Als Rechtsabbieger trotz Vorfahrt Schuld?

Hallo zusammen,

heute bin ich leider in einen Autounfall verwickelt gewesen.
Ich kam als Rechtsabbiegerin (einzige Abbiegespur) und hatte die Wahl zwischen zwei Fahrbahnen. Ich habe mich für die Linke entschieden, da ich danach erneut links abbiegen musste. Ein entgegenkommendes Fahrzeug (Liksabbieger) hat damit gerechnet, dass ich die rechte Spur nehme und wir haben uns „getroffen“. Ich war noch im Abbiegevorgang, es war kein Spurwechselvorgang. Die Polizisten waren recht jung und haben etwas rumtelefoniert. Ende der Geschichte: ich bin schuld. Bei dem anderen Fahrzeugführer wurde nicht einmal eine Teilschuld festgestellt.
Anbei eine Skizze.
Habe ich als Rechtsabbiegerin innerorts nicht freie Fahrbahnwahl und ohnehin Vorfahrt? Ich kenne innerorts nur folgende Regelung für das Rechtsfahrgebot:

Dies wird gemäß § 7 Abs. 3 StVO gesetzlich geregelt: „Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen.

Danke im Voraus und einen schönen Abend

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Beste Antwort im Thema

Ich sehe nicht mal eine teilschuld. Linksabbieger muss warten. Somit klassisches Vorfahrtsdelikt bei eindeutiger Verkehrslage.

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Zitat:

@manvo schrieb am 13. September 2018 um 09:43:46 Uhr:


@Moers75
"17 Seiten"
Das kommt einmal auch davon, dass viel aneinander vorbei geredet und viel falsch verstanden wird.
Das sieht man jetzt auch wieder: "Angst welche Vorstellungen von Vorfahrtsregeln" - ich glaube keiner hat hier grundsätzlich bestritten, dass ein Rechtsabbieger Vorfahrt hat und die Fahrspur wählen darf.
Wenn mir ein Linksabbieger in meine linke Seite fährt, wäre die Schuldfrage wohl eindeutig.
Aber hier war das Unfallgeschehen ja bekanntlich anders und wäre beherrschbar gewesen.
Zu dem Ergebnis ist ja auch die Polizei gekommen.

Das braucht jetzt auch nicht neu diskutiert werden.

Solange du hier ständig unqualifizierte Unfallgutachten ala wenn mir einer von links dann Schuld, wenn ich von rechts dann nicht Schuld einbringst,wird es auch keine Ruhe geben. Die Zeiten „ wer auffährt hat Schuld“ sind zum Glück lange vorbei.

Die Kernfrage ist doch auch komplett anders. Dass der Linksabbieger keine Vorfahrt hat, bestreitet niemand. Die Frage ist, ob die TE nach dem rechts abbiegen einen Fahrstreifenwechsel begangen hat oder ob es beim Rechtsabbiegen völlig egal ist, ob man auf dem linken oder rechten Fahrstreifen rauskommt.

Abhängig von der Bewertung dieser Frage hat die TE gar keinen Haftungsanteil, haftet aus der Gefährdungshaftung mit oder hat wegen falschem Fahrstreifenwechsel sogar den größeren Haftungsanteil zu tragen. Natürlich kommt es auch noch auf die konkrete Situation an, ob sie den Linksfahrer sehen musste, wie weit der Anstoß hinter der Kreuzung lag, etc.

Richtig ist, dass diese Fakten auch schon auf Seite 10 des Threads auf dem Tisch lagen und der Rest das übliche V+S Geplänkel ist.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. September 2018 um 10:03:56 Uhr:


Solange du hier ständig unqualifizierte Unfallgutachten ala wenn mir einer von links dann Schuld, wenn ich von rechts dann nicht Schuld einbringst,wird es auch keine Ruhe geben. Die Zeiten „ wer auffährt hat Schuld“ sind zum Glück lange vorbei.

Die Zeiten hat es nie gegeben, es gab immer schon Einzelfälle wo Haftungsfragen anders entschieden wurden. Der Anscheinbeweis spricht aber heute noch gegen den Auffahrenden oder den Vorfahrtnehmenden. Neben der Fragen nach dem Verursacher steht halt immer auch die Frage nach der Vermeidbarkeit im Raum.

