2 Autos auf dem Blitzerfoto! Einspruch???
Hallo,
also ich habe heute eine Bescheid erhalten bei dem ich mit 146km/h in einer 120er Zone auf der BAB 10 geblitzt wurde.
Das ist jetzt einen Monat her.
Habe den Blitzer aber auch nicht registriert.
Nun ist meine Frage.
Sollte ich gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen, da auf dem Foto eindeutig ein zweites Auto neben mir erkennbar ist?
Wer sagt mir denn, dass er nicht das Messbild beeinflusst hat und vielleicht schneller war, da kurz nach dem Blitzbereich die freigegebenen Zone beginnt?!
Und dann ist auch noch die Sache, dass es sich dann hierbei auch um 1km/h Unterschied dreht, der über 3 oder 1 Punkt entscheiden.
Was ist mit dem Gerücht, sind zwei Autos auf dem Foto, ist das Bild ungültig???
Hab das Bild mal als Anhang hinzugefügt, damit ihr euch ein besseres Bild machen könnt.
Wäre nett, ihr könntet mir ein paar nützliche Tipps geben!
Beste Antwort im Thema
erst mal eins vorweggeschickt - das, was ich jetzt schreibe, ist kein erhobener zeigefinger...
der TE gehört zu der altersgruppe, die statistisch wohl am gefährdetsten ist (nicht gravierend älter zu werden), ich würde mich freuen, wenn er zum einen, zu seiner verfehlung steht, zum anderen wäre es noch schöner, wenn er aus dem bussgeldbescheid das damit bezweckte tun würde, nämlich draus zu lernen...
gar nicht verstehen kann ich einige tipps, die hier gegeben werden (ich vermute stark, die kommen von leuten aus der gleichen altersgruppe), man sollte aber auch mal an die konsquenzen für unschuldige dritte denken, nur weil jemand mit dem glauben an drei leben aufgewachsen ist, müssen sie unter umständen für die folgen unangepasster fahrweise büssen...
es geht hier nicht um falschparken, auch nicht um einen sonstigen bagatellverstoss, auf dem tacho sollten bei erlaubten 120 km/h schon 160 km/h gestanden haben - das zu unterstützen ist, glaube ich, nicht in sinne des forenbetreibers und des teams von Motor-Talk.
52 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Aber es ist Typisch Deutsch, bei jedem kleinen Aua sofort zum Anwalt rennen ob es etwas bringt oder nicht...
Sehe ich genauso. Die Gerichte verstopfen mit Nonsens. Ich fahre auch öfters zu schnell, weiß das aber und zahle halt meine Strafen ohne zu jammern, bzw. durfte schon zu Fuß gehen. Selbst Schuld, so einfach niemand zwingt einen gegen die Stvo zu verstoßen.
Zitat:
Original geschrieben von qwertzuiopasdfg
Sehe ich genauso. Die Gerichte verstopfen mit Nonsens. Ich fahre auch öfters zu schnell, weiß das aber und zahle halt meine Strafen ohne zu jammern, bzw. durfte schon zu Fuß gehen. Selbst Schuld, so einfach niemand zwingt einen gegen die Stvo zu verstoßen.Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Aber es ist Typisch Deutsch, bei jedem kleinen Aua sofort zum Anwalt rennen ob es etwas bringt oder nicht...
1. Wird das ganze garnicht vor Gericht gehen!
2. Pkt. in Flensburg und Kohle an die Kommune sind schon ein Grund sich etwas genauer zu betrachten!
3. Sind wohl erwiesener Maßen wirklich eine ganze Menge der Messungen falsch, (nur ein Beispiel, siehe hier:
http://www.heise.de/.../134585)
Da gibt es viel größeren Nonsen (um bei Deiner Aussage zu bleiben) der wirklich schwachsinnig ist! Aber sowas anzuzweifeln finde ich absolut richtig!!!
Punkte kann man auch verkaufen, alles nur eine Frage der finanziellen Mittel. Studenten ohne Auto brauchen immer Geld. So hat jeder was von. 😁
P.S. Mal ehrlich, wer fährt bitte auf der Überholspur, wenn der nur 120 fährt wie erlaubt ? Schonmal was von Rechtsfahrgebot gehört.
