Alarmanlage aktiv, Fahrzeug nicht verschlossen

Mercedes E-Klasse S212

Hi,

kürzlich hatte ich ein merkwürdiges Phänomen zudem mir jetzt nichts einfällt.
Ich will gerade das Auto aufschließen, merke dann aber daß es nicht verschlossen war, wundere mich kurz, steige ein und dann bimmelt die Alarmanlage los. Was ist denn da schief gelaufen, die Betriebsart macht doch gar keinen Sinn, oder ist mir da was entgangen???

Ablauf war folgender:
1. Auto geparkt (zum Einkaufen)
2. Ausgestiegen und abgeschlossen
3. Kofferraum mittels Taste am Schlüssel geöffnet
4. Sachen entnommen und Kofferraum über Taste an der Heckklappe geschlossen
5. Nach dem zurückkommen Kofferraum über Taste am Schlüssel geöffnet
6. Sachen verstaut und über Taste geschlossen (Fahrzeug bleibt da ja verriegel)
7. Kurz darauf dann Auto auf und Alarmanlage scharf

Wo genau der Fehler passiert ist kann ich nicht sicher sagen, aber zumindest bei Punkt 3 meine ich daß die akutische Bestätigung für das Verriegeln korrekt kam (ob die Pins runter gingen prüfe ich aber eigentlich nicht, sondern verlasse mich auf das kurze Hupen).

Besten Dank für eure Ideen.

PS. E350T, 258PS, MOPF

Gruß Metalhead

34 Antworten

Glaube aber erst ab mopf.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 2. August 2022 um 16:21:12 Uhr:



Zitat:

@ipthom schrieb am 2. August 2022 um 16:00:47 Uhr:


Das geht doch im KI.

Ja, das geht im KI.

Gruß Metalhead


Aber anscheinend nur im Mopf - ich habe das Ki schon komplett „durchforstet“ (allgemein - nicht nur wegen der Huperei 😎) - da gibt’s bei mir nix zum de - bzw. aktivieren des Huptons beim verschließen…😮

Edit.
Chris war schneller…🙂

Ich will Dat hupen nicht, obwohl ich auf hupen stehe..

Zitat:

@migoela schrieb am 2. August 2022 um 16:40:41 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 2. August 2022 um 16:21:12 Uhr:



Ja, das geht im KI.

Gruß Metalhead


Aber anscheinend nur im Mopf - ich habe das Ki schon komplett „durchforstet“ (allgemein - nicht nur wegen der Huperei 😎) - da gibt’s bei mir nix zum de - bzw. aktivieren des Huptons beim verschließen…😮

Edit.
Chris war schneller…🙂

Geht im KI auch Vormipf, siehe Screenshot aus dem verbotenen Buch.

Screenshot_20220804-183300_Guides.jpg
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@laika2307

Danke - muss ich noch mal genau nachschauen.
Aber ein Untermenü „Akustik“ wäre mir eigentlich aufgefallen…🙄

Hast Du das nur aus der BA oder selbst getestet ?
Weil mir schon öfters aufgefallen ist,dass die BA doch zum Teil ziemlich „verallgemeinert“ für verschiedene Modelle/Baujahre geschrieben ist…😉
Obwohl das dann (meist !) jeweils gekennzeichnet ist.Ich kann im Moment nicht nachschauen - ich sitze auf der Couch und die BA ist im Auto und das steht in der Garage…😁

P.S.
Ich bin ja froh dass ich die Huperei nicht habe - würde mich aber trotzdem interessieren.
Bei Gelegenheit (wenn ich mal dran denke 🙂) teste ich mal…!

Zitat:

@migoela schrieb am 4. August 2022 um 20:19:52 Uhr:


Hast Du das nur aus der BA oder selbst getestet ?

Habs aus der BA, aber im Auto, als ich es noch hatte, selbst eingestellt bzw. ausgestellt. Das Problem ist nach meiner Erinnerung lediglich, dass ein Reset aller Einstellungen dieses hupen aktiviert, was im übrigen nach StVO verboten ist (unnötiger Lärm)

Zitat:

@laika2307 schrieb am 4. August 2022 um 22:45:53 Uhr:


... was im übrigen nach StVO verboten ist (unnötiger Lärm)

Da das Fahrzeug eine Zulassung hat, gehe ich mal davon aus daß es nicht gegen die StVO verstößt (da gibt es bestimmt wieder irgendwelche Grenzwerte).

PS. Bislang ist das Problem nicht mehr aufgetreten.

Gruß Metalhead

Dazu gibt es in den jeweiligen Unterforen ellenlange Diskussionen, da diese akustische Bestätigung beim Verschließen in vielen (allen?) Baureihen bei MB möglich ist und das schon seit gut und gerne 10 Jahren oder länger.
Verboten ist in Deutschland eine akustische Bestätigung beim Schärfen/Einschalten einer Alarmanlage. Bei MB ist das unabhängig von einer Alarmanlage als Quittierung des Öffnens/Verschließens. Da der Wagen eine Zulassung hat, wird es wohl nicht gegen irgendeinen Paragrafen der StVO verstoßen.

Zitat:

@ipthom schrieb am 5. August 2022 um 11:56:47 Uhr:


Da der Wagen eine Zulassung hat, wird es wohl nicht gegen irgendeinen Paragrafen der StVO verstoßen.

Was ist das denn für ein Argument?

Dein Auto kann auch in geschlossenen Ortschaften 100 fahren. Ist trotzdem verboten.

Zur Hupe siehe Par 30(1) StVO und Par 16(1) StVO.

