Airbagkontrolleuchte durch hohen Steckerwiderstand

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,
mein Golf V hat seit geraumer Zeit das Problem, dass die Airbaglampe leuchtet.
Die VW-Fachwerkstatt, die TÜV und Inspektion gemacht hat, meinte, dass der Widerstand der Beifahrersitzerkennung durch schlechten Steckerkontakt nicht stimmt und dieser für satte 150€ überbrückt werden müsste. Wird der Fehler zurückgesetzt, hat man 4 Monate Ruhe.
Meine Frage an Euch:
Das der Stecker demnächst überbrückt wird, steht nicht zur Debatte.Vielmehr möchte ich wissen, wer mir da Unsinn erzählt und womöglich einem Risiko ausgesetzt hat:
Eine Werkstatt meinte, dass dieser Fehler dazu führt, dass bei nichtvorhanden Beifahrer, der Beifahrerairbag trotzdem auslöst, denn dazu ist diese Sitzerkennung da (quasi um Airbags zu "sparen"😉. Die letzte Werkstatt hat mich dagegen "rund" gemacht, denn sobald die Warnlampe leuchtet, funktioniert wohl keinerlei Airbag im Auto mehr. Dazu muß ich noch anmerken:
Beim letzte TÜV wurde wegen der Lampe die Plakette verweigert. Nachdem der Fehler nach 5 Minuten gelöscht wurde hat der selbe TÜV-Mann die Plakette geklebt.Für das kontrollieren der Airbaglampe 80€ zu nehmen ist schon dreist, wenn die Ursache des Fehlers nach wie vor besteht und der TÜV-Mann um das Risiko des airbaglosen Zustandes weiß!

Danke und Viele Grüße.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Buffalo_Sabres



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


War klar, dass wieder MÜLL gepostet wird.

Lötverbindungen haben NIX an Kabelsträngen des Airbagsystems zu suchen !

Weiterhin:
Steckverbindung einer Airbageinheit und Steckverbindung der Sitzbelegungserkennung sind die gleichen ??
Wohl eher nicht !
Evtl. mal darüber nachdenken, welchen QUARK mache User hier posten.

Für Laien und Privatleute sind zudem Reparaturen an solchen Systemen NICHT zulässig.

ja da kann ich auch nix für, weil das bietet sogar audi und vw selber an verlöten weils billiger ist .)

Da wird NIX verlötet.

Weil LÖTEN ist an diesen Kabelsträngen NICHT ZULÄSSIG.

Dafür gibts entsprechend Herstellervorgabe sogenannte Quetschschrumpfverbinder.

Weiterhin bringen den TE derartige halbgaren Aussagen zu nicht zulässigen Reparaturverfahren nicht wirklich weiter, da mangels vorliegenden GENAUEN Fehlereinträgen bislang nicht klar ist, an WELCHER Steckverbindung etwas nicht passt.

Du beziehst Dich auf eine Reparatur des Kabelstranges Seitenairbag,
der TE schreibt was von Sitzbelegungserkennung.
Und das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

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Zitat:

Original geschrieben von Norbert37


Hallo,
mein Golf V hat seit geraumer Zeit das Problem, dass die Airbaglampe leuchtet.
Die VW-Fachwerkstatt, die TÜV und Inspektion gemacht hat, meinte, dass der Widerstand der Beifahrersitzerkennung durch schlechten Steckerkontakt nicht stimmt und dieser für satte 150€ überbrückt werden müsste. Wird der Fehler zurückgesetzt, hat man 4 Monate Ruhe.
Meine Frage an Euch:
Das der Stecker demnächst überbrückt wird, steht nicht zur Debatte.Vielmehr möchte ich wissen, wer mir da Unsinn erzählt und womöglich einem Risiko ausgesetzt hat:
Eine Werkstatt meinte, dass dieser Fehler dazu führt, dass bei nichtvorhanden Beifahrer, der Beifahrerairbag trotzdem auslöst, denn dazu ist diese Sitzerkennung da (quasi um Airbags zu "sparen"😉. Die letzte Werkstatt hat mich dagegen "rund" gemacht, denn sobald die Warnlampe leuchtet, funktioniert wohl keinerlei Airbag im Auto mehr. Dazu muß ich noch anmerken:
Beim letzte TÜV wurde wegen der Lampe die Plakette verweigert. Nachdem der Fehler nach 5 Minuten gelöscht wurde hat der selbe TÜV-Mann die Plakette geklebt.Für das kontrollieren der Airbaglampe 80€ zu nehmen ist schon dreist, wenn die Ursache des Fehlers nach wie vor besteht und der TÜV-Mann um das Risiko des airbaglosen Zustandes weiß!

