ALS blendet nicht ab - LKWs geben Lichthupe :-(
Hallo Zusammen,
Ich war gestern recht spät auf der Autobahn unterwegs und hatte das ALS im Auto-Modus.
Hierbei gab es einen Streckenabschnitt, auf welchem mir ALLE entgegenkommenden LKWs Lichthupe gegeben haben. Normale zweispurige Autobahn mit Mittelleitplanke. Es herrschte wenig Verkehr auf meiner Spur, im Gegenverkehr allerdings recht viele LKWs. Meine Spur ging leicht bergauf, die entgegenkommenden Fahrzeuge fuhren also leicht bergab und genau da hat das ALS nicht abgeblendet.
Auf ebener Strecke war alles in Ordnung.
Hat noch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Leguanroad schrieb am 6. Dezember 2016 um 14:08:32 Uhr:
Es ist nämlich unschön, wenn das Auto hinten komplett unbeleuchtet ist.
Deswegen werden wir codieren lassen, dass die Rücklichter beim TFL mit angehen.
42 Antworten
Letztendlich würde es auch zur Verweigerung der TÜV Plakette führen da TFL ab einem bestimmten Baujahr Pflicht ist.
Bei meinem Tiguan 1 ist es nichtmal möglich das Xenonlicht tagsüber auszuschalten. Das brennt immer!!!
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 7. Dezember 2016 um 12:09:03 Uhr:
Für das vollständige Ausschalten von TFL habe ich persönlich allerdings absolut Null Verständnis und kann diesen Wunsch weder nachvollziehen noch gutheißen.
kommt auf die Situation drauf an. Ich würde es begrüssen, wenn es die Möglichkeit gäbe zB falls das Fahrzeug mal in der Werkstatt steht. Da find ich es eher nciht so nötig, dass da die Beleuchtung mitleuchtet.
Bei meinem A3 war es so, dass auf Lichtschalterstellung 0 alles aus war und nur auf Auto stellung das TFL mit an war. Da mir der Lichtsensor aber zu feinfühlig war habe ich mir dann auf 0 "Skandinavien" codieren lassen, mit dem Nebeneffekt, dass jedes mal in der Werkstatt das TFL mit Leuchtet, obwohl die Werkstatt immer bewusst von Auto auf 0 schaltet.
Für solche Situationen finde ich es schon wünschenswert, aber jeder wie er mag.
Zitat:
@AustriaMI schrieb am 7. Dezember 2016 um 13:03:39 Uhr:
Für solche Situationen finde ich es schon wünschenswert, aber jeder wie er mag.
OK, das sind ja "Sondersituationen" außerhalb des normalen Straßenverkehrs.
Im übrigen kann man sich dieses Menü codieren lassen, dass man das TFL wieder manuell übers System ein- und ausschalten kann.
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Für mich ist die Sache nun geklärt. VW sagt absolut nein. Das Fahrzeug ist in diesem Zustand typgeprüft eine Veränderung führt offiziell zum " Erlöschen der Betriebserlaubnis ", auch wenn es auch kaum kontrolliert wird. Das Abschalten des TFL vorn ist generell verboten, weil wie erwähnt ab einem bestimmten Baujahr Pflicht. Die zusätzliche Codierung hinten kann man zwar machen , er würde es nach dem Hinweis von VW nicht tun, aber laut Händler würde es bei jedem Service zu einer Rückstellung kommen und müsste dann wieder neu kodiert werden. Die Meldung Abblendlicht einschalten kann man unterdrücken in dem man unter der Lichteinstellung die Stellung " Mittel " nimmt da ist der Sensor weniger empfindlich.
Omg...das ist absolut alles falsch!
Die BE erlischt nicht! Die Codierung verändert NICHt die Eigenschaften des Fahrzeuges, ganz im Gegenteil, es gibt sogar Länder, wo diese Lichtschaltung gesetzlich vorgeschrieben ist (meistens in den skandinavischen Ländern), die fahrzeuge dort haben exakt die selbe BE wie die in Deutschland.
Dauerhaftes Deaktivieren im Sinne von Wegcodieren des TFL ist verboten. Das manuelle ausschalten NICHT!
Ebenso ist die Aussage, dass es bei jedem Service zurückgesetzt wird absolut unsinnig. Meine Fahrzeuge sind seit vielen Jahren codiert und hatten zwischenzeitlich viele Services und es musste NIEMALS irgendwas zurückgesetzt werden.
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 7. Dezember 2016 um 14:11:59 Uhr:
Zitat:
@AustriaMI schrieb am 7. Dezember 2016 um 13:03:39 Uhr:
Für solche Situationen finde ich es schon wünschenswert, aber jeder wie er mag.OK, das sind ja "Sondersituationen" außerhalb des normalen Straßenverkehrs.
