Behördenirrsinn: Wie aus einem C350e ein C250 mit Elektromotörchen wird
Hallo zusammen,
mich hat die Elektromobilität immer schon fastziniert und und versuchte mich bei jeder Gelegenheit, wo mein Geldbeutel es auch schaffte, diese umzusetzen. Da ich zwschen Münster und Hamburg beruflich zweimal im Monat pendeln muss, wollte ich mich von meiner alten A Klasse mit Euro4 trennen und ein geeignetes Elektrofahrzeug kaufen. Nun gibt es leider wenige bezahlbare E-Autos, die eine Strecke von 300 km schaffen, also entschied ich mich für einen Hybrid oder Plugin-Hybrid. Ich schaute mich bei fast allen Herstellerm um. Ein Hybrid war nix halbes und nix ganzes und wollte lieber ein Plugin, da der für mich das mitbrachte, was ich wollte: Einen umweltfreundlichen Elektro für die Stadt oder Kurzstrecken und auf der Langstrecke sorgenlos mit dem Verbrenner unterwegs sein. Zumindest solange, bis die ersten E—Autos mit ca. 500 km Reichweite günstiger werden. Als dann Hamburg ab 2015 allen E-Autos freies Parken, sowie eine öffentliche Ladestation zufällig direkt vor meinem Büro bauten, war der Anreiz für einen Wechsel da.
So fand bei Mercedes den C 350e, der mir vom Komfort und Grösse genau passte. Die Reichweite mit Strom von 30 km war völlig ausreichend und der Langstreckenverbauch lag um die 6—7 Liter. Passabel für ein Benziner. Ich entschied mich im Juni 2017 den Mercedes C350e für zwei Jahre erstmal zu leasen, da es bis dahin eine neue E—Generation auf dem Markt ist.
Die Ausliefeung wurde unverbindlich für das erste Quatal 2018 anvisiert und wenn ich Glück hätte, bekäme ich den schon vor Weihnachten. Also war die Vorfreude riesig, aber leider verzögerte sich der Termin und ich bekam erst am 2.1. den Brief, dass ich den Wagen ab dem 23.01. in Bremen abholen könne. Nun war es von Warten nicht ganz so schlimm,da die Feiertage eh schnell vergingen.
Dann war es endlich soweit: Am letzten Montag konnte ich meine Anmeldedaten zum Händler bringen und ich bekam gestern meine Unterlagen und die Kennzeichen mit dem Hinweis, dass leider eine „E“ Verteilung nicht mehr möglich war. Aber da hinten und an der Seite „PluginHybrid“ auf dem Wagen stehen würde,hätte es so keine Auswirkungen. Ich war zwar verduzt, aber da ich noch wusste,dass ein „E“ keine Plicht ist, fuhr ich mit der Vorfreude auf die Abholung nach Hause. Ich ahnte noch nicht,was dann kam!
Denn nach der Recherche, warum ich kein „E“ auf das Kennzeichen mehr bekam, war darin begründet, dass die Voraussetzung dafür zum 1.1.2018 geändert wurde. Ein PluginHybrid musste jetzt 40 km mit reinen Strom fahren können, vorher waren es 30 km, oder wahlweise der Co2/km durfte max. 50g betragen. Da der c350e aber nur 31 km schafft, war zumindest von der geringen Reichweite geschuldet, dass ich keine „E“ Privilegien mehr erhalte. Aber da war doch der Co2/km—Wert! Denn ich konnte mich noch erinnern, dass überall in den Tests von 48g die Rede war. Also stöberte ich das Netz durch und siehe da: Überall und sogar bei Wiki wurde 48g angegeben. Juhuu!!! „E“ ich komme!!
Ein Blick in die Fahrzeugpapiere offenbarte aber einen herben Rückschlag: unter V7 steht aber 51. Waaaas?
Warum 51g und nicht 48g wie überall im Netz und sogar auf der hauseigenen Daimler.com—Seite?
