Alarmanlage ja oder nein?
Hi Leute,
möchte mir nächstes Jahr endlich einen GTI V kaufen. Ist ja immer noch sehr sehr teuer auf dem Gebrauchtwagenmarkt 🙁
Ein Autohändler hat mir gesagt, dass eine Alarmanlage versicherungstechnisch nichts bringt, stimmt das?
Würdet ihr mir zu einer raten und wenn ja, die normale DWA oder DWA plus?
DAnke im voraus!
43 Antworten
Der wo den Thread eröffnet hat, wollte auch wissen ob es Auswirkungen auf die Versicherung hat.
Das solltest Du einfach mal fragen gehen, nicht im Forum aber Deine Versicherung, denn nur diese wird dir da Auskunft geben können.
Wenn Du dann siehst ok das bringt monatlich so und so viel weniger, kannst ja mal schaun, ab wievielen Monaten sich die DWA dann rechnet, wenn Versicherung sagt, das bringt prämientechnisch gar nichts, naja dann wäre zumindest der Punkt geklärt.
Versicherungstechnisch bringt eine DWA nicht einen Cent. Lediglich eine Wegfahrsperre bringt einen finanziellen Vorteil bei einer Totalentwendung. In den Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen ist geregelt, dass der Versicherer berechtigt ist, von der Entschädigungszahlung anlässlich einer Totalentwendung 10% vom Wiederbeschaffungswert einzubehalten, wenn das entwendete Fahrzeug nicht mit einer vom Verband der Schadenversicherer anerkannten Wegfahrsperre ausgerüstet war.
Bei einer Teilentwendung (z.B. Radio, Navi, Felgen etc.) gibt es dahingehend keinen Unterschied bei der Entschädigungshöhe. Man kann lediglich versuchen, im Vorfeld bei der Prämienfestlegung einen Sondernachlaß im Kaskobereich zu bekommen oder sich bei einer hochwertigen DWA eine Klausel in den Vertrag schrieben zu lassen, dass man aufgrund dieser 5-10% über den Listenzeitwert entschädigt bekommen würde. Letzteres ist aber eine absolute Ausnahme. Ich würde da schon eher den Weg über die Prämie gehen ...
So long Zingo
Zitat:
Original geschrieben von zingo75
Versicherungstechnisch bringt eine DWA nicht einen Cent. Lediglich eine Wegfahrsperre bringt einen finanziellen Vorteil bei einer Totalentwendung. In den Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen ist geregelt, dass der Versicherer berechtigt ist, von der Entschädigungszahlung anlässlich einer Totalentwendung 10% vom Wiederbeschaffungswert einzubehalten, wenn das entwendete Fahrzeug nicht mit einer vom Verband der Schadenversicherer anerkannten Wegfahrsperre ausgerüstet war.
Bei einer Teilentwendung (z.B. Radio, Navi, Felgen etc.) gibt es dahingehend keinen Unterschied bei der Entschädigungshöhe. Man kann lediglich versuchen, im Vorfeld bei der Prämienfestlegung einen Sondernachlaß im Kaskobereich zu bekommen oder sich bei einer hochwertigen DWA eine Klausel in den Vertrag schrieben zu lassen, dass man aufgrund dieser 5-10% über den Listenzeitwert entschädigt bekommen würde. Letzteres ist aber eine absolute Ausnahme. Ich würde da schon eher den Weg über die Prämie gehen ...
So long Zingo
Nun wie du zum Schluss noch schreibst, kann eine DWA versicherungstechnisch doch schon einige bis viele Cents, wenn nicht viele Euros bringen. Über die Prämienhöhe, die man sich natürlich auch mit der Versicherung aushandeln muss. Einen Standardsatz wirds wohl eher nicht geben.
Über einen höheren Listenwert im Schadensfall, würd ich auch nicht gehen, denn ich hoffe ja schon irgendwie auch, dass das Auto nie gestohlen wird. Über eine niedrigere Prämie kann man sich aber bei jeder Zahlung freuen.
@GuenterS: Wie Zingo richtig sagt hat meine Versicherung mir das selbe geantwortet: Eine Alarmanlage bringt bei der Kfz-Versicherung keine Vorteile, sie dient lediglich zur Sicherheit für den Versicherungsnehmer.
Also hat sich Thema DWA erledigt...
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Doch schaden kann so eine DWA auch nicht......
So sehe ich das,eine kleine Sicherheit bietet sie ja schon...
Meiner Meinung nach.....
MFG
hi @ all!
bei mir hat sich die vorhandene DWA scon senkend auf die prämie ausgewirkt. das ist von land zu land, von versicherung zu versicherung und teilweise sogar von polizze zu polizze unterschiedlich! genau so wie sache mit dem absperrbaren handschuhfach....
ich finde, stören kann die DWA nicht - und wenn sie auch nur den kleinen langfinger verschreckt und den profiknacker nicht .... zu viel des guten an sicherheit kann nicht vorhanden sein! das gelbe vom ei ist sie sicher nicht und absolute sicherheit vor dem autoklau bzw. -einbruch gibt es nur, wenn man kein auto hat 😉
all in all bin ich mit meiner DWA glücklich und finde, die kleine reicht vollkommen. einzeltürschnisckschnack ist sehr nett, innenraumüberwachung halte ich für nicht nötig.... aber auch da gilt (so wie bei den versicherungen): das ist von fall zu fall unterschiedlich denn geschmäcker und bedürfnisse sind bekannter masen ja verschieden! 😉
cheers, jochen
@yochen:
Ich behaupte mal, dass Du mir keinen Passus in Deinen ALLGEMEINEN Versicherungsbedingungen und auch keine Klausel in Deinem Vertrag zeigen kannst, in dem geschrieben steht, dass Du beim Vorhandensein einer DWA einen Nachlaß erhälst.
