Alfa Felgen bei EBAY gekauft, sind Sie gestohlen ? Wer kennt jemanden dem Felgen geklaut wurden?
Hallo liebe Alfa-Gemeinde,
ich habe vor 5 Wochen einen Satz Alfa-Felgen als "NEU" bei EBAY ersteigert. Als sie eintrafen, war ich schockiert. Felgen waren beschädigt und in einem desolaten Zustand. Zum Glück habe ich mit PAY-PAL bezahlt und mein Geld zurückbekommen. Die Felgen stehen aber immer noch im Keller, und der Verkäufer meldet sich nicht. In einer weiteren Auktion habe ich vom selben Verkäufer auch noch die passenden Reifen gefunden. Es handelt sich um 18" Felgen und 235´er Reifen. Nun vermute ich dass es sich um Diebesgut handelt. Kennt jemand wen, dem original 18" Felgen mit Reifen abhanden gekommen sind? Soll ich ansonsten die Felgen bei der Polizei abgeben? Was würdet Ihr tun?
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Cannonball
"Wenn der Käufer einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellt, weil der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, muss der Käufer den Artikel in bestimmten Fällen auf Kosten des Käufers an den Verkäufer, an PayPal oder an ein durch PayPal beauftragtes Unternehmen zurücksenden und einen entsprechenden Zustellbeleg vorlegen.".Zitat:
Original geschrieben von ktoffel2000
Zurücksenden auf meine Kosten werde ich sie nicht.G,
MARV
Das gilt für Waren deren Wert bis EUR 40,-- liegt. Ist wie beim Wiederrufsrecht nach Fernabsatzgesetz. Wenn die Ware einen Wert größer EUR 40,-- hat, dann muss der Verkäufer die Transportkosten tragen.
Es gibt (wenn ich micht richtig erinnere) auch eine Frist nach deren Ablauf man etwas "Ersessen" hat. Ich meine die liegt bei 3 oder vier Jahren.
Beispiel: irgend ein Händler liefert dir, ohne das du ihn darum gebeten hast oder das du mit ihm einen entsprechenden Vertrag hast, ienfach einen Fernseher nach Hause und verlangt Bezhalung. Natürlich brauchst du den nicht bezahlen wenn du ihn nicht bestellt hast. Der Händler hat aber selbstverständlich die Möglichkeit den Fernseher wieder bei dir abzuholen. Wenn er das nicht tut, dann geht (meine ich) das Eigentum nach der entsprechenden Frist auf dich über, auch wenn du nichts dafür bezahlt hast. Ergo: nach 4 Jahren (meine ich) ist alles was man dir nach Hause schickt in deinen Besitz übergegangen wenn der Verkäufer nicht abholgt. Ist Analog der Verjährungsfristen a) unter natürlichen Personen und b) in Geschäftsbeziehungen zwischen jur. und nat. Personen.