Noch mal auf die Boschüren und auf der Mercedes—Seite geschaut und siehe da, es werden die Werte im Kleingedruckten „56—48g“ angegeben. Machen zusammen 102:2= 51g. 1 (ein) Gramm zuviel. Damit Aus der Traum vom „E“ auf dem Kennzeichen. Aus der Traum vom freien Parken und was noch viiieeel schlimmer ist: Ich darf mich NICHT an eine öffentliche Aufladestation stellen und meinen Plugin aufladen, weil das nur Autos mit einem „E“—Kennzeichen erlaubt und somit vorbehalten ist! Lade ich meinen Plugin an der Säule auf, erhalte einen Strafzettel. Was für ein Irrsinn! Ich MUSS jetzt die Umwelt mit dem Benzin—Motor verpesten, weil den Bürokraten meine stromerischen Gesamtleistung ab dem 1.1. nicht mehr passt, aber am Tag zuvor noch alles paletti gewesen wäre, weil Bestandsschutz!
Achja, wenn ich den C350e nicht immer wieder aufladen kann, steht mir auch nicht die volle Motorleistung zur Verfügung. Nur so nebenbei...
Ich konnte gestern Abend noch mit der Hotline von Mercedes telefonieren und die meinten, dass diese Gesetzesänderung nach dem Abschluss meines Vertrages kam und die darauf keinen Einfluss haben konnten und sich dafür bei mir entschuldigen würden und baten mir an, eine Lösung dafür zu finden. Sie melden sich aber Anfang nächster Woche nochmal. Nun Gut. Nun schlecht. Denn wenn sich nix ändert, ist der PluginHybrid von Mercedes ein stinknormaler Benziner mit einer gutgedachten Elektrospielerei, die ich ausser auf privaten Aufladestationen nicht mehr aufladen kann. Und der Umweltschutzgedanke der Regierung: Lieber Garnix, als ein Bisschen! Vielen Dank! Denn so werden es nicht mehr Stromer auf der Strasse, sondern weniger!!
Hallo zusammen,
mich hat die Elektromobilität immer schon fastziniert und und versuchte mich bei jeder Gelegenheit, wo mein Geldbeutel es auch schaffte, diese umzusetzen. Da ich zwschen Münster und Hamburg beruflich zweimal im Monat pendeln muss, wollte ich mich von meiner alten A Klasse mit Euro4 trennen und ein geeignetes Elektrofahrzeug kaufen. Nun gibt es leider wenige bezahlbare E-Autos, die eine Strecke von 300 km schaffen, also entschied ich mich für einen Hybrid oder Plugin-Hybrid. Ich schaute mich bei fast allen Herstellerm um. Ein Hybrid war nix halbes und nix ganzes und wollte lieber ein Plugin, da der für mich das mitbrachte, was ich wollte: Einen umweltfreundlichen Elektro für die Stadt oder Kurzstrecken und auf der Langstrecke sorgenlos mit dem Verbrenner unterwegs sein. Zumindest solange, bis die ersten E—Autos mit ca. 500 km Reichweite günstiger werden. Als dann Hamburg ab 2015 allen E-Autos freies Parken, sowie eine öffentliche Ladestation zufällig direkt vor meinem Büro bauten, war der Anreiz für einen Wechsel da.
So fand bei Mercedes den C 350e, der mir vom Komfort und Grösse genau passte. Die Reichweite mit Strom von 30 km war völlig ausreichend und der Langstreckenverbauch lag um die 6—7 Liter. Passabel für ein Benziner. Ich entschied mich im Juni 2017 den Mercedes C350e für zwei Jahre erstmal zu leasen, da es bis dahin eine neue E—Generation auf dem Markt ist.
Die Ausliefeung wurde unverbindlich für das erste Quatal 2018 anvisiert und wenn ich Glück hätte, bekäme ich den schon vor Weihnachten. Also war die Vorfreude riesig, aber leider verzögerte sich der Termin und ich bekam erst am 2.1. den Brief, dass ich den Wagen ab dem 23.01. in Bremen abholen könne. Nun war es von Warten nicht ganz so schlimm,da die Feiertage eh schnell vergingen.
