Behördenirrsinn: Wie aus einem C350e ein C250 mit Elektromotörchen wird

Mercedes C-Klasse W205

Hallo zusammen,

mich hat die Elektromobilität immer schon fastziniert und und versuchte mich bei jeder Gelegenheit, wo mein Geldbeutel es auch schaffte, diese umzusetzen. Da ich zwschen Münster und Hamburg beruflich zweimal im Monat pendeln muss, wollte ich mich von meiner alten A Klasse mit Euro4 trennen und ein geeignetes Elektrofahrzeug kaufen. Nun gibt es leider wenige bezahlbare E-Autos, die eine Strecke von 300 km schaffen, also entschied ich mich für einen Hybrid oder Plugin-Hybrid. Ich schaute mich bei fast allen Herstellerm um. Ein Hybrid war nix halbes und nix ganzes und wollte lieber ein Plugin, da der für mich das mitbrachte, was ich wollte: Einen umweltfreundlichen Elektro für die Stadt oder Kurzstrecken und auf der Langstrecke sorgenlos mit dem Verbrenner unterwegs sein. Zumindest solange, bis die ersten E—Autos mit ca. 500 km Reichweite günstiger werden. Als dann Hamburg ab 2015 allen E-Autos freies Parken, sowie eine öffentliche Ladestation zufällig direkt vor meinem Büro bauten, war der Anreiz für einen Wechsel da.

So fand bei Mercedes den C 350e, der mir vom Komfort und Grösse genau passte. Die Reichweite mit Strom von 30 km war völlig ausreichend und der Langstreckenverbauch lag um die 6—7 Liter. Passabel für ein Benziner. Ich entschied mich im Juni 2017 den Mercedes C350e für zwei Jahre erstmal zu leasen, da es bis dahin eine neue E—Generation auf dem Markt ist.
Die Ausliefeung wurde unverbindlich für das erste Quatal 2018 anvisiert und wenn ich Glück hätte, bekäme ich den schon vor Weihnachten. Also war die Vorfreude riesig, aber leider verzögerte sich der Termin und ich bekam erst am 2.1. den Brief, dass ich den Wagen ab dem 23.01. in Bremen abholen könne. Nun war es von Warten nicht ganz so schlimm,da die Feiertage eh schnell vergingen.
Dann war es endlich soweit: Am letzten Montag konnte ich meine Anmeldedaten zum Händler bringen und ich bekam gestern meine Unterlagen und die Kennzeichen mit dem Hinweis, dass leider eine „E“ Verteilung nicht mehr möglich war. Aber da hinten und an der Seite „PluginHybrid“ auf dem Wagen stehen würde,hätte es so keine Auswirkungen. Ich war zwar verduzt, aber da ich noch wusste,dass ein „E“ keine Plicht ist, fuhr ich mit der Vorfreude auf die Abholung nach Hause. Ich ahnte noch nicht,was dann kam!

Denn nach der Recherche, warum ich kein „E“ auf das Kennzeichen mehr bekam, war darin begründet, dass die Voraussetzung dafür zum 1.1.2018 geändert wurde. Ein PluginHybrid musste jetzt 40 km mit reinen Strom fahren können, vorher waren es 30 km, oder wahlweise der Co2/km durfte max. 50g betragen. Da der c350e aber nur 31 km schafft, war zumindest von der geringen Reichweite geschuldet, dass ich keine „E“ Privilegien mehr erhalte. Aber da war doch der Co2/km—Wert! Denn ich konnte mich noch erinnern, dass überall in den Tests von 48g die Rede war. Also stöberte ich das Netz durch und siehe da: Überall und sogar bei Wiki wurde 48g angegeben. Juhuu!!! „E“ ich komme!!
Ein Blick in die Fahrzeugpapiere offenbarte aber einen herben Rückschlag: unter V7 steht aber 51. Waaaas?
Warum 51g und nicht 48g wie überall im Netz und sogar auf der hauseigenen Daimler.com—Seite?
Noch mal auf die Boschüren und auf der Mercedes—Seite geschaut und siehe da, es werden die Werte im Kleingedruckten „56—48g“ angegeben. Machen zusammen 102:2= 51g. 1 (ein) Gramm zuviel. Damit Aus der Traum vom „E“ auf dem Kennzeichen. Aus der Traum vom freien Parken und was noch viiieeel schlimmer ist: Ich darf mich NICHT an eine öffentliche Aufladestation stellen und meinen Plugin aufladen, weil das nur Autos mit einem „E“—Kennzeichen erlaubt und somit vorbehalten ist! Lade ich meinen Plugin an der Säule auf, erhalte einen Strafzettel. Was für ein Irrsinn! Ich MUSS jetzt die Umwelt mit dem Benzin—Motor verpesten, weil den Bürokraten meine stromerischen Gesamtleistung ab dem 1.1. nicht mehr passt, aber am Tag zuvor noch alles paletti gewesen wäre, weil Bestandsschutz!

