Als Geschädigter: Gegnerische Versicherung wartet auf Akteneinsicht
Liebe Community,
evtl. könnt ihr mir helfen und sagen was ich noch tun kann.
Der Fall:
Mitte Oktober 2022 ist jemand, während des einparkens, in mein geparktes Fahrzeug gefahren. Der Schaden ist minimal aber nun mal vorhanden. Die Verursacherin ist ausgestiegen und einfach weggegangen. Hat den Wagen aber dort stehen lassen.
Glücklicherweise haben dies zwei Zeugen beobachtet (saßen im Café direkt an der Straße an der Stelle wo ich parkte).
10 Minuten später kam ich und die Zeugen haben mich angesprochen. Habe die Polizei gerufen und diese haben alles aufgenommen und mir auch das Unfallprotokoll mitgegeben.
Habe die gegnerische Versicherung informiert (die auch meine KFZ Versicherung ist).
Die Unfallverursacherin bestreitet die Tat und sagt sie wisse nichts davon dass sie gegen mein KFZ gefahren ist (trotz Zeugenaussagen).
Der Schaden beläuft sich laut Sachverständiger auf brutto ca. 2700 Euro.
Ich werde den Schaden nicht reparieren lassen, daher geht es mir im Anliegen hier nur um die Zahlung, welche mir, ob Reparatur oder nicht, einfach zusteht.
Das Problem / Anliegen:
Der Fall liegt mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft Köln. Diese hat mich auch gebeten die Schadenshöhe mitzuteilen, welches ich auch per Übermittlung des Sachverständigen-Gutachtens getan habe.
Die Versicherung sagt sie reguliert den Schaden erst nach Akteneinsicht. da sie die Zeugenaussagen sehen möchte... diese Einsicht kann wohl erst nach Abschluss der Akte erfolgen... das kann aber sicher ewig dauern... solange werde ich also nichts von dem Geld sehen.
Meine Frage:
Hat jemand bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht und hat ggf. einen Ratschlag wie man den ganzen Kram beschleunigen kann?
Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten würde ich gerne vermeiden, da die Kosten vorab sicher auch erstmal bei mir auflaufen würden (und wahrscheinlich bei mir hängen blieben).
Vielen Dank und viele Grüße
111 Antworten
Zitat:
@beachi schrieb am 5. Februar 2023 um 11:24:41 Uhr:
@Darkhexlein - Das hat doch nichts mit Zeugenbeeinflussung zu tun.. Man teilt der Versicherung Namen und Anschrift der Zeugen mit und im besten Falle machen die gegenüber der Versicherung ihre Aussage oder leiten einfach die Aussage weiter, welche an die Polizei gerichtet war. Das kommt so oft vor. Warum also auf die Ermittlungsakte warten, wenn es sogar zwei unabhängige Zeugen gibt.
Aber DAS ist doch ganz was anderes als hier empfohlen wurde. DAS ist natürlich der richtige Weg, insofern man die Namen hat ... Man darf als "Unfallbeteiligter" nur nicht mit diesen Zeugen sprechen - außer den Namen zu erfragen. Zeugen sind optisch und verbal nunmal beeinflussbar. Sympatie oder Antipathie - auch unbewusst. Zeugen verändern ihre Aussagen. Das alles schlachtet der Unfallgegner aus. Das hatte ich bzw meine Anwältin damit gemeint.
Moin,
8 Seiten wurden hier nun vollgeschrieben, obwohl die richtige(n) Antwort(en)
schon auf Seite 1 gegeben wurden.
Bravo!
Zitat:
@AndreKoeln schrieb am 6. Februar 2023 um 07:14:21 Uhr:
Das Problem ist heutzutage aber, dass man selber in der Unfallmitteilung der Polizei keine Zeugen inkl. Kontakt mehr stehen hat. Also wenn, dann hätte ich vor Ort direkt die Daten selbst von den Personen aufnehmen müssen (habe ich selbst nicht dran gedacht) und dann an die Versicherung weitergegeben.
Ich wollte die Daten anschließend bei der Polizei nachfragen und die sagte mir, dass auf der Unfallmitteilung aus Datenschutzgründen diese Daten nicht mehr aufgeführt werden und nur noch in der Ermittlungsakte stehen (auf dem Formular selbst ist übrigens sehr wohl noch das Feld "Zeugen" aufgeführt).
Ja siehst Du, dann die lügende Verursacherin, aber die Versicherung soll einfach fix bezahlen.
Versicherungsbetrug muss ja irgendwie eingedämmt werden.
Die Lügner und Betrüger tragen die Schuld an solchen Zuständen.
Ich wünsche Dir viel Glück und eine trotz allem Ungemach schnelle Regulierung.
Ich krame meinen eigenen Beitrag mal raus um JETZT Anfang Juli folgendes Ergebnis mitzuteilen...
Strafverfahren gegen die Verursacherin wurde eingestellt, da ein (durch die Staatsanwaltschaft beauftragtes) Gutachten ergeben hat, dass der Schaden höchstwahrscheinlich durch das Fahrzeug der Gegnerin verursacht wurde, jedoch durch die Gegebenheiten der Straße und der geringe des Schadens (Lack-abgeplatzt) die Verursacherin eventuell den Aufprall nicht gemerkt haben könnte (...naja, wer schon mal auch nur minimal irgendwo dran gefahren ist weiß, dass man sowas merkt...aber egal)
Mein Anwalt hat nach weiterer Mahnung dann Klage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht und et voila... pünktlich zur Übersendung der Unterlagen ans Gericht hat die HUK Coburg 2 Tage später das Geld inkl. Verzugszinsen und Anwaltgebühren an den Anwalt überwiesen und er hat mir dann meinen Teil überwiesen...
Das Ganze hat dann jetzt geschmeidige 8 Monate gedauert...
Meinen Wagen habe ich verkauft und der Neue ist nun bei einer anderen Versicherung angemeldet... einfach nur aus Prinzip... das sind mir die 200 Euro mehr im Jahr wert...
Ich drücke allen die Daumen, dass sie niemals einen Unfall haben bzw. WENN dann ist der Verursacher hoffentlich nicht bei der HUK versichert... (und falls doch bzw generell... IMMER direkt und ausschließlich mit Anwalt alles regeln).
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Habe selbst schon solche Erfahrungen mit der HUK als Geschädigter machen. Zum Glück hat jetzt alles geklappt. Günstig ist halt nicht alles, lieber auf die Leistungen und den Beitrag schauen.
Ist ja alles richtig, aber wie will man die Leistungen messen und vergleichen?
Ich denke Erfahrungsberichte von anderen helfen da schon 🙂 und ansonsten muss man ja nicht immer direkt den Basis Tarif nehmen sondern kann auch die anderen Tarife vergleichen und dann schauen was einem wichtig ist.