Dann war es endlich soweit: Am letzten Montag konnte ich meine Anmeldedaten zum Händler bringen und ich bekam gestern meine Unterlagen und die Kennzeichen mit dem Hinweis, dass leider eine „E“ Verteilung nicht mehr möglich war. Aber da hinten und an der Seite „PluginHybrid“ auf dem Wagen stehen würde,hätte es so keine Auswirkungen. Ich war zwar verduzt, aber da ich noch wusste,dass ein „E“ keine Plicht ist, fuhr ich mit der Vorfreude auf die Abholung nach Hause. Ich ahnte noch nicht,was dann kam!
Denn nach der Recherche, warum ich kein „E“ auf das Kennzeichen mehr bekam, war darin begründet, dass die Voraussetzung dafür zum 1.1.2018 geändert wurde. Ein PluginHybrid musste jetzt 40 km mit reinen Strom fahren können, vorher waren es 30 km, oder wahlweise der Co2/km durfte max. 50g betragen. Da der c350e aber nur 31 km schafft, war zumindest von der geringen Reichweite geschuldet, dass ich keine „E“ Privilegien mehr erhalte. Aber da war doch der Co2/km—Wert! Denn ich konnte mich noch erinnern, dass überall in den Tests von 48g die Rede war. Also stöberte ich das Netz durch und siehe da: Überall und sogar bei Wiki wurde 48g angegeben. Juhuu!!! „E“ ich komme!!
Ein Blick in die Fahrzeugpapiere offenbarte aber einen herben Rückschlag: unter V7 steht aber 51. Waaaas?
Warum 51g und nicht 48g wie überall im Netz und sogar auf der hauseigenen Daimler.com—Seite?
Noch mal auf die Boschüren und auf der Mercedes—Seite geschaut und siehe da, es werden die Werte im Kleingedruckten „56—48g“ angegeben. Machen zusammen 102:2= 51g. 1 (ein) Gramm zuviel. Damit Aus der Traum vom „E“ auf dem Kennzeichen. Aus der Traum vom freien Parken und was noch viiieeel schlimmer ist: Ich darf mich NICHT an eine öffentliche Aufladestation stellen und meinen Plugin aufladen, weil das nur Autos mit einem „E“—Kennzeichen erlaubt und somit vorbehalten ist! Lade ich meinen Plugin an der Säule auf, erhalte einen Strafzettel. Was für ein Irrsinn! Ich MUSS jetzt die Umwelt mit dem Benzin—Motor verpesten, weil den Bürokraten meine stromerischen Gesamtleistung ab dem 1.1. nicht mehr passt, aber am Tag zuvor noch alles paletti gewesen wäre, weil Bestandsschutz!
Achja, wenn ich den C350e nicht immer wieder aufladen kann, steht mir auch nicht die volle Motorleistung zur Verfügung. Nur so nebenbei...
Ich konnte gestern Abend noch mit der Hotline von Mercedes telefonieren und die meinten, dass diese Gesetzesänderung nach dem Abschluss meines Vertrages kam und die darauf keinen Einfluss haben konnten und sich dafür bei mir entschuldigen würden und baten mir an, eine Lösung dafür zu finden. Sie melden sich aber Anfang nächster Woche nochmal. Nun Gut. Nun schlecht. Denn wenn sich nix ändert, ist der PluginHybrid von Mercedes ein stinknormaler Benziner mit einer gutgedachten Elektrospielerei, die ich ausser auf privaten Aufladestationen nicht mehr aufladen kann. Und der Umweltschutzgedanke der Regierung: Lieber Garnix, als ein Bisschen! Vielen Dank!
Fazit: Für mich war das „E“ Privileg kaufentscheident und ich hätte Abstand vor der Entscheidung vom C350e genommen. Denn so ist der Mercedes „wertlos“, weil er alle Vorteile gegenüber einem Benziner/Diesel verloren hat.
Ist hier zufällig jemand,der das selbe Problem hat?