Achja, wenn ich den C350e nicht immer wieder aufladen kann, steht mir auch nicht die volle Motorleistung zur Verfügung. Nur so nebenbei...

Ich konnte gestern Abend noch mit der Hotline von Mercedes telefonieren und die meinten, dass diese Gesetzesänderung nach dem Abschluss meines Vertrages kam und die darauf keinen Einfluss haben konnten und sich dafür bei mir entschuldigen würden und baten mir an, eine Lösung dafür zu finden. Sie melden sich aber Anfang nächster Woche nochmal. Nun Gut. Nun schlecht. Denn wenn sich nix ändert, ist der PluginHybrid von Mercedes ein stinknormaler Benziner mit einer gutgedachten Elektrospielerei, die ich ausser auf privaten Aufladestationen nicht mehr aufladen kann. Und der Umweltschutzgedanke der Regierung: Lieber Garnix, als ein Bisschen! Vielen Dank! Denn so werden es nicht mehr Stromer auf der Strasse, sondern weniger!!
Hallo zusammen,

mich hat die Elektromobilität immer schon fastziniert und und versuchte mich bei jeder Gelegenheit, wo mein Geldbeutel es auch schaffte, diese umzusetzen. Da ich zwschen Münster und Hamburg beruflich zweimal im Monat pendeln muss, wollte ich mich von meiner alten A Klasse mit Euro4 trennen und ein geeignetes Elektrofahrzeug kaufen. Nun gibt es leider wenige bezahlbare E-Autos, die eine Strecke von 300 km schaffen, also entschied ich mich für einen Hybrid oder Plugin-Hybrid. Ich schaute mich bei fast allen Herstellerm um. Ein Hybrid war nix halbes und nix ganzes und wollte lieber ein Plugin, da der für mich das mitbrachte, was ich wollte: Einen umweltfreundlichen Elektro für die Stadt oder Kurzstrecken und auf der Langstrecke sorgenlos mit dem Verbrenner unterwegs sein. Zumindest solange, bis die ersten E—Autos mit ca. 500 km Reichweite günstiger werden. Als dann Hamburg ab 2015 allen E-Autos freies Parken, sowie eine öffentliche Ladestation zufällig direkt vor meinem Büro bauten, war der Anreiz für einen Wechsel da.

So fand bei Mercedes den C 350e, der mir vom Komfort und Grösse genau passte. Die Reichweite mit Strom von 30 km war völlig ausreichend und der Langstreckenverbauch lag um die 6—7 Liter. Passabel für ein Benziner. Ich entschied mich im Juni 2017 den Mercedes C350e für zwei Jahre erstmal zu leasen, da es bis dahin eine neue E—Generation auf dem Markt ist.
Die Ausliefeung wurde unverbindlich für das erste Quatal 2018 anvisiert und wenn ich Glück hätte, bekäme ich den schon vor Weihnachten. Also war die Vorfreude riesig, aber leider verzögerte sich der Termin und ich bekam erst am 2.1. den Brief, dass ich den Wagen ab dem 23.01. in Bremen abholen könne. Nun war es von Warten nicht ganz so schlimm,da die Feiertage eh schnell vergingen.
Dann war es endlich soweit: Am letzten Montag konnte ich meine Anmeldedaten zum Händler bringen und ich bekam gestern meine Unterlagen und die Kennzeichen mit dem Hinweis, dass leider eine „E“ Verteilung nicht mehr möglich war. Aber da hinten und an der Seite „PluginHybrid“ auf dem Wagen stehen würde,hätte es so keine Auswirkungen. Ich war zwar verduzt, aber da ich noch wusste,dass ein „E“ keine Plicht ist, fuhr ich mit der Vorfreude auf die Abholung nach Hause. Ich ahnte noch nicht,was dann kam!

