Als Rechtsabbieger trotz Vorfahrt Schuld?
Hallo zusammen,
heute bin ich leider in einen Autounfall verwickelt gewesen.
Ich kam als Rechtsabbiegerin (einzige Abbiegespur) und hatte die Wahl zwischen zwei Fahrbahnen. Ich habe mich für die Linke entschieden, da ich danach erneut links abbiegen musste. Ein entgegenkommendes Fahrzeug (Liksabbieger) hat damit gerechnet, dass ich die rechte Spur nehme und wir haben uns „getroffen“. Ich war noch im Abbiegevorgang, es war kein Spurwechselvorgang. Die Polizisten waren recht jung und haben etwas rumtelefoniert. Ende der Geschichte: ich bin schuld. Bei dem anderen Fahrzeugführer wurde nicht einmal eine Teilschuld festgestellt.
Anbei eine Skizze.
Habe ich als Rechtsabbiegerin innerorts nicht freie Fahrbahnwahl und ohnehin Vorfahrt? Ich kenne innerorts nur folgende Regelung für das Rechtsfahrgebot:
Dies wird gemäß § 7 Abs. 3 StVO gesetzlich geregelt: „Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen.
Danke im Voraus und einen schönen Abend
Beste Antwort im Thema
Ich sehe nicht mal eine teilschuld. Linksabbieger muss warten. Somit klassisches Vorfahrtsdelikt bei eindeutiger Verkehrslage.
375 Antworten
Also die TE geht von aus keine Schuld zu haben. Also würde ich tunlichst meinen eigenen Gutachter beauftragen und die gegnerische Schadensnummer angeben. Sollte es wiederverwarten doch zu einer Teilschuld kommen, werden auch die Gutachterkosten geteilt.
Also ich würde das Risiko die gegnerische Versicherung das Gutachten machen zu lassen,nicht eingehen.
Gruß M
@windelexpress
"Also die TE geht von aus keine Schuld zu haben."
Wunschdenken.
Also alles eine Milchmädchenrechnung wie man so schön sagt, ob sich das alles am Ende rechnet.....
Deshalb würde ich die Kosten so niedrig halten wie es geht.
Zur Schuldfrage habe ich mich bisher noch nicht geäußert, da ich denke im Verkehr sollte man leben und leben lassen.
Ich wäre vermutlich auch auf der rechten Seite geblieben nach dem Abbiegen und hätte den Linksabbieger die linke Spur überlassen. Insbesondere das ich selber oft in Großstädten unterwegs bin und es da um einges flüssiger laufen könnte, wenn nicht jeder nur an sich denkt und auch mal jemanden durchlässt, der nicht die Vorfahrt von Rechts wegen hat.
Aber das wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Richter klären.
Gruß M
Ähnliche Themen
Zitat:
@windelexpress schrieb am 10. September 2018 um 17:59:57 Uhr:
Wenn ich an einer Kreuzung stehe, weil die Ampel rot ist, da kann dem Stehenden wohl nichtmal eine Teilschuld treffen(ausgenommen, wie metalhead79 schreibt " Wurde da eventuell recht spät und stärker gebremst"😉.
Es geht nicht um Teilschuld, sondern um Haftung (aus der Betriebsgefahr).
Das kann in dem genannten Szenario eigentlich nur greifen wenn dir ein Radfahrer hinten reinsemmelt (weil der arme ja keine Versicherung hat).
Gruß Metalhead
Ich bin fassungslos und kann der TE hier nur raten einen Ratgeber hier komplett zu überlesen.
Gutachter arbeiten ähnlich wie Rechtsanwälte mit festen Sätzen.
Der Gutachter der Versicherung kostet demnach nicht oder bestenfalls kaum weniger als der eigene.
Natürlich muss er vereidigt sein. Die Versicherung wird auch kein Gegengutachten fordern - ausser dein 10jähriger Focus ist noch 30k € wert laut deinem Gutachter. Ob der Unfallgegner ein Gegengutachten fordert wird sich zeigen - kostet aber dann erstmal sein Geld und ist extrem selten.
Ich rate dir aber definitiv jetzt weder bei den Versicherungen noch in der Bußgeldsache zu viel selbst zu machen. Das erschwert dem REA die Arbeit und/oder nimmt ihm die Lust.
Wenn du einen REA nimmst dann lass ihn machen. Oder mach es selbst und lass den REA ganz weg.
Zitat:
@Trets2 schrieb am 10. September 2018 um 23:15:11 Uhr:
Ich bin fassungslos und kann der TE hier nur raten einen Ratgeber hier komplett zu überlesen.
Gutachter arbeiten ähnlich wie Rechtsanwälte mit festen Sätzen.
Der Gutachter der Versicherung kostet demnach nicht oder bestenfalls kaum weniger als der eigene.