P.S.: Für jounalistischen Anfragen stehe ich gerne per PM zur Verfügung 😉
Beste Antwort im Thema
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mich hat die Elektromobilität immer schon fastziniert und und versuchte mich bei jeder Gelegenheit, wo mein Geldbeutel es auch schaffte, diese umzusetzen. Da ich zwschen Münster und Hamburg beruflich zweimal im Monat pendeln muss, wollte ich mich von meiner alten A Klasse mit Euro4 trennen und ein geeignetes Elektrofahrzeug kaufen. Nun gibt es leider wenige bezahlbare E-Autos, die eine Strecke von 300 km schaffen, also entschied ich mich für einen Hybrid oder Plugin-Hybrid. Ich schaute mich bei fast allen Herstellerm um. Ein Hybrid war nix halbes und nix ganzes und wollte lieber ein Plugin, da der für mich das mitbrachte, was ich wollte: Einen umweltfreundlichen Elektro für die Stadt oder Kurzstrecken und auf der Langstrecke sorgenlos mit dem Verbrenner unterwegs sein. Zumindest solange, bis die ersten E—Autos mit ca. 500 km Reichweite günstiger werden. Als dann Hamburg ab 2015 allen E-Autos freies Parken, sowie eine öffentliche Ladestation zufällig direkt vor meinem Büro bauten, war der Anreiz für einen Wechsel da.
So fand bei Mercedes den C 350e, der mir vom Komfort und Grösse genau passte. Die Reichweite mit Strom von 30 km war völlig ausreichend und der Langstreckenverbauch lag um die 6—7 Liter. Passabel für ein Benziner. Ich entschied mich im Juni 2017 den Mercedes C350e für zwei Jahre erstmal zu leasen, da es bis dahin eine neue E—Generation auf dem Markt ist.
Die Ausliefeung wurde unverbindlich für das erste Quatal 2018 anvisiert und wenn ich Glück hätte, bekäme ich den schon vor Weihnachten. Also war die Vorfreude riesig, aber leider verzögerte sich der Termin und ich bekam erst am 2.1. den Brief, dass ich den Wagen ab dem 23.01. in Bremen abholen könne. Nun war es von Warten nicht ganz so schlimm,da die Feiertage eh schnell vergingen.
Dann war es endlich soweit: Am letzten Montag konnte ich meine Anmeldedaten zum Händler bringen und ich bekam gestern meine Unterlagen und die Kennzeichen mit dem Hinweis, dass leider eine „E“ Verteilung nicht mehr möglich war. Aber da hinten und an der Seite „PluginHybrid“ auf dem Wagen stehen würde,hätte es so keine Auswirkungen. Ich war zwar verduzt, aber da ich noch wusste,dass ein „E“ keine Plicht ist, fuhr ich mit der Vorfreude auf die Abholung nach Hause. Ich ahnte noch nicht,was dann kam!
Denn nach der Recherche, warum ich kein „E“ auf das Kennzeichen mehr bekam, war darin begründet, dass die Voraussetzung dafür zum 1.1.2018 geändert wurde. Ein PluginHybrid musste jetzt 40 km mit reinen Strom fahren können, vorher waren es 30 km, oder wahlweise der Co2/km durfte max. 50g betragen. Da der c350e aber nur 31 km schafft, war zumindest von der geringen Reichweite geschuldet, dass ich keine „E“ Privilegien mehr erhalte. Aber da war doch der Co2/km—Wert! Denn ich konnte mich noch erinnern, dass überall in den Tests von 48g die Rede war. Also stöberte ich das Netz durch und siehe da: Überall und sogar bei Wiki wurde 48g angegeben. Juhuu!!! „E“ ich komme!!
Ein Blick in die Fahrzeugpapiere offenbarte aber einen herben Rückschlag: unter V7 steht aber 51. Waaaas?
Warum 51g und nicht 48g wie überall im Netz und sogar auf der hauseigenen Daimler.com—Seite?
