Höhe des T7 - gemessen
Liebe Comunity,
kann mir jemand genau sagen, wie hoch der T7 Edition mit den 18Zöllern ist?
Die Angaben im Internet beruhen ja auf einer Konfiguration, die abweichen kann je nachdem welche Felgen und Reifengröße man hat.
Wäre hiflreich, wird cm-Arbeit in der Garage mit der Höhe 😁
38 Antworten
Es ist ganz einfach selbst zu rechnen, ein Beispiel:
Die Felgen sind klar
17 * 2,54 = 43,18cm
Und die Reifen
23,5 * 0,55 * 2 = 25,85cm
Ergibt 69,03cm
Damit der Tacho weiter die richtige Geschwindigkeit anzeigt muss der Umfang deiner Räder etwa gleich bleiben. Mit steigender Felgengröße sinkt dementsprechend die Flankenhöhe deiner Reifen.
Aus meiner Sicht sollte das also vernachlässigbar sein.
und @Vossloth: Deine Rechnung zeigt, wie hoch das Rad insgesamt ist. Für die Höhe des Autos wären 69,03cm/2 (nämlich die Radnabe) relevant.
Und wenn Du nicht selber rechnen magst: www.reifenrechner.at
Habe jetzt mal im Fahrzeugschein nachgesehen: Meiner (T7 Style, DCC mit 20mm Tieferlegung und "Standardfelgen" also 17 Zoll) ist dort mit 1887mm angegeben. D.h. 1,90m Parkgaragen sind damit machbar (wenn man die Überhöhung bei Heckklappenöffnung vernachlässigt). Bin jetzt doch etwas überrascht über die Angaben hier, die diese "magische" Höhe überschreiten, da ich dachte, das war die "Marketing Maßgabe", um den T7 im Vergleich zu seinen Vorgängern alltagstauglich zu machen. Bin jetzt doch ganz froh, die Tieferlegung gewählt zu haben, dann muß ich mir bei der Einfahrt in solchen Parkgaragen wenigstens keine Gedanken zu machen...
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Wir überlegen auch wegen der Einfahrt Tiefgaragen die Tieferlegung zu nehmen. Ich frage mich allerdings, ob man dadurch Bodenfreiheit verliert und ob das im Alltag problematisch ist (Bordsteine, Bodenwellen, vor allem auch in Italien oder Frankreich, mal ein Stück Feldweg, etc). Wer hat hier Erfahrungen?
Das ist ein bisschen davon abhänging auf was für Feldwegen du unterwegs bist. Auch mit der Werkstieferlegung hat er ja immer noch genug Bodenfreiheit. Das sind ja auch nur 2cm. Wenn es dir wichtiger ist das du unter 190cm bleibst, dann würde ich dir die Tieferlegung empfehlen.
Wir haben keine eigene Tiefgarage und somit ist die Höhe für uns auch nicht so wichtig. Die meisten öffentlichen Parkhäuser bei uns haben auch überwiegend eine max. Durchfahrtshöhe von min. 195cm. Wenn es geht, versuche ich es trotzdem zu vermeiden in eine Parkgarge zu fahren. Das liegt aber nicht an der Höhe, sondern das viele innerstädtischen Parkhäuser hier ziemlich eng gebaut sind und die einzelnen Parkplätze auch sehr schmal sind. Wenn es möglich ist, nehme ich lieber unser kleineres Auto und selbst damit macht es mir schon keine Freude.
Bei Parkhäusern frage ich mich immer, wie ich die maximale Duchfahrtshöhe verstehen soll. Ein längeres Fahrzeug wie ein Multivan ist ja bei der Überfahrt von Rampen „höher“ als auf einer Ebene. Ich hoffe immer, dass das bei der Angabe der maximalen Durchfahrtshöhe berücksichtigt wurde. Bislang hat es immer gereicht…
Hi!