Denn nach der Recherche, warum ich kein „E“ auf das Kennzeichen mehr bekam, war darin begründet, dass die Voraussetzung dafür zum 1.1.2018 geändert wurde. Ein PluginHybrid musste jetzt 40 km mit reinen Strom fahren können, vorher waren es 30 km, oder wahlweise der Co2/km durfte max. 50g betragen. Da der c350e aber nur 31 km schafft, war zumindest von der geringen Reichweite geschuldet, dass ich keine „E“ Privilegien mehr erhalte. Aber da war doch der Co2/km—Wert! Denn ich konnte mich noch erinnern, dass überall in den Tests von 48g die Rede war. Also stöberte ich das Netz durch und siehe da: Überall und sogar bei Wiki wurde 48g angegeben. Juhuu!!! „E“ ich komme!!
Ein Blick in die Fahrzeugpapiere offenbarte aber einen herben Rückschlag: unter V7 steht aber 51. Waaaas?
Warum 51g und nicht 48g wie überall im Netz und sogar auf der hauseigenen Daimler.com—Seite?
Noch mal auf die Boschüren und auf der Mercedes—Seite geschaut und siehe da, es werden die Werte im Kleingedruckten „56—48g“ angegeben. Machen zusammen 102:2= 51g. 1 (ein) Gramm zuviel. Damit Aus der Traum vom „E“ auf dem Kennzeichen. Aus der Traum vom freien Parken und was noch viiieeel schlimmer ist: Ich darf mich NICHT an eine öffentliche Aufladestation stellen und meinen Plugin aufladen, weil das nur Autos mit einem „E“—Kennzeichen erlaubt und somit vorbehalten ist! Lade ich meinen Plugin an der Säule auf, erhalte einen Strafzettel. Was für ein Irrsinn! Ich MUSS jetzt die Umwelt mit dem Benzin—Motor verpesten, weil den Bürokraten meine stromerischen Gesamtleistung ab dem 1.1. nicht mehr passt, aber am Tag zuvor noch alles paletti gewesen wäre, weil Bestandsschutz!

Achja, wenn ich den C350e nicht immer wieder aufladen kann, steht mir auch nicht die volle Motorleistung zur Verfügung. Nur so nebenbei...

Ich konnte gestern Abend noch mit der Hotline von Mercedes telefonieren und die meinten, dass diese Gesetzesänderung nach dem Abschluss meines Vertrages kam und die darauf keinen Einfluss haben konnten und sich dafür bei mir entschuldigen würden und baten mir an, eine Lösung dafür zu finden. Sie melden sich aber Anfang nächster Woche nochmal. Nun Gut. Nun schlecht. Denn wenn sich nix ändert, ist der PluginHybrid von Mercedes ein stinknormaler Benziner mit einer gutgedachten Elektrospielerei, die ich ausser auf privaten Aufladestationen nicht mehr aufladen kann. Und der Umweltschutzgedanke der Regierung: Lieber Garnix, als ein Bisschen! Vielen Dank!

Fazit: Für mich war das „E“ Privileg kaufentscheident und ich hätte Abstand vor der Entscheidung vom C350e genommen. Denn so ist der Mercedes „wertlos“, weil er alle Vorteile gegenüber einem Benziner/Diesel verloren hat.

Ist hier zufällig jemand,der das selbe Problem hat?