Noch mal auf die Boschüren und auf der Mercedes—Seite geschaut und siehe da, es werden die Werte im Kleingedruckten „56—48g“ angegeben. Machen zusammen 102:2= 51g. 1 (ein) Gramm zuviel. Damit Aus der Traum vom „E“ auf dem Kennzeichen. Aus der Traum vom freien Parken und was noch viiieeel schlimmer ist: Ich darf mich NICHT an eine öffentliche Aufladestation stellen und meinen Plugin aufladen, weil das nur Autos mit einem „E“—Kennzeichen erlaubt und somit vorbehalten ist! Lade ich meinen Plugin an der Säule auf, erhalte einen Strafzettel. Was für ein Irrsinn! Ich MUSS jetzt die Umwelt mit dem Benzin—Motor verpesten, weil den Bürokraten meine stromerischen Gesamtleistung ab dem 1.1. nicht mehr passt, aber am Tag zuvor noch alles paletti gewesen wäre, weil Bestandsschutz!
Achja, wenn ich den C350e nicht immer wieder aufladen kann, steht mir auch nicht die volle Motorleistung zur Verfügung. Nur so nebenbei...
Ich konnte gestern Abend noch mit der Hotline von Mercedes telefonieren und die meinten, dass diese Gesetzesänderung nach dem Abschluss meines Vertrages kam und die darauf keinen Einfluss haben konnten und sich dafür bei mir entschuldigen würden und baten mir an, eine Lösung dafür zu finden. Sie melden sich aber Anfang nächster Woche nochmal. Nun Gut. Nun schlecht. Denn wenn sich nix ändert, ist der PluginHybrid von Mercedes ein stinknormaler Benziner mit einer gutgedachten Elektrospielerei, die ich ausser auf privaten Aufladestationen nicht mehr aufladen kann. Und der Umweltschutzgedanke der Regierung: Lieber Garnix, als ein Bisschen! Vielen Dank! Denn so werden es nicht mehr Stromer auf der Strasse, sondern weniger!!
Hallo zusammen,
mich hat die Elektromobilität immer schon fastziniert und und versuchte mich bei jeder Gelegenheit, wo mein Geldbeutel es auch schaffte, diese umzusetzen. Da ich zwschen Münster und Hamburg beruflich zweimal im Monat pendeln muss, wollte ich mich von meiner alten A Klasse mit Euro4 trennen und ein geeignetes Elektrofahrzeug kaufen. Nun gibt es leider wenige bezahlbare E-Autos, die eine Strecke von 300 km schaffen, also entschied ich mich für einen Hybrid oder Plugin-Hybrid. Ich schaute mich bei fast allen Herstellerm um. Ein Hybrid war nix halbes und nix ganzes und wollte lieber ein Plugin, da der für mich das mitbrachte, was ich wollte: Einen umweltfreundlichen Elektro für die Stadt oder Kurzstrecken und auf der Langstrecke sorgenlos mit dem Verbrenner unterwegs sein. Zumindest solange, bis die ersten E—Autos mit ca. 500 km Reichweite günstiger werden. Als dann Hamburg ab 2015 allen E-Autos freies Parken, sowie eine öffentliche Ladestation zufällig direkt vor meinem Büro bauten, war der Anreiz für einen Wechsel da.
So fand bei Mercedes den C 350e, der mir vom Komfort und Grösse genau passte. Die Reichweite mit Strom von 30 km war völlig ausreichend und der Langstreckenverbauch lag um die 6—7 Liter. Passabel für ein Benziner. Ich entschied mich im Juni 2017 den Mercedes C350e für zwei Jahre erstmal zu leasen, da es bis dahin eine neue E—Generation auf dem Markt ist.
Die Ausliefeung wurde unverbindlich für das erste Quatal 2018 anvisiert und wenn ich Glück hätte, bekäme ich den schon vor Weihnachten. Also war die Vorfreude riesig, aber leider verzögerte sich der Termin und ich bekam erst am 2.1. den Brief, dass ich den Wagen ab dem 23.01. in Bremen abholen könne. Nun war es von Warten nicht ganz so schlimm,da die Feiertage eh schnell vergingen.
