Als Rechtsabbieger trotz Vorfahrt Schuld?

Hallo zusammen,

heute bin ich leider in einen Autounfall verwickelt gewesen.
Ich kam als Rechtsabbiegerin (einzige Abbiegespur) und hatte die Wahl zwischen zwei Fahrbahnen. Ich habe mich für die Linke entschieden, da ich danach erneut links abbiegen musste. Ein entgegenkommendes Fahrzeug (Liksabbieger) hat damit gerechnet, dass ich die rechte Spur nehme und wir haben uns „getroffen“. Ich war noch im Abbiegevorgang, es war kein Spurwechselvorgang. Die Polizisten waren recht jung und haben etwas rumtelefoniert. Ende der Geschichte: ich bin schuld. Bei dem anderen Fahrzeugführer wurde nicht einmal eine Teilschuld festgestellt.
Anbei eine Skizze.
Habe ich als Rechtsabbiegerin innerorts nicht freie Fahrbahnwahl und ohnehin Vorfahrt? Ich kenne innerorts nur folgende Regelung für das Rechtsfahrgebot:

Dies wird gemäß § 7 Abs. 3 StVO gesetzlich geregelt: „Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen.

Danke im Voraus und einen schönen Abend

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Ich sehe nicht mal eine teilschuld. Linksabbieger muss warten. Somit klassisches Vorfahrtsdelikt bei eindeutiger Verkehrslage.

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Ich habe dadurch einen guten Überblick wie in solchen Fällen entschieden wird.
Da geht es meistens nur noch um %.

Zitat:

@manvo schrieb am 8. September 2018 um 23:11:50 Uhr:


Meine EX ist Sachbearbeiterin bei der HUK.

Hat die mit dir Schluss gemacht, weil du zu viel Unsinn über mögliche Schuldverteilungen verzapft hast?

@Florian333
Du hast RECHT😉

Zitat:

@manvo schrieb am 8. September 2018 um 22:42:36 Uhr:



Zitat:

@rrwraith schrieb am 8. September 2018 um 14:59:05 Uhr:


Auch wenn fast alle hier dies anders sehen, ich bin der Meinung, dass die unfallaufnehmenden Polizisten den Sachverhalt vollkommen richtig beurteilt haben.
Wenn man sich das Bild eingehend betrachtet, erkennt man, dass zum Unfallzeitpunkt der Abbiegevorgang längst beendet war und das getroffene Fahrzeug sich bereits seit mindestens 3 - 4 Fahrzeuglängen auf der Unfallfahrbahn befand.
Daraus ergibt sich für mich ein 100 %iges Verschulden der TE und eine ebensolche Haftung.
Warten wir also ab, wie irgendwann ein Gericht entscheiden wird...

Die Versicherungen neigen zum Aufteilen der Schuld. Und wenn es nur die Betriebsgefahr ist, das reicht immer zum Aufteilen.
Ich bleibe an solchen Kreuzungen immer erstmal in der rechten Spur,

Mache ich in der Regel auch, aber es gibt genug Situationen das man sofort nach dem Abbiegen wieder nach links muss um in der Linksabbiegerspur sofort wieder links abzubiegen. Da schießt man sich selbst ins Knie wenn man sich erst rechts einordnet um sich dann über mehrere Spuren nach links zu arbeiten. Entweder ich habe Ortskenntnisse oder das Navi weist darauf hin, und dann wird ganz sauber auf der Kreuzung weiter nach vorne gefahren und soweit wie schon möglich rechts abgebogen.

Zitat:

schon alleine aus Fairness damit der Gegenverkehr gleichzeitig abbiegen kann.

Zum Ersten würde ich als Linksabbieger nie darauf bauen das der Gegenverkehr im gleichen Denkmuster arbeitet, zum zweiten ist das keine Fairness, sondern eine gefährliche Auslegung der Regeln.
Die Linksabbieger sind artig in die Kreuzung eingefahren, solange bis sie wieder ROT haben, jetzt haben sie zu warten. Irgendwann bekommen sie ihre Möglichkeit sicher nach links abzubiegen, nämlich dann wenn beide Richtungen GELB/ROT haben, das ist der Zeitpunkt wo nur noch sie auf der Kreuzung sein dürfen und diese räumen müssen, und das sogar ohne Gegenverkehr, der hat jetzt schon ROT.

