Als Rechtsabbieger trotz Vorfahrt Schuld?

Hallo zusammen,

heute bin ich leider in einen Autounfall verwickelt gewesen.
Ich kam als Rechtsabbiegerin (einzige Abbiegespur) und hatte die Wahl zwischen zwei Fahrbahnen. Ich habe mich für die Linke entschieden, da ich danach erneut links abbiegen musste. Ein entgegenkommendes Fahrzeug (Liksabbieger) hat damit gerechnet, dass ich die rechte Spur nehme und wir haben uns „getroffen“. Ich war noch im Abbiegevorgang, es war kein Spurwechselvorgang. Die Polizisten waren recht jung und haben etwas rumtelefoniert. Ende der Geschichte: ich bin schuld. Bei dem anderen Fahrzeugführer wurde nicht einmal eine Teilschuld festgestellt.
Anbei eine Skizze.
Habe ich als Rechtsabbiegerin innerorts nicht freie Fahrbahnwahl und ohnehin Vorfahrt? Ich kenne innerorts nur folgende Regelung für das Rechtsfahrgebot:

Dies wird gemäß § 7 Abs. 3 StVO gesetzlich geregelt: „Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen.

Danke im Voraus und einen schönen Abend

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Beste Antwort im Thema

Ich sehe nicht mal eine teilschuld. Linksabbieger muss warten. Somit klassisches Vorfahrtsdelikt bei eindeutiger Verkehrslage.

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@reox
nein klang gar nicht anders.
Es wird bei der Regulierung um % gehen, wenn der LA auch einen Anwalt hat.
Die Versicherungen teilen gerne auf, dann können sie beide zurückstufen.

@Diedicke1300

In diesem Fall ist doch meine Logik klar: nicht nach vorne geguckt wegen Schulterblick = Unachtsamkeit = mindestens Teilschuld - VERMUTLICH !!! und meine Erfahrung.

Zitat:

@manvo schrieb am 10. September 2018 um 12:08:00 Uhr:


@Diedicke1300

In diesem Fall ist doch meine Logik klar: nicht nach vorne geguckt wegen Schulterblick = Unachtsamkeit = mindestens Teilschuld - VERMUTLICH !!! und meine Erfahrung.

Und Du kannst Dir wirklich nicht vorstellen, das es zu Vorfahrtsunfällen kommt obwohl man nichts "falsch" macht ?

Und wenn Du die TE wärst, würdest Du ohne Protest hinnehmen das Du die Hauptschuld bekommst ? So wie es wäre wenn es nach Dir ginge ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. September 2018 um 12:27:09 Uhr:


Und wenn Du die TE wärst, würdest Du ohne Protest hinnehmen das Du die Hauptschuld bekommst ? So wie es wäre wenn es nach Dir ginge ?

Darum geht es doch gar nicht. Natürlich sollte man sie dabei zu unterstützen, ihr Recht zu bekommen. Aber es ist nicht so eindeutig, wie viele hier behaupten und das sollte man auch aussprechen, bevor man sie in Anwaltskosten treibt auf denen sie hinterher sitzen bleibt.

Zum Beispiel kann sie die Verteidigung gegen die Owi problemlos selbst übernehmen, dafür braucht es den Anwalt nicht. Und in der Schadenersatzfrage wäre es auch eine gangbare Strategie, erst einmal abzuwarten, ob die Gegenseite Ansprüche geltend macht und wie das Verfahren ausgeht, denn dafür entstehen keine Kosten. Abhängig von der Entscheidung kann man dann seinen eigenen Schaden geltend machen, ggf. in Höhe der Quote, wofür dann die Anwaltskosten vollständig erstattet werden.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. September 2018 um 12:36:46 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. September 2018 um 12:27:09 Uhr:


Und wenn Du die TE wärst, würdest Du ohne Protest hinnehmen das Du die Hauptschuld bekommst ? So wie es wäre wenn es nach Dir ginge ?

Darum geht es doch gar nicht. Natürlich sollte man sie dabei zu unterstützen, ihr Recht zu bekommen. Aber es ist nicht so eindeutig, wie viele hier behaupten und das sollte man auch aussprechen, bevor man sie in Anwaltskosten treibt auf denen sie hinterher sitzen bleibt.

Zum Beispiel kann sie die Verteidigung gegen die Owi problemlos selbst übernehmen, dafür braucht es den Anwalt nicht. Und in der Schadenersatzfrage wäre es auch eine gangbare Strategie, erst einmal abzuwarten, ob die Gegenseite Ansprüche geltend macht und wie das Verfahren ausgeht, denn dafür entstehen keine Kosten. Abhängig von der Entscheidung kann man dann seinen eigenen Schaden geltend machen, ggf. in Höhe der Quote, wofür dann die Anwaltskosten vollständig erstattet werden.