Dann war es endlich soweit: Am letzten Montag konnte ich meine Anmeldedaten zum Händler bringen und ich bekam gestern meine Unterlagen und die Kennzeichen mit dem Hinweis, dass leider eine „E“ Verteilung nicht mehr möglich war. Aber da hinten und an der Seite „PluginHybrid“ auf dem Wagen stehen würde,hätte es so keine Auswirkungen. Ich war zwar verduzt, aber da ich noch wusste,dass ein „E“ keine Plicht ist, fuhr ich mit der Vorfreude auf die Abholung nach Hause. Ich ahnte noch nicht,was dann kam!
Denn nach der Recherche, warum ich kein „E“ auf das Kennzeichen mehr bekam, war darin begründet, dass die Voraussetzung dafür zum 1.1.2018 geändert wurde. Ein PluginHybrid musste jetzt 40 km mit reinen Strom fahren können, vorher waren es 30 km, oder wahlweise der Co2/km durfte max. 50g betragen. Da der c350e aber nur 31 km schafft, war zumindest von der geringen Reichweite geschuldet, dass ich keine „E“ Privilegien mehr erhalte. Aber da war doch der Co2/km—Wert! Denn ich konnte mich noch erinnern, dass überall in den Tests von 48g die Rede war. Also stöberte ich das Netz durch und siehe da: Überall und sogar bei Wiki wurde 48g angegeben. Juhuu!!! „E“ ich komme!!
Ein Blick in die Fahrzeugpapiere offenbarte aber einen herben Rückschlag: unter V7 steht aber 51. Waaaas?
Warum 51g und nicht 48g wie überall im Netz und sogar auf der hauseigenen Daimler.com—Seite?
Noch mal auf die Boschüren und auf der Mercedes—Seite geschaut und siehe da, es werden die Werte im Kleingedruckten „56—48g“ angegeben. Machen zusammen 102:2= 51g. 1 (ein) Gramm zuviel. Damit Aus der Traum vom „E“ auf dem Kennzeichen. Aus der Traum vom freien Parken und was noch viiieeel schlimmer ist: Ich darf mich NICHT an eine öffentliche Aufladestation stellen und meinen Plugin aufladen, weil das nur Autos mit einem „E“—Kennzeichen erlaubt und somit vorbehalten ist! Lade ich meinen Plugin an der Säule auf, erhalte einen Strafzettel. Was für ein Irrsinn! Ich MUSS jetzt die Umwelt mit dem Benzin—Motor verpesten, weil den Bürokraten meine stromerischen Gesamtleistung ab dem 1.1. nicht mehr passt, aber am Tag zuvor noch alles paletti gewesen wäre, weil Bestandsschutz!
Achja, wenn ich den C350e nicht immer wieder aufladen kann, steht mir auch nicht die volle Motorleistung zur Verfügung. Nur so nebenbei...
Ich konnte gestern Abend noch mit der Hotline von Mercedes telefonieren und die meinten, dass diese Gesetzesänderung nach dem Abschluss meines Vertrages kam und die darauf keinen Einfluss haben konnten und sich dafür bei mir entschuldigen würden und baten mir an, eine Lösung dafür zu finden. Sie melden sich aber Anfang nächster Woche nochmal. Nun Gut. Nun schlecht. Denn wenn sich nix ändert, ist der PluginHybrid von Mercedes ein stinknormaler Benziner mit einer gutgedachten Elektrospielerei, die ich ausser auf privaten Aufladestationen nicht mehr aufladen kann. Und der Umweltschutzgedanke der Regierung: Lieber Garnix, als ein Bisschen! Vielen Dank!
Fazit: Für mich war das „E“ Privileg kaufentscheident und ich hätte Abstand vor der Entscheidung vom C350e genommen. Denn so ist der Mercedes „wertlos“, weil er alle Vorteile gegenüber einem Benziner/Diesel verloren hat.
Ist hier zufällig jemand,der das selbe Problem hat?
P.S.: Für jounalistischen Anfragen stehe ich gerne per PM zur Verfügung 😉
130 Antworten
Welcome to Neuland
Nicht Abnehmen, Anwalt einschalten ....Rückabwicklung durchführen, stell ihn wieder zum Händler. ....
