Kennzeichenhalter in Neongelb - erlaubt?
Hallo zusammen,
da ich zu diesem Thema leider nichts in den Untiefen den Internets finden konnte, frage ich jetzt einfach mal hier:
Ich würde gerne an mein (Privat-)PKW neongelbe Kennzeichenhalter mit der Aufschrift "Bei Stau - Rettungsgasse bilden!" anbringen. Habe ich hier (primär wegen der Farbe) Probleme mit der Rennleitung oder so zu befürchten?
Viele Dank & viele Grüße
Alex
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 28. August 2019 um 14:35:46 Uhr:
Allerdings muss die schwarze Umrandung des Kennzeichens noch sichtbar sein.
Sagt wer ? Dann dürfte ja kein Auto mit Kennzeichenhalter fahren...
Denn wenn das Kennzeichen im Kennzeichenhalter montiert ist, ist die Schwarze Umrandung verdeckt.
66 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 8. August 2022 um 17:49:29 Uhr:
Zitat:
@max.tom schrieb am 8. August 2022 um 12:38:38 Uhr:
Blitzen die auch hinten 😕😕
Das soll vorkommen.
Ahhh oki soll mir egal sein da ich sowieso kein Strassen_Foemel 1 Fahrer bin 🙂
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 8. August 2022 um 18:03:42 Uhr:
Zitat:
@max.tom schrieb am 8. August 2022 um 12:38:38 Uhr:
Blitzen die auch hinten 😕😕
Weil mein Neongelber Kennzeichenhealter isss hinten und vorne isser Schwarz.. 😉Wenn du in einen Motorradblitzer gerätst, der das kann ...
Motorradblitzer??? Wie sehen denn die aus???
Zitat:
@windelexpress schrieb am 8. August 2022 um 17:48:48 Uhr:
Der Halter im Singlegrill ist Bestandteil der typgenehmigung des Audi.
Nö.
Die Anbringung des vorderen Kennzeichenschildes war bisher nicht im EU-Recht geregelt, dem entsprechend konnte die Anbringungsstelle auch nicht Bestandteil der Typgenehmigung sein.
Zitat:
Beim Peugeot 206 ist das vordere Kennzeichen auch tiefer als Paragraph 10 Abs 7 Fzv es vorschreibt.
Ja, das war ein Paradoxon:
Einerseits erlaubt es die EU den Mitgliedsstaaten, Vorschriften über den Anbringungsort des vorderen Kennzeichenschildes zu machen, hatte aber andererseits keine eigenen Vorschriften dazu im Typgenehmigungsverfahren. (somit auch keine "höherwertigen" Vorschriften, die Vorrang vor den nationalen Vorschriften gehabt hätten).
Was dazu geführt hat, dass es typgenehmigte Fahrzeuge geben konnte, deren Anbringungsstelle für das vordere Kennzeichen nicht der FZV entspracht, die aber (weil typgenehmigt!) von Deutschland ohne Modifikationen zugelassen werden mussten. Da §10 FZV nicht von EU-Recht "überstimmt" wurde war es am Ende das Problem des Halters, sein Kennzeichenschild FZV-konform anzubringen. Formal hätte er es an einer anderen (höheren) Stelle anschrauben müssen, als vom Fahrzeughersteller vorgesehen. (Hat natürlich nie jemand gemacht, und es wird wohl auch nie jemand beanstandet haben...)
Das scheint aber jetzt nach 25 Jahren doch noch jemand gemerkt zu haben: Neuerdings gibt es auch im EU-Typgenehmigungsverfahren Vorschriften über den Anbringungsort für das vordere Kennzeichenschild, die (weil EU-Recht) sogar Vorrang vor der FZV hätten (wenn sie nicht AFAIK deckungsgleich wären?). Im gleichen Zuge wurde übrigens für Fahrzeuge der Klassen O2+ eine Anbringungsstelle für ein zweites hinteres Kennzeichen vorgeschrieben. Weil auch das in manchen Mitgliedsstaaten vorgeschrieben ist.
Zitat:
@max.tom schrieb am 8. August 2022 um 19:48:40 Uhr:
Motorradblitzer??? Wie sehen denn die aus???
So wie normale, nur dass eine weitere Kamera für das Heckfoto vorhanden ist.
Ich meine, auf der L74 zwischen Sonnborn und Kohlfurt würde es sowas geben?
nach kurzer Suche:
Hier sieht man die einander zugewandten Kameras. (Ja, das ist eine Richtungsfahrbahn, und nein, die Kamera im Vordergrund ist nicht für Geisterfahrer 😉 )
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Was ist denn mit einem Jaguar E mit seinem aufgeklebten Schild? Dürfte eher ein absoluter Sonderfall sein oder?
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 8. August 2022 um 21:45:40 Uhr:
Was ist denn mit einem Jaguar E mit seinem aufgeklebten Schild? Dürfte eher ein absoluter Sonderfall sein oder?
Issses auch.
Und diese ganzen Theoretische EH _ Vorschriftenn Pharagrafen/Sessel platttrter haben doch von der Praxis keine ahnung
@windelexpress
Ich meinte sowas:
Erste Serie hat afaik keinen Halter.
Das Kennzeichen auf dem Bild ist Fake und wird gern für die Bestimmtheit ein Klebekennzeichen zu bekommen verwendet.
Auf genug englischen Seiten findet man reichlich Bilder von den ganz alten e Type, die ein richtiges Blech führen
Guck Dir die Kombination mal an.
Die Kombination kann so nicht vergeben werden. Es fehlen die Buchstaben der Erkennungsnummer.
Das Du sowas aufgeklebtes gesehen hast, bestreite ich nicht.
Dass es fzv konform ist schon.
Klebenkennzeichen sind nicht grundsätzlich unmöglich. Es besteht die geringe Chance eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde zu erhalten. Da ist die FZV dann aussen vor.
Um die Genehmigung zu erhalten braucht man aber wirklich gute Gründe und vor Allem gute Beziehungen zum Leiter der Zulassungsstelle.
Ich hatte vor längerer Zeit eine Ausnahmegenehmigung für Kennzeichen, welche nicht der FZV entsprachen, da es technisch bedingt nicht möglich war ein "normales" Kennzeichen vorn an zu bringen (Serienmäßige Lufteinlässe wären verdeckt worden). Das hat einiges an Zureden beim Leiter des Landesbetriebs Verkehr in Hamburg erfordert, bis er es auch eingesehen hat. Wurde etwas öfter deswegen kontrolliert und nach Vorlage der Genehmigung war alles i.O.
Beim o.g. Jaguar kann ich mir vorstellen, dass es durchgeht, wenn der Wagen bereits ein H-Kennzeichen hat und an dem Modell früher vorn kein "reguläres" Kennzeichen angebracht wurde.
Das Problem an diesen "Ausnahmen" ist, dass kurz danach 10 weitere auf der Matte stehen mit Bildern von dem Fahrzeug und auf genau die gleiche Ausnahme bestehen.