Als Rechtsabbieger trotz Vorfahrt Schuld?

Hallo zusammen,

heute bin ich leider in einen Autounfall verwickelt gewesen.
Ich kam als Rechtsabbiegerin (einzige Abbiegespur) und hatte die Wahl zwischen zwei Fahrbahnen. Ich habe mich für die Linke entschieden, da ich danach erneut links abbiegen musste. Ein entgegenkommendes Fahrzeug (Liksabbieger) hat damit gerechnet, dass ich die rechte Spur nehme und wir haben uns „getroffen“. Ich war noch im Abbiegevorgang, es war kein Spurwechselvorgang. Die Polizisten waren recht jung und haben etwas rumtelefoniert. Ende der Geschichte: ich bin schuld. Bei dem anderen Fahrzeugführer wurde nicht einmal eine Teilschuld festgestellt.
Anbei eine Skizze.
Habe ich als Rechtsabbiegerin innerorts nicht freie Fahrbahnwahl und ohnehin Vorfahrt? Ich kenne innerorts nur folgende Regelung für das Rechtsfahrgebot:

Dies wird gemäß § 7 Abs. 3 StVO gesetzlich geregelt: „Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen.

Danke im Voraus und einen schönen Abend

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Beste Antwort im Thema

Ich sehe nicht mal eine teilschuld. Linksabbieger muss warten. Somit klassisches Vorfahrtsdelikt bei eindeutiger Verkehrslage.

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 10. September 2018 um 15:55:29 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. September 2018 um 12:43:57 Uhr:


So ging es mal einem Kollegen in Frankfurt, der hat mit seinem nagelneuen VW Golf artig vor einer Roten Ampel gestanden, der Hintermann ist ihm raufgebrummt. Mal davon abgesehen das sein Neuwagen plötzlich ein Unfallwagen war, wurde er auf Grund seiner Betriebsgefahr in Haftung genommen.

Kann ich mir so jetzt erst mal fast nicht vorstellen. Haftung aus Betriebsgefahr trifft ja immer nur zu wenn mit dem Idealfahrer der Unfall nicht passiert wäre. Was hätte der Idealfahrer denn anders machen sollen? Wurde da eventuell recht spät und stärker gebremst?

Gruß Metalhead

Die Einzelheiten kenne ich auch nicht, bzw. habe ich vergessen, das war irgendwann zwischen 2000 und 2002 in meiner Zeit in Frankfurt.

Mir ist so als wenn er erzählt hat das er schon lange stand und plötzlich gab es den Einschlag.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. September 2018 um 17:09:25 Uhr:


Mir ist so als wenn er erzählt hat das er schon lange stand und plötzlich gab es den Einschlag.

Das kann ich mir jetzt fast nicht vorstellen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. September 2018 um 17:09:25 Uhr:


Mir ist so als wenn er erzählt hat das er schon lange stand und plötzlich gab es den Einschlag.

Da hätte der Betroffene sich mal hier ans Forum wenden sollen, der Hinweis sich einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu nehmen, wäre in dem Falle wohl mal angebracht gewesen.

Wenn ich an einer Kreuzung stehe, weil die Ampel rot ist, da kann dem Stehenden wohl nichtmal eine Teilschuld treffen(ausgenommen, wie metalhead79 schreibt " Wurde da eventuell recht spät und stärker gebremst"😉.

Dann kann ja bei jedem Unfall der Gegner eine Teilschuld bekommen, da er dem anderen Auto im Wege stand.
Glaub ich echt kaum.

Gruß M

Zitat:

@Cokeaddicted92 schrieb am 10. September 2018 um 09:23:57 Uhr:


Habe nun einen Kostenvoranschlag vom Anwalt erhalten. 400-1000€ für das Ordnungswiedrigkeitsverfahren und knapp 200 € für das Zivilverfahren.

Zitat:

@Cokeaddicted92 schrieb am 10. September 2018 um 15:50:42 Uhr:


Ich habe die gegnerische Versicherung kontaktiert und mitgeteilt, dass ich mich als Geschädigte sehe. Sie sollen mir Ihre Einschätzung mitteilen, da ich in Erwägung ziehe, einen Anwalt einzuschalten.

Sry aber das ist doch alles völliger Nonsens ?!

Wie soll der RA die Kosten für das Zivilverfahren beziffern können wenn der Streitwert nicht bekannt ist. Kann er nicht, geht nicht. Außerdem trägst du diese Kosten nur bis zum Anteil deiner Mithaftung, den Rest trägt der Gegner.

Btw.: Welcher Schaden ist an den Fahrzeugen eigentlich entstanden ?

Zitat:

@Cokeaddicted92 schrieb am 10. September 2018 um 15:50:42 Uhr:


Ich finde es schon etwas komisch bei einem Bußgeld von 35 Euro, Anwaltskosten von vielleicht 1000€ zu generieren.