(56 + 48):2 = 104:2 = 52 als arithmetisches Mittel. Aber so sind die durchschnittlich 51 Gramm CO2-Ausstoß pro KM für den hier diskutierten C350e sicher auch nicht ermittelt worden. Das liegt an der individuellen Ausstattung des Fahrzeugs. Die untere Intervallgrenze von 48 Gramm pro KM gilt für ein Fahrzeug mit Basisausstattung. Ob das mit der Rückabwicklung einfach wird, sollte und müsste ein Jurist beurteilen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass im Kleingruckten irgendwelche Passagen zu sich ändernden rechtlichen Regelungen enthalten sind.
Dann viel Erfolg.
Zitat:
@sel69 schrieb am 20. Januar 2018 um 11:21:36 Uhr:
Nicht Abnehmen, Anwalt einschalten ....Rückabwicklung durchführen, stell ihn wieder zum Händler. ....
Welches Verschulden wirfst du Mercedes Benz und/oder dem Händler vor, was dein Verlangen rechtfertigt?
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Frage ich mich auch.
Zumal das Gesetz mit den Stichtagsregelungen schon 2016 verkündet wurde.
Der TE hätte sich also vor Vertragsabschluss entsprechend informieren können.
Wieso allerdings in HH nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen an öffentlichen Ladestationen laden dürfen, verstehe ich nicht. Ich gehe jede Woche einmal am Rande der Speicherstadt an solch einer Station vorbei und da haben längst nicht alle E-Fahrzeuge auch ein E-Kennzeichen. Ich habe bisher nur von zeitlicher Begrenzung der Standzeit gelesen.
Ich habe ein ähnliches Problem da im Audi der Schummel Diesel verbaut, meine C klasse ging zum Auslieferungsstand gerade noch durch (Unternehmensrichtlinie zu co2), den Knackpunkt sehe ich im E Kennzeichen da dies als vertragliche Vereinbarung mit dem Händler galt, wenn dieser dass dann nicht geregelt bekommt muss er nachbessern...in welcher Form....ich würde den Pkw nicht abnehmen da er so nicht nutzbar ist, eventuell Leasing auf vorzeitige rücknahme prüfen, gut das er ihn nicht gekauft hat
Wieso ist das E-Kennzeichen Bestandteil einer vertraglichen Vereinbarung?
Zitat:
@Taiphun schrieb am 20. Januar 2018 um 10:12:47 Uhr:
...mich hat die Elektromobilität immer schon fastziniert und und versuchte mich bei jeder Gelegenheit, wo mein Geldbeutel es auch schaffte, diese umzusetzen.
Allein daran hat man die Gut- und Blauäugigkeit erkennen können! Tut mir echt leid für die Erfahrung aber letztlich ist jeder für seine Entscheidungen selbstverantwortlich und sollte auch dementsprechend hinterher nicht jammern wenn aufgrund der eigenen mangelhaften Informationserhebung sowas passiert.
Erinnert mich irgendwie an den Artikel von gestern als ich lesen musste das die SPD Grenzwerte für Zucker, Salz und Fett für bestimmte Lebensmittel vorschreiben möchte. Da hält man den Konsumenten auch für nicht mündig freie Entscheidungen zu treffen zumal sich in der Marktwirtschaft nur durchsetzt was auch gekauft wird.
Wenn der Händler ihm mitteilt dass kein E Kennzeichen mehr zugeteilt werden konnte muss dies ja irgendwo vereinbart gewesen sein, da wäre ich schon stutzig geworden da dies der einzige Anhaltspunkt für Vergünstigungen ist....
Zitat:
@Hans-U. schrieb am 20. Januar 2018 um 12:04:23 Uhr:
(56 + 48):2 = 104:2 = 52 als arithmetisches Mittel. Aber so sind die durchschnittlich 51 Gramm CO2-Ausstoß pro KM für den hier diskutierten C350e sicher auch nicht ermittelt worden. Das liegt an der individuellen Ausstattung des Fahrzeugs. Die untere Intervallgrenze von 48 Gramm pro KM gilt für ein Fahrzeug mit Basisausstattung. Ob das mit der Rückabwicklung einfach wird, sollte und müsste ein Jurist beurteilen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass im Kleingruckten irgendwelche Passagen zu sich ändernden rechtlichen Regelungen enthalten sind.