Danke und Viele Grüße.

Um eine vernünftige Aussage machen zu können, müsste man den TATSÄCHLICHEN und VOLLSTÄNDIGEN Fehlereintrag haben.

Weiterhin ist es ratsam, die Herstellerinformationen zu solchen Einträgen zu beachten.

Empfehlung:
Fachwerkstatt aufsuchen und das vernünftig prüfen und nach Herstellerinformationen und Reparaturvorgaben insatandsetzen lassen

PS:
Bei einem Golf V lösen übrigens bei erkannten Crashdaten, die eine Airbagauslösung rechtfertigen, sofern kein Fehler im System vorhanden ist, IMMER BEIDE FRONTAIRBAGS aus, unabhängig davon, ob der Beifahrersitz belegt ist, oder nicht.
Ausnahme: Beifahrerairbag wurde über dafür vorgesehenen Schalter deaktiviert.

Weiterhin:
Steckverbindung einer Airbageinheit und Steckverbindung der Sitzbelegungserkennung sind die gleichen ??
Wohl eher nicht !
Evtl. mal darüber nachdenken, welchen QUARK mache User hier posten.

Für Laien und Privatleute sind zudem Reparaturen an solchen Systemen NICHT zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Weiterhin:
Steckverbindung einer Airbageinheit und Steckverbindung der Sitzbelegungserkennung sind die gleichen ??
Wohl eher nicht !
Evtl. mal darüber nachdenken, welchen QUARK mache User hier posten.

Für Laien und Privatleute sind zudem Reparaturen an solchen Systemen NICHT zulässig.

ja da kann ich auch nix für, weil das bietet sogar audi und vw selber an verlöten weils billiger ist .)

Zitat:

Original geschrieben von Buffalo_Sabres



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


War klar, dass wieder MÜLL gepostet wird.

Lötverbindungen haben NIX an Kabelsträngen des Airbagsystems zu suchen !

Weiterhin:
Steckverbindung einer Airbageinheit und Steckverbindung der Sitzbelegungserkennung sind die gleichen ??
Wohl eher nicht !
Evtl. mal darüber nachdenken, welchen QUARK mache User hier posten.

Für Laien und Privatleute sind zudem Reparaturen an solchen Systemen NICHT zulässig.

ja da kann ich auch nix für, weil das bietet sogar audi und vw selber an verlöten weils billiger ist .)

Da wird NIX verlötet.

Weil LÖTEN ist an diesen Kabelsträngen NICHT ZULÄSSIG.

Dafür gibts entsprechend Herstellervorgabe sogenannte Quetschschrumpfverbinder.

Weiterhin bringen den TE derartige halbgaren Aussagen zu nicht zulässigen Reparaturverfahren nicht wirklich weiter, da mangels vorliegenden GENAUEN Fehlereinträgen bislang nicht klar ist, an WELCHER Steckverbindung etwas nicht passt.

Du beziehst Dich auf eine Reparatur des Kabelstranges Seitenairbag,
der TE schreibt was von Sitzbelegungserkennung.
Und das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Für Laien und Privatleute sind zudem Reparaturen an solchen Systemen NICHT zulässig.

Mehr muss zu diesem Thema wohl nicht gesagt werden.

Zitat:

Weiterhin bringen den TE derartige halbgaren Aussagen zu nicht zulässigen Reparaturverfahren nicht wirklich weiter, da mangels vorliegenden GENAUEN Fehlereinträgen bislang nicht klar ist, an WELCHER Steckverbindung etwas nicht passt.

