Allgemeine Kaufberatung A4 B6 / B7
Um eine Übersicht zu gewähren, möchte ich Euch bitten, künftig alle Anfragen wie z.b. was haltet ihr von dem Gebrauchtwagen, ist der zu teuer, was kann ich dafür noch bekommen usw. hier zu Posten. Dieser Thread wird immer oben, also quasi im Forenanfang stehen bietet dem ambitionierten User auch ein Nachschlagwerk.
Grüße
Andreas
Edit GaryK: Und wer zuerst die FAQ liest, dem werden die meisten Fragen beantwortet, bevor diese sich überhaupt stellen.
Beste Antwort im Thema
Um eine Übersicht zu gewähren, möchte ich Euch bitten, künftig alle Anfragen wie z.b. was haltet ihr von dem Gebrauchtwagen, ist der zu teuer, was kann ich dafür noch bekommen usw. hier zu Posten. Dieser Thread wird immer oben, also quasi im Forenanfang stehen bietet dem ambitionierten User auch ein Nachschlagwerk.
Grüße
Andreas
Edit GaryK: Und wer zuerst die FAQ liest, dem werden die meisten Fragen beantwortet, bevor diese sich überhaupt stellen.
13860 Antworten
Zitat:
@Sportler-69 schrieb am 13. November 2019 um 23:37:34 Uhr:
Die 1,8T und 2,4 und 3,2 Motoren sind auch durchweg robust. Würde aber keinen Turbo nehmen, die V6 halten bei guter Pflege ewig.
Sportler, Du meintest sicher den 3.0 (ASN) im B6, der 3.2 kam erst im B7 als dessen Ablösung, nur etwas misslungen. Ansonsten sind die B6 Ottos eigentlich alle gut, bis auf den 2.0 FSI, den ich als fast Exoten nicht einschätzen mag. Ich finde aber den 1.8 Turbo durchaus empfehlenswert, weil ein solides Teil. Über den 3.0 ASN hat hier
@GaryKhäufiger kritisch liebenswerte Worte gelassen, Audi hat hier einiges vermurkst. Der 2.4er ist gut, laufruhig und gereift, nur etwa so durstig, wie der 3.0.
Zitat:
Zitat:
@Sportler-69 schrieb am 13. November 2019 um 23:37:34 Uhr:
Die 1,8T und 2,4 und 3,2 Motoren sind auch durchweg robust. Würde aber keinen Turbo nehmen, die V6 halten bei guter Pflege ewig.
Sportler, Du meintest sicher den 3.0 (ASN) im B6, der 3.2 kam erst im B7 als dessen Ablösung, nur etwas misslungen. Ansonsten sind die B6 Ottos eigentlich alle gut, bis auf den 2.0 FSI, den ich als fast Exoten nicht einschätzen mag. Ich finde aber den 1.8 Turbo durchaus empfehlenswert, weil ein solides Teil. Über den 3.0 ASN hat hier @GaryK häufiger kritisch liebenswerte Worte gelassen, Audi hat hier einiges vermurkst. Der 2.4er ist gut, laufruhig und gereift, nur etwa so durstig, wie der 3.0.
Ja genau, ich habe den 3 Liter aus dem B6 mit dem 3,2 aus dem B7 verwechselt. Wobei der B7 ja auch nur ein leichtes Facelift vom B6 Cab war. Der 3.2 ist ja leider ein Problemmotor wegen der Steuerkette.
Ich mag keine Turbo Motoren und keine Automatik. Der 1.8 T ist aber durchaus solide wenn man den Turbo dementsprechend behandelt.
Ein sechs Zylinder passt aber viel besser in ein Cabrio wegen dem tollen Sound und einfach mehr Emotion beim cruisen, der Verbrauch ist da für mich eher zweitrangig.
Ich fahre den 2,4 im Schnitt mit 9-10 Litern bei durchaus flotter Fahrweise, bei über 200 km/h auf der AB nimmt der auch gerne mal 14- 16 Liter😎
Man kann den aber auch mit 8 Litern fahren, wenn man immer unter 3000 U/Min bleibt, dann macht es aber recht wenig Spaß🙂
Der 3.2er hatte vor allen Dingen Probleme mit Kolbenkippern. Da gibts auch zahlreiche Videos auf Youtube dazu. Wir hatten bisher erst einen User hier, der den 3.2er ohne Schaeden und trotz Multitronic auf weit ueber 200t km gebracht hat. Die moechten gerne sehr ausgiebig warmgefahren werden, was die meisten Benzinerfahrer nicht gewoehnt sind.
Auch hier der Hinweis, beim 3.2 AUK Motor kippen die Kolben in der Einfahrphase des Motors, also wenn er nagelneu ist. Der Folgeschaden des Kolbenfressers kann dann auch gerne 20.000km später kommen.
