Als Geschädigter: Gegnerische Versicherung wartet auf Akteneinsicht

Liebe Community,

evtl. könnt ihr mir helfen und sagen was ich noch tun kann.

Der Fall:
Mitte Oktober 2022 ist jemand, während des einparkens, in mein geparktes Fahrzeug gefahren. Der Schaden ist minimal aber nun mal vorhanden. Die Verursacherin ist ausgestiegen und einfach weggegangen. Hat den Wagen aber dort stehen lassen.
Glücklicherweise haben dies zwei Zeugen beobachtet (saßen im Café direkt an der Straße an der Stelle wo ich parkte).
10 Minuten später kam ich und die Zeugen haben mich angesprochen. Habe die Polizei gerufen und diese haben alles aufgenommen und mir auch das Unfallprotokoll mitgegeben.

Habe die gegnerische Versicherung informiert (die auch meine KFZ Versicherung ist).

Die Unfallverursacherin bestreitet die Tat und sagt sie wisse nichts davon dass sie gegen mein KFZ gefahren ist (trotz Zeugenaussagen).

Der Schaden beläuft sich laut Sachverständiger auf brutto ca. 2700 Euro.
Ich werde den Schaden nicht reparieren lassen, daher geht es mir im Anliegen hier nur um die Zahlung, welche mir, ob Reparatur oder nicht, einfach zusteht.

Das Problem / Anliegen:
Der Fall liegt mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft Köln. Diese hat mich auch gebeten die Schadenshöhe mitzuteilen, welches ich auch per Übermittlung des Sachverständigen-Gutachtens getan habe.

Die Versicherung sagt sie reguliert den Schaden erst nach Akteneinsicht. da sie die Zeugenaussagen sehen möchte... diese Einsicht kann wohl erst nach Abschluss der Akte erfolgen... das kann aber sicher ewig dauern... solange werde ich also nichts von dem Geld sehen.

Meine Frage:
Hat jemand bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht und hat ggf. einen Ratschlag wie man den ganzen Kram beschleunigen kann?
Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten würde ich gerne vermeiden, da die Kosten vorab sicher auch erstmal bei mir auflaufen würden (und wahrscheinlich bei mir hängen blieben).

Vielen Dank und viele Grüße

111 Antworten

Sehr ähnlicher Fall bei mir. Allerdings war die Fahrerflucht nicht im ruhenden Verkehr beim Parken, sondern in einer Einbahnstraße. Da kam mir einer entgegen, drückte an mir trotz absolutem Platzmangel vorbei und streifte den hinteren Kotflügel/Radkasten. Anschließend ohne zu halten weitergegangen. Mir und glücklicherweise einem Zeugen reichte es gerade noch das Kennzeichen zu notieren.
Polizei gerufen, Protokoll, etc.
Akte würde erstellt und dank Fahrerflucht an die Staatsanwaltschaft übergeben. Später dort fallen gelassen, dem Fahrer könne nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass er das Anecken hätte spüren/hören können. Hatte für die Regulierung des Schadens keinen Einfluss, nur dass er keinen weiteren Stress wegen Fahrerflucht hatte.

Gutachten hatte ich in meiner Markenwerkstatt beauftragt (Schaden, sobald mindestens lackiert wird ist immer über 7xx Euro, also Gutachten gerechtfertigt).

Beim ADAC Anwaltsberatung erhalten mit Kenntnisnahme was alles gut oder schlecht laufen wird.
Habe danach eindeutig für Anwalt entschieden, auch dank vorhandener RS Versicherung. Im Endeffekt eine super Entscheidung. Warum?
Weil die gegnerische Versicherung selbstverständlich bis zum gesetzten Termin (i.d.R 6 Wochen) Null Reaktion macht und dann auf den Tag genau neue Ablehnungsideen hat. Da wären: "unser VN Nehmer gibt nicht zu Ihr Auto beschädigt zu haben".
Daraufhin droht mein Anwalt mit Klage (damals frühestens in 6 Monaten zum Prozess).
Bin dann selbst offensiv, auch um Nerven zu sparen auf seine Versicherung zugegangen und gefragt was sie denn noch vorschlagen bevor wir den Prozesseeg gehen. Dann deren Vorschlag der Fahrzeuggegenüberstellung. Habe ich gegen Anraten meines Anwalts (Begründung, führt sehr selten zum Erfolg) doch eingewilligt. Gutachter der Versicherung fand das Schadensbild komplett zueinander passend. Hat mich 2 Stunden bei Dreckswetter gekostet. Aber im Endeffekt Bestätigung, dass der Schaden bezahlt wird.
Dann plötzlich nicht Gutachten Betrag sondern nur Dekrasatz. Erneut Anwalt (Argument, PKW neuer als 3Jahre, also Markenwerkstatt Kosten zu übernehmen). Weitere 6 Wochen, dann auch dieser Betrag auf dem Konto. Anwalt und Gutachten natürlich auch durch gegenreiche Versicherung bezahlt.
Alles in allem hat der Vorgang 5,5 Monate gedauert.

Fazit: ich bin mir nicht sicher ob das in Eigenregie diesen Erfolg gehabt hätte.

Zitat:

@WWiesel schrieb am 18. Januar 2023 um 12:02:46 Uhr:


Die Versicherung handelt bisher korrekt, denn wenn die eigene Versicherungsnehmerin die Verursachung bestreitet, muss die Versicherung durch eigene Ermittlungen - also durch Akteneinsicht - klären, was wahr ist und was nicht. Diese Mühe schuldet die Versicherung ihrer eignen Kundin und auch dem grundsatz, dass erst eine feststehende Verursachung zur Regulierung führt.

