Allgemeine Frage zu LED Rückleuchten und Halogen Blinker
Hallo Leute,
ich habe eine eher allgemeine Frage zu den LED Rückleuchten in der VAG.
Ich weiß, das ist jetzt nörgeln auf hohen Niveau...
Bei meinen Touran Highline R-Line ist eigentlich alles in LED Technik. Außer die Beleuchtung im Handschuhfach und die Blinker hinten.
Die Beleuchtung im Handschuhfach habe ich gleich auf LED getauscht. Ist auch gleich viel heller...
Viel mehr geht es mir um die Blinker hinten. Die LED Rückleuchten bestehen vollständig aus LEDs (sogar Rückfahrlicht, Nebelschlussleuchte). Ich frage mich jedoch, warum gerade der Blinker in Halogentechnik bleibt?
Das ist doch total unlogisch, wenn eh schon alles andere in der Leuchte in LED Technik ist.
Kennt wer zufällig den Grund warum VW hier nicht gleich einen LED Blinker einsetzt? Muss ja nicht gerade einen LED-Pipe sein oder dynamisch blinken - nur so wie beim neuen Golf Variant oder Passat ohne High Leuchten. Einfach statt der Birne einen LED Streifen rein.
Vielleicht könnt ihr mich aufklären warum das ist. Beim Sharan und beim Seat Alhambra ist es mir auch aufgefallen. Scheint wohl bei VW beliebt zu sein, den Blinker nicht in LED zu machen.
lg
Markus
Beste Antwort im Thema
Kann man alles sehen, wie man möchte. Dass die LED-Blinker nicht zugelassen sind, hat wohl weniger damit zu tun, dass davon eine wirkliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, sondern einzig und allein, dass sie eben NICHT getestet wurden und dadurch kein Beweis im Raum steht, dass sie eben ungefährlich sind.
Daher ist es auch voll verständlich, dass ein Chinahersteller irgendwelcher LED Leuchtmittel aus gutem Grund und wohl finanziellen kein gutachten dafür erstellen lassen wird. MAn selbst kann natürlich probieren beim Tüv für Fahrzeuglichtechnik eine Prüfung mit LED Blinker zu beantragen, aber selbst die Prüfung kostet Unsummen im Verhältnis zum "Mehrwert".
Hier mal ein "kurzer" Auszug:
Sehr geehrter Herr XXXXX,vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.
Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.
Für die einzelnen LTE sind je nach Aufgabe und Verwendung bestimmte Farben definiert. Dieses ist für Fahrtrichtungsanzeiger generell die Farbe "gelb". Abweichungen von den Farben sind nicht zulässig, da dadurch bestimmte Signalbilder oder Signalwirkungen beeinträchtigt würden.
Eintragungen oder Abnahmen für nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungs- fähige Teile sind nicht möglich.
Diese können auch nicht im Einzelverfahren durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft werden.
Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.) ist nicht zulässig. Eine Prüfung lichttechnischer Einrichtungen ist nur durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich.
Dieses sind in Deutschland hauptsächlich:
LTIK Lichttechnisches Institut der
Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
Kaiserstraße 12
76128 Karlsruhe
Tel.: (07 21) 6 08 25 51
Fax: (07 21) 66 19 01
TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Rhinstraße 46
12681 Berlin
Tel.: (0 30) 64 19 72 32
Fax: (0 30) 64 19 72 33
Internet: http://www.TUV.com
Die Kosten von einigen Hundert Euro für derartige Prüfungen, lohnen sich allerdings nur, wenn Sie vor haben diese Bauteile dann später zu vertreiben.
Bei Importfahrzeugen verhält sich dieses etwas anders, da hier unter Umständen Erleichterungen oder Ausnahmen in Anspruch genommen werden könnten.
Dabei kann während der Betriebserlaubnisbegutachtung eine "IN-ETWA- WIRKUNG" nach dem §22a StVZO bescheinigt werden. Dieses geht aber nur für serienmäßig im Ausland gefertigte Fahrzeuge die mit dieser Ausrüstung reihenweise gefertigt werden und im Einzelfall eingeführt werden. Dieses ist für EG-typgenehmigte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit nationaler ABE und Fahrzeuge, die über einen Generalimporteur eingeführt werden sowie für Zubehör- bzw. Austauschleuchten, nicht möglich.
Die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen finden Sie in der Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können: http://www.dekra.de/.../show.php3?...
bzw. http://www.dekra.de/.../AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf
Für Rückfragen stehen wir Ihnen per Email unter pruefwesen [AT] dekra.com gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Auch wenn jedem klar sein sollte, dass keine wirkliche Gefährdung von ein paar kleinen Blinkern ausgehen wird, ist trotzdem im Falle eines Unfalls, die Möglichkeit vorhanden, dass bei der Überprüfung die Blinker gefunden werden und die allg. Betriebserlaubnis fürs Fahrzeug erlischt. Und was das dann versicherungstechnisch bedeutet, darf sich jeder selbst ausmalen.