Mit bedenklich meinte ich vorrangig so Posts die sinngemäß dem Rechtsabbieger die Pflicht auf die rechte Spur zu fahren aufdrücken wollen und meinen sie hätten Vorfahrt wenn sie einfach auf die linke Spur fahren würden. In der Richtung habe ich mehr als ein Post hier gelesen.

P.S. Unfallgutachten entscheiden nie über Schuld - das machen am Ende immer Richter.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 13. September 2018 um 10:14:48 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. September 2018 um 10:03:56 Uhr:


Solange du hier ständig unqualifizierte Unfallgutachten ala wenn mir einer von links dann Schuld, wenn ich von rechts dann nicht Schuld einbringst,wird es auch keine Ruhe geben. Die Zeiten „ wer auffährt hat Schuld“ sind zum Glück lange vorbei.

Die Zeiten hat es nie gegeben, ....

Vermutlich genauso wie es solche Aussagen Quatsch sind :

"

Wenn mir ein Linksabbieger in meine linke Seite fährt, wäre die Schuldfrage wohl eindeutig.

Aber hier war das Unfallgeschehen ja bekanntlich anders und wäre beherrschbar gewesen

."

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@Diedicke1300
"von links dann Schuld"
willst du alles verkehrt verstehen?

ich hatte genau das Gegenteil geschrieben!

und noch einmal:
ich glaube keiner hat hier GRUNDSÄTZLICH bestritten, dass ein Rechtsabbieger Vorfahrt hat und die Fahrspur wählen darf.

Und
Wenn ein LA dem RA in die linke Seite fährt hat der LA LA LA ziemlich eindeutig Schuld (natürlich der LA !!!!!!!!)

und wenn ich meine Fahrweise beherrsche

Was ist daran Quatsch?

Zitat:

@manvo schrieb am 13. September 2018 um 10:30:20 Uhr:


@Diedicke1300
"von links dann Schuld"
willst du alles verkehrt verstehen?

Es ist egal was Du schreibst, rechts oder links, man kann daraus keine eindeutige Schuld, bzw. keine Unschuld ablesen.

Sehe ich das auf der Skizze richtig? Der Ra ist dem La in die rechte Seite gefahren ... so nach dem Motto: Alta, mach misch krass Platz, isch bin rechtsabbiegä und hab vorfatt? Der Abbiegevorgang des La ist doch eigentlich schon beendet und der Ra kam einfach hinterher gerauscht, oder?
Solch eine Abbiegesituation begenet mir öfters. Kommt mir ein gelber La entgegen, bleibe ich gefälligst als blauer Ra auf der rechten Spur, bis sich eine gefahrlose Möglichkeit bietet, auf die linke Spur zu wechseln.
Meinen Vorfahrtsanspruch nutze ich niemals zwangsweise aus.
Ich sehe da eine Teilschuld des Ra.

Zitat:

@manvo schrieb am 13. September 2018 um 10:30:20 Uhr:


ich glaube keiner hat hier GRUNSÄTZLICH bestritten, dass ein Rechtsabbieger Vorfahrt hat und die Fahrspur wählen darf.

Ach, ist das wirklich so?
Ich kenne viele ähnliche Verkehrsführungen mit separater Rechtsabbiegerspur. In aller Regel sind diese beschildert und zwar mit dem Verkehrszeichen 205 vor der Einmündung.
Möglicherweise wurde dieses "kleine, unwichtige Detail" von der TE verschwiegen.
Und wenn dies so ist, dann nützen ihr weder die überteuerte Rechtschutzversicherung, noch der beste Anwalt, die ihr hier aufgeschwatzt wurden, etwas, um aus der
100 %igen Haftung rauszukommen.
Aber vielleicht ist auch Alles ganz anders...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 13. September 2018 um 10:57:04 Uhr:


In aller Regel sind diese beschildert und zwar mit dem Verkehrszeichen 205 vor der Einmündung.
Möglicherweise wurde dieses "kleine, unwichtige Detail" von der TE verschwiegen.

Hehe, das wäre aber ein komplett anderer Sachverhalt.