Fairness ist ne tolle Sache, aber nicht wenn man die Regeln für sich selbst umschreibt, schon gar nicht die Regeln der Vorfahrt.

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Zitat:

@manvo schrieb am 8. September 2018 um 22:55:16 Uhr:


@Cokeaddicted92
Du wirst nie 100% Schadenersatz bekommen. S.o.
Schon alleine weil du den LA gerammt hast, obwohl da genug Platz war.

Diese Aussage ist schlichtweg Unfug. Desweiteren unterstellst Du der TE das sie mutwillig einen Unfall herbei geführt hat.

@manvo
Wo bleibt die Fairness gegenüber anderen Rechtsabbiegern hinter dir, die auch noch abbiegen wollen, aber weil du gleich die rechte Spur nehmen willst und auf die Fussgänger und Radfahrer warten musst, diese nun hinter der Ampel stehen müssen und wenn du dann losfahren kannst, schon wieder rot haben. Somit schaffst nur du es über die Kreuzung.
Die Linksabbieger haben wenigstens die halbe Kreuzung, was mindestens 3 Fahrzeuge sein dürften.
Mein Beispiel oben ist nicht konstruiert, sondern Erfahrung aus vielen Städten.
Sofern keiner hinter dir ist, ist deine Variante eine Möglichkeit, aber als Linksabbieger verlasse ich mich nicht darauf, dass der Rechtsabbieger die rechte Spur nimmt. Das führt zu einer unklaren Situation. Zumal ich als Linksabbieger meistens noch den Gegenverkehr durchlassen muss, bevor ich abbiegen kann.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 8. September 2018 um 18:07:19 Uhr:


Ich glaube übrigens nicht, dass die Sache vor Gericht landet. Ich rechne mit einer vollständigen Regulierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Schick die TE nicht in die Irre. Selbst im günstigsten Fall bleibt ein Haftungsanteil aus der Gefährdungshaftung.

@Kai R.
Genauso sieht es aus.

@Diedicke1300

Mit dem "Unfug" (100% Ersatz) hat es sich dann wohl erledigt. (Gefährdungshaftung, Betriebsgefahr, hatte ich auch schon drauf hingewiesen)
"Unterstellung" hat sich ebenso erledigt - ich hatte geschrieben das der TE nicht nach vorne geguckt haben wird - wahrscheinlich gerade "Schulterblick" beim Abbiegen, ist ja o.k., bei der üblichen Abbiege-Geschwindigkeit hätte man sonst wohl bremsen können.
Auch darum bleibe ich rechts um solche Situationen zu vermeiden.
Jeder hat Gründe für seine Fahrweise, aber Ziel ist es doch Unfälle zu vermeiden, wenn man Erfahrung hat, wird man sich das "gleich in die linke Spur" schon lange abgewöhnt haben.
Einige machen das auch beim Einfahren auf die Autobahn, da ist es strafbar.

@manvo Auf der Autobahn existiert das Rechtsfahrgebot. Wird daher bitte nicht zwei verschiedene Bereicje durcheinander. Innerorts gilt § 7 (4) (Danke an euch 🙂 )
Und genau aus diesem Grund habe ich den Sachbearbeitern die klare Anweisung gegeben, die Füße stillzuhalten und werde die Sache einem darauf spezialisierten Anwalt übergeben. Sachbearbeiter können einen Regelfall gut einschätzen, alles andere wird selten kritisch geprüft.

@Cokeaddicted92

"Einige machen das auch beim Einfahren auf die Autobahn, da ist es strafbar"
Da warst du auch nicht mit gemeint, habe nur nebenbei eine andere Unsitte erwähnt.
Mal sehen wer sich noch diesen Schuh anzieht 😉

Bei der Bewertung der Haftungsanteile tritt die Betriebsgefahr in ständiger Rechtsprechung hinter das Verschulden zurück, wenn auf einer Seite ein sehr grober Verstoß vorliegt. Die Missachtung der Vorfahrt des Gegenverkehrs durch einen Linksabbieger ist ein sehr grober Verstoß. Die Haftung wird hier nur nach dem Verschulden verteilt. Auf dieser Ebene hat die TE gegen keine Verkehrsregel verstoßen, der Linksabbieger hingegen sehr wohl.