P.S.: Für jounalistischen Anfragen stehe ich gerne per PM zur Verfügung 😉

Beste Antwort im Thema

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So fand bei Mercedes den C 350e, der mir vom Komfort und Grösse genau passte. Die Reichweite mit Strom von 30 km war völlig ausreichend und der Langstreckenverbauch lag um die 6—7 Liter. Passabel für ein Benziner. Ich entschied mich im Juni 2017 den Mercedes C350e für zwei Jahre erstmal zu leasen, da es bis dahin eine neue E—Generation auf dem Markt ist.
Die Ausliefeung wurde unverbindlich für das erste Quatal 2018 anvisiert und wenn ich Glück hätte, bekäme ich den schon vor Weihnachten. Also war die Vorfreude riesig, aber leider verzögerte sich der Termin und ich bekam erst am 2.1. den Brief, dass ich den Wagen ab dem 23.01. in Bremen abholen könne. Nun war es von Warten nicht ganz so schlimm,da die Feiertage eh schnell vergingen.
Dann war es endlich soweit: Am letzten Montag konnte ich meine Anmeldedaten zum Händler bringen und ich bekam gestern meine Unterlagen und die Kennzeichen mit dem Hinweis, dass leider eine „E“ Verteilung nicht mehr möglich war. Aber da hinten und an der Seite „PluginHybrid“ auf dem Wagen stehen würde,hätte es so keine Auswirkungen. Ich war zwar verduzt, aber da ich noch wusste,dass ein „E“ keine Plicht ist, fuhr ich mit der Vorfreude auf die Abholung nach Hause. Ich ahnte noch nicht,was dann kam!

Denn nach der Recherche, warum ich kein „E“ auf das Kennzeichen mehr bekam, war darin begründet, dass die Voraussetzung dafür zum 1.1.2018 geändert wurde. Ein PluginHybrid musste jetzt 40 km mit reinen Strom fahren können, vorher waren es 30 km, oder wahlweise der Co2/km durfte max. 50g betragen. Da der c350e aber nur 31 km schafft, war zumindest von der geringen Reichweite geschuldet, dass ich keine „E“ Privilegien mehr erhalte. Aber da war doch der Co2/km—Wert! Denn ich konnte mich noch erinnern, dass überall in den Tests von 48g die Rede war. Also stöberte ich das Netz durch und siehe da: Überall und sogar bei Wiki wurde 48g angegeben. Juhuu!!! „E“ ich komme!!
Ein Blick in die Fahrzeugpapiere offenbarte aber einen herben Rückschlag: unter V7 steht aber 51. Waaaas?
Warum 51g und nicht 48g wie überall im Netz und sogar auf der hauseigenen Daimler.com—Seite?
Noch mal auf die Boschüren und auf der Mercedes—Seite geschaut und siehe da, es werden die Werte im Kleingedruckten „56—48g“ angegeben. Machen zusammen 102:2= 51g. 1 (ein) Gramm zuviel. Damit Aus der Traum vom „E“ auf dem Kennzeichen. Aus der Traum vom freien Parken und was noch viiieeel schlimmer ist: Ich darf mich NICHT an eine öffentliche Aufladestation stellen und meinen Plugin aufladen, weil das nur Autos mit einem „E“—Kennzeichen erlaubt und somit vorbehalten ist! Lade ich meinen Plugin an der Säule auf, erhalte einen Strafzettel. Was für ein Irrsinn! Ich MUSS jetzt die Umwelt mit dem Benzin—Motor verpesten, weil den Bürokraten meine stromerischen Gesamtleistung ab dem 1.1. nicht mehr passt, aber am Tag zuvor noch alles paletti gewesen wäre, weil Bestandsschutz!

Achja, wenn ich den C350e nicht immer wieder aufladen kann, steht mir auch nicht die volle Motorleistung zur Verfügung. Nur so nebenbei...

