Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)

Mercedes E-Klasse S210

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

Beste Antwort im Thema

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

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Das Datum, die Schlussformel - man lehnt jetzt nicht mehr die PKH insgesamt ab, sondern nur noch die Übernahme der Anwaltskosten -, die Adresse und der KV i. H. v. 11.050 € wurde noch mit eingearbeitet. Man behauptet damit weiterhin, dass eine Kostenübernahme in der Höhe schon im Verhältnis zum Zeitwert 500,- € ausscheiden würde.

Letzteres brauchst Du (tomate) aber nicht kommentieren, es wäre ohnehin falsch!

Ich spare mir schon länger meine Kommentare, aber Du solltest nicht so vermessen sein zu sagen, was richtig und was falsch ist. Das macht das Gericht 😉

In dem Fall bin ich aber so vermessen, um die Beurteilung des Gerichts schon vorab zu kennen. Denn der Zeitwert ist bei einer Haltbarkeitsgarantie nach 443 Abs. 2 BGB nun mal unerheblich.

https://autokaufrecht.info/.../

Hatte ich mal irgendwann gelesen und erinnerte mich an diesen Fall, aber was ich schreibe ist ohnehin falsch oder ich übersehe den Unterschied.

Wir werden ja sehen, ich bin auch sehr gespannt.

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Und?

Termin wurde auf 15 Uhr verlegt.

450 km für.........

.......NIX!

So eine merkwürdige Veranstaltung habe ich vor Gericht noch nie erlebt.

Zunächst am LG keinerlei Einlasskontrollen, konnte jeder rein und raus wie er will. Lediglich wurde man am Eingang kurz befragt ob man irgendwelche Sympthome hat.

Im Gerichtssaal - welcher eher einem kleinen Hinterzimmer glich - gings dann teilweise zu wie bei einem Studentstammtisch. Jeder hat gelabert wie er grade wollte und nix ist dabei rausgekommen. Richter, so knapp um die 30, springt auch schon mal übern Tisch, um dem Anwalt der GS seinen runtergefallenen Stift aufzuheben. Irgendwie schien es so, als würden die beiden sich aus ihrer Studentzeit kennen.

Naja, Anwalt GS holt zunächst erst mal sein Zeitwertargument raus, und wollte mich gleich mal in die Ecke drängen, indem er behauptete, dass das im Serviceheft so stehen würde. "Das Serviceheft haben sie doch dabei", fragte er mich mit einem sehr süffisanten und siegessicheren Unterton. "Nein, dabei hab ich´s nicht, es liegt aber unten im Auto, kann ich schnell holen", antwortete ich. Junior-Richter sagt ok., und ich springe los. Anwalt liest und liest, und liest, und findet nix vom Zeitwert. Somit war das Thema erst mal vom Tisch. Auch Richter meinet schließlich, dass das mit dem Zeitwert wohl eher ne Sackgasse ist.

Dann ging´s noch um die angebliche Selbstreparaturklausel. Aber auch hier meinte der Richter, dass das dann nix mehr mit der Garantie zu tun hätte. Auch wenn einer seiner Lieblingssätze zu sein schien: "... ich tu´ mich schwer ...". Hat er paar mal wiederholt. Mein Eindruck, er wollte die Daimler AG hier mit nem blauen Auge davon kommen lassen. Also er hat immer versucht, mich bisserl unter Druck zu setzen und mir Angst zu machen, dass ich das Verfahren verlieren könnte, wenn ich nicht beweisen kann, dass die jetzigen Rostschäden an den Schwellern auf die Schlechterfüllung der Reparatur aus 2017 zurückzuführen sind.

Bevor er dann ein Gutachten anordnete, machte er noch einen Vergleichs-

Du hast doch nicht ernsthaft erwartet, dass ein deutsches Gericht nach soooo kurzer Zeit ein Urteil fällt? 🙂 🙂 🙂

schlag: 2.500,- €! Wurde von beiden Seiten abgelehnt. Die Einen weil sie gar nix zahlen wollen und wir, weil das viel zu wenig wäre.

Das Ende vom Lied: es wird jetzt ein Gutachten eingeholt, in dem die Frage geklärt werden soll, ob die jetzigen Rostschäden an den Schwellern ursächlich mit der Reparatur aus 2017 zusammen hängen. Was normalerweise eigentlich klar ist. Das kann jeder Laie erkennen, wenn man sich die Bilder vor der Reparatur aus 2016 anschaut, und diese mit den Bildern unmittelbar nach der Rep. 02/17 und heute vergleicht (s. Anlagen).

Problem dabei: ich muss jetzt dringend zum TÜV, muss also die Schweller vorher erstmal selber reparieren lassen. Das wiederum bedeutet, dass ich u. U. Beweismittel damit zerstöre. Ich muss nun also, bevor ich da was reparieren lasse, Bilder anfertigen, die dem Gutachter dann genügen, um zu beweisen was zu beweisen ist, nämlich, dass die Schweller schlecht repariert worden sind. Kann ich das beweisen, gewinne ich, kann ich´s nicht, weil ich Beweismittel zerstört habe, verliere ich. Falls jemand eine Tipp hat, wie ich dieser Falle rauskomme, gerne her damit.