Bedeutet, wird der Motor schonend eingefahren nach Kauf und danach regulär warm gefahren, ist das kein Problem. Deshalb findet man 3.2 FSI mit viel Laufleistung und dem ersten Motor und auch viele, die bei 150Tkm schon 3 ATM von Audi bekommen haben 😁
92,8mm Hub bei einem Saugmotor ist eben kacke, insb wenn man eine nicht ausgereifte Zylinderlaufbahn Beschichtung nutzt. Das bedarf zaghaftes Einfahren, schonendes Warmfahren und Festintervall mit xW-40 Öl
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Zitat:
@cepheid1 schrieb am 14. November 2019 um 08:00:19 Uhr:
Auch hier der Hinweis, beim 3.2 AUK Motor kippen die Kolben in der Einfahrphase des Motors, also wenn er nagelneu ist. Der Folgeschaden des Kolbenfressers kann dann auch gerne 20.000km später kommen.Bedeutet, wird der Motor schonend eingefahren nach Kauf und danach regulär warm gefahren, ist das kein Problem. Deshalb findet man 3.2 FSI mit viel Laufleistung und dem ersten Motor und auch viele, die bei 150Tkm schon 3 ATM von Audi bekommen haben 😁
92,8mm Hub bei einem Saugmotor ist eben kacke, insb wenn man eine nicht ausgereifte Zylinderlaufbahn Beschichtung nutzt. Das bedarf zaghaftes Einfahren, schonendes Warmfahren und Festintervall mit xW-40 Öl
Daher ist ein Kurzhuber (Kolbenhub kleiner als die Zylinderbohrung) auch immer der haltbarere Motor.
Kurzhuber ermöglichen bei gleichem Hubraum höhere Drehzahlen als Langhuber.
Außerdem sorgen der kleinere Kolbenweg und die geringe Kolbengeschwindigkeit bei höheren Drehzahlen für einen vergleichsweise geringen Verschleiß.
Langhuber verschleißen aufgrund der höheren Kolbengeschwindigkeit schneller, laufen dafür aber ruhiger. Außerdem entwickeln Langhuber bei niedrigen Drehzahlen ein höheres Drehmoment.
Der Der 3.2er AUK Motor war doch schon mit FSI Technik, der war bzw. ist echt ne richtige Gurke, da hat Audi viele Kunden durch verloren😰 Das sind tickende Zeitbomben, die Beschichtung der Laufbahnen waren einfach fehlerhaft. Der Motor wurde aber ab 2009 überarbeitet, der hat dann den Motor Kennbuchstabe BKH .
Dazu gibt es ein gutes Video von Jean Piere Krämer, wo er das genau erklärt warum diese Motoren so oft einen Motorschaden bekommen und warum regelmäßige Ölwechsel und das Warmfahren so wichtig für jeden KFZ Verbrennungsmotor Motor ist.
Dazu findest Du sogar eine Audi TPI wo das Problem direkt von Audi für ihre Servicepartner klar beschrieben ist. Zitat:
"Durch extreme Belastung in der Einfahrphase." Nicht Warmfahrphasae wohlgemerkt...
Du musst das gesamte Fahrzeugkonzept in Betracht ziehen. Audis Konzept schreibt kurze Motorhauben und Längsmotoren vor. Das Konzept beinhaltet Design, Sicherheit, Platz im Interieur und Motorraum, Baukasten, Lage Getriebe usw. Kurze Motorhauben haben Vor- und Nachteile.
Audi ist daher im Motorraum limiert was den Platz angeht wegen der kurzen Hauben. Gründe dafür (und dagegen) gibt es viele, s.o. Aus dem Grunde sind Längsmotoren in ihrer Bautiefe limitiert. Mehr Hubraum geht nur durch lange Hübe. Das senkt die Hochdrehzahl Festigkeit. Natürlich spielt Gleichteilpolitik auch eine Rolle.
Ist wieder OffTopic, ich Spüre Andy's kalten Atem in meinem Nacken.
Also schnell zurück zum 3.2 FSI und zur Kaufberatung:
In meinen Augen ein super Motor der sich toll fährt, super klingt und genug Power hat, wenn er denn halten würde. Habe selbst eine Zeit lang überlegt so einen zu kaufen.
Wer dem B8 aber nicht abgeneigt ist, dort gibts den direkten Nachfolger ohne Kolbenkipper Probleme mit saumäßigem Kompressor als 3.0 TFSI mit 272 & 333PS. Ich fahre den Motor im S5 und habe es bislang kein bisschen bereut.
Der Motor gehört für mich im VAG Konzern zu den Besten der vergangenen 10 Jahre.
Zitat:
@cepheid1 schrieb am 14. November 2019 um 16:03:35 Uhr:
Ist wieder OffTopic, ich Spüre Andy's kalten Atem in meinem Nacken.
