Allgemeine Frage zu LED Rückleuchten und Halogen Blinker

VW Touran 2 (5T)

Hallo Leute,
ich habe eine eher allgemeine Frage zu den LED Rückleuchten in der VAG.
Ich weiß, das ist jetzt nörgeln auf hohen Niveau...

Bei meinen Touran Highline R-Line ist eigentlich alles in LED Technik. Außer die Beleuchtung im Handschuhfach und die Blinker hinten.
Die Beleuchtung im Handschuhfach habe ich gleich auf LED getauscht. Ist auch gleich viel heller...

Viel mehr geht es mir um die Blinker hinten. Die LED Rückleuchten bestehen vollständig aus LEDs (sogar Rückfahrlicht, Nebelschlussleuchte). Ich frage mich jedoch, warum gerade der Blinker in Halogentechnik bleibt?
Das ist doch total unlogisch, wenn eh schon alles andere in der Leuchte in LED Technik ist.
Kennt wer zufällig den Grund warum VW hier nicht gleich einen LED Blinker einsetzt? Muss ja nicht gerade einen LED-Pipe sein oder dynamisch blinken - nur so wie beim neuen Golf Variant oder Passat ohne High Leuchten. Einfach statt der Birne einen LED Streifen rein.

Vielleicht könnt ihr mich aufklären warum das ist. Beim Sharan und beim Seat Alhambra ist es mir auch aufgefallen. Scheint wohl bei VW beliebt zu sein, den Blinker nicht in LED zu machen.

lg
Markus

Beste Antwort im Thema

Kann man alles sehen, wie man möchte. Dass die LED-Blinker nicht zugelassen sind, hat wohl weniger damit zu tun, dass davon eine wirkliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, sondern einzig und allein, dass sie eben NICHT getestet wurden und dadurch kein Beweis im Raum steht, dass sie eben ungefährlich sind.

Daher ist es auch voll verständlich, dass ein Chinahersteller irgendwelcher LED Leuchtmittel aus gutem Grund und wohl finanziellen kein gutachten dafür erstellen lassen wird. MAn selbst kann natürlich probieren beim Tüv für Fahrzeuglichtechnik eine Prüfung mit LED Blinker zu beantragen, aber selbst die Prüfung kostet Unsummen im Verhältnis zum "Mehrwert".

Hier mal ein "kurzer" Auszug:

Sehr geehrter Herr XXXXX,vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.

Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.

Für die einzelnen LTE sind je nach Aufgabe und Verwendung bestimmte Farben definiert. Dieses ist für Fahrtrichtungsanzeiger generell die Farbe "gelb". Abweichungen von den Farben sind nicht zulässig, da dadurch bestimmte Signalbilder oder Signalwirkungen beeinträchtigt würden.

Eintragungen oder Abnahmen für nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungs- fähige Teile sind nicht möglich.

Diese können auch nicht im Einzelverfahren durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft werden.

Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.) ist nicht zulässig. Eine Prüfung lichttechnischer Einrichtungen ist nur durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich.

Dieses sind in Deutschland hauptsächlich:

LTIK Lichttechnisches Institut der
Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
Kaiserstraße 12
76128 Karlsruhe
Tel.: (07 21) 6 08 25 51
Fax: (07 21) 66 19 01

TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Rhinstraße 46
12681 Berlin
Tel.: (0 30) 64 19 72 32
Fax: (0 30) 64 19 72 33
Internet: http://www.TUV.com

Die Kosten von einigen Hundert Euro für derartige Prüfungen, lohnen sich allerdings nur, wenn Sie vor haben diese Bauteile dann später zu vertreiben.

Bei Importfahrzeugen verhält sich dieses etwas anders, da hier unter Umständen Erleichterungen oder Ausnahmen in Anspruch genommen werden könnten.

Dabei kann während der Betriebserlaubnisbegutachtung eine "IN-ETWA- WIRKUNG" nach dem §22a StVZO bescheinigt werden. Dieses geht aber nur für serienmäßig im Ausland gefertigte Fahrzeuge die mit dieser Ausrüstung reihenweise gefertigt werden und im Einzelfall eingeführt werden. Dieses ist für EG-typgenehmigte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit nationaler ABE und Fahrzeuge, die über einen Generalimporteur eingeführt werden sowie für Zubehör- bzw. Austauschleuchten, nicht möglich.

Die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen finden Sie in der Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können: http://www.dekra.de/.../show.php3?...

bzw. http://www.dekra.de/.../AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf

Für Rückfragen stehen wir Ihnen per Email unter pruefwesen [AT] dekra.com gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

Auch wenn jedem klar sein sollte, dass keine wirkliche Gefährdung von ein paar kleinen Blinkern ausgehen wird, ist trotzdem im Falle eines Unfalls, die Möglichkeit vorhanden, dass bei der Überprüfung die Blinker gefunden werden und die allg. Betriebserlaubnis fürs Fahrzeug erlischt. Und was das dann versicherungstechnisch bedeutet, darf sich jeder selbst ausmalen.

Ich kann da echt beide Lager verstehen und für grundlegend verkehrsgefährdend halte ich das auch nicht, aber die Nachteile sind deutliche größer als das schönere Blinken. Und wir reden hier nicht von ner Chipoptimierung und dahingehender "Steuerhinterziehung", sondern vom Ändern von der Lichtanlage, was im Ernstfall dann schnell Auslegungssache wird. Da reichts dann schon, wenn der Unfallgegner nur behauptet, dass ihn die Blinker geblendet haben. Den Gegenbeweis wird man nicht erbringen können.

