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fahren trotz einschränkung..folgen?!

Themenstarteram 14. November 2008 um 13:50

Hallo Leute,

hab seid einigen Wochen meinen Führerschein, aber nicht den normalen wie alle ihn haben, sonder einen vorläufigen Führerschein.. rosa Zettel mit Daten drauf und nur gültig mit einem Perso. Damit habe ich die einschränkung das ich nur in Deutschland fahren darf.

Nun wollte ich fragen ob jemand von euch weiß was für Folgen es hat wenn ich im Ausland (Holland) fahre (10min^^) ?

Danke für eure Antworten.

PS: Bitte nur posten wenn man zu 100% sagen was es für Folgen gibt wenn ich z.b. in eine Verkehrkontrolle komme!

Beste Antwort im Thema

du wirst zusehen müssen wie du das auto nach hause bekommst da dir an ort und stelle die weiterfahrt untersagt wird, du wirst eine saftige geldstrafe bekommen die ebenfalls an ort und stelle zu begleichen ist da das fz sonst eingezogen wird, dein "vorläufiger führerschein" wird ebenfalls eingezogen und dem holländischen staatsanwalt übersandt der dann umgehend ein verfahren gegen dich einleitet......

inwieweit dies folgen in deustchland anch sich zieht kann ich dir allerdings nicht sagen.....

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du wirst zusehen müssen wie du das auto nach hause bekommst da dir an ort und stelle die weiterfahrt untersagt wird, du wirst eine saftige geldstrafe bekommen die ebenfalls an ort und stelle zu begleichen ist da das fz sonst eingezogen wird, dein "vorläufiger führerschein" wird ebenfalls eingezogen und dem holländischen staatsanwalt übersandt der dann umgehend ein verfahren gegen dich einleitet......

inwieweit dies folgen in deustchland anch sich zieht kann ich dir allerdings nicht sagen.....

Dann fährst du wohl ohne gültige Fahrerlaubnis und die Magic Mashrooms & das Gras kommt auch nicht gut ;)

Entzug der vorläufigen Fahrerlaubnis..

Themenstarteram 14. November 2008 um 13:55

OK..

Vielen Dank, dann hat sich das Thema auch schon erledigt :-)

am 14. November 2008 um 14:42

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

du wirst zusehen müssen wie du das auto nach hause bekommst da dir an ort und stelle die weiterfahrt untersagt wird, du wirst eine saftige geldstrafe bekommen die ebenfalls an ort und stelle zu begleichen ist da das fz sonst eingezogen wird, dein "vorläufiger führerschein" wird ebenfalls eingezogen und dem holländischen staatsanwalt übersandt der dann umgehend ein verfahren gegen dich einleitet......

inwieweit dies folgen in deustchland anch sich zieht kann ich dir allerdings nicht sagen.....

Nein, holländische Autoritäten dürfen den deutschen "Führerschein" nicht einziehen. Ebensowenig wird es Konsequenzen in Deutschland haben, da Du in Deutschland kein Gesetz übertreten hast.

Also: 220€ für "rijden zonder rijbewijs" + ggf. ein Verfahren, das höhere Sanktionen (Geldstrafe) nach sich zieht + jemand anders muss das Auto nachhause fahren.

Was ist denn das für ein Lappen???

Alex

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Nein, holländische Autoritäten dürfen den deutschen "Führerschein" nicht einziehen.

das dürfen und können die sehrwohl!

insbesondere dann wenn die geschwindigkeit deutlich überschritten wurde oder man nicht "zahlunsgwillig" ist......

Themenstarteram 14. November 2008 um 15:08

Hab so nen Lappen wo drauf steht das ich halt nen normalen Klasse B Führerschein hab.

Hab den normalen Führerschein noch nicht, weil ich BE noch machen werde.

am 14. November 2008 um 15:09

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Nein, holländische Autoritäten dürfen den deutschen "Führerschein" nicht einziehen.

das dürfen und können die sehrwohl!

insbesondere dann wenn die geschwindigkeit deutlich überschritten wurde oder man nicht "zahlunsgwillig" ist......

Ja, hast recht. Ich habe gerade Art 164 WvW gefunden :).

Hat aber keine Konsequenzen fürs Fahren in Deutschland. Abgesehen davon bezweifele ich, dass er in dem Fall abgenommen wird, da er in Holland ein Zettel mit dem Wert des letzten Tankbelegs ist.

Trotzdem würde mich mal interessieren, was das für ein Führerschein ist.

Alex

am 14. November 2008 um 15:11

Zitat:

Original geschrieben von STAN_86c

Hab so nen Lappen wo drauf steht das ich halt nen normalen Klasse B Führerschein hab.

Hab den normalen Führerschein noch nicht, weil ich BE noch machen werde.

Ah - und warum solltest Du damit nicht nach NL dürfen? Steht das auf dem Papier? Der Euroführerschein ist nicht Pflicht (selbst der graue tut wunderbar in NL).

Alex

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Trotzdem würde mich mal interessieren, was das für ein Führerschein ist.

sieht inetwa so aus...

Themenstarteram 14. November 2008 um 15:15

Fahrlehrer meint das würde nciht gehn.

Auf derm Führerschein steht auch:

Auflage/Beschränkung

T 181

Weiß zwar nicht was das heißt, aber denke das es die Beschränkung nur fürs Inland ist..

Zitat:

Original geschrieben von STAN_86c

aber denke das es die Beschränkung nur fürs Inland ist..

falsch gedacht!

181 = Fahrzeuge der Klasse "S"

also ich erklärs mal den zettel bekommt man zb wenn man führereschein mit 17 macht, ganz einfach ist der führerscheinersatz eben nur in Dtl gültig

Themenstarteram 14. November 2008 um 15:20

Achso..

Aber ich fahr dann heut lieber nicht nach Holland^^ (obwohl ich ein Gb-geschenk kaufen wollte, kriegt er halt was anderes^^)

Dann warte ich lieber noch nen paar Wochen.

am 14. November 2008 um 15:45

Zitat:

Original geschrieben von Dan2948

also ich erklärs mal den zettel bekommt man zb wenn man führereschein mit 17 macht, ganz einfach ist der führerscheinersatz eben nur in Dtl gültig

Ist der TE denn 17? Oder hat der TE eine Prüfbescheinigung, ist jetzt 18 geworden und tauscht die noch nicht gegen Kartenführerschein (bis zum BE)?

Darüber habe ich nichts gelesen. Das könnte natürlich einiges erklären - und es würde uns helfen, wenn die ganze Story offenbart würde.

Alex

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