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Allroad + Anhänger

Audi A6 C5/4B

Habe jetzt mal eine Frage bzgl. Anhägerfahren. - Sry meine Prüfung für den BE Führerschein ist schon bisl her...

Der Allroad hat laut Herstellerangaben eine zulässige Anhägelast von 2100 kg mit Stabilisierungseinrichtung 2300 Kg (was ist eine Stabilisierungseinrichtugn??) woher weiß ich ob ich die habe.

Ich möchte mir gerne einen Anhäger mieten für einen Umzug - der Anhäger muss sehr groß sein also habe ich einen passenden gefunden, der aber ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,7 t hat - darf ich den trotzdem ziehen? - ich würde sagen ja, aber er darf nicht über die 2,1t bzw. die 2,3 t Gesamtgewicht überschreiten d.h. darf ihn halt nicht mit allen Schukartons meiner Freundin beladen sondern muss 2- mal fahren ;-)

14 Antworten

Eine Stabilisierungseinrichtung ist z.B. eine Anti Schlingerkupplung. Diese aht Reibbeläge und dämpft das Pendelsystem.

Maximal darf ein Anhänger mit dieser Einrichtung gezogen werden, welcher ein zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 2300kg hat. Einen 2,7t Hänger darf er nicht ziehen, selbst wenn dieser leer nur 500kg hat.

Eine Tempo 100 Zulassung bekommst Du beim Allroad, wenn der Hänger ein zul. Gesamtgewicht von Allroad leer*0.8 nicht überschreitet.
Gruss

O ha das wird noch ein langes Thema mit vielen verschiedenen Antworten.

Meiner Meinung nach darfst du den 2.7T Anhänger zwar verwenden, er darf aber Tatsächlich Maximal 2100Kg wiegen.
Es sei denn er ist mit einer Antischlingerkupplung ausgerüstet dann sind 2300Kg drin, was sehr selten ist und eher beim Wohnwagen verbaut wird.

Ps: hab hier glaube noch was interesantes vom TÜV gefunden (hatte aber keine Zeit es zu lesen)
http://www.tuev-sued.de/.../1_126.PDF

http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html

auch ne gute Seite.

Mhh, ich hab mal gelernt, das Anhängelast = zul. GG des Hängers ist.

Ist eigentlich komisch, habe bei meinem allroad in Österreich bei der Anhängelast 2300kg eingetragen, da steht nichts von Stabilisierungseinrichtung. Da ist wohl von Land zu Land die Regelung für ein und das gleiche Auto unterschiedlich, obwohl ja beide Länder eigentlich die gleichen Typisierungsrichtlinien der EU haben.

MfG

Hannes

Wenn du zu diesem Thema hundert Leute fragst sagen 80 was anderes.
Nicht einmal die Fahrlehrer wissen das hundert prozentig. Hab en paar in meinem Bekanntenkreis.

Die meisten sagen das Tatsächliche Gewicht is ausschlaggebend.
Wenns das zul. GG wäre, dürften die meisten großen hänger nicht herumfahren.

Wenn nicht einfach nen kleinen LKW mieten, ist ja mitlaweile nicht mehr so teuer für nen tag.

Hallo,

ich hatte mich letztes Jahr mal erkundigt:

Die Berliner Verkehrspolizei sagte das tatsächliche Gewicht zählt, die Zulassungsstelle meinte das zulässige Gesamtgewicht zählt 😕

Olaf

Hallo Allroad & TT,

Ich an deiner Stelle wuerde es eher praktisch sehen. Lade deienen Anhaenger voll und fahr damit. Mit einen Allroad als Zugfahrzeug mit Anhaenger liegst du nicht im Blickfeld der Ordnugshueter. Die wissen, dass man mit so einem Wagen oder einem anderen Gelaendefahrzeug viel ziehen darf. Vom Gewicht des Anhaengers her wirst du auch mit 2,7 t keine Probleme bekommen. Ich habe mit meinem Allroad schon ueber 3 t gezogen, allerdings nicht ueber weitere Strecken (50 km).
Solltest du allerdings in eine Kontrolle geraten, wirst du, bzw. dein Anhaenger gewogen und darfst einen groesseren Obulus entrichten. Es zaehlt das tatsaechliche Gesamtgewicht des Anhaengers. Achte auch auf die Achslasten, bzw die Stuetzlast!