@hurz100 für die prompte Antwort.

Ich hab leider keine genaue Fehlerbeschreibung von den Werkstätten bekommen.

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob wegen Warnleuchte keinerlei Airbag während eines Crashs auslösen würde oder nicht, da hierzu zwei Aussagen von zwei VW-Werkstätten vorliegen.

Zitat:

Original geschrieben von Norbert37



Zitat:

Weiterhin bringen den TE derartige halbgaren Aussagen zu nicht zulässigen Reparaturverfahren nicht wirklich weiter, da mangels vorliegenden GENAUEN Fehlereinträgen bislang nicht klar ist, an WELCHER Steckverbindung etwas nicht passt.

@hurz100 für die prompte Antwort.
Ich hab leider keine genaue Fehlerbeschreibung von den Werkstätten bekommen.
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob wegen Warnleuchte keinerlei Airbag während eines Crashs auslösen würde oder nicht, da hierzu zwei Aussagen von zwei VW-Werkstätten vorliegen.

Da keine genauen Aussagen zu eingetragenen Fehlern vorliegen, kann dazu niemand eine sinnvoll und korrekte Aussage treffen.

Liegt z.B. ein aktiver Fehler in der Verkabelung einer Airbageinheit vor, kann das Steuergerät diesen Airbag u.U. nicht ansteuern und somit der Airbag nicht auslösen.

Ob die anderen Airbags angesteuert werden, wird niemand wirklich verlässlich sagen, da je nach tatsächlich aktiv anliegendem Fehler auch die Datenerkennung des Airbagsteuergerätes nicht einwandfrei sein kann nud somit keine einwandfreie Funktion des Systems gewährleistet ist.

=> Fachwerkstatt aufsuchen, prüfen lassen und Fehler beheben lassen.

Beachte:
NUR Fehler auslesen ist NICHT prüfen !

Das wirkliche Problem ist wohl eine geeignete Fachwerkstatt zu finden. Bei Fehlern in der Elektronik sind die VW-Meister ja sehr oft völlig ahnungslos und überfordert. Ich habe da schon die unglaublichsten Sachen erlebt - Jeder mit Grundkenntnissen in der Physik/Elektrotechnik, die man sich irgendwann mal in der Schule angeeignet hat, erkennt welchen Blödsinn die reden. Ich frage mich manchmal wirklich was die überhaupt auf der "Meister"- Schule lernen.

HAllo zusammen, bei mir leuchtet jetzt auch die Anzeige "Fehler Airbag". HAbe das in einer befreundeten Werkstatt auslesen lassen. Da steht Seitenairbag Fahrerseite Widerstand zu hoch. Den Stecker unterm Sitz haben wir schon mal angeschaut, sieht aber gut aus, keine Korrosion. Was kann man noch selbst tun? Für Vorschläge wäre ich dankbar.

Servus,

es gibt neben der Steckverbindung unter dem Sitz auch noch weitere Steckverbindungen.
Bei mir war es die Verbindung hinter dem Handschuhfach. Man hat an den Federkonatken aber nix gesehen, das etwas korridiert oder verbogen war.
ACHTUNG: Es gibt da 2 verschiedene Federkontakte, die sich minimal unterscheiden. Ohne Lupe fast nicht zu erkennen !

Soweit ich mich erinnern kann gab es noch weitere Verbindungen im Airbagkabelsystem.

Gefunden wurde der Fehler nicht durch "zufälliges Tauschen" sondern durch die sogenannte geführte Fehlersuche. Das ist nix anderes als eine Reihenfolge/Checkliste um den Fehler einzugrenzen. Hat gut funktioniert.

Also ab zum Freundlichen, oder einer Werkstatt die sich mit der gefühten Fehlersuche auskennt.

Vielen Dank für die Antwort. Sobald es wieder etwas wärmer ist werde ich mir das erst selbst nochmal anschauen. Ansonsten melde ich mich wieder.
LG, Andreas

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