Kennzeichenhalter in Neongelb - erlaubt?
Hallo zusammen,
da ich zu diesem Thema leider nichts in den Untiefen den Internets finden konnte, frage ich jetzt einfach mal hier:
Ich würde gerne an mein (Privat-)PKW neongelbe Kennzeichenhalter mit der Aufschrift "Bei Stau - Rettungsgasse bilden!" anbringen. Habe ich hier (primär wegen der Farbe) Probleme mit der Rennleitung oder so zu befürchten?
Viele Dank & viele Grüße
Alex
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 28. August 2019 um 14:35:46 Uhr:
Allerdings muss die schwarze Umrandung des Kennzeichens noch sichtbar sein.
Sagt wer ? Dann dürfte ja kein Auto mit Kennzeichenhalter fahren...
Denn wenn das Kennzeichen im Kennzeichenhalter montiert ist, ist die Schwarze Umrandung verdeckt.
66 Antworten
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 6. August 2022 um 23:30:33 Uhr:
Bei Neongelbem Rahmen bezweifle ich mal das da noch was schwarzes zu sehen ist. …
Schau mal 4 posts weiter oben, da hab ich doch den neongelben Halter verlinkt …
Du meinst dich doch wohl nicht ernsthaft die schwarzen Ansätze auf der oberen und rechten Seite des Schildes die man sieht weil es nicht 100%tig ausgerichtet ist?
https://premiumkennzeichen.de/.../...TAR-NEON-Rettungsgasse-p166629233
Mit Deinem Kommentar dazu
"Wenn man sich so einen Halter anschaut
https://premiumkennzeichen.de/.../...TAR-NEON-Rettungsgasse-p166629233
wird es daran liegen, dass der vorgeschriebene schwarze Rand nicht sichtbar is
Du meintest das gleich wie ich vermute ich?
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 7. August 2022 um 00:04:43 Uhr:
… Du meintest das gleich wie ich vermute ich?
Richtig. Ich hab mich nur gewundert, dass Vermutungen angestellt werden, wenn davor schon Fakten gepostet wurden.
Der schwarze Rahmen des Kennzeichens ist nicht zu sehen, damit ist der Halter nicht zulässig. Egal, welche nicht-schwarze Farbe er hat. Nur beim schwarzen Halter ersetzt das Schwarz des Halterrahmens das Schwarz der Kennzeichenumrandung in zulässiger Weise.
Tatsächlich kein schwarzer Rand zu sehen 🙄
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Was hat der schwarze Rand am Kennzeichen uberhaupt eine Bedeutung wenn man mal Fragen darf, und seit neusten wird ja auch die Kennzeichen in Carbonoptik angeboten...
Zitat:
@klamann15 schrieb am 7. August 2022 um 15:27:30 Uhr:
Habe damit noch nie Probleme gehabt.
TÜV hat es auch nicht beanstandet.
Ich vermute mal das des reine Willkür issss, des heisst des Liegt im ermessen des Beamten des ganze....
Mein Tüv Prufer hat auch nie was gesagt zu dem Neongelben Kennzeichenhalter zumal des nicht Sicherheitstechnisch /ABE Technich nicht TÜV Relevant issss und auch keinen TÜV - Mangel darstellt...
Egal, ob nun der schwarze Rand sichtbar ist oder nicht,
der neongelbe Halter erfüllt doch seinen "Zweck":
Er verschafft dem Auto (samt Fahrer) mehr Auffälligkeit. 😁 😮
Mal rein spekulativ: vielleicht sorgt der gelbe Rahmen dafür, dass Blitzerfotos nicht mehr so gut erkennbar sind. Ist aber ein Schuss ins Blaue.
Zitat:
@hk_do schrieb am 5. September 2019 um 18:38:41 Uhr:
Ich habe irgendwo in den Unterlagen ein offizielles Dokument in dem erklärt wird, dass der (schwarze) Kennzeichenhalter die Verdeckung des schwarzen Randes kompensiert und deswegen akzeptabel ist.
Sehr interessant. Da war ich doch glatt 7 Jahre illegal unterwegs... mit dem serienmäßigen Rahmen vorn an meinem S8... der war ab Werk grau-metallic (eher mittelgrau) und hat den schwarzen Rad vollständig abgedeckt.
Das Ding war ab Werk so gestaltet. Anders konnte man das Kennzeichen an der Front aber auch nicht befestigen, der Halter war Bestandteil der Frontschürze und zugleich Halter/Abdeckung der Parksensoren.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 8. August 2022 um 11:06:29 Uhr:
Mal rein spekulativ: vielleicht sorgt der gelbe Rahmen dafür, dass Blitzerfotos nicht mehr so gut erkennbar sind. Ist aber ein Schuss ins Blaue.
Blitzen die auch hinten 😕😕
Weil mein Neongelber Kennzeichenhealter isss hinten und vorne isser Schwarz.. 😉
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 8. August 2022 um 11:33:41 Uhr:
Zitat:
@hk_do schrieb am 5. September 2019 um 18:38:41 Uhr:
Ich habe irgendwo in den Unterlagen ein offizielles Dokument in dem erklärt wird, dass der (schwarze) Kennzeichenhalter die Verdeckung des schwarzen Randes kompensiert und deswegen akzeptabel ist.Sehr interessant. Da war ich doch glatt 7 Jahre illegal unterwegs... mit dem serienmäßigen Rahmen vorn an meinem S8... der war ab Werk grau-metallic (eher mittelgrau) und hat den schwarzen Rad vollständig abgedeckt.
Das Ding war ab Werk so gestaltet. Anders konnte man das Kennzeichen an der Front aber auch nicht befestigen, der Halter war Bestandteil der Frontschürze und zugleich Halter/Abdeckung der Parksensoren.
Der Halter im Singlegrill ist Bestandteil der typgenehmigung des Audi.
Beim Peugeot 206 ist das vordere Kennzeichen auch tiefer als Paragraph 10 Abs 7 Fzv es vorschreibt.
Zitat:
@max.tom schrieb am 8. August 2022 um 12:38:38 Uhr:
Blitzen die auch hinten 😕😕
Das soll vorkommen.
Zitat:
@max.tom schrieb am 8. August 2022 um 12:38:38 Uhr:
Blitzen die auch hinten 😕😕
Weil mein Neongelber Kennzeichenhealter isss hinten und vorne isser Schwarz.. 😉
Wenn du in einen Motorradblitzer gerätst, der das kann ...