Ich konnte gestern Abend noch mit der Hotline von Mercedes telefonieren und die meinten, dass diese Gesetzesänderung nach dem Abschluss meines Vertrages kam und die darauf keinen Einfluss haben konnten und sich dafür bei mir entschuldigen würden und baten mir an, eine Lösung dafür zu finden. Sie melden sich aber Anfang nächster Woche nochmal. Nun Gut. Nun schlecht. Denn wenn sich nix ändert, ist der PluginHybrid von Mercedes ein stinknormaler Benziner mit einer gutgedachten Elektrospielerei, die ich ausser auf privaten Aufladestationen nicht mehr aufladen kann. Und der Umweltschutzgedanke der Regierung: Lieber Garnix, als ein Bisschen! Vielen Dank! Denn so werden es nicht mehr Stromer auf der Strasse, sondern weniger!!
Hallo zusammen,

mich hat die Elektromobilität immer schon fastziniert und und versuchte mich bei jeder Gelegenheit, wo mein Geldbeutel es auch schaffte, diese umzusetzen. Da ich zwschen Münster und Hamburg beruflich zweimal im Monat pendeln muss, wollte ich mich von meiner alten A Klasse mit Euro4 trennen und ein geeignetes Elektrofahrzeug kaufen. Nun gibt es leider wenige bezahlbare E-Autos, die eine Strecke von 300 km schaffen, also entschied ich mich für einen Hybrid oder Plugin-Hybrid. Ich schaute mich bei fast allen Herstellerm um. Ein Hybrid war nix halbes und nix ganzes und wollte lieber ein Plugin, da der für mich das mitbrachte, was ich wollte: Einen umweltfreundlichen Elektro für die Stadt oder Kurzstrecken und auf der Langstrecke sorgenlos mit dem Verbrenner unterwegs sein. Zumindest solange, bis die ersten E—Autos mit ca. 500 km Reichweite günstiger werden. Als dann Hamburg ab 2015 allen E-Autos freies Parken, sowie eine öffentliche Ladestation zufällig direkt vor meinem Büro bauten, war der Anreiz für einen Wechsel da.

So fand bei Mercedes den C 350e, der mir vom Komfort und Grösse genau passte. Die Reichweite mit Strom von 30 km war völlig ausreichend und der Langstreckenverbauch lag um die 6—7 Liter. Passabel für ein Benziner. Ich entschied mich im Juni 2017 den Mercedes C350e für zwei Jahre erstmal zu leasen, da es bis dahin eine neue E—Generation auf dem Markt ist.
Die Ausliefeung wurde unverbindlich für das erste Quatal 2018 anvisiert und wenn ich Glück hätte, bekäme ich den schon vor Weihnachten. Also war die Vorfreude riesig, aber leider verzögerte sich der Termin und ich bekam erst am 2.1. den Brief, dass ich den Wagen ab dem 23.01. in Bremen abholen könne. Nun war es von Warten nicht ganz so schlimm,da die Feiertage eh schnell vergingen.
Dann war es endlich soweit: Am letzten Montag konnte ich meine Anmeldedaten zum Händler bringen und ich bekam gestern meine Unterlagen und die Kennzeichen mit dem Hinweis, dass leider eine „E“ Verteilung nicht mehr möglich war. Aber da hinten und an der Seite „PluginHybrid“ auf dem Wagen stehen würde,hätte es so keine Auswirkungen. Ich war zwar verduzt, aber da ich noch wusste,dass ein „E“ keine Plicht ist, fuhr ich mit der Vorfreude auf die Abholung nach Hause. Ich ahnte noch nicht,was dann kam!

Denn nach der Recherche, warum ich kein „E“ auf das Kennzeichen mehr bekam, war darin begründet, dass die Voraussetzung dafür zum 1.1.2018 geändert wurde. Ein PluginHybrid musste jetzt 40 km mit reinen Strom fahren können, vorher waren es 30 km, oder wahlweise der Co2/km durfte max. 50g betragen. Da der c350e aber nur 31 km schafft, war zumindest von der geringen Reichweite geschuldet, dass ich keine „E“ Privilegien mehr erhalte. Aber da war doch der Co2/km—Wert! Denn ich konnte mich noch erinnern, dass überall in den Tests von 48g die Rede war. Also stöberte ich das Netz durch und siehe da: Überall und sogar bei Wiki wurde 48g angegeben. Juhuu!!! „E“ ich komme!!
Ein Blick in die Fahrzeugpapiere offenbarte aber einen herben Rückschlag: unter V7 steht aber 51. Waaaas?
Warum 51g und nicht 48g wie überall im Netz und sogar auf der hauseigenen Daimler.com—Seite?
Noch mal auf die Boschüren und auf der Mercedes—Seite geschaut und siehe da, es werden die Werte im Kleingedruckten „56—48g“ angegeben. Machen zusammen 102:2= 51g. 1 (ein) Gramm zuviel. Damit Aus der Traum vom „E“ auf dem Kennzeichen. Aus der Traum vom freien Parken und was noch viiieeel schlimmer ist: Ich darf mich NICHT an eine öffentliche Aufladestation stellen und meinen Plugin aufladen, weil das nur Autos mit einem „E“—Kennzeichen erlaubt und somit vorbehalten ist! Lade ich meinen Plugin an der Säule auf, erhalte einen Strafzettel. Was für ein Irrsinn! Ich MUSS jetzt die Umwelt mit dem Benzin—Motor verpesten, weil den Bürokraten meine stromerischen Gesamtleistung ab dem 1.1. nicht mehr passt, aber am Tag zuvor noch alles paletti gewesen wäre, weil Bestandsschutz!

