2 Autos auf dem Blitzerfoto! Einspruch???
Hallo,
also ich habe heute eine Bescheid erhalten bei dem ich mit 146km/h in einer 120er Zone auf der BAB 10 geblitzt wurde.
Das ist jetzt einen Monat her.
Habe den Blitzer aber auch nicht registriert.
Nun ist meine Frage.
Sollte ich gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen, da auf dem Foto eindeutig ein zweites Auto neben mir erkennbar ist?
Wer sagt mir denn, dass er nicht das Messbild beeinflusst hat und vielleicht schneller war, da kurz nach dem Blitzbereich die freigegebenen Zone beginnt?!
Und dann ist auch noch die Sache, dass es sich dann hierbei auch um 1km/h Unterschied dreht, der über 3 oder 1 Punkt entscheiden.
Was ist mit dem Gerücht, sind zwei Autos auf dem Foto, ist das Bild ungültig???
Hab das Bild mal als Anhang hinzugefügt, damit ihr euch ein besseres Bild machen könnt.
Wäre nett, ihr könntet mir ein paar nützliche Tipps geben!
Beste Antwort im Thema
erst mal eins vorweggeschickt - das, was ich jetzt schreibe, ist kein erhobener zeigefinger...
der TE gehört zu der altersgruppe, die statistisch wohl am gefährdetsten ist (nicht gravierend älter zu werden), ich würde mich freuen, wenn er zum einen, zu seiner verfehlung steht, zum anderen wäre es noch schöner, wenn er aus dem bussgeldbescheid das damit bezweckte tun würde, nämlich draus zu lernen...
gar nicht verstehen kann ich einige tipps, die hier gegeben werden (ich vermute stark, die kommen von leuten aus der gleichen altersgruppe), man sollte aber auch mal an die konsquenzen für unschuldige dritte denken, nur weil jemand mit dem glauben an drei leben aufgewachsen ist, müssen sie unter umständen für die folgen unangepasster fahrweise büssen...
es geht hier nicht um falschparken, auch nicht um einen sonstigen bagatellverstoss, auf dem tacho sollten bei erlaubten 120 km/h schon 160 km/h gestanden haben - das zu unterstützen ist, glaube ich, nicht in sinne des forenbetreibers und des teams von Motor-Talk.
52 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kris83
@fimpen
du schreibst auch nen blech (sorry)aber wer bitte macht mit nem golf auf dicke hose??
und wenn es ihn nicht "geblitzt" hat weiss er ziemlich sicher nicht wie schnell er gefahren ist, oder merkst du dir wie schnell du wo wann fährst?
Der Kollege kann sich sehr genau erinnern, wo es ihn erwischt hat.
In der Regel weiß man dann auch, wie schnell man ungefähr unterwegs war.
Und ca. 160 auf der Uhr, bei erlaubten 120, ist auch schon eine wenig heftig.
Zitat:
würde ich auf Verjährung setzen: 1. Brief ignorieren, da kein Einschreiben. Dann auf den zweiten warten und erst am letzten Tag der Frist antworten, der Fahrer sei nicht zu erkennen, aufgrund des langen Zeitraumes zwischen Blitz und Brief könne sich Deine Mutter nicht erinnern. Man möge ein besseres Bild zusenden. Bei mehr als 6 Wochen droht dann kaum noch ein Fahrtenbuch. Dann sind die drei Monate ganz schnell rum.
Können auch schnell 6 Monate draus werden, denn:
Zitat:
Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten richtet sich gemäß § 31 Abs. 2 OWiG grundsätzlich nach der Höhe der Bußgeldandrohung. Für Verkehrssachen bestimmt § 26 Abs. 3 StVG eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Die Dreimonatsfrist gilt aber nur, solange wegen des Verstoßes weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate, § 26 Abs. 3 StVG.
Dafür läuft dann die Rennleitung mit deinem Photo um den Häuserblock, so haben wenigstens alle was davon. Wenn Du in Flensburg nicht gerade schon zweistellig geführt wirst, würd ich zwar den Hinweis auf das 2. Auto abgeben, aber weiteres dann klemmen und zahlen.
Und gemessen waren laut Foto 151 Km/h ( - 3% = 146 Km/h )...😰
MfG
erst mal eins vorweggeschickt - das, was ich jetzt schreibe, ist kein erhobener zeigefinger...
der TE gehört zu der altersgruppe, die statistisch wohl am gefährdetsten ist (nicht gravierend älter zu werden), ich würde mich freuen, wenn er zum einen, zu seiner verfehlung steht, zum anderen wäre es noch schöner, wenn er aus dem bussgeldbescheid das damit bezweckte tun würde, nämlich draus zu lernen...
gar nicht verstehen kann ich einige tipps, die hier gegeben werden (ich vermute stark, die kommen von leuten aus der gleichen altersgruppe), man sollte aber auch mal an die konsquenzen für unschuldige dritte denken, nur weil jemand mit dem glauben an drei leben aufgewachsen ist, müssen sie unter umständen für die folgen unangepasster fahrweise büssen...
es geht hier nicht um falschparken, auch nicht um einen sonstigen bagatellverstoss, auf dem tacho sollten bei erlaubten 120 km/h schon 160 km/h gestanden haben - das zu unterstützen ist, glaube ich, nicht in sinne des forenbetreibers und des teams von Motor-Talk.