Zitat:

@Cokeaddicted92 schrieb am 9. September 2018 um 12:06:24 Uhr:


Innerorts gilt § 7 (4) (Danke an euch 🙂 )

§ 7 StVO regelt das Verhalten auf mehrspurigen Fahrbahnen.
Er besagt nicht, dass man alles wegrammen darf, was einem quer kommt.
Ich hoffe, dass man Dich diese Lektion lehren wird...

Von wegrammen war bei der TE nicht die Rede.
Jedoch steht die Frage im Raum, was der Linksabbieger da gemacht hat, wenn gar nicht klar war, was die TE macht. Der Linksabbieger hat als oberste Pflicht die Vorfahrt zu gewähren und nicht in eine Situation hineinzufahren, ohne zu wissen, was genau passieren wird. Er hat somit einen groben Verstoß gegen die StVO begangen. Denn wo steht geschrieben, dass die TE in diesem Fall den rechten Fahrstreifen nehmen muss, da es nur eine Rechtsabbiegespur gibt und diese sich erst nach der Kreuzung in mehrere Fahrstreifen aufteilt. Euer zitierter Paragraph bezieht sich nur auf das Abbiegen bevor abgebogen wird (nicht links einordnen und rechts abbiegen). Ich darf sogar bei mehreren Rechtsabbiegespuren während des Abbiegens die Fahrstreifen wechseln, muss aber darauf achten, dass ich dabei keinen anderen Rechtsabbieger ramme. Der Linksabbieger hat sowieso zu warten bis ich fertig bin bzw. klar ist ist, dass ich innerhalb des Kreuzungsbereiches in der rechten Spur bleibe. Sicher sein kann er sich erst, wenn ich abgebogen bin. Alles andere ist Vertrauen, dass es so bleibt, wobei in dem Fall mit Sicherheit eine Teilschuld erfolgt.
Unabhängig von allem ist es gut möglich, dass die TE eine Mithaftung oder sogar eine Mitschuld bekommt. Dies werden wir hoffentlich bald erfahren.

Zitat:

@Cokeaddicted92 schrieb am 9. September 2018 um 12:06:24 Uhr:


Und genau aus diesem Grund habe ich den Sachbearbeitern die klare Anweisung gegeben, die Füße stillzuhalten

Du hast und kannst "Sachbearbeitern" keine Anweisungen (zu) geben auch wenn sie noch so klar sind.

Sollte deine Versicherung der Meinung sein Ansprüche deines Unfallgegners so er sie stellt teilweise oder gänzlich erfüllen zu müssen so wird sie dies tun ohne das du dagegen etwas unternehmen kannst.

Du kannst mit oder ohne Hilfe eines RA deine Ansprüche bei deinem Unfallgegner geltend machen und notfalls einklagen, das ist alles. Je nach dem wie der Richter die Haftung verteilt wird es dann halt ausgehen ...

Persönlich und als Laie sehe ich dich hier mit Größenordnung 30% in der Mithaftung.

Zitat:

@manvo schrieb am 9. September 2018 um 11:40:25 Uhr:


@Kai R.
Genauso sieht es aus.

@Diedicke1300

Mit dem "Unfug" (100% Ersatz) hat es sich dann wohl erledigt. (Gefährdungshaftung, Betriebsgefahr, hatte ich auch schon drauf hingewiesen)
"Unterstellung" hat sich ebenso erledigt - ich hatte geschrieben das der TE nicht nach vorne geguckt haben wird - wahrscheinlich gerade "Schulterblick" beim Abbiegen, ist ja o.k., bei der üblichen Abbiege-Geschwindigkeit hätte man sonst wohl bremsen können.
Auch darum bleibe ich rechts um solche Situationen zu vermeiden.
Jeder hat Gründe für seine Fahrweise, aber Ziel ist es doch Unfälle zu vermeiden, wenn man Erfahrung hat, wird man sich das "gleich in die linke Spur" schon lange abgewöhnt haben.
Einige machen das auch beim Einfahren auf die Autobahn, da ist es strafbar.

Du wirfst da einiges durcheinander, ziehst hier Dinge heran die nichts, aber auch gar nichts mit dem Fall der TE zu tun haben, ich habe alles mehrmals erläutert wie ich was meine, entweder hast Du es nicht gelesen, nicht verstanden oder Du willst halt nicht verstehen, weil es Dein Rechtsverständniss nicht unterstützt. Ich tippe mal auf letzteres.

Nun ist es mir auch zu doof mich zu wiederholen und Du sollst Recht haben.

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