Mir geht es hier um die Grundsatzfrage, und da hat der Linksabbieger völlig versagt. Für mich ist das eindeutig, immer in der Annahme das die TE ihm nicht absichtlich reingebrummt ist sondern den Unfall nicht mehr verhindern konnte.

Und diese ganze Gefährdungshaftung ist eh der grösste Quatsch der modernen Neuzeit. Und wer dagegen spricht dem wünsche ich von ganzem Herzen das er mal in Haftung genommen wird, nur weil er zufällig zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort war.

So ging es mal einem Kollegen in Frankfurt, der hat mit seinem nagelneuen VW Golf artig vor einer Roten Ampel gestanden, der Hintermann ist ihm raufgebrummt. Mal davon abgesehen das sein Neuwagen plötzlich ein Unfallwagen war, wurde er auf Grund seiner Betriebsgefahr in Haftung genommen.

Was schon irre ist.

Aber nach meiner eigenen (schmerzhaften) Erfahrung wird im Regelfall der primäre Verstoß als Unfallursache betrachtet, und das ist hier das Fehlverhalten des Linksabbiegers. Ist ja nun auch schon x-mal gesagt worden hier.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. September 2018 um 11:39:06 Uhr:



und wer nach rechts abbiegt muss sich rechts einordnen, hat dann zwar die freie Fahrstreifenwahl, darf aber den Fahrstreifen nur wechseln wenn dabei kein anderer behindert oder gefährdet wird. Steht alles hier schon im Thread.

Ob es ein Fahrstreifenwechsel ist, da gehen die Meinungen auseinander.

Wo wurde ein Fahrstreifen gewechselt? Welches wäre denn der richtigen? Wo in der STVO steht das man grundsätzlich den rechten Fahrstreifen in der Stadt benutzen muss?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. September 2018 um 11:43:16 Uhr:



Zitat:

@manvo schrieb am 10. September 2018 um 11:32:14 Uhr:


@Diedicke1300
Ich biege nie nach links ab!

🙂😕

Der wohnt vermutlich in Düsseldorf. Da biegt man dreimal rechts ab wenn man nach links möchte.

links und rechts finde ich beide zu extrem, ich bin für die Mitte ( Waage)
und außerdem " keep your lane"

Ich werde ggf. einen zweiten Anwalt kontaktieren. Ich finde es schon etwas komisch bei einem Bußgeld von 35 Euro, Anwaltskosten von vielleicht 1000€ zu generieren. Ich habe die gegnerische Versicherung kontaktiert und mitgeteilt, dass ich mich als Geschädigte sehe. Sie sollen mir Ihre Einschätzung mitteilen, da ich in Erwägung ziehe, einen Anwalt einzuschalten. Warten wir nun ab..

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. September 2018 um 12:43:57 Uhr:


So ging es mal einem Kollegen in Frankfurt, der hat mit seinem nagelneuen VW Golf artig vor einer Roten Ampel gestanden, der Hintermann ist ihm raufgebrummt. Mal davon abgesehen das sein Neuwagen plötzlich ein Unfallwagen war, wurde er auf Grund seiner Betriebsgefahr in Haftung genommen.

Kann ich mir so jetzt erst mal fast nicht vorstellen. Haftung aus Betriebsgefahr trifft ja immer nur zu wenn mit dem Idealfahrer der Unfall nicht passiert wäre. Was hätte der Idealfahrer denn anders machen sollen? Wurde da eventuell recht spät und stärker gebremst?

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 10. September 2018 um 15:55:29 Uhr:



Kann ich mir so jetzt erst mal fast nicht vorstellen. Haftung aus Betriebsgefahr trifft ja immer nur zu wenn mit dem Idealfahrer der Unfall nicht passiert wäre. Was hätte der Idealfahrer denn anders machen sollen? Wurde da eventuell recht spät und stärker gebremst?

Gruß Metalhead

Kann ja sein, dass der Aufgefahrene behauptet hat, der vor ihm habe plötzlich zurückgesetzt. Ohne Zeugen wirds vermutlich kniffelig.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 10. September 2018 um 16:22:02 Uhr:


Kann ja sein, dass der Aufgefahrene behauptet hat, der vor ihm habe plötzlich zurückgesetzt.

Dann wäre es aber doch zu keiner Haftung aus Betriebsgafahr gekommen. Der Anscheinsbeweis spricht ja erst mal gegen so eine Behauptung.

Gruß Metalhead

@Cokeaddicted92
".....zweiten Anwalt........."

Nun halte aber mal den Ball flach, was sagt denn der erste Anwalt dazu?

Du musst noch genug Geld für einen Teil deiner Reparatur ausgeben , wie hoch ist dein Schaden?

Kostenvoranschlag von der Werkstatt, für die Versicherung!

War doch nur ein "Kostenvoranschlag" bislang vom ersten Anwalt.

Gruß Metalhead

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