Gruss Allroad1966

Zitat:

Original geschrieben von Allroad1966


Hallo Allroad & TT,

Ich an deiner Stelle wuerde es eher praktisch sehen. Lade deienen Anhaenger voll und fahr damit. Mit einen Allroad als Zugfahrzeug mit Anhaenger liegst du nicht im Blickfeld der Ordnugshueter. Die wissen, dass man mit so einem Wagen oder einem anderen Gelaendefahrzeug viel ziehen darf. Vom Gewicht des Anhaengers her wirst du auch mit 2,7 t keine Probleme bekommen. Ich habe mit meinem Allroad schon ueber 3 t gezogen, allerdings nicht ueber weitere Strecken (50 km).
Solltest du allerdings in eine Kontrolle geraten, wirst du, bzw. dein Anhaenger gewogen und darfst einen groesseren Obulus entrichten. Es zaehlt das tatsaechliche Gesamtgewicht des Anhaengers. Achte auch auf die Achslasten, bzw die Stuetzlast!

Gruss Allroad1966

Gefährlich Aussage finde ich. Sicher wird in den erlaubten Werten etwas Toleranz bzw. Reserve sein - aber 3 t statt 2,1 t ?😕😰

Für eine sichere Fahrt mit Anhänger ist neben der erlaubten Beladung (Auch die Reifentraglastgrenze nicht überschätzen - steht auch auf den Reifen - dann rechnet mal...) auch der Reifendruck, die gleichmäßige Belastung der Ladefläche (schweres in die Mitte, Achse) sowie die richtige Einstellung der Stützlast an der Deichsel entscheident.

Alles muß stimmen!

EIne Überladung kann man oft an den Reifen "ablesen". Wenn die bei maximalen zuläßigem Reifendruck irgendwie platt aussehen ist zu viel geladen.😮

Zitat:

Original geschrieben von OlafV6


Hallo,

ich hatte mich letztes Jahr mal erkundigt:

Die Berliner Verkehrspolizei sagte das tatsächliche Gewicht zählt, die Zulassungsstelle meinte das zulässige Gesamtgewicht zählt 😕

Olaf

Olaf, - glaub der Polizei! 😁

Zitat:

Original geschrieben von überallroad



Zitat:

Original geschrieben von OlafV6


Hallo,

ich hatte mich letztes Jahr mal erkundigt:

Die Berliner Verkehrspolizei sagte das tatsächliche Gewicht zählt, die Zulassungsstelle meinte das zulässige Gesamtgewicht zählt 😕

Olaf

Olaf, - glaub der Polizei! 😁

So ist es, was zählt, ist das tatsächliche Gewicht. Ich habe mal mit einem 10-Tonner einen Anhänger gezogen, mit 26 T zul. Gesamtgewicht. Tasächlich waren es aber nur 14 T, somit kein Problem. Sah nur etwas witzig aus, so als hätte der Anhänger den Motorwagen geschoben.

Die Antworten gehen ja immer ganz schön auseinander - das ganze mal zusammenzufassen = ich darf den 2,7 t Anhänger ziehen, aber er darf eben nicht über meine 2,1 t bzw. 2,3t Gesamtgewicht = Leergewicht Anhänger + 10.000 Frauen Schuhkartons ;-) haben - richtig??

Bei einen Umzug über 2,195 t zu kommen??
Ist schon recht schwer. Oder hast du eine Steinsammlung??
Du darfst mit der BE das Gewicht ziehen. Dabei darfst du die Stützlast mit dazu rechnen. Aber nur dann, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht überschritten wird, was bei den 2,7 kein Problem ist. Also 2,1 t plus Stützlast. Dann kannst du noch mal 5% überladen. Dann ist Schluß. Ziehen darfst du mit den Dicken viel mehr, bis zu 4,8 t.

PS du darfst natürlich nicht das Zugfahrzeug überladen, wenn du die Stützlast mit rechnest.

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