Als Rechtsabbieger trotz Vorfahrt Schuld?
Hallo zusammen,
heute bin ich leider in einen Autounfall verwickelt gewesen.
Ich kam als Rechtsabbiegerin (einzige Abbiegespur) und hatte die Wahl zwischen zwei Fahrbahnen. Ich habe mich für die Linke entschieden, da ich danach erneut links abbiegen musste. Ein entgegenkommendes Fahrzeug (Liksabbieger) hat damit gerechnet, dass ich die rechte Spur nehme und wir haben uns „getroffen“. Ich war noch im Abbiegevorgang, es war kein Spurwechselvorgang. Die Polizisten waren recht jung und haben etwas rumtelefoniert. Ende der Geschichte: ich bin schuld. Bei dem anderen Fahrzeugführer wurde nicht einmal eine Teilschuld festgestellt.
Anbei eine Skizze.
Habe ich als Rechtsabbiegerin innerorts nicht freie Fahrbahnwahl und ohnehin Vorfahrt? Ich kenne innerorts nur folgende Regelung für das Rechtsfahrgebot:
Dies wird gemäß § 7 Abs. 3 StVO gesetzlich geregelt: „Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen.
Danke im Voraus und einen schönen Abend
Beste Antwort im Thema
Ich sehe nicht mal eine teilschuld. Linksabbieger muss warten. Somit klassisches Vorfahrtsdelikt bei eindeutiger Verkehrslage.
375 Antworten
@weiss-blau
Ich habe dem TE nochmal das selbe geraten was die Versicherung ihr gleich am Anfang gesagt hat, die Ansprüche bei der Gegnerischen Versicherung einreichen.
Vor allen Dingen dann, wenn man meint, keine Schuld zu haben.
Ist der normale Ablauf kein Plan?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2018 um 21:16:52 Uhr:
Im Haftpflichtfall ist man mit dem eigenen SV auf der bessseren Seite, weil man selbst den Auftrag erteilt. Der Versicherungs-SV hat den Auftrag, nach Versicherungsvorgaben ein Gutachten zu erstellen. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied.
Der oder die Gutachter, das ist doch erst der zweite Schritt wenn eine Seite mit der Regulierung nicht einverstanden ist.
Natürlich ist jeder Gutachter scharf auf einen Auftrag, dann sagt er, dass er der erste sein muss 😉
Das Geld kann man ausgeben wenn es wirklich nötig wird und man am Unfall 100% unschuldig ist.
Zitat:
@manvo schrieb am 10. Sep. 2018 um 20:53:33 Uhr:
Zwei Gutachter weil die Versicherung meistens einen eigenen Gutachter beauftragt und dir hier zum eigenen Gutachter geraten wurde.
Also deinen kannst du dir erstmal sparen.
Genau auf den würde ich nicht verzichten. Bei meinem Schaden habe ich natürlich MEINEN SV beauftragt bzw. beauftragen lassen, nachdem mir meine Werkstatt dazu geraten hat, nach ihrem KV.
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Was willst Du denn die gegnerische Versicherung fragen, ob sie mit einer Regulierung einverstanden ist? Das ist die Gegenseite, da geht es um das Durchsetzen von Ansprüchen. Diese Vorschläge sind wenig hilfreich.
Zitat:
@manvo schrieb am 10. September 2018 um 21:34:04 Uhr:
Der oder die Gutachter, das ist doch erst der zweite Schritt wenn eine Seite mit der Regulierung nicht einverstanden ist.
Nein, bei der hier vermutlich vorliegenden Schadenshöhe wird die gegnerische Haftpflichtversicherung gar nicht anders regulieren. Selbst wenn sie 100 % des Schadens zu regulieren bereit ist, wird sie das nicht auf Basis eines KV machen.
@Diedicke1300
Dein Originalton:
"Na Dir möchte ich mal vor die Nase fahren, mein Auto ist fast 10 Jahre alt und hat über 200 000 Km runter.
Gibt bestimmt noch gut Geld wenn Du reinsemmlst.