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Glaube kaum, dass bei mehreren/regelmäßigen (Vehrkers) Problemen jedesmal die Versicherung den Anwalt zahlt, so viele Fehler mache die auch nicht...Da gibt es irgendwann mal die Kündigung der Versicherung und tschüss...
Man sollte zu seinem Fehler stehen und die Strafe zahlen, langsam fahren nennt sich das ganze Geheimniss...
Aber es ist Typisch Deutsch, bei jedem kleinen Aua sofort zum Anwalt rennen ob es etwas bringt oder nicht...
Hier brauch man sich nicht wundern, warum die Beiträge immer teurer werden bei den Versicherungen...
Klugscheisser!!!
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Leichenfledderer!
Zitat:
Original geschrieben von richein
Klugscheisser!!!Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Glaube kaum, dass bei mehreren/regelmäßigen (Vehrkers) Problemen jedesmal die Versicherung den Anwalt zahlt, so viele Fehler mache die auch nicht...Da gibt es irgendwann mal die Kündigung der Versicherung und tschüss...
Man sollte zu seinem Fehler stehen und die Strafe zahlen, langsam fahren nennt sich das ganze Geheimniss...
Aber es ist Typisch Deutsch, bei jedem kleinen Aua sofort zum Anwalt rennen ob es etwas bringt oder nicht...
Hier brauch man sich nicht wundern, warum die Beiträge immer teurer werden bei den Versicherungen...
Taschentuch 😁😁😁
Einen zwei Jahre alten Thread auskramen und solch ein dummes Zeug von sich geben, wow, schafft auch nicht jeder...
P.s. Leute gibts...
Ich finde es schade, dass man sich in Deutschland sehr schnell aus solchen Strafen "rausklagen" kann. Meinne persönliche Einstellung ist, dass wenn man zu schnell gefahren ist, sollte man die Strafe auch akzeptieren. Es sei denn, man weiß 100 %, dass man nicht zu schnell gefahren ist.
Ich bin Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Und wir haben z.B. einen sehr unfallträchtigen Abschnitt der A7, der zu unserem Gebiet gehört.
Und viele der Unfälle entstehen erst durch überhöhte Geschwindigkeit.
Einzelheiten hierzu erspare ich euch lieber.
Aber die Mentalität in Deutschland bei Geschwindigkeitsverstößen ist halt, dass die Polizei/ der Landkreis "wegelagerer" sind und mein Anwalt wird es schon richten.
Ich wurde auch schon einmal geblitzt, da ich wissentlich zu schnell gefahren bin. Aber ich habe die Strafe anstandslos beglichen.
Wenn man einen Fehler begeht, sollte man auch dafür grade stehen.
Das ist wie gesagt meine persönliche Meinung und ich möchte hier niemanden auf den "Schlips" treten.
Zitat:
Original geschireben von richein
Klugscheisser!!!
___________________________________Wo tombold recht hat, hat er recht...
@ Golf4GTITDI
Die absolute Mehrheit der Blitzer dient ja wohl nur der Abzocke und nicht der Verhinderung von Unfällen.
Zitat:
Original geschrieben von Golf4GTITDI
Zitat:
Original geschireben von richeinKlugscheisser!!!
___________________________________
[/quote
Wo tombold recht hat, hat er recht...
Aber 2 Jahre dafür zu brauchen, um das zu bemerken: Fail! 😁😉
ich wüsste mal gerne wie das ganze nun abgelaufen ist....
Zitat:
Original geschrieben von unicrack
ich wüsste mal gerne wie das ganze nun abgelaufen ist....
Wie es ausgegangen ist meinst Du? Ja..wäre interessant.
Hallo habe grad so ein ähnlichen Fall, wurde auf einer schnellstraße geblitzt, auf der rechten spur ist ein weiteres Fahrzeug. ist dieses Bild rechtens? anbei das Foto. Als Beweismittel sind angegeben: Frontfoto, Lasermessung, PoliScan speed. Film/Messung 1145451, Bildnummer 15
mfg ronny
Trotzdem bist du zu schnell gefahren sonst hätte es nicht geblitzt oder? Sei ein Mann und steh dazu siehst ja richtig relaxt im Auto aus also.
Ich würde einfach mal Einspruch einreichen was hast du zu verlieren? Schreibe du bezahlst das nicht weil 2 Autos zu sehen sind und der andere hat dich rechts überholt.