Zitat:
Original geschrieben von Jared
Wieso das denn? Die Versicherung holt sich das Geld im Erfolgsfall natürlich von der Gegnerischen Seite wieder.Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Glaube kaum, dass bei mehreren/regelmäßigen (Vehrkers) Problemen jedesmal die Versicherung den Anwalt zahlt, so viele Fehler mache die auch nicht...Da gibt es irgendwann mal die Kündigung der Versicherung und tschüss...
...
Das funktioniert aber nur bei einem
rechtsgültigenUrteil!!!
Wie oft werden solche Sachen jedoch vorher (durch Rücknahme oder Einstellung) beendet. Hier gibt es dann keinen "Schuldigen" und folglich auch niemanden, bei dem was zu holen ist.
Gruß Driver58
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hallo melde mich dann auch mal zu wort..also ich hatte da auch so ein problem auf der a61 zu geringer abstand(12,6 m) habe übrigens nur rollen lassen aber der andere war einfach zu langsam...na ja egal ich meinen anwalt genommen und anstatt 4 wochen lappen weg 150€ und 1 punkt meine ich waren es sind es dank anwalt kein fahrverbot leider 3 punkte und 300€ geworden...gut wichtig für mich ist eigentlich das ich kein verbot bekomme da ich sehr viel fahre und auch das erste mal war...also ich würde auf jedenfall nen anwalt nehmen....
Zitat:
Original geschrieben von Shashi_VWfreak
Jaaa, und auf der Überhol-Spur.Zitat:
Original geschrieben von Fireball08
Außerdem bist du Vor dem anderen Auto und nicht daneben .Ich weiß, das hat nicht immer was zu sagen...aber das musst Du dann schließlich der Behörde versuchen zu erklären...verstehst Du wie wir das meinen?
Das stimmt nicht, in der Bundesrepublik Deutschland muss
mirdie Behörde erklären, dass ich es war und nicht andersrum. Das wäre ja noch schöner...
Also ich wüsste nach so langer Zeit gar nicht mehr wer da mit meinem Auto unterwegs war... 😁
Da liegst du aber falsch. Die Behörde behauptet etwas und du musst beweisen das du es nicht warst. Entweder durch Benennung von Zeugen oder du benennst den Übeltäter. In jedem Fall liegt bei dir die Pflicht deine Unschuld zu beweisen, ansonsten bist du am A.... !
Weiß ich aus eigener Erfahrung. 😠
Wenn weder du noch dein Fahrzeug am Ort waren wird es noch schwieriger. Dann ist dein Nummernschild doppelt vergeben worden oder ein Zeuge hat sich geirrt. Bei mir passte aber glücklicherweise die Nummer nicht zum Fahrzeugtyp und zur Farbe des Fahrzeuges. 😁
Was versteh ich jetzt falsch?
Das Auto ist auf deiner Mutter zugelassen, die ist definitiv nicht auf den Foto zu erkennen, die weiß nicht, wer gefahren ist.
Muss jetzt nicht die Ermittlungsbehörde rausfinden wer gefahren ist?
Ich dache, das gibt immer Schlimmstenfalls ein Fahrtenbuch für den Halter?
😕 Wo schreibt den Neelix das der Wagen auf seine Mutter zugelassen ist?
Aber im Grunde hast du recht. Mutter ist nicht auf dem Bild. Sagt weiß nicht wer gefahren ist. Dann droht ihr ein Fahrtenbuch. 😉
Also in Deutschland muss die Behörde den Beweis erbringen, alle anderen Behauptungen sind quatsch! Fahrzeug auf Mama angemeldet und sie weiss es nicht wer gefahren ist, pech! Dann müssen die den Fahrer ermitteln!!!
Dann rennen sie in der Regel mit nem Ausdruck mit dem Foto drauf rum, zB am Arbeitsplatz des Halters oder kommen nach Hause und glotzen sich die Leute im Umfeld des Halters an, alles schon so miterlebt! Der Grün/ Weiße Hansel, der da kam hat mir dann auch sein Leid geklagt, wie sehr es ihn ankotzt (Zitat: So einen Schwachsinn zu verfolgen, und wenn der Halter sagt er war es nicht und man diesen auch auf dem Bild nicht eindeutig erkennen kann, ist es ein Scheissjob den "Fahrer" zu finden)....
Fahrtenbuch gibs auch nicht sofort, kommt immer auf den "Entscheider" an, welcher den Fall behandelt, ist ne 50:50 Chance ohne Telefon- oder Publikumsjoker ob eins aufgebrummt wird oder nicht!