Achja, wenn ich den C350e nicht immer wieder aufladen kann, steht mir auch nicht die volle Motorleistung zur Verfügung. Nur so nebenbei...

Ich konnte gestern Abend noch mit der Hotline von Mercedes telefonieren und die meinten, dass diese Gesetzesänderung nach dem Abschluss meines Vertrages kam und die darauf keinen Einfluss haben konnten und sich dafür bei mir entschuldigen würden und baten mir an, eine Lösung dafür zu finden. Sie melden sich aber Anfang nächster Woche nochmal. Nun Gut. Nun schlecht. Denn wenn sich nix ändert, ist der PluginHybrid von Mercedes ein stinknormaler Benziner mit einer gutgedachten Elektrospielerei, die ich ausser auf privaten Aufladestationen nicht mehr aufladen kann. Und der Umweltschutzgedanke der Regierung: Lieber Garnix, als ein Bisschen! Vielen Dank!

Fazit: Für mich war das „E“ Privileg kaufentscheident und ich hätte Abstand vor der Entscheidung vom C350e genommen. Denn so ist der Mercedes „wertlos“, weil er alle Vorteile gegenüber einem Benziner/Diesel verloren hat.

Ist hier zufällig jemand,der das selbe Problem hat?

P.S.: Für jounalistischen Anfragen stehe ich gerne per PM zur Verfügung 😉

130 weitere Antworten
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Zitat:

@Taiphun schrieb am 1. August 2018 um 10:48:38 Uhr:



Zitat:

@StefanHKG schrieb am 18. Juli 2018 um 04:03:26 Uhr:



Also dazu kann ich jetzt mal Feedback geben. Ich war wegen der Blauen Plakette bei der Zulassungsstelle in Frankfurt am Main und nach mehr als 1 Stunde mit 3 verschiedenen Mitarbeitern habe ich am Ende keine bekommen, weil Ihnen die Inhalte der EU Konformitaetserklaerung nicht ausgereicht haben die bei meinem Wagen dabei war. Allerdings kam dazu auch der Nachsatz, dass ich die Plakette ohnehin nicht brauchen würde, in FFM ist sie keine Pflicht und die Zulassungsstelle meinte ich könne auch in Hamburg laden, da die Ladesäule ja anzeigt, dass ich aktuell lade und nicht nur das Kabel eingesteckt habe. Schon alles sehr seltsam, zumal ich mir sicher bin, dass 99% der Ausländer die mit Hybriden aus dem Ausland in DE fahren sicher nicht über eine blaue Plakette nachdenken, sondern einfach laden. Ich bin absehbar nicht in Hamburg, aber würde es ja fast mal drauf ankommen lassen wollen. 😉

Also hier in Hamburg haben sich E-Autofahrer zum Hobby gemacht, mehrmals täglich die öffentlichen Ladestationen abzufahren und melden die "Falschparker" direkt den Behörden, die gleich mit dem Abschlepper angerauscht kommen.

Das Ladekabel kann übrigens an der Säule entriegelt werden...