Ich kann da echt beide Lager verstehen und für grundlegend verkehrsgefährdend halte ich das auch nicht, aber die Nachteile sind deutliche größer als das schönere Blinken. Und wir reden hier nicht von ner Chipoptimierung und dahingehender "Steuerhinterziehung", sondern vom Ändern von der Lichtanlage, was im Ernstfall dann schnell Auslegungssache wird. Da reichts dann schon, wenn der Unfallgegner nur behauptet, dass ihn die Blinker geblendet haben. Den Gegenbeweis wird man nicht erbringen können.
306 Antworten
@Luckyboy77 wenn du ein Sportlenkrad in Echt Leder bestellst, dann erwartest du auch das das komplette Lenkrad in Echt Leder ist Oder?
Wenn dann die untere Hälfte in Kunst Leder wäre, wärst du dann zufrieden? Dann könnte ich auch sagen, hast doch Leder bekommen oben Echtes unten Kunst. Stand ja nicht da das das komplette Lenkrad in Echt Leder ist 😉
Ob dich das dann stören würde oder nicht steht ja auf einem anderen Zettel, aber mancher würde sich da getäuscht vorkommen. Und genau so ist es in meinem Fall. Ich fühle mich von VW getäuscht! 😛
Rückleuchte ist Rückleuchte, Blinker ist Blinker. Verstehe nicht was ihr da bei VW erreichen möchtet.
Ist doch bei den Standard LED-Scheinwerfern das gleiche, wie ist da das Tagfahrlicht?
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Zitat:
@Luckyboy77 schrieb am 31. Oktober 2017 um 17:16:22 Uhr:
Rückleuchte ist Rückleuchte, Blinker ist Blinker. Verstehe nicht was ihr da bei VW erreichen möchtet.
Rückleuchte bedeutet in dem Fall aber die Rückleuchte an sich mit allem was da zu gehört. Nicht nur eine einzelne Leuchteinheit. Wenn du irgendwo eine Rückleuchte kaufst bekommst auch nicht nur das Rückfahrlicht sondern das komplette Rücklicht mit Gehäuse, Blinker usw...
Zitat:
@Luckyboy77 schrieb am 31. Oktober 2017 um 17:16:22 Uhr:
Rückleuchte ist Rückleuchte, Blinker ist Blinker. Verstehe nicht was ihr da bei VW erreichen möchtet.
Ist doch bei den Standard LED-Scheinwerfern das gleiche, wie ist da das Tagfahrlicht?
Da widersprichst Du dir ja selbst.
Beim MID LED Scheinwerfer ist das Tagfahrlicht auch in LED.
Also kann man den Vorwurf in Richtung VW was die Werbung mit LED Rückleuchten betrifft schon
nachvollziehen.
@mucki007 Ah ok, dachte das TFL bei den Standard LEDs ist Non-LED. Bei den MID klar, da gibts ein schönes LED Band...:-)
Sorry, ich meinte Die Basis LED.
Die sind ja ohne Streifen- Tagfahrlicht.
Da sind ja nur zwei LED Tagfahrlichter.
@Fiesta125_2003 Korrekt, von dem her versteh ich die Problematik auch nicht.
Ich verstehe deine Argumente auch, aber ich glaube du wirst keinen Erfolg bei VW haben.
Unwissenheit schützt ja nicht. Man sollte sich vorher informieren.
"Rückleuchte LED Technik" ist ja kein geschützter Begriff. Es wird auch zwischen Voll-LED bei Frontscheinwerfern und LED Technik bei Rückleuchten unterschieden. Das sagt bereits alles aus.
Zitat:
@-Inspektor- schrieb am 31. Oktober 2017 um 21:08:52 Uhr:
Unwissenheit schützt ja nicht. Man sollte sich vorher informieren.
Grundsätzlich richtig, kann aber im Einzelfall extrem aufwändig werden. Wenn einem bestimmte Ausstattungen/Merkmale wichtig sind, sollte man sich intensivst mit der Materie befassen. Sobald auch nur leiseste Zweifel bestehen (unklare Beschreibungen, widersprüchliche Angaben, etc) - nachfassen. Davon ausgehen, dass alles was nicht genannt wird, auch nicht verbaut ist. Angaben von Verkäufern sind im Zweifel nicht belastbar. Mitunter ändern sich auch Ausstattungen mit der Zeit, wegen Modelljahrwechsel oder oder oder.
@fiesta125_2003 diese Info steht aber nicht im Konfigurator! Ich weiss nicht wo du diese her hast, aber es kann nicht die Pflicht des Kunden sein sich im Web vorab über Details zu informieren! Meine Meinung.
@-inspektor- wahrscheinlich wird es keinen Erfolg haben, aber wir werden sehen. Und zumindest kann man eines sagen. VW vertuscht hier Details. Sonst würden sie in der Artikelbeschreibung klar darauf hinweisen!