Die "niedrigen" PArkhäuser haben 2.00 oder 2.10 angegeben, habe einmal eines mit 1.90 gehabt. Bei allen bin ich mit dem T6 durchgefahren ohne Probleme. Mit dem T7 erwarte ich daher auch keinen Ärger...
-AH-
Gut gemeinter Tipp aus leidiger Erfahrung: selbst wenn der T7 in die Tiefgarage passt, seid vorsichtig beim Öffnen der Heckklappe. Mir ist nämlich mal der Dachkantenspoiler an einem Deckenbalken hängengeblieben.
Zitat:
@connect-fan schrieb am 28. Oktober 2023 um 14:03:38 Uhr:
Bei Parkhäusern frage ich mich immer, wie ich die maximale Duchfahrtshöhe verstehen soll. Ein längeres Fahrzeug wie ein Multivan ist ja bei der Überfahrt von Rampen „höher“ als auf einer Ebene. Ich hoffe immer, dass das bei der Angabe der maximalen Durchfahrtshöhe berücksichtigt wurde. Bislang hat es immer gereicht…
Da an diesen (tatsächlich zu berücksichtigenden) Effekt wohl die wenigsten Autofahrer denken würden, kannst Du wohl sicher davon ausgehen, dass die angegebene Höhe auch passt. Der Parkhausbetreiber hat sich keine Lust auf Regressansprüche … 😉
Zitat:
@Achim197 schrieb am 28. Oktober 2023 um 11:18:37 Uhr:
Wir überlegen auch wegen der Einfahrt Tiefgaragen die Tieferlegung zu nehmen. Ich frage mich allerdings, ob man dadurch Bodenfreiheit verliert und ob das im Alltag problematisch ist (Bordsteine, Bodenwellen, vor allem auch in Italien oder Frankreich, mal ein Stück Feldweg, etc). Wer hat hier Erfahrungen?
Ich formuliere es mal anders: Einen Feldweg, den ich wegen einer 20-30mm Tieferlegung nicht mehr befahren kann, würde ich auch ohne Tieferlegung nicht befahren wollen … 😉
Davon mal abgesehen würde VW so eine Tieferlegung bestimmt nicht anbieten, wenn sie im Alltag nicht praxistauglich wäre.
Zitat:
[Da an diesen (tatsächlich zu berücksichtigenden) Effekt wohl die wenigsten Autofahrer denken würden, kannst Du wohl sicher davon ausgehen, dass die angegebene Höhe auch passt. Der Parkhausbetreiber hat sich keine Lust auf Regressansprüche … 😉
Da hast du sicher recht! Ich vermute sowieso, dass immer ein paar Zentimeter Puffer eingeplant sind.
Hab die ab Werk Tieferlegung und eine Bodenfreiheit von 15 cm. so gut ich hin gekommen bin zu messen.
Zitat:
@Huebsch schrieb am 28. Oktober 2023 um 14:18:46 Uhr:
Hi!
Die "niedrigen" PArkhäuser haben 2.00 oder 2.10 angegeben, habe einmal eines mit 1.90 gehabt. Bei allen bin ich mit dem T6 durchgefahren ohne Probleme. Mit dem T7 erwarte ich daher auch keinen Ärger...
-AH-
Mache ich mit meinem T 6.1 auch, der ist 1,93 hoch(20mm tiefer). Mit einem New-Multivan würde ich mir darüber gar keine Gedanken machen!
Danke an alle für die wertvollen Infos! Wir haben uns jetzt gegen die Tieferlegung entschieden. Man verliert laut Volkswagen 2 cm Bodenfreiheit (132 mm vs 152 mm). Außerdem kann man weniger Steile Rampen befahren (10,8 Grad vs 11,8 Grad). Siehe die Werte bei H1 und W3 in der Broschüre im Anhang. Das würde uns mehr stören, als die Möglichkeit in ein niedrigeres Parkhaus reinzufahren.