Scheint wohl so, als ob die E-Autobesitzer den Hybriden den Krieg erklärt haben. Anders kann ich mir dieses Verhalten nicht erklären...

Wie das halt mit Fanatikern so ist. Teilweise eine intolerante unsympathische Sekte. Man braucht nur in die entsprechenden Homepages reinzuschauen.

Zitat:

@Taiphun schrieb am 22. Januar 2018 um 16:14:26 Uhr:



Zitat:

@jKY9cZRXNzu77FFo46_k schrieb am 22. Januar 2018 um 16:02:14 Uhr:


Trotz Änderung der Felgen bleibst Du doch dennoch an der zweiten Hürde zum E-Kennzeichen stecken.
Das Limit wurde zum 01.01.2018 auf 40km rein elektrisch angehoben, wovon der c350e nur 30km schafft.

Aber es ist schonmal schön zu hören, dass Dir der Händler da entgegenkommt und seinen Fehler einsieht

Nee, zum Glück nicht, weil der Gesetzesgeber ein "ODER" dazwischen gesetzt hat 🙂 Ich muss nur ein von den beiden Voraussetzungen erfüllen: Entweder 40 km Reichweite oder die blöden 50g Co2/km einhalten.

Ich sollte die Probleme mit dem E-Kennzeichen nicht bekommen oder? In meinem Fahrzeugschein vom C350e Limousine stehen 48g Co2 und werde ihn die nächste Wochen zulassen.

Davon abgesehen, dass der letzte Beitrag vom 22.01.2018 ist, hängt es davon ab, wann dein C350e erstmalig zugelassen wurde. Bei einer Erstzulassung nach dem 31.08.2018 (glaube, dass es der Stichtag ist), erhält ein C350e generell kein E-Kennzeichen mehr aufgrund der geringeren Akkureichweite.

Danke für deine Antwort. EZ 9/2015 war meiner. Also wird das nichts mehr? Da die aktuellen Regel von 50g ja erfüllt wird frage ich lieber noch mal. 🙂 Wenn nicht ist es auch kein Beinbruch.

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Wenn das Fahrzeug bereits 09/2015 erstmalig zugelassen worden war müsste er bei Ummeldung bzw. Halterwechsel die vorhandenen Kennzeichen mit Merkmal E gemäss Bestandsschutz doch behalten?

Irre ich mich, oder kann das Kennzeichne nicht mittlerweile generell beibehalten werden? Dann wäre ein Kennzeichen mit E "übertragbar". Was hatte Dein Kennzeichen denn drauf, weisst Du das?

Zitat:

@hubertus_deutsch schrieb am 24. Mai 2020 um 23:38:02 Uhr:


Danke für deine Antwort. EZ 9/2015 war meiner. Also wird das nichts mehr? Da die aktuellen Regel von 50g ja erfüllt wird frage ich lieber noch mal. 🙂 Wenn nicht ist es auch kein Beinbruch.

Warum sollte dies denn nichts werden? Der Wagen wurde doch vor dem Stichtag erstmalig zugelassen.😉

Auch nach meinem derzeitigen Wissensstand sollte Bestandsschutz für das „E“ bestehen.

VG

Vorher war kein E-Kennzeichen dran. Ich probiere es einfach die nächsten 1-2 Wochen mit E-Kennzeichen zuzulassen und werde euch berichten 🙂

Dann bekommst du jetzt auch keins.

Also bei unserer Dienststelle würde er ein E-Kennzeichen bekommen, da einzig das Erstzulassungsdatum maßgebend ist und nicht ob er ein E-Kennzeichen hatte oder nicht.

Zitat:

@elcaracol schrieb am 25. Mai 2020 um 08:43:34 Uhr:


Also bei unserer Dienststelle würde er ein E-Kennzeichen bekommen, da einzig das Erstzulassungsdatum maßgebend ist und nicht ob er ein E-Kennzeichen hatte oder nicht.

Das wäre dann der klassische Bestandsschutz. Wundere mich allerdings darüber, dass er noch kein Kennzeichen mit Merkmal E hatte...!?

Das Kennzeichen mit Merkmal E wird nur auf Antrag zugeteilt. Es ist also nicht verpflichtend.