Dann viel Erfolg.
Ich habe heute mal den Konfigurator bedient und habe tatsächlich gesehen, dass es an der Ausstattung liegt. Andere Reifen, anderer CO2 Wert.
Zitat:
@kabubasa schrieb am 20. Januar 2018 um 12:42:55 Uhr:
Zitat:
@sel69 schrieb am 20. Januar 2018 um 11:21:36 Uhr:
Nicht Abnehmen, Anwalt einschalten ....Rückabwicklung durchführen, stell ihn wieder zum Händler. ....Welches Verschulden wirfst du Mercedes Benz und/oder dem Händler vor, was dein Verlangen rechtfertigt?
Ich rede nicht von Schuld, sondern Fainess. Immerhin bin ich dort schon länger Kunde und da der Liefertermin an einer sensiblen Schwelle lag, wäre es nett vom Verkäufer gewesen, mich darüber aufzuklären.
Dazu regt mich das Gespräch mit der MB-Hotline auf, die mir gesagt hat, dass sie nix dafür können, da das Gesetz NACH meinem Vertragsabschluss eingelassen wurde. Das Gespräch wurde von denen mitgeschnitten und werde darauf auch hinweisen. Völliger Umbug!
Natürlich, der angegebene CO2-Wert in den Listen ist immer das Mittel, der Endwert eines jeden Fahrzeugs hängt dann mit der Ausstattung zusammen - Reifen, wie du schon schreibst, und je mehr SA der Wagen hat, desto schwerer wird er und desto höher steigen die CO-Werte.
Ohne es schön zu reden, aber Daimler ist hier nichts anzukreiden, die können ja nichts für geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, wenn ihre Fahrzeuge weiterhin im zugelassenen Rahmen unterwegs sind. Aus Kundensicht natürlich ärgerlich, keine Frage...
Ansonsten bin ich gespannt, was du nach ein paar 100 Kilometern zum 350e sagst, ich habe bislang wenig positives Feedback gehört, besonders mit Blick auf die läppischen 30 Kilometer theoretische (!!!) E-Reichweite.
Zitat:
@sel69 schrieb am 20. Januar 2018 um 13:40:35 Uhr:
Wenn der Händler ihm mitteilt dass kein E Kennzeichen mehr zugeteilt werden konnte muss dies ja irgendwo vereinbart gewesen sein, da wäre ich schon stutzig geworden da dies der einzige Anhaltspunkt für Vergünstigungen ist....
Das es nicht möglich sei, habe ich erst erfahren, als die mir die Kennzeichen ohne das E überreicht haben. Vorher war nie die Rede von. Und das musste aber dem Verkäufer schon im letzten Sommer bei der Konfiguration aufgefallen sein, denn zb mit AMG-Line-Paket über 50g kein E und ohne dessen bekommt man 48g und damit wäre ein E-Kennzeichen kein Problem.
Das es hier ein Knackpunkt gibt, der über ein E entscheidet, wusste ich nicht und war auch damals nirgends in den Untelagen von Mercedes zu erlesen.
Zitat:
@A5-Fan schrieb am 20. Januar 2018 um 13:57:00 Uhr:
Natürlich, der angegebene CO2-Wert ist immer das Mittel, der Endwert eines jeden Fahrzeugs hängt dann mit der Ausstattung zusammen - Reifen, wie du schon schreibst, und je mehr SA der Wagen hat, desto schwerer wird und desto höher steigen die CO-Werte.Ohne es schön zu reden, aber Daimler ist hier nichts anzukreiden, die können ja nichts für geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, wenn ihre Fahrzeuge weiterhin im zugelassenen Rahmen unterwegs sind. Aus Kundensicht natürlich ärgerlich, keine Frage...
Daimler nicht. Da gebe ich Dir Recht, Aber dem Verkäufer, der mir auch über andere Vorteile und Nachteile von Ausstattungsvarianten beraten hatte, hätte mich darauf aufmerksam machen können. Ob er es gemusst hat, müsste ein Jurist entscheiden.