Zitat:
Also in Deutschland muss die Behörde den Beweis erbringen
Richtig, der Beweis wurde durch das Foto erbracht!
Zitat:
Fahrzeug auf Mama angemeldet und sie weiss es nicht wer gefahren ist, pech! Dann müssen die den Fahrer ermitteln
Auch richtig, Mama kann aber ruhig sagen das Sie den Fahrer kennt, kann aber die Aussage damit verweigern, da Sie dadurch ein Familienmitglied belastet! Schon selbst durchgeführt.
Gilt aber meines Wissens nach nur für die Punkte, die Euros muss Mammi dann schon berappen.....
MfG
Das sind mir die richtigen: mit Mamis Auto auf dicke Hose machen und nachher es nicht gewesen sein wollen.
Wenn man 146 km/h vorgeworfen bekommt, hat man locker 160 auf der Uhr, wenn nicht mehr.
Der TE kann sich vielleicht nicht an den Blitz erinnern, an die gefahrene Geschwindigkeit hoffe ich wohl doch.
Sollte das mit dem Gedächtnis nicht mehr funktionieren, sollte über die allgemeine Tauglichkeit zum Führen eines PKW nachgedacht werden.
qwertzuiopasdfg, Golf5GTI/DSG und tomold sehen das schon richtig: auch beim Zahlen freundlich sein!
Dass der TE vorschriftsmäßig gefahren ist konnte ich hier nicht lesen.
Hi!
Also die Sache mit den zwei Autos wird nicht klappen, da nur Dein Auto ganz auf dem Foto ist. Außerdem trifft der stark gerichtete Blitz genau Dein Fahrzeug, zu erkennen an den Reflexionen auf der Stoßstange.
Ist auf dem Brief denn auch eine Vergrößerung Deines Gesichts, auf der Du besser zu erkennen bist? Wohnst Du zuhause? Falls beide Fragen mit nein beantwortet werden können, würde ich auf Verjährung setzen: 1. Brief ignorieren, da kein Einschreiben. Dann auf den zweiten warten und erst am letzten Tag der Frist antworten, der Fahrer sei nicht zu erkennen, aufgrund des langen Zeitraumes zwischen Blitz und Brief könne sich Deine Mutter nicht erinnern. Man möge ein besseres Bild zusenden. Bei mehr als 6 Wochen droht dann kaum noch ein Fahrtenbuch. Dann sind die drei Monate ganz schnell rum.
Vom Bußgeld und den Punkten her würde ich zwar sagen, der Aufwand lohnt nicht, aber da ist ja noch die blöde 2x25km/h-drüber-Regel.
Viele Grüße
Flo
@fimpen
du schreibst auch nen blech (sorry)
aber wer bitte macht mit nem golf auf dicke hose??
und wenn es ihn nicht "geblitzt" hat weiss er ziemlich sicher nicht wie schnell er gefahren ist, oder merkst du dir wie schnell du wo wann fährst?
Zitat:
Original geschrieben von smee100
Also in Deutschland muss die Behörde den Beweis erbringen, alle anderen Behauptungen sind quatsch! Fahrzeug auf Mama angemeldet und sie weiss es nicht wer gefahren ist, pech! Dann müssen die den Fahrer ermitteln!!!Dann rennen sie in der Regel mit nem Ausdruck mit dem Foto drauf rum, zB am Arbeitsplatz des Halters oder kommen nach Hause und glotzen sich die Leute im Umfeld des Halters an, alles schon so miterlebt! Der Grün/ Weiße Hansel, der da kam hat mir dann auch sein Leid geklagt, wie sehr es ihn ankotzt (Zitat: So einen Schwachsinn zu verfolgen, und wenn der Halter sagt er war es nicht und man diesen auch auf dem Bild nicht eindeutig erkennen kann, ist es ein Scheissjob den "Fahrer" zu finden)....
Fahrtenbuch gibs auch nicht sofort, kommt immer auf den "Entscheider" an, welcher den Fall behandelt, ist ne 50:50 Chance ohne Telefon- oder Publikumsjoker ob eins aufgebrummt wird oder nicht!
Genau so ist es... ich habe es ja mal vor Zeiten gelernt bei den "Grün-weißen"... 😁 ... die Bundesrepublik Deutschland ist nämlich ein Rechtsstaat... und in einem Rechtsstaat gibt es so einige Prinzipien und Gerichtsgrundsätze nicht wahr... Gewaltenteilung... im Zweifelsfall für den Angeklagten... 😛