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Zitat:

@-Inspektor- schrieb am 10. ?íj 2017 um 21:19:57 Uhr:


in

Wieso blinkt es so langsam bei dir?

Ich kann nicht wiedergeben, aber ich habe schon lange LED drin und es gefällt mir

Sind das jetzt LEDs in dem Video oder wie?

Links ist LED rechts ist Glühlampe. Mir persönlich ist es Schnuppe, das ich in den LED Rückleuchten normale Blinkerlampen habe. In den Nebelscheinwerfern stören mich die gelben Lampen schon eher. Allerdings nicht so sehr, dass ich mit irgendwelchen LEDs experimentiere.

Gruß Bodo

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Zitat:

@Scenicmontagsgebaut schrieb am 11. Okt. 2017 um 07:40:22 Uhr:


In den Nebelscheinwerfern stören mich die gelben Lampen schon eher. Allerdings nicht so sehr, dass ich mit irgendwelchen LEDs experimentiere.

Finde ich auch, daß das gelbe Licht.

Äh, ok, also ist ja fast kein Unterschied zu sehen, wird völlig überbewertet, aber gut.

Des mit den Nebelscheinwerfern sieht echt blöd aus, hab ich auch schon gesehen. Zum Glück hab ich keine 😁

Zitat:

@Benjamin-Selig schrieb am 11. Oktober 2017 um 09:02:52 Uhr:


Des mit den Nebelscheinwerfern sieht echt blöd aus, hab ich auch schon gesehen. Zum Glück hab ich keine 😁

Das war der Hauptgrund, das R-Line Paket zu bestellen! 😉
Es schaudert mich, wenn ich daran denke, dass bei jedem Mal abbiegen oder blinken eine, im Gegensatz zum LED Abblendlicht, gelbliche Leuchte angeht. 😁
Unter dem selben Aspekt habe ich die Blinker hinten auf LED umgestellt, da das Auto ja sowohl vorne als auch seitlich "digital" blinkt.
Menschen, die weder den Unterschied von LED zu Halogen noch eine Handschuhfachbeleuchtungen sehen können wird sowas egal sein, demnach sind wir wohl eine eigene Spezies 😉

Die Nebelscheinwerfer beim Abbiegen kann man auch rauscodieren aber R-line finde ich so oder so Klasse....
Ist eigentlich beim MJ18 die Handschuhfachbeleuchtung bereits in LED ?

Zitat:

Ist eigentlich beim MJ18 die Handschuhfachbeleuchtung bereits in LED ?

Nein 🙁

Handschuhfachleuchte 5G0 947 409 kannst du 1 zu 1 tauschen
und ist LED !!

Da ist die Glühlampe noch heller,das ist ja die Tn für die Fußraumbeleuchtung im Golf 7

Mit dem Video wollte ich den Unterschied links LED und rechts Birne zeigen. Allerdings sieht man es nicht so gut.
Die Vorteile von LED brauche ich wohl nicht zu benennen oder ? Stichwörter wie dynamisch, heller, keine Dimmung, Lebensdauer, Sicherheit, sportlicher und moderner sollten reichen. Zudem blinken nun alle Blinker analog, sonst war der hintere verzögert.

Die Glühbirne im Handschuhfach sollte nicht heller sein. Ich habe dort eine hyper LED drin, verbraucht weiniger Saft und ist heller.

Zitat:

@Luckyboy77 schrieb am 6. Oktober 2017 um 17:15:49 Uhr:


@Keidel1709 https://de.aliexpress.com/.../32230982620.html?...

Heute angekommen und gleich verbaut.

Sieht top aus.

Hab jetzt Rückfahrleuchte und Blinker auf led umgestellt.

Bezüglich der Ursprungsfrage in diesem Thread habe ich jetzt eine Anfrage an meinen Kundenberater geschickt. In dieser habe ich Ihn gebeten, VW zu einer Stellungnahme zu diesem Thema zu bitten. Ich habe extra noch einmal geschaut. Im Konfigurator steht Rückleuchten in LED Technik, im Angebot steht Rückleuchten in LED Technik. Nirgendwo steht Rückleuchten in LED Technik, Blinker halogen. Genau deshalb will ich eine Antwort von VW haben. Man könnte jetzt ganz gemein sein und VW Betrug oder Arglistige Täuschung vorwerfen oder oder. Ich für meinen Teil will Wissen, warum ich 240€ Aufpreis für Rückleuchten in LED Technik bezahlt habe, wenn ich Rückleuchten in LED und Halogen Technik bekomme. Eigentlich halbe Leistung, halber Preis. Wir werden sehen, ob und wenn ja wie VW reagiert. Natürlich wird der ein oder andere jetzt denken, is doch Pups egal was da drin ist Hauptsache es blinkt. Ja darf jeder gerne machen wie er will. Ich persönlich habe ein gewisses Austattungsmerkmal aus bestimmten Gründen gewählt, dabei geht es nicht um die Frage ob ich es brauche oder nicht, auch nicht ob mancher den Unterschied erkennt oder nicht, nein ich habe es gewählt weil ich es so will. Und deshalb will ich auch von VW eine Antwort und gegebenfalls Falls eine Entschädigung haben, weil das nicht so ist. Obwohl nichts seitens VW darauf hingewiesen hat. (Bewusst?)
Neuigkeiten Teile ich euch natürlich mit 😉

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