Zitat:

@laika2307 schrieb am 5. August 2022 um 12:59:46 Uhr:



Zitat:

@ipthom schrieb am 5. August 2022 um 11:56:47 Uhr:


Da der Wagen eine Zulassung hat, wird es wohl nicht gegen irgendeinen Paragrafen der StVO verstoßen.

Was ist das denn für ein Argument?
Dein Auto kann auch in geschlossenen Ortschaften 100 fahren. Ist trotzdem verboten.

Zur Hupe siehe Par 30(1) StVO und Par 16(1) StVO.

Du darfst dir zu 100% sicher sein, daß ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug ab werk nichts verbotenes anbietet.

In USA gibt's z.B. keine Fernbedienung für die Standheizung, da wird einfach der Motor mit der Fernbedienung am Schlüssel gestartet. 😉 In Deutschland gibt's das nicht, warum wohl???

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 5. August 2022 um 13:03:40 Uhr:



Zitat:

@laika2307 schrieb am 5. August 2022 um 12:59:46 Uhr:



Was ist das denn für ein Argument?
Dein Auto kann auch in geschlossenen Ortschaften 100 fahren. Ist trotzdem verboten.

Zur Hupe siehe Par 30(1) StVO und Par 16(1) StVO.


Du darfst dir zu 100% sicher sein, daß ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug ab werk nichts verbotenes anbietet.

In USA gibt's z.B. keine Fernbedienung für die Standheizung, da wird einfach der Motor mit der Fernbedienung am Schlüssel gestartet. 😉 In Deutschland gibt's das nicht, warum wohl???

Gruß Metalhead

Es ist ja nicht verboten, dass das Auto das hat, sondern dass Du es benutzt. Es gibt ja viele weitere Dinge, die Du theoretisch mit dem Auto machen kannst, und die verboten sind. (Z.B. rückwärts auf der Autobahn fahren, die Ölablassschraube öffnen und das Öl ins Erdreich laufen lassen usw.)

Zitat:

@laika2307 schrieb am 5. August 2022 um 13:10:03 Uhr:


Es ist ja nicht verboten, dass das Auto das hat, sondern dass Du es benutzt.

Nö, was da dran ist darf auch genutzt werden.

Zitat:

Es gibt ja viele weitere Dinge, die Du theoretisch mit dem Auto machen kannst, und die verboten sind. (Z.B. rückwärts auf der Autobahn fahren, die Ölablassschraube öffnen und das Öl ins Erdreich laufen lassen usw.)

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 5. August 2022 um 13:16:01 Uhr:



Zitat:

@laika2307 schrieb am 5. August 2022 um 13:10:03 Uhr:


Es ist ja nicht verboten, dass das Auto das hat, sondern dass Du es benutzt.

Nö, was da dran ist darf auch genutzt werden.

Gruß Metalhead
Richtig, aber nicht überall: In Deiner Garage oder ggf. im Ausland kannst Du es ja benutzen. Im Geltungsbereich der StVO (öffentliche Flächen in Deutschland) nicht.

Im W213 geht das übrigens nicht mehr und siehe der Link zu Mercedes direkt im ersten Beitrag in diesem Threat https://www.motor-talk.de/.../...deutschland-unzulaessig-t6840009.html auch mit der gleichen Begründung.

Es hat mich jetzt wirklich mal interessiert.
Dazu gab es 2018 sogar eine Petition beim Deutschen Bundestag: https://www.openpetition.de/.../...rriegelung-bei-ver-und-endriegelung

Ergebnis: ..."Das Thema wurde am Rande der laufenden Sitzung des auf internationaler Ebene zuständigen Gremiums „GRSG“ mit Vertretern anderer Teilnehmerstaaten diskutiert. Dabei zeichnete sich jedoch keine Unterstützung anderer Staaten zur Änderung der UNECE-Regelung Nr. 116 bezüglich eines Verbots akustischer Quittierungen ab.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte."

Es ist definitiv NICHT verboten und verstößt damit auch nicht gegen den angeführten § 16 Absatz 1 sowie ist kein Missbrauch nach § 49 StVO!
Bitte, gerne 😉

Zitat:

@ipthom schrieb am 5. August 2022 um 13:51:51 Uhr:


Es hat mich jetzt wirklich mal interessiert.
Dazu gab es 2018 sogar eine Petition beim Deutschen Bundestag: https://www.openpetition.de/.../...rriegelung-bei-ver-und-endriegelung

Ergebnis: ..."Das Thema wurde am Rande der laufenden Sitzung des auf internationaler Ebene zuständigen Gremiums „GRSG“ mit Vertretern anderer Teilnehmerstaaten diskutiert. Dabei zeichnete sich jedoch keine Unterstützung anderer Staaten zur Änderung der UNECE-Regelung Nr. 116 bezüglich eines Verbots akustischer Quittierungen ab.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte."

Es ist definitiv NICHT verboten und verstößt damit auch nicht gegen den angeführten § 16 Absatz 1 sowie ist kein Missbrauch nach § 49 StVO!
Bitte, gerne 😉

In der Petition bzw. der Ablehnung geht es darum, diese Einrichtung als PKW-Zulassungskriterium zu verbieten. Das geht nur europäisch und es fand europäisch keine Mehrheit. Ob man es in Deutschland benutzen darf, ist wie schon mehrfach gesagt eine andere Sache. Es ist einfach eine unnötige Lärmbelästigung.

Für mich beende ich die Sache jetzt, im o.g. Threat erstreckt sich ja auch das hin und her über 5 Seiten.

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