Im übrigen kann man sich dieses Menü codieren lassen, dass man das TFL wieder manuell übers System ein- und ausschalten kann.
Stimmt. Für diese Fälle werde ich es mir auch bestimmt codieren lassen.
Beim Rest geb ich dir absolut recht, auf der Straße gehört es schon aktiviert.
Danke für die Infos, muss dann wohl mal den Händler wechseln.
Nochmal zum Begriff Autobahnlicht: habt ihr festgestellt, dass sich das Abblendlicht irgendwie verändert, wenn man bei Dunkelheit auf der Autobahn unterwegs ist, zb mit. mittlerer Geschwindigkeit so ca. 140 bis 160 kmh? Habe gestern Abend rumprobiert, konnte aber keinen Effekt feststellen. Habe das ALS, bin auf Landstraßen hellauf begeistert, auf der Autobahn würde ich mir wünschen, dass die rechte (leere) Fahrspur vor mir weiter ausgeleuchtet wird.
Zitat:
@AS1999 schrieb am 7. Dezember 2016 um 12:44:43 Uhr:
Bei meinem Tiguan 1 ist es nichtmal möglich das Xenonlicht tagsüber auszuschalten. Das brennt immer!!!
Das ist richtig, nennt sich Dauerfahrlicht und es sind auch die Rückleuchten an.
Zitat:
@heuerneu schrieb am 11. Februar 2017 um 17:53:30 Uhr:
Nochmal zum Begriff Autobahnlicht: habt ihr festgestellt, dass sich das Abblendlicht irgendwie verändert, wenn man bei Dunkelheit auf der Autobahn unterwegs ist, zb mit. mittlerer Geschwindigkeit so ca. 140 bis 160 kmh? Habe gestern Abend rumprobiert, konnte aber keinen Effekt feststellen. Habe das ALS, bin auf Landstraßen hellauf begeistert, auf der Autobahn würde ich mir wünschen, dass die rechte (leere) Fahrspur vor mir weiter ausgeleuchtet wird.
Bei Audi ist es meines Wissens nach so, dass sich die Scheinwerfer einfach etwas höher einstellen und somit die Reichweite des Abblendlichts erhöht wird... Ist aber glaub ich auch kaum zu erkennen weil's n gleitender Prozess ist.
Zitat:
@Huiwaellerallemol schrieb am 11. Februar 2017 um 22:25:35 Uhr:
Zitat:
@AS1999 schrieb am 7. Dezember 2016 um 12:44:43 Uhr:
Bei meinem Tiguan 1 ist es nichtmal möglich das Xenonlicht tagsüber auszuschalten. Das brennt immer!!!
Das ist richtig, nennt sich Dauerfahrlicht und es sind auch die Rückleuchten an.
So hatte ich es auch beim T1 und hatte es mir bei meiner VW Werkstatt
umkodieren lassen auf die Variante Nebler und Rücklichter als Tagfahrlicht.
Die sogenannte Österreichische Variante.
Möchte mir am T2 auch die Rückleuchten auf "an" codieren lassen.
Zitat:
@ammerseer schrieb am 13. Februar 2017 um 15:19:16 Uhr:
Zitat:
@Huiwaellerallemol schrieb am 11. Februar 2017 um 22:25:35 Uhr:
Das ist richtig, nennt sich Dauerfahrlicht und es sind auch die Rückleuchten an.
So hatte ich es auch beim T1 und hatte es mir bei meiner VW Werkstatt
umkodieren lassen auf die Variante Nebler und Rücklichter als Tagfahrlicht.
Die sogenannte Österreichische Variante.
Möchte mir am T2 auch die Rückleuchten auf "an" codieren lassen.
Beim
Dauerfahrlichtist das Abblendlicht dauerhaft eingeschaltet und hat deswegen auch die Rückleuchten an. Das was du meinst ist das zusätzliche einschalten der Rückleuchten zum TFL und hat nichts mit Dauerfahrlicht zu tun. Nur mal so am Rande für die Definition wenn du zu deinem 🙂 gehst denn bei uns ist das benutzen der Nebler als TFL nicht gestattet
Ich hatte ihn so verstanden, dass er den Unterschied zwischen T1 und T2 sowie die Unterschiede zwischen Dauerfahrlicht und TFL kennt. Denn TFL beim T1 als Xenonlicht sind mir nicht bekannt.
Ach so. Aber Xenon als TFL gibt's eher gar nicht. Du weisst ja bei Begriffen gibt's leicht Kommunikationsdefizite und dann kommt vom 🙂 das machen/dürfen wir nicht weil...