Ich bin nicht der Tod, ich bin nur ein Forenpate. 😁
Alles gut Cephi, wenn das mal kurz Richtung Fahrzeugbau oder Motorentechnik abschweift, ist das kein Problem. Das hat wenigstens noch was mit Autos zu tun. Nur wenn das seitenlang und um Themen geht, die wir nicht diskutieren sollten, muss ich Einhalt gebieten. 😉
Zitat:
@Andy B7 schrieb am 14. November 2019 um 20:31:03 Uhr:
Zitat:
@cepheid1 schrieb am 14. November 2019 um 16:03:35 Uhr:
Ist wieder OffTopic, ich Spüre Andy's kalten Atem in meinem Nacken.Ich bin nicht der Tod, ich bin nur ein Forenpate. 😁
😁
Zitat:
@-V6- schrieb am 10. November 2019 um 12:27:23 Uhr:
So habe auch Antwort von mein Anwalt bekommen:Antwort Nr. 1 (Ausstattungen):
Angaben, die ein Kfz-Verkäufer vor Abschluss des Kaufvertrags – etwa in einem (Internet-)Inserat – macht, werden grundsätzlich als sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung Inhalt des Kaufvertrags. Das gilt nur dann nicht, wenn der Verkäufer die Angaben noch vor Abschluss des Kaufvertrags klar und unmissverständlich berichtigt.
Heißt es also etwa in einem „mobile.de“-Inserat, ein zum Kauf angebotenes Fahrzeug verfüge über eine Rückfahrkamera, dann ist der Verkäufer grundsätzlich verpflichtet, dem Käufer ein mit einer Rückfahrkamera ausgestattetes Fahrzeug zu liefern. Das gilt nur dann nicht, wenn der Verkäufer den Käufer noch vor Abschluss des Kaufvertrags klar und unmissverständlich darauf hinweist, dass ihm ein Fehler unterlaufen sei und das angebotene Fahrzeug tatsächlich keine Rückfahrkamera habe. Unterlässt der Verkäufer einen entsprechenden Hinweis und liefert er dem Käufer ein Fahrzeug ohne Rückfahrkamera, dann ist dieses Fahrzeug im rechtlichen Sinne mangelhaft (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sodass dem Käufer Rechte wegen eines Mangels (vgl. § 437 BGB) zustehen.
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Antwort Nr. 2 (hier hatte ich gefragt wegen Reparaturen die er in sein Inserat eingegeben hat):
Mit Blick darauf sei klargestellt, dass sich meine Ausführungen nicht (nur) auf die Ausstattung, sondern auf die Beschaffenheit des Fahrzeugs beziehen. Deshalb macht es keinen Unterschied, ob der Verkäufer vor Abschluss des Kaufvertrags erklärt hat, dass das Fahrzeug eine bestimmte Ausstattung habe, oder ob er etwa erklärt hat, das Fahrzeug sei unfallfrei oder habe bei einer Laufleistung von 230.000 km ein Austauschgetriebe erhalten. Allein entscheidend ist, dass eine entsprechende Angabe grundsätzlich Inhalt des Kaufvertrags wird und der Verkäufer deshalb ein Fahrzeug liefern muss, dass die entsprechende Beschaffenheit (z. B. „unfallfrei“ oder „mit Austauschgetriebe“) aufweist.
Tut er dies nicht, liegt im Regelfall ein Mangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vor, sodass Sie als Käufer die in § 437 BGB genannten Rechte haben. Insoweit ist zu beachten, dass ein Käufer vom Verkäufer wegen eines Mangels regelmäßig zunächst Nacherfüllung verlangen muss. Das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen hat der Käufer grundsätzlich erst, nachdem er dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.
Der Verkäufer hat indes kein Recht, sich wegen eines Mangels vom Kaufvertrag zu lösen. Er kann dem Käufer – wie offenbar hier geschehen – lediglich eine Rückabwicklung des Kaufvertrags anbieten, ohne dass der Käufer verpflichtet ist, dieses Angebot anzunehmen.
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Das hilft hier vielleicht auch einen oder anderen. 😉
Habe vorher auch nicht gewusst, dass "Irrtum.... vorbehalten." nicht ausreichend ist. Wieder was gelernt. 😁
[Von Motor-Talk aus dem Thema '3.0 ASN Kauf brauche dringend Hilfe.' überführt.]
Das verschafft hoffentlich Klarheit! 😉
War doch so ein Diskussion hier (vor 2 Seiten) wegen ‚Händler, Irrtum..... vorbehalten“ Thema. Wollte Klarheit verschaffen. 😁
Ob der Fall mit 4B passiert oder B6 passiert spielt doch keine Rolle!
Aber war das hier im Forum? Falls nicht find ich es aus dem Kontext gerissen weil keiner weiß warum das hier eingefügt wurde.
Aber gut. Die Moderation wird schon wissen was sie macht.
Wollte nur helfen weil paar Sachen die darüber geschrieben wurden einfach Humbug waren. 😁 😁 😁
Ein Schreiben von Anwalt hilft immer.
Egal bin wieder weg ihr A4‘ler 😛
Ja, "danke", das verschafft durchaus Klarheit. @Fatjoe 1 , bitte die letzten 2-3 Seiten blättern. Es gab eine rege Diskussion über Recht und Unrecht, die ich dann jäh beendet habe. 😁