Als Rechtsabbieger trotz Vorfahrt Schuld?
Hallo zusammen,
heute bin ich leider in einen Autounfall verwickelt gewesen.
Ich kam als Rechtsabbiegerin (einzige Abbiegespur) und hatte die Wahl zwischen zwei Fahrbahnen. Ich habe mich für die Linke entschieden, da ich danach erneut links abbiegen musste. Ein entgegenkommendes Fahrzeug (Liksabbieger) hat damit gerechnet, dass ich die rechte Spur nehme und wir haben uns „getroffen“. Ich war noch im Abbiegevorgang, es war kein Spurwechselvorgang. Die Polizisten waren recht jung und haben etwas rumtelefoniert. Ende der Geschichte: ich bin schuld. Bei dem anderen Fahrzeugführer wurde nicht einmal eine Teilschuld festgestellt.
Anbei eine Skizze.
Habe ich als Rechtsabbiegerin innerorts nicht freie Fahrbahnwahl und ohnehin Vorfahrt? Ich kenne innerorts nur folgende Regelung für das Rechtsfahrgebot:
Dies wird gemäß § 7 Abs. 3 StVO gesetzlich geregelt: „Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen.
Danke im Voraus und einen schönen Abend
Beste Antwort im Thema
Ich sehe nicht mal eine teilschuld. Linksabbieger muss warten. Somit klassisches Vorfahrtsdelikt bei eindeutiger Verkehrslage.
375 Antworten
Also Versicherung sieht das analog zu mir und möchte den Zeugen befragen. Verkehrskommissariat sagt, dass es nicht ganz einfach ist, aber ich mit Sicherheit keine alleinige Schuld trage. Ich sollte noch die Entscheidung der Bußstelle abwarten.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 9. September 2018 um 12:29:37 Uhr:
§ 7 StVO regelt das Verhalten auf mehrspurigen Fahrbahnen.
Er besagt nicht, dass man alles wegrammen darf, was einem quer kommt.
Ich hoffe, dass man Dich diese Lektion lehren wird...
TE kam aber aus einer EINSPURIGEN Straße und biegt in eine MEHRSPURIGE EIN.
Sie darf sich die Spur aussuchen in die sie einbiegt, da keine Markierungen oder Beschilderungen vorhanden sind die ihr eine Spur vorschreiben.
"TE kam aber aus einer EINSPURIGEN Straße und biegt in eine MEHRSPURIGE EIN.
Sie darf sich die Spur aussuchen in die sie einbiegt, da keine Markierungen oder Beschilderungen vorhanden sind die ihr eine Spur vorschreiben."
Aber nicht wenn da schon einer fährt!
Der TE hat es ja auch nicht mit Absicht gemacht, er hat einfach nicht nach vorne geguckt.
Die Schadenshöhe würde mich mal interessieren?
Den Anwalt würde ich nicht auf das Bußgeld ansetzen, sondern auf die Schadensregulierung.
Zitat:
@manvo schrieb am 10. September 2018 um 11:11:31 Uhr:
"TE kam aber aus einer EINSPURIGEN Straße und biegt in eine MEHRSPURIGE EIN.Sie darf sich die Spur aussuchen in die sie einbiegt, da keine Markierungen oder Beschilderungen vorhanden sind die ihr eine Spur vorschreiben."
Aber nicht wenn da schon einer fährt!
Weist Du was, wir treffen uns mal und dann setzen wir uns in Dein Auto, dann fahren wir nach Deiner Logik solange durch Berlin bis es kracht. Du biegst immer fleißig nach links ab, auch wenn Du Gegenverkehr hast. Ich kenne da nette Stellen, da ist es genauso wie bei der TE. Dann kannst Du Deine Meinung vor off. Stelle vertreten.
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Sinnvoll ist es, beides in die Hände eines fähigen Anwalts zu geben. "Kriege" gewinnt man nämlich nicht unbedingt mit einer Schlacht.
die Argumente sind weidlich ausgetauscht. Wir können einfach abwarten, wie die Angelegenheit ausgeht.
Zitat:
@manvo schrieb am 10. September 2018 um 11:11:31 Uhr:
"TE kam aber aus einer EINSPURIGEN Straße und biegt in eine MEHRSPURIGE EIN.Sie darf sich die Spur aussuchen in die sie einbiegt, da keine Markierungen oder Beschilderungen vorhanden sind die ihr eine Spur vorschreiben."
Aber nicht wenn da schon einer fährt!
...
Wer sollte den da schon fahren? Ein Linksabbieger dürfte das ja nicht sein.
😕
@Diedicke1300
Ich biege nie nach links ab!
- und wenn einer vor mir etwas "verkehrt" macht, dann bremse ich trotzdem.
Egal ob ich in B, HH, M oder in Rom fahre.
Auch habe ich nämlich einen Notbremsassistenten, digital und manuell, nämlich meinen eigenen Kopf.
Zitat:
@reox schrieb am 10. September 2018 um 11:24:45 Uhr:
Wer sollte den da schon fahren? Ein Linksabbieger dürfte das ja nicht sein.
😕
Zitat:
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren... (4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.
und wer nach rechts abbiegt muss sich rechts einordnen, hat dann zwar die freie Fahrstreifenwahl, darf aber den Fahrstreifen nur wechseln wenn dabei kein anderer behindert oder gefährdet wird. Steht alles hier schon im Thread.
Ob es ein Fahrstreifenwechsel ist, da gehen die Meinungen auseinander.
@reox
Welch ein Argument?!
- Und wenn da einer "unberechtigt" fährt - dann weg damit ???
Um es klar zu stellen: ich behaupte nicht, daß der LA alles richtig gemacht hat!
Aber mit Sicherheit hat der RA den LA gerammt!
Zitat:
@manvo schrieb am 10. September 2018 um 11:32:14 Uhr:
@Diedicke1300
Ich biege nie nach links ab!
🙂😕
richtig.
Ich bin mehr für die Mitte als Waagemensch! 😉
Zitat:
@manvo schrieb am 10. September 2018 um 11:39:46 Uhr:
...
Um es klar zu stellen: ich behaupte nicht, daß der LA alles richtig gemacht hat!Aber mit Sicherheit hat der RA den LA gerammt!
Na dann ist es ja gut. Klang hier noch etwas anders.
Zitat:
@manvo schrieb am 7. September 2018 um 23:17:20 Uhr:
Der Rechtsabbieger wird in diesem Fall garantiert eine Teilschuld kriegen. Also nicht 100% seines Schaden ersetzt bekommen. Man könnte fast auf die Idee kommen, dass der Rechtsabbieger den Unfall provoziert hat.Außerdem war der Linksabbieger schon in der Fahrspur und der Rechtsabbieger hat ihn beim Fahrspurwechsel ! angefahren.
Ich würde ihm sogar die Hauptschuld geben, der Linksabbiegevorgang war ja schon abgeschlossen!
Zitat:
@manvo schrieb am 10. September 2018 um 11:32:14 Uhr:
@Diedicke1300
Ich biege nie nach links ab!
- und wenn einer vor mir etwas "verkehrt" macht, dann bremse ich trotzdem.
Ja toll, nach deiner Logik ist jeder Unfall mit Absicht provoziert, weil man hätte ja bremsen können.