitens der Unfallverursacherin umgehen soll.

Zu meinen Fahrzeugdaten :

Renault Twingo 1.2
Baujahr 2000
Kilometerlaufleistung : 206000
55 PS
Zustand : Gepflegter und sehr guter Zustand

Unfallschaden : Hinten Links (Großer Blechschaden)

Kurz zur Tatablauf :

Eine Frau ist mit ihren 2 Kindern (Elektro Fahrrad) mit Kinderwagenmobil auf mein Fahrzeug gestürzt und hat denn Schaden verursacht. Bei dem Unfallort war zum Glück ein Zeuge (Mein Stiefvater anwesend) und hat denn Unfall miterlebt. Daraufhin hat die Frau die vollständige Schuld gegenüber denn Zeugen und nach dem Rufen des Zeugen an mich nochmals bestätigt. (Kinder sind zum Glück und ihr nichts passiert) !!!! Keine Personenschäden

Wir hatten zu diesem Zeitpunkt auf dass hinzuziehen der Polizei verzichtet, auch im Bezug dass es hier ein Zeugen gibt der dies alles gesehen hatte.

Da ich jedoch im ersten Moment davon ausging, dass es sich um ein Bagatellschaden handelt habe ich zwecks Schadensminderungspflicht einen Kostenvoranschlag für 50,00 Euro erstellen lassen. Laut Auskunft der Werkstatt ist es kein Bagatellschaden und die Gesamtkosten für die Reparatur betragen laut KV 3,317,56 Euro.

Die Unfallverursacherin hatte mir mitgeteilt dass sie es ihrer Versicherung meldet und wollte mir nicht ihre Versicherungsdaten herausrücken. Schon dies hat mich im hohen Maße verärgert, denn ich wollte bzw. will diesen Schaden eben soweit wie möglich Reguliert haben.

Ich hab ihr daher die Kopie des KV in die Hand gedrückt und gesagt die Versicherung soll sich bitte umgehend innerhalb einiger Tage bei mir melden. Bis jetzt noch keine Rückmeldung!

Wie schätzt ihr die Möglichkeit ein.

1. Soll ich warten bis sich die Versicherung bei mir meldet ?
2. Soll ich ein (bei diesem großen Schaden) einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger einschalten um ein echtes Gutachten erstellen zu lassen ?
3. Soll ich die Regulierung an mein Rechtsanwalt übergeben ? Rechtschutzversicherung mit Selbstbehalt von 500,00 Euro liegt vor.

Wie ich selbst mitbekommen habe, kann ich ein Gutachten seitens der gegnerischen Versicherung ablehnen sollten sie denn KV nicht aktzeptieren.

Ich gehe bzw. die Werkstatt geht davon aus dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt.

Was soll ich als nächstes tun ? Gibt es schon solche die sowas durchgemacht haben ?

Danke euch :-)

Grüße

Antonio

UNfallschaden am 23.03.2022
240 Antworten

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 27. März 2022 um 10:25:24 Uhr:


Ist das eigentlich schon ein neuer MT-Rekord? 12 Seiten innerhalb von 2 Tagen...

Das könnte schon sein 🙄, allerdings dürfte die Hälfte mit dem Hinweis gefüllt sein, dass er sich erst nach Erstellung des GA wieder meldet. Nur scheint das Kurzzeitgedächtnis damit überfordert😁

@remarque4711

Nun bei so vielen Prognosen und exzellente Sachverständiger hier hatte ich mich dazu entschieden erstmal abzuwarten.

Denn Frieden sei Dank 😉

@Antonio_009 es steht dir übrigens auch frei, später den Gutachter zu verklagen, sofern seine ermittelten Werte von deinen Vorstellungen abweichen sollten.

Du würdest möglicherweise auch eine Strafanzeige gegen die Unfallbeteiligte erstatten, welche Straftat soll sie denn begangen haben? Kleiner Tip, sog. Fahrerflucht und Betrug (142 und 263 StGB) sind es schon mal nicht.

Viel tamtam für ne Schrottkiste...

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Bereits 1994 gab uns Renault-Werbung zu verstehen:

"Twingo tanzt aus der Reihe."
"Twingo treibt's bunt."
"Twingo. Der macht die Welt verrückt."

Na dann ... 😁

Seit Seite 2 glaub ich eh,dass er die MT User auf die Rolle nehmen will.
Eine Reparatur von 3500 für eine 1000 Euro Twingo kann ja nicht ernst gemeint sein

Er will ja vermutlich auch nicht reparieren, sondern fiktiv abrechnen.
(Spekuliere ich)

Kann man im Vorfeld, ohne Kostenzusage der ggn. Versicherung, überhaupt ein Gutachten erstellen lassen und dann bekommt man Kosten dafür, von besagter Versicherung wieder???
Gruß jaro

Zitat:

@jaro66 schrieb am 27. März 2022 um 16:03:23 Uhr:


Kann man im Vorfeld, ohne Kostenzusage der ggn. Versicherung, überhaupt ein Gutachten erstellen lassen und dann bekommt man Kosten dafür, von besagter Versicherung wieder???
https://www.adac.de/.../

Zitat:

Bei Bagatellschäden bis ca. 750 Euro (in manchen Gerichtsbezirken bis ca. 1.000 Euro) gilt in der Regel der Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung als Schadensnachweis. Bei höheren Schäden ist es ratsam, einen Sachverständigen einzuschalten, auch wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden zu befürchten ist. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigen.