Vielmehr kannst Du davon ausgehen, dass das Kind einen Namen brauchte. Die Versicherer haben (fast) immer noch eine Möglichkeit an der Preisschraube zu drehen. D.h., wenn Du nicht gerade nur Deinen Wagen bei dem Versicherer versichert hast, ist er immer gewillt, Dir entgegenzukommen. Fragst Du nun nach einen Nachlass für eine DWA, bekommst Du ihn. Hättest Du nach einen Nachlaß für ein auffallendes Tornadorot gefragt, hättest Du den gleichen Nachlaß bekommen ...
Gruß Zingo
@zingo75
Ich verstehe deine Gedankengänge nicht ganz. Willst du eine Alarmanlage haben um Versicherungskosten zu senken? Ich dachte immer dieses dient einem Wagen etwas mehr Schutz zu bieten. Könnte auch einen entstehenden Schaden eventuell verringern (Diebstahl oder Einbruch abwenden).
Klar kann eine DWA nicht generell vor Diebstahl und Einbruch schützen aber es gibt etwas mehr Sicherheit und ruhigeren Schlaf. Und das zählt > und nicht das was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht !!
Ich hoffe nicht das die 75 in deinem Namen dein Alter ist 🙂
War ein kleiner Scherz. Verzeih !!
Zitat:
Original geschrieben von thomas56
@zingo75
Ich hoffe nicht das die 75 in deinem Namen dein Alter ist 🙂
War ein kleiner Scherz. Verzeih !!
Ich glaube es ist da wohl eher sein Baujahr ;-)
Ich habe mich mal am Anfang des Threads darüber ausgelassen, dass meine DWA beim IVer des öfteren allein durch untertourig fahrende LKWs ausgelöst wurde, was auf Dauer doch etwas nervig ist.
Da ich selbst bei einem großen Versicherer als Fachwirt beschäftigt bin, kenne ich mich halt in der Materie aus, auch wenn es nicht mein eigentliches Aufgabengebiet ist. Ich habe also nur geschrieben, was eine DWA versicherungstechnisch bewirkt. Nämlich rein gar nichts.
Versicherungstechnisch bringt sie mir nichts, verursacht aber ca. 250 EUR an Anschaffungskosten, kaum noch einen interessierts, wenn sie mal auslöst, Profis legen sie mir sowie still und Fehlausösungen nerven. Für mich war somit der Entschluß klar und ich habe beim Ver auf eine DWA verzichtet.
...aber das muß natürlich jeder selbst entscheiden. Was mich mehr aufregt ist der fehlende Schutz beim Navi. Warum gibt es da keine Keycard, Passwortfunktion, abnehmbares Bedienteil oder dergleichen?
Gruß Zingo (der 1975 geboren wurde und letzten Sommer fegen durfte, wenn ihr wißt, was ich meine)
Hallo zingo75 du Feger 🙂
auch ich hatte in meinem IVer Golf eine DWA Plus (also mit Innenraumüberwachung). Aber deine geschilderte Probleme hatte ich nie (untertourige LKW´s).
Selbstverständlich ist der Kauf einer Alarmanlage jedem selbst überlassen. Hin und wieder erfüllt diese auch ihren Zweck und schreckt ab (hoffen wir zumindest 🙂 ).
Aber dein angesprochener Schutz des Navi´s kann nicht überzeugen. Aber hier lenkst du jetzt vom Thema ab. Beabsichtigt? 😛
hi @ all!
@zingo75: halt mal den ball flach, brauchst uns hier kein dienstzeugnis geben, dein wissen kreidet dir ja keiner an. ich war auch einige zeit bei einer versicherung tätig.... es gibt halt immer irgendwo noch ein paar sachen, die man selbst vielleicht noch nicht kennt ....
ich kann dir gerne meine polizze faxen, da steht definitiv bei der attributierung des objektes das vorhandensein einer dwa und (leider) das nichtvorhandensein eines abschließbaren handschuhfaches und beide sachen wirken sich auf die (sowohl erhöhend als auch vermindernd) prämie bzw. die deckungssumme aus. sicherlich hast du recht, daß ich auch meinen versicherungsheini nach "er ist schwarz, den klaut keiner, ist das billiger" hätte fragen können und er aus seinem verhandlungspuffer nachlassen kann was er will und es nennen kann was er will, aber die dwa und das brotkastenschloß stehen definitiv im vertrag.
die dwa meines 4er ging auch öfter mal grunlos an, war einfach ein defekter sensor.... wurde aber anstandslos ersetzt und dann war ruhe ... vielleicht wurde er abgesteckt ?? 😉 ....
zum navi: it es nicht so, daß das angeschlossene radio, navi etc. auch datenmässig mit dem zentralen steuergerät "verheiratet" sein muß? ich dachte, ein radio bzw. navi aus einem golf geht in einem anderen golf nicht so einfach und auch die seriennummer könne man beimhändler prüfen lassen? ....
all in all: wenn einer dein radio oder gar dein auto haben will, dann nimmt er es sich - totalen schutz gibt es nicht. aber vielleich tkann man den einen oder anderen von seinem wagen abhalten und zum nachbarwagen delegieren .... 😉
cheers jochen
@yochen
meine volle Zustimmung 🙂 🙂 🙂
hi again ...
@thomas56: ebenfalls! zustimmung zur zustimmung ... 😉
@zingo75: hab gerade oben nochmal herumgelesen - stimmt sicherlich, daß der dwa-passus nicht in den allgemeinen polizzengrundlagen sondern bei den eventuellen anpassungen steht .... aber lassen wir die wortspiele, ich denke es geht um prizipielle fakten...
@all: locker bleiben - wir machen das hier alle freiwillig und unter freunden!
cheers again .... jochen