Ah, dann wird ein Schuh draus.

Danke für das Aufklären!

Zitat:

@hubertus_deutsch schrieb am 25. Mai 2020 um 08:01:31 Uhr:


Vorher war kein E-Kennzeichen dran. Ich probiere es einfach die nächsten 1-2 Wochen mit E-Kennzeichen zuzulassen und werde euch berichten 🙂

Hallo,
ich wollte euch noch, wie versprochen, das Update geben. Der 2015 C350e bekommt kein E-Kennzeichen mehr, da unser hiesiges Straßenverkehrsamt es so auslegt, dass das Fahrzeug auf jeden Fall 40km elektrisch schaffen muss. Ich war eigentlich davon ausgegangen dass im Gesetzestext <50gr *ODER* >40km steht. Grundsätzlich finde ich es aber auch vernünftig, dass ich mit der kleinen 6kWh Batterie keine Ladesäulen für richtige BEVs blockiere, die gerade ins schwitzen kommen, weil Sie fast leer sind 😉

Jetzt habe ich allerdings noch eine Frage in die Runde: Ist es ohne E-Kennzeichen mit einem C350e strafbar an dem auf dem Bild abgebildeten Triple-Charger zu laden? Dort sagt die Beschilderung schließlich nur, dass es eine Stromtankstelle ist. Ich kenne andere Ladesäulen, an denen ein Schild "Nur Elektroautos" oder so ähnlich steht.

Bildquelle: goingelectric.de

Das wars jetzt auch mit Fragen in diesem Uralten Thread 😉 Ich freue mich nur über mein neues KFZ

Ladesäule

Die Zuteilung eines E-Kennzeichens richtet sich nach §9a Abs. 1 FZV:

Auf Antrag wird für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zugeteilt; für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 3 des Elektromobilitätsgesetzes jedoch nur, wenn dieses die Anforderungen des § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllt.

Im §3 Abs. 2 steht definitiv "oder":

Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges dürfen Bevorrechtigungen nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden, wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG oder aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ergibt, dass das Fahrzeug

1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder

2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.

In diesem Fall bedeutet dies, dass die Behörde ein Auswahlermessen hat. Macht Sie davon keinen Gebrauch in dem Sie sagt, dass sie nur die 40 km akzeptiert liegt hier ein Ermessensfehlgebrauch vor.

§ 5 Abs. 2 regelt die Übergangsregelung von den 30km bis zum 31.12.2017:

Abweichend von § 3 Absatz 2 Nummer 2 beträgt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 die erforderliche Reichweite mindestens 30 Kilometer.

Maßgebend ist hier das Erstzulassungsdatum des Fahrzeuges und nicht das Datum der Antragstellung für ein E-Kennzeichen.

Damit steht Dir grundsätzlich ein E-Kennzeichen zu.

Ich bin mir nicht sicher, ob „dein“ Straßenverkehrsamt das richtig auslegt.
Das Fahrzeug wurde vor dem 01.09.2018 erstmals zugelassen und erfüllte die zu diesem Zeit die vergebenen Voraussetzungen für die Vergabe eines E-Kennzeichen. An dieser Regelung erfolgte meines Wissens keine Änderung für den Gültigkeitszeitraum.
Die neue Regelung trat erst zum 01.09.2018 in Kraft.
Die Regelung bis einschließlich 31.08. 2018 endete somit; von einer (rückwirkenden) Aufhebung dieser Regelung ist mir jedoch nichts bekannt.

Wäre diese Regelung aufgehoben worden, hätten ja alle vor dem 01.09.2018 zugelassenen 350e ihr „E“ verlieren müssen, sofern hier dann nicht wieder eine gesonderte Bestandsregelung geschaffen wurde bzw. hätte dann ggf. dann geschaffen werden müssen.

Ich würde hier nochmal nachhaken und entsprechend argumentieren. Und ggf. Beim Bundesverkehrsministerium nachfragen.

VG

Sehe gerade, dass elcaracol „etwas“ schnell getippt hat als ich. Dauert halt bei mir mit einem Mobilfunktelefon etwas länger. Sorry!

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