Zum Schluss sagte der Anwalt der GS dann noch, dass er jetzt weg müsse, ohne dass der Richter diese merkwürdige Veranstaltung offiziell beendet hätte.

2016
2017
2017 - 2
+3

Zitat:

@bfr123 schrieb am 27. August 2021 um 20:46:36 Uhr:


Du hast doch nicht ernsthaft erwartet, dass ein deutsches Gericht nach soooo kurzer Zeit ein Urteil fällt? 🙂 🙂 🙂

Naja, ein bisserl gehofft hatte ich´s schon, zumindest, dass ein vernünftiger Vergleich rauskommt. Zumal die Sachlage ja eigentlich klar ist - zumindest für mich. ;-)) Und die, die´s nicht so sehen wollen, stellen sich offenbar vorsätzlich naiv.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Mercedes genau wusste das dein Auto zum TÜV muss.. Sieh es als Taktik!
Die werden sich anschliessend nämlich darauf berufen, dass aus der reparierten Sachlage keinerlei Beweis mehr abgeleitet werden kann und daher das Verfahren wegen mangelnder Beweisführung kostenlästig des Klägers einzustellen ist..

Daher bleibt dir nur die Möglichkeit den TÜV Termin sausen zu lassen, das Fahrzeug im jetzigen Zustand zu belassen und dir ein anderes Beförderungsmittel zu besorgen. Ich würde auf gar keinen Fall irgendetwas an dem Fahrzeug anfassen!!

Wer benennt den Gutachter? Das Gericht? Falls ja, dann gehe mal davon aus das es in diesem Jahr zu keinem Termin mehr kommt.. Hier wird ganz klar auf Zeit gespielt.. Bis in der Sache ein rechtskräftiges Urteil ergeht, steht dein Auto längst im Museum..

traurig aber wahr!

Ein guter Freund von mir, der seit Jahren als Wirtschaftsanwalt praktiziert hat mir mal im Vertrauen gesagt: Wenn es vor Gericht strittig zugeht, dann gewinnt nur ein eindeutiger Beweis, oder der beste Schauspieler..

Ich drücke dir die Daumen!!!

Danke für´s Daumen drücken, tut gut.

Is´ schon klar, dass das deren billige Taktik ist, die kennen ja die TÜVdaten vom Auto. Ich hatte das mit dem anstehenden TÜV ja auch schon im März mit bei Gericht vorgetragen. Damals noch in der Hoffnung, dass es die Terminierung des Termins beschleunigen würde. Hat aber nix gebracht, da die Gerichte ja soooooo überlastet sind. Komisch nur, dass ein ursprünglich auf 03.09. gelegter Termin plötzlich auf den 27.08. vorverlegt werden kann. Und noch komischer, dass der heutige (27.08.) Termin von 11:30 Uhr auf 15:00 Uhr einfach mal so verschoben werden konnte, angeblich hat der "verplante Richter" den Termin 11:30 Uhr doppelt vergeben, was ihm aber auch erst am Montag dieser Woche aufgefallen ist. Also so eng sind deren Termine offenbar doch nicht getaktet wie sie immer tun. Das Ganze stinkt mächtig zu Himmel.

Mit dem Gutachter wird wohl doch bisserl schneller gehen, da der Richter den nächsten Termin schon auf den 15.10. gelegt hat.

Is´ jetzt auch scheißegal wie´s erstmal weitergeht. Ich stecke ohnehin schon so tief in der Scheiße, dass die Devise nur noch sein kann: Augen zu, Luft anhalten und durch. Und hoffen, dass am Ende der Jauchegrube irgendwann doch noch ein Licht aufgeht. ;-)))

Was mich interessieren würde, sofern du es öffentlich (oder gerne auch per PN) verraten möchtest, wie hoch ist dein finanzieller Aufwand wenn du verlierst?

Sehr gerne! 🙂

Wenn der Gutachter bekannt ist, dann erkundige dich über den sehr genau im Vorfeld! Wenn der schon mal irgendwann für eine Firma oder Unternehmen gearbeitet hat das in irgendeiner Weise mit dem Mercedes/Daimler/Chrysler Kosmos zu tun hatte, dann kannst du den als befangen ablehnen..
Solche Terminverschiebungen sind im übrigen ganz normal bei Gericht.. da wird jede menge rumgeschoben bis es irgendwie passt... Meistens liest der Richter den Akt erst auf dem Weg zum Termin oder auch erst in der Verhandlung selbst -auch das ist leider normal..
Das Mercedes das ganze bis in die allerletzte Instanz durchziehen wird, sollte dir klar sein..

Wie gesagt, fasse das Auto nicht mehr an!

toi toi toi!

Zitat:

@phoenix217 schrieb am 27. August 2021 um 21:51:39 Uhr:


Was mich interessieren würde, sofern du es öffentlich (oder gerne auch per PN) verraten möchtest, wie hoch ist dein finanzieller Aufwand wenn du verlierst?

Zunächst hab ich ja mal PKH bewilligt bekommen. Darüber hinaus mach ich mir darüber erst mal noch keine Gedanken. Das reicht, wenns´soweit ist. Schließlich gehe ich immer noch davon aus zu gewinnen, zumindest aber einen vernünftigen Vergleich abschließen zu können.

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