Zitat:

@Cokeaddicted92 schrieb am 7. September 2018 um 15:54:54 Uhr:


Danke, habe einen Anwalt kontaktiert. Er ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und lässt bei uns im Moment eine Blitze nach der anderen ausschalten, wegen Unzulässigkeit. Den zuständigen Behörden wird er bekannt sein

Vielleicht lieber einen RA suchen dessen Hauptanliegen nicht darin besteht sich selbst zu vermarkten sondern einen, der in Ruhe und seriös seinen Job erledigt.

Dann sollte man zunächst mal den Schaden an seinem Fahrzeug gutachterlich (kein KV irgendeiner Werkstatt) feststellen lassen - ggf. Bagatellgrenze beachten - und den RA damit beauftragen diesen sowie die Nebengeräusche bei der gegnerischen Versicherung einzufordern.

Mehr kann und sollte man nicht tun. Alles weitere hängt von der Reaktion der gegnerischen Versicherung ab. Jeglichen mehr oder weniger aufgeregten Aktivismus im Vorfeld bei Polizei, Bußgeldstelle, gegnerischer und eigener Versicherung kann man sich ganz entspannt sparen.

Gegen den Bußgeldbescheid, so er denn kommt kann man ohne RA Widerspruch einlegen. (Fristen beachten.)

Damit erledigt sich auch der nachträgliche Abschluß einer völlig überteuerten Rechtsschutzversicherung.

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@weiss-blau bei mir ist die Stoßstange, der Scheinwerfer, der Nebelscheinwerfer und der Kotflügel hin. Ggf. noch etwas an der Felge. Das ist das, was ich von außen sehe. Der Wagen ist ein Ford Focus Baujahr 2008.
Bei der Unfallgegnerin war die Beifahrertür einmal komplett zerkratzt und angebeult, die hintere Tür auch ein paar cm. Der Reifen hatte eine Macke und vllt der Kotflügel, das weiß ich aber nicht mehr.
Gutachten wollte ich im Laufe der Woche einholen.

Warum kein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt? Macht das einen Unterschied? Da würde ich den Wagen ja reparieren lassen.

Der zuständige Beamte beim Verkehrskommissariat hat schon gesagt, dass die Entscheidung der Bußgeldstelle auf die Entscheidung der Versicherungen Einfluss hat. Ich habe die Hoffnung, dass ein Rechtsanwalt besser „wirken“ kann, als ein etwas unbeholfenes Mädel..

Lege ich selbst Widerspruch ein, kommen dann Gerichtskosten auf mich zu, wenn ich nicht Recht bekomme?

Unter 100,- €,

Mit den beschriebenen Schäden bist du auf jeden Fall jenseits der Bagatellgrenze und möglicherweise schon im Bereich eines wirtschaftlichen Totalschadens. Hier ist ein Gutachten zwingend.

Zitat:

@Cokeaddicted92 schrieb am 10. September 2018 um 19:49:22 Uhr:


Warum kein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt? Macht das einen Unterschied? Da würde ich den Wagen ja reparieren lassen.

Ein Kostenvoranschlag trifft u.a. keine Aussage zu eventuellen Vorschäden, dem Wiederbeschaffungswert, Wertminderung und Reparaturdauer. Er ist ungeeignet zur Festellung der Schadenshöhe.

Mein abschließender Rat: Wende dich an einen seriösen RA. Kennst du keinen, kannst du dir auch ohne Mitgliedschaft vom ADAC einen in deiner Nähe benennen lassen. Stimmt die "Chemie", lass ihn machen. Er wird dir auch einen Gutachter nennen können. Andernfalls kennt man in deiner Werkstatt sicher einen.

Die Kosten des Gutachtens trägst du allerdings mit dem Anteil deiner Haftung selbst.

Ob und inwieweit ein rechtkräftiger Bußgeldbescheid die Entscheidung der Versicherung beeinflußt weiß ich nicht, es kann schließlich Montate dauern bis zu einem Gerichtstermin ... so lange dauern Schadensregulierungen normalerweise nicht.

Aber auch in der Frage sollte der RA weiterhelfen können.

Den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann man jederzeit zurückziehen. Es entstehen dann keine Kosten soweit ich weiß.

@Cokeaddicted92

"Warum kein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt? "

Der KV ist doch das Wichtigste!
Das willst du doch von der gegnerischen Versicherung haben, selbst wenn du nicht 100% bekommst.
Hat doch auch deine Versicherung gesagt, Ansprüche geltend machen, so oder so!

Für einen Gutachter sorgt in der Regel (im Zweifelsfall) dann die Versicherung!
Der sollte dich erstmal gar nicht interessieren.

Ich habe mein Geld immer so bekommen!!! Kostenvoranschlag an die Versicherung!!! Das ist das A&O der Regulierung, alles weitere kommt dann von alleine (Schuldfrage, Wert usw.)

