Airbagsensoren prüfen - wie?

BMW 3er E36

Hallo,

Frage steht ja schon im Titel. Es geht um die orangenen im Motorraum.
Wie kann ich die durchmessen? Gibts hier Referenzwerte? Wie müssen die Teile reagieren?

Danke für eine Rückantwort.

Viele Grüße
Thomas

Beste Antwort im Thema

Hi.
Airbagsteuergerät antwortet nicht. Kann ich im moment nicht auslesen.
Ja, arbeiten am Airbag sind gefährlich. Leben ist auch gefährlich und führt unweigerlich zum Tode!
Trotzdem danke für den Hinweis.

Viele Grüße
Thomas

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Zitat:

Original geschrieben von BMW325i_Cabrio



...
Bin grad am überlegen, ob ich morgen mal den Schleifring durchmesse, bevor ich anfang das Steuergerät zu tauschen. Das löst zwar nicht das Problem, dass ich nicht drauf zugreifen kann, aber mir reichts ja schon, wenn die Airbagleuchte aufhört zu blinken und zu leuchten.
...

Das wird Dein Problem nicht unbedingt lösen, weil evtl. zuerst der Fehlerspeicher gelöscht werden muss, damit die Fehlerlampe deaktiviert wird.

Antworten denn die anderen Steuergeräte in diesem Fahrzeug?

Wenn das Steuergerät auf allen nötigen Klemmen (z.b. 31, 30, 15, R, ich weiß jetzt nicht auswendig was dort alles hinein geht) Strom bekommt und die Diagnoseleitung weder einen Kurzschluss hat noch "in der Luft hängt" (R => unendlich), dann sollte eigentlich eine Verbindung möglich sein. Ich würde z.b. das Steuergerät ausbauen, alle Stromversorgungsklemmen ans Steuergerät und an das Diagnoseinterface anschließen und die Diagnoseleitung direkt verbinden. Wenn das Steuergerät dann immer noch nicht antwortet, liegt es entweder am Diagnosegerät, oder das Steuergerät ist platt.

Grüße

Japp, stimmt. Das schwirrt mir auch im Kopf rum.

Das SG bekommt nur von 2 Seiten Strom. Das wäre also kein Problem. Die Diagnoseleitungen sind auch ok. Hab heut den kompletten teil des Kabelbaums durchgemessen der mit dem Steuergerät zu tun hat. Die Diagnoseleitungen kommen auch beim OBD Stecker an. Hab auch schon alle diagnosefähigen Geräte abgeklemmt nur nur das Airbagsteuergerät dran gelassen. Auch hier -> keine Rückmeldung
Ich müsste halt mal ein Referenzfahrzeug mit dem gleichen Steuergerät haben um zu sehen, ob die Software überhaupt mit diesem SG zurecht kommt. So ne alte Schüssel hatte ich noch nie am Kabel und ich kenn auch niemand mit so nem alten E36 aus genau dem Baujahr mit dem SG hier in der Umgebung.

Ich mess morgen mal den Schleifring durch. Wenns der nicht is, hol ich ein anderes SG.

Viele Grüße
Thomas

Airbagsteuergerät bestellt...

Airbag läuft wieder.

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Lag es jetzt doch am SG? Hast jetzt auch wieder Zugriff auf das SG?

Zitat:

Original geschrieben von BMW325i_Cabrio


Wie kann ich die durchmessen? Gibts hier Referenzwerte? Wie müssen die Teile reagieren?

Diese Arbeit ist grundsätzlich einer Fachwerkstatt zu überlassen, weil:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbagsystem erlischt die Zulassung der Airbags.

Poste das doch bitte in ALLEN Unterforen in ALLEN Airbagthreads,dann weiß sicher auch JEDER Bescheid....

Das wird weiterhin allerdings keinen Selbstschrauber interessieren,da kannst du das noch jeden Tag einmal in jeden dieser Threads für den Rest deines Lebens posten...

Greetz

Cap 🙄

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


Poste das doch bitte in ALLEN Unterforen in ALLEN Airbagthreads,dann weiß sicher auch JEDER Bescheid....

Das wird weiterhin allerdings keinen Selbstschrauber interessieren,da kannst du das noch jeden Tag einmal in jeden dieser Threads für den Rest deines Lebens posten...

Greetz

Cap 🙄

Hi,

da kann ich "Cap" nur beipflichten, denn es wurde hier nur ein SG gebraucht gekauft und getauscht - das hat mit der Verordnung bzgl. dem Sprengstoffgesetz und dem Handel der davon betroffenen Baugruppen erst mal garnichts zu tun.

Das dies "formal" nicht korrekt ist, will ich hier nicht gaenzlich in Abrede stellen, es ist aber bei unseren "alten E36-Eimern" (dessen Fans moegen mir das bitte verzeihen, denn ich gehoere auch dazu) monetaer nicht trag- und darstellbar, deswegen jeden Handgriff (z.B. wg. einem defekten und deswegen per Diagnosegeraet nicht ansprechbaren SG im eigenen Wagen) an einen "Fachbetrieb" - der auch nur mit Wasser kocht - fuer viel Geld (meist

ohne

Erfolg) zu delegieren ...

Trotzdem wird auf MT - zu Recht - auf die Illegalitaet solcher Unternehmungen bzgl. Airbags von privater Seite verwiesen!

ERGO: Wer nicht weis, was er tut - egal ob sanktioniert oder nicht - sollte die Finger davon lassen, um Schaden von sich und anderen (!) Beteiligten abzuwenden!

"Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang."

Und genau deshalb hält sich auch keiner an so einen Bullshit - der Rest der Verordnung hat sich ja noch ganz vernünftig angehört aber an der Stelle....

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