Natürlich gibt's ein gewisses Risiko, dass man eine Teilschuld bekommen und entspr. weniger erstattet bekommt. Ohne irgendeine Aussage zu angemessenen Kosten von irgendjmd. den man selbst ausgewählt hat könnte die gegnerische Versicherung auch einfach zu wenig Geld bieten, also den Geschädigten über den Tisch ziehen.

Was hier angemessene Kosten sind ist relativ klar definiert, s.o.

notting

Aber wir reden hier über die Regulierung eines Kfz Schadens im Bereich der Privathaftpflicht. Wie läuft denn hier Regulierung im Allgemeinen.

Das meine ich, der TE wirft hier immer mit seinem Gutachten rum, ohne zu wissen was die Versicherung der Dame zum Sachverhalt sagt.
Mir wäre das Risiko zu hoch, auf den Kosten dafür sitzen zu bleiben.
Gruß jaro

Noch ne Frage an Antonio, dem TE.

Du hast schon einige Male Deinen Gutachter zitiert, was er Dir so erzählt hat bezgl.Kostenübernahme für das Gutachten seitens Versicherung bei Schuld des Unfallgegners.

Aber das hört sich alles exakt so an, wie es bei einem üblichen Autounfall gehändelt wird und fast schon Allgemeinwissen ist.

Bist Du Dir sicher dass der SV Dich richtig verstanden hat und Du Ihm wirklich zweifellos klar gemacht hast, daß es in Deinem Fall um eine lediglich Privathaftpflicht versicherte Fahradfahrerin ging? Und eben NICHT um ein KFZ, bei dem man mittels Kennzeichen die Versicherung über den Zentralruf ausfindig machen kann?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. März 2022 um 14:21:59 Uhr:


Seit Seite 2 glaub ich eh,dass er die MT User auf die Rolle nehmen will.
Eine Reparatur von 3500 für eine 1000 Euro Twingo kann ja nicht ernst gemeint sein

Also erstens nehme ich hier niemand auf die Rolle 😉

Der Kostenvoranschlag des Twingo beträgt 3317 Euro. Darin sind über 527 Euro an Mehrwertsteuer enthalten!

Und zu alldem wie ich bereits schonmal geschrieben habe, kannst du jetzt Mutmaßungen wie dass kann doch nicht sein, dass geht nicht usw...usf... festsetzten! Was aber an sich nicht viel bringen wird, weil eben der KV vorhanden ist und ich ihn nicht wegradieren kann, weil du meinst er sei überzogen! Darüber hinaus habe ich ja bereits geschrieben dass ich ein Gutachten machen lassen werde! Aber mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es hier danach dann auch Expertise geben, die diesen auch anzweifeln werden... kann ich mir schon gut vorstellen 😉

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 27. März 2022 um 11:34:54 Uhr:


@Antonio_009 es steht dir übrigens auch frei, später den Gutachter zu verklagen, sofern seine ermittelten Werte von deinen Vorstellungen abweichen sollten.

Du würdest möglicherweise auch eine Strafanzeige gegen die Unfallbeteiligte erstatten, welche Straftat soll sie denn begangen haben? Kleiner Tip, sog. Fahrerflucht und Betrug (142 und 263 StGB) sind es schon mal nicht.

Dass werde ich mit Sicherheit nicht tun. Ich werde mich wie gesagt auf dass unabhängige KFZ-Gutachten festlegen und hier niemand verklagen! Für mich ist ja denke ich jetzt dass Ausschlaggebende um die Forderung tatsächlich geltend zu machen. Ein Kostenvoranschlag wie ich mich richtig informiert habe ist ja nicht bindend und nur ein Angebot einer Werkstatt... also daher ?

Strafanzeige erstatten habe ich auch nicht gesagt dass ich es tun werde! Nur wenn mich die junge Dame angelogen hätte, bezüglich einer nicht existierenden Versicherung oder später die Tatsachen falsch umzudrehen bleibt mir logischerweise auch hier dass Recht offen Strafanzeige stellen zu dürfen. Selbstverständlich auch im Bezugnahme des Zeugen!

@notting

Zu deinen letzten Post. Tatsächlich ist es so, dass wenn Kosten der Reparatur bei 750 Euro entstehen es nicht zu einem Gutachterbeauftragung kommen darf. Da aber in meinen vorliegenden Fall die Reparaturkosten höher sein werden als die 750,00 Euro und hier noch evtl. der wirtschaftliche Totalschaden im Raum steht bin ich selbstverständlich auf die kosten der Gegnerseite ein Gutachten einzuschalten! Hier auch wie bereits ein User geschrieben hatte mit einer Zeitwerten Kalkulation der Reparaturkosten.

Wie gesagt was dabei rauskommt, werde ich mitteilen. Mehr dazu kann ich nicht schreiben

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