Ich ziehe Dir einfach knapp vor Dein Auto, wenn Du einschlägst war mein Spurwechsel lange beendet. 😁"
gut das du schreibst wo du dich aufhältst (nächste Woche Frankfurt) da du beim "Reinziehen" den Sicherheitsabstand
nicht einhältst . 😉 😉
@Florian333
"Nein, bei der hier vermutlich vorliegenden Schadenshöhe wird die gegnerische Haftpflichtversicherung gar nicht anders regulieren. Selbst wenn sie 100 % des Schadens zu regulieren bereit ist, wird sie das nicht auf Basis eines KV machen."
Das hat auch keiner behauptet. Die Versicherung wird dann einen SV einschalten ( der erstellt auch kein haltloses Gutachten).
Wenn der TE auch einen hat für teures Geld, dann streiten sich die SV.
Ist ja fast wie bei einer Scheidung 😉
Hoffentlich bleibt die TE nicht auf ihren Kosten sitzen, recht teure Ratschläge hier zum Teil.
Deshalb lässt man den Versicherungs-SV in diesem Fall nicht ans Auto! Man ist dazu numal nicht verpflichtet.
Zitat:
@manvo schrieb am 10. September 2018 um 22:04:42 Uhr:
Das hat auch keiner behauptet.
Doch, du hattest das so behauptet:
Zitat:
@manvo schrieb am 10. September 2018 um 16:36:52 Uhr:
Kostenvoranschlag von der Werkstatt, für die Versicherung!
Der nun geänderte Tipp, dass ein Gutachter von der Versicherung kommen soll, ist aber auch nicht viel besser. Wessen Interessen wird der wohl am ehesten vertreten? Insofern kann das auch ein teurer Ratschlag sein ...
@manvo : Sorry, habe selten soviel (gut gemeinte) aber schlechte Ratschläge gelesen.
1. KV ist nur bei minimal Schäden (bis ca.1000.- vertretbar.
2. Sv Gutachten ist mit der erste Schritt bzw.zeitgleich mit Anmeldung von Ansprüchen an die gegnerische Vers-
3. Natürlich wählt man den Gutachter selbst aus und lässt sich keinen von der Gegner Vers.aufs Auge drücken!was glaubst du in welchem Auftrag und Interesse der arbeitet!
4. Wenn bei Deinen Unfàllen der Ablauf so war wie Du beschreibst...
MeinBeileid! Hast mit Sicherheit einige hundert Euro verschenkt.(Auf RA auch vrrzichtet?) Nutzungsausfall,Unkostenpauschale usw. Ob Du das alles korrekt erhalten hast?
5. RA ist hier wirklich anzuraten.
@berlin-paul
Unterstellst du dem SV der Versicherung unlautere Methoden? Der erstellt auch keine haltlosen Gutachten!
Ein eigener SV kostet, bei der Schuldfrage riskant. Ob sich das lohnt nur auf Verdacht weil der andere SV schummelt?
Der SV der gegnerischen Versicherung arbeitet auch nicht umsonst. Nein, man sollte sich nicht vom Angebot der gegnerischen Partei abhängig machen.
Eine HP-Versicherung macht bei der Beauftragung nunmal bestimmte rechtsgestaltende Vorgaben. Das bezieht sich vor allem auf anzuwendende Stundensätze sowie auf günstige und ungünstige Reparaturwege. Der Geschädigte ist nicht in der Lage, diese Unterschiede zu erkennen, obschon im Eingangstext eines solchen Gutachtens Hinweise dazu enthalten sind.
Ich hab immer einen Fachanwalt gehabt. Der hat alles berücksichtigt, auch das mein Tiguan immer bei VW gewartet wurde (sonst gibt es auch Abzüge) usw.
Das muss der SV von der Versicherung auch berücksichtigen.
Wenn nicht, kann die Versicherung durchaus den günstigeren Reparaturweg wählen.
Ich staune hier über die teuren Vorschläge bei der unklaren Sachlage.
Bei 100% Unschuld würde ich auch alle Hebel in Bewegung setzen.