Natürlich muss er vereidigt sein. Die Versicherung wird auch kein Gegengutachten fordern - ausser dein 10jähriger Focus ist noch 30k € wert laut deinem Gutachter. Ob der Unfallgegner ein Gegengutachten fordert wird sich zeigen - kostet aber dann erstmal sein Geld und ist extrem selten.
Ich rate dir aber definitiv jetzt weder bei den Versicherungen noch in der Bußgeldsache zu viel selbst zu machen. Das erschwert dem REA die Arbeit und/oder nimmt ihm die Lust.
Wenn du einen REA nimmst dann lass ihn machen. Oder mach es selbst und lass den REA ganz weg.
Welchen Gutachter würdest Du wählen?
Oder machst Du nichts ohne RA?
Gruß M
Ich würde entweder in der Werkstatt meines Vertrauens fragen, den ADAC oder im Branchenverzeichnis nachsehen. Und mit Anwalt kann man auch den fragen.
Und ja, ich bin RS versichert und würde definitiv nicht ohne arbeiten. Versicherungen sind oft ziemlich link. Da muss man gegenhalten und das geht nicht ohne REA
Ich habe mich für die Rechtschutzversicherung und einen Anwalt entschieden. Die gegnerische Versicherung schrieb, Sie hätte den Schadenfall aufgenommen. Trotz bitte um kurze Rückmeldung, kam nur diese Standardmail. Da die Versicherungen vermutlich dazu neigen den Schaden 50:50 aufzuteilen, übergebe ich das lieber einem Spezialisten. Ich halte euch auf dem Laufenden, vielen Dank an alle!
Das ist auf keinen Fall verkehrt. Es kann natürlich passieren, dass dein RA ein Dussel ist und nicht das Optimum rausholt. Dieses Risiko besteht, aber es ist gemeinhin niedriger als das Risiko, dass dir bei eigenhändiger Regulierung Fehler zu deinem Nachteil passieren.
Ohne RS bzw. dann Fachanwalt, geht es nicht. Selbst bei 50% streicht die Versicherung noch alles mögliche, das kann nur der RA überblicken. Bei 50% würde ich dann keine richterliche Entscheidung anstreben, bei den Richtern weiss man nie wie die ticken, aber der RA wird dir das schon sagen.
@Cokeaddicted92
Richtige Entscheidung.
17 Seiten dafür dass ein Linksabbieger einem die Vorfahrt genommen hat ...
Manchmal kriege ich nur Angst welche Vorstellungen von Vorfahrtsregeln viele Autofahrer haben. Unabhängig von einer Schuld- oder Haftungsfrage: So eine Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben ist immer eine gute Idee, alleine schon wegen den alltäglichen rechtswidrigen Kürzungen der Versicherungen.
Zitat:
@Trets2 schrieb am 10. September 2018 um 23:15:11 Uhr:
Gutachter arbeiten ähnlich wie Rechtsanwälte mit festen Sätzen.
Der Gutachter der Versicherung kostet demnach nicht oder bestenfalls kaum weniger als der eigene.
Natürlich muss er vereidigt sein.
So weit komplett falsch.
Gutachter haben keine festen Sätze. Die meisten bewegen sich im Rahmen des sog. BVSK-Korridors der marktübliche Sätze ermittelt. Jeder Gutachter ist aber erstmal frei in seiner Preisgestaltung.
Der Gutachter der Versicherung kostet einen erstmal nichts. Zahlen muss immer der Auftraggeber, also dann die Versicherung. Abgesehen davon haben die dafür eigene Angestellte oder größere Gutachtenorganisationen die zu günstigen Rahmenverträgen arbeiten.
Wichtig ist hier vor allem wer Auftraggeber ist, sieht man meist schön im "Kleingedruckten" im Gutachten. Beauftragt man selber bekommt man ein normales Haftpflichtschadengutachten. Beauftragt die Versicherung bekommt man ein "Gutachten für einen Haftpflichtschaden nach Vorgabe der Versicherung".
Vereidigt sein ist schön, muss aber nicht. Sagt auch nicht zwingend was über die Qualifikation aus, ich kenne gute SVs ohne Vereidigung und vereidigte wo ich keinen hinschicken würde.
@Moers75
"17 Seiten"
Das kommt einmal auch davon, dass viel aneinander vorbei geredet und viel falsch verstanden wird.
Das sieht man jetzt auch wieder: "Angst welche Vorstellungen von Vorfahrtsregeln" - ich glaube keiner hat hier grundsätzlich bestritten, dass ein Rechtsabbieger Vorfahrt hat und die Fahrspur wählen darf.
Wenn mir ein Linksabbieger in meine linke Seite fährt, wäre die Schuldfrage wohl eindeutig.
Aber hier war das Unfallgeschehen ja bekanntlich anders und wäre beherrschbar gewesen.
Zu dem Ergebnis ist ja auch die Polizei gekommen.
Das braucht jetzt auch nicht neu diskutiert werden.