Das ist absoluter Unsinn!
Der Unfall ist polizeilich aufgenommen worden, es gibt Augenzeugen.
Außer einer ordentlichen Aufstellung der Schadensersatzforderung braucht es nichts weiter für eine sofortige Regulierung. Akteneinsicht ist vollkommen überflüssig!
[OT entfernt, Moorteufelchen]

Zitat:

@rrwraith schrieb am 18. Januar 2023 um 12:20:28 Uhr:



Der Unfall ist polizeilich aufgenommen worden, es gibt Augenzeugen.

Und genau das will sich die Versicherung ansehen.

Ohne Akteneinsicht weiss die Versicherung nicht, was die Augenzeugen berichtet haben und was die Polizei aufgenommen hat. Könnte ja auch sein, dass die Aussagen sehr vage sind und keine Spuren am gegnerischen Fahrzeug vorgefunden wurden. Dass die Faktenlage eindeutig ist, kann die Versicherung aus der Schadenersatzforderung nicht ableiten. Deswegen ist die Akteneinsicht selbstverständlich erforderlich, auch wenn aus Sicht der Beteiligten alles klar erscheint.

[OT entfernt, Moorteufelchen]
Die Polizei dokumentiert nur, sie entscheidet nichts in der Schuldfrage oder Kostenübernahme. Auch die Zeugen interessiert sie nur für das Protokoll, damit man später darauf zurückgreifen kann.

Die Schuldfrage kennt mehrere Eskalationsstufen.
1. Der Verursacher sieht seinen Fehler ein und einigt sich mit dem Geschädigten. Ging ja hier nicht, da sich der Täter aus dem Staub gemacht hat.
2. Man ist sich nicht einig, z.B wenn der Hergang im fließenden Verkehr mehrdeutig ist. Oder wie in diesem Fall man über die Polizei an dessen Versicherung kam. Da diese einen Schaden begleichen soll, ist es selbstverständlich, dass sie sich alle verfügbaren Daten geben lässt. Interessant ist was daraus abgeleitet wird. Denn letztens, falls die aus Sicht des Geschädigten ungerechtfertigt blockt, dann
3. Klärung über Anwalt oder selbst vor Gericht.

Ähnliche Themen

[OT entfernt, Moorteufelchen]

Ich kann kurz aus eigener Erfahrung berichten:
Mein Nachbar beschädigt beim Wenden mein geparktes Auto, betrachtet sich kurz den Schaden und fährt weg. Zwei Landschaftgärtner beobachteten das Geschehen aus unmittelbarer Entfernung. Schaden wurde polizeilich aufgenommen und seiner Versicherung gemeldet. Fahrer erhält Anzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, streitete aber alles ab. Schaden laut Gutachten 1.800 Euro, Versicherung verweigert die Regulierung, weil die Schuld ihres VN nicht erwiesen ist.

Ein Jahr (!) später Gerichtsverhandlung, der Beklagte streitet mit Unterstützung seiner Anwältin alles ab. Erst nach der Zeugenvernahme gibt er nach einer 10 minütigen Unterbrechung alles zu. Ergebnis: Führerschein noch im Gerichtssaal für 8 Monate kassiert, 3.600 Euro Geldstrafe und Übernahme aller angefallenen Kosten. Die Versicherung hat nach Rechtskraft des Urteils den Schaden bis auf den letzten Cent anstandslos reguliert.

In meinem Fall noch Glück, weil mein Fahrzeug noch fahrbereit war. Sein Pech: Als sein Nachbar habe ich ihn anschließend immer noch jeden Morgen zur Arbeit fahren sehen und nach einigen Wochen dann doch die Polizei informiert. Dass er und seine Frau mich nie mehr gegrüßt haben, hat mich nie gestört. Ärgerlich war nur die lange Zeit bis zur Regulierung.

@TE, super dass Du Zeugen hast, kannst die Zeit bis die Regulierung zugesichert ist, ob mit oder ohne Klage, beruhigt ausharren. Übergib die Angelegenheit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. @Harig58 Schilderung könnte ich mit einer ähnlichen Schilderung untermauern.

Naive Frage:
Wenn man Kontakt zu den Zeugen hat, beschleunigt es irgendwas wenn man die Zeugen überredet Ihre Aussage nochmal direkt der Versicherung zu schicken? Oder hätte das auch irgendwelche Nachteile?

Keine naive Frage.
Die Versicherung sollte nach Kenntnis der Namen und Anschriften von Zeugen diese von selbst anschreiben, um den Vorgang zu beschleunigen.
Selbstverständlich sind die Zeugen nicht verpflichtet bei der Versicherung auszusagen.

Zitat:

@AndreKoeln schrieb am 18. Januar 2023 um 10:09:22 Uhr:



Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten würde ich gerne vermeiden, da die Kosten vorab sicher auch erstmal bei mir auflaufen würden (und wahrscheinlich bei mir hängen blieben).

In aller Regel musst du beim Anwalt nicht in Vorleistung gehen, sondern dieser wird sein Honorar vom Versicherer anfordern, wenn der Schaden ausgeglichen ist. Absprachesache.

Dieser wird die Sache vermutlich beschleunigen können. Und wenn er bloss die Akte selbst anfordert. Wer weiss, ob der Versicherer das tatsächlich gemacht hat.

Viele Anwälte fordern die Akte nicht an weil sie daran zu wenig verdienen.
Woher weißt Du, dass die Versicherung die E Akte nicht angefordert hat?

Deine Antwort
Ähnliche Themen