Warten wir einfach mal ab was raus kommt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@rrwraith schrieb am 13. September 2018 um 10:57:04 Uhr:



Ich kenne viele ähnliche Verkehrsführungen mit separater Rechtsabbiegerspur. In aller Regel sind diese beschildert und zwar mit dem Verkehrszeichen 205 vor der Einmündung.

Habe ich jetzt nicht vor Augen...
Hier ist wohl eine Ampelkreuzung.
Und ohne Ampel wäre mir der Zusammenhang von Z205 und entgegenkommendem Linksabbieger auch nicht so klar...

@Diedicke1300

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. September 2018 um 10:50:43 Uhr:



Zitat:

@manvo schrieb am 13. September 2018 um 10:30:20 Uhr:


@Diedicke1300
"von links dann Schuld"
willst du alles verkehrt verstehen?

Es ist egal was Du schreibst, rechts oder links, man kann daraus keine eindeutige Schuld, bzw. keine Schuld ablesen.

"recht oder links" plötzlich egal? Du deutest alles recht durcheinander, wie kommt das?

Eindeutige Schuld hat hier keiner aber auch wirklich keiner "abgelesen" Eindeutige Schuld weder vom LA noch vom RA.

soweit wie "oldie1962" s.o. würde ich allerdings nicht gehen.

Zitat:

@manvo schrieb am 13. September 2018 um 11:33:45 Uhr:


@Diedicke1300

Zitat:

@manvo schrieb am 13. September 2018 um 11:33:45 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. September 2018 um 10:50:43 Uhr:


Es ist egal was Du schreibst, rechts oder links, man kann daraus keine eindeutige Schuld, bzw. keine Schuld ablesen.


"recht oder links" plötzlich egal? Du deutest alles recht durcheinander, wie kommt das?
Eindeutige Schuld hat hier keiner aber auch wirklich keiner "abgelesen" Eindeutige Schuld weder vom LA noch vom RA.

soweit wie "oldie1962" s.o. würde ich allerdings nicht gehen.

Ich deute gar nichts, du deutest, und zwar das die TE eine Hauptschuld trägt weil sie dem Unfallgegner rechts rein gefahren ist.

Diese Möglichkeit besteht natürlich, das sich die TE die Vorfahrt erzwingen wollte, aber das ist nur eine Hypothese. Genauso kann der Unfallgegner ihr so knapp vor das Auto gezogen sein das sie den Unfall nicht mehr verhindern konnte.

Zitat:

@manvo schrieb am 13. September 2018 um 09:43:46 Uhr:



Aber hier war das Unfallgeschehen ja bekanntlich anders und wäre beherrschbar gewesen.
Zu dem Ergebnis ist ja auch die Polizei gekommen.

Das braucht jetzt auch nicht neu diskutiert werden.

Nur das die Polizei hier etwas "so" aufgenommen hat heisst es noch lange nicht das die Schuldfrage wirklich geklärt ist. Die Polizei vor Ort nimmt den Sachverhalt auf und Dokumentiert diesen. Und wenn Neulinge dabei sind passiert dies auch manchmal mit Fehlern (ist bei meiner Frau auch gewesen).

@Diedicke1300
Schon wieder verkehrt, von Hauptschuld hat hier überhaupt nie einer gesprochen!!!

Du bekommst alles durcheinander.

Das Einzige was ich immer angezweifelt habe, ist dass die TE 100% Ersatz bekommt. Hier meinen ja viele auf Grund der Vorfahrt die die TE ja hatte, bekommt sie 100% Ersatz.

Ich bin mal einen "reingefahren" (war so ähnlich) weil ich mit dem berühmten Schulterblick beschäftigt war und nicht nach vorne geschaut habe, das ging dann 50 zu 50 aus. Seitdem benutze ich immer die rechte Spur, auch wenn ich dann links abbiegen muss, die 170m geradeaus reichen dann immer noch zum Wechsel.

Zitat:

@manvo schrieb am 13. September 2018 um 13:01:36 Uhr:


@Diedicke1300
Schon wieder verkehrt, von Hauptschuld hat hier überhaupt nie einer gesprochen!!!

Du bekommst alles durcheinander.

Sorry, aber auf dieser Grundlage ist eine Diskussion mit Dir sinnlos.

Zitat:

Ich würde ihm sogar die Hauptschuld geben, der Linksabbiegevorgang war ja schon abgeschlossen!

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