Ein Gutachter wird dann evtl. von der Versicherung beauftragt, manchmal ziehen die auch gleich was ab, (Alter,usw.)
Zwei Rechtsanwälte, zwei Gutachter (die Versicherung beauftragt einen eigenen, wenn es nötig ist) nun halt aber mal den Ball flach!

Bei der Schadenshöhe reicht ein KV nicht mehr, da braucht es ein Gutachten. Und das würde ich bestimmt nicht von der gegnerischen Versicherung beauftragen lassen, da nimmt man einen eigenen (unabhängigen) Gutachter.

@manvo wer redet von zwei Gutachtern?? Ich habe noch keinen einzigen Gutachter auch nur in Erwägung gezogen, da ich davon ausging, dass es die Werkstatt die ich plante in Zukunft zu kontaktieren ausreicht. Du gibst viele konstruktive Tipps, danke dafür, aber bitte geh mich nicht für Missverstädnisse deinerseits an.
Anwalt habe ich auch nur einen kontaktiert und per Mail in zwei Sätzen zwei Zahlen erhalten. Von einer Sekretärin. Ich halte den Ball flach, keine Panik.

@Kai R.

Das wird die Werkstatt dann schon sagen (Totalschaden usw.) auch wenn da was verzogen ist. Der Sachverständige wird evtl. von der Versicherung beauftragt wenn sie den KV nicht gut findet.
Genau diese praktische Erfahrung habe ich, auch bei einen Totalschaden, wie sich dann heraus gestellt hat.
Wenn der Sachverständige von der Versicherung "daneben liegt" kann man noch einen eigenen Sachverständigen bestellen und und und - wenn man zuviel Geld hat-

Zitat:

@Cokeaddicted92 schrieb am 10. September 2018 um 20:37:07 Uhr:


@manvo wer redet von zwei Gutachtern?? Ich habe noch keinen einzigen Gutachter auch nur in Erwägung gezogen, da ich davon ausging, dass es die Werkstatt die ich plante in Zukunft zu kontaktieren ausreicht. Du gibst viele konstruktive Tipps, danke dafür, aber bitte geh mich nicht für Missverstädnisse deinerseits an.
Anwalt habe ich auch nur einen kontaktiert und per Mail in zwei Sätzen zwei Zahlen erhalten. Von einer Sekretärin. Ich halte den Ball flach, keine Panik.

Zwei Gutachter weil die Versicherung meistens einen eigenen Gutachter beauftragt und dir hier zum eigenen Gutachter geraten wurde.
Also deinen kannst du dir erstmal sparen.

Einen zweiten Anwalt hast du selbst (w.o.) in Erwägung gezogen.

Die Schadenssumme am Wagen ist doch das allererste was festgestellt werden muss, nicht erst in Zukunft, sonst weiß keiner Bescheid um was es geht (hat deine Versicherung dir doch auch gesagt), wir haben hier immer nur über 35 € geredet.
Den Kostenvoranschlag kannst du erstmal auch ohne Anwalt einreichen - und dann geht es los.
Bei Rechtsschutz gleich mit Anwalt!

Und nicht alles gleich persönlich nehmen, auch wenn es hier hoch hergeht 😉 😉

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. September 2018 um 17:59:57 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. September 2018 um 17:09:25 Uhr:


Mir ist so als wenn er erzählt hat das er schon lange stand und plötzlich gab es den Einschlag.

Da hätte der Betroffene sich mal hier ans Forum wenden sollen, der Hinweis sich einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu nehmen, wäre in dem Falle wohl mal angebracht gewesen.

Wenn ich an einer Kreuzung stehe, weil die Ampel rot ist, da kann dem Stehenden wohl nichtmal eine Teilschuld treffen(ausgenommen, wie metalhead79 schreibt " Wurde da eventuell recht spät und stärker gebremst"😉.

Dann kann ja bei jedem Unfall der Gegner eine Teilschuld bekommen, da er dem anderen Auto im Wege stand.
Glaub ich echt kaum.

Gruß M

In der nächsten Woche bin ich in Frankfurt und sehe den Kollegen, ich werde ihn auf die Sache ansprechen.

Manvo: Wenn man genau 0 (Null) Plan hat von den Dingen, warum fühlt man sich dann bemüßigt sich dazu auszulassen ?

@Cokeaddicted92

Es kann sein das die gegnerische Versicherung versucht einen von ihr beauftragten Gutachter zu schicken, diesen muss und sollte man nicht an sein Fahrzeug lassen.

Es wäre auch reichlich widersinnig den Schädiger die Schadenshöhe festlegen zu lassen.

Im Haftpflichtfall ist man mit dem eigenen SV auf der bessseren Seite, weil man selbst den Auftrag erteilt. Der Versicherungs-SV hat den Auftrag, nach Versicherungsvorgaben ein Gutachten zu erstellen. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied.

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