airbag löschen

BMW 3er E36

hi.
kann jemand die airbagleuchte ausschalten?habe gelesen das macht bmw..gibt es hier jemanden der sowas amchen kann?
habe nen sportlenkrad drinne und davor nen airbaglenkrad und jetzt das problem es leuchtet die warnleuchte, man kann den airbag löschen

39 Antworten

yes...der hatt doch net gepfuscht also doch wie ich sagte mysteriös :-)

also Birne rausdrehen is doch wohl fuschen, oder 😉

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


Könnt ihr Panikmacher dazu auch entsprechende Paragraphen oder Vertragsauszüge aus versicherungsverträgen mit Quellenangabe posten?

Wenn die Kiste lediglich nen Fahrerairbag hat,was soll denn noch auslösen,wenn das Lenkrad gegen ein Sportlenkrad ohne Airbag getauscht wurde?

Den TÜV juckt es nich,wenn sie keine Airbaglampe leuchten sehen.
Und ob er sich bei nem Unfall die Nase oder sonstwas bricht kann euch doch egal sein.

Wenn ers cool findet,bei nem Unfall den Lenkradkranz zu küssen......

Greetz

Cap

Schau einfach hier:

Die Allgemeine Betriebserlaubnis (§ 20 StVZO) wird nach Prüfung dem Hersteller für reihenweise gefertigte Fahrzeuge erteilt. Alle diesem Muster entsprechenden Serienfahrzeuge erhalten als Nachweis einen Fahrzeugbrief, der bei der Zulassung des Fahrzeuges vorgelegt werden muss. Die ABE bleibt bis zum Widerruf oder bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges grundsätzlich erhalten, es sei denn, es werden Veränderungen am Fahrzeug (zum Beispiel: Verkürzen der Federn, nicht genehmigte Auspuffanlage usw.) vorgenommen. In diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis (näheres dazu siehe § 19 Abs. 2 StVZO).

Vielleicht kannst du damit ja was anfangen! Fakt ist, wenn du den Airbag ausbaust ohne ihn austragen zu lassen erlischt die FZG-BE!

Das hat mit Panikmache überhaupt nichts zutun. Im grunde ist es mir ja auch total wurscht mit was Bigarthur rumfährt, mal so nebenbei bemerkt... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Ronn111


Schau einfach hier:
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (§ 20 StVZO) wird nach Prüfung dem Hersteller für reihenweise gefertigte Fahrzeuge erteilt. Alle diesem Muster entsprechenden Serienfahrzeuge erhalten als Nachweis einen Fahrzeugbrief, der bei der Zulassung des Fahrzeuges vorgelegt werden muss. Die ABE bleibt bis zum Widerruf oder bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges grundsätzlich erhalten, es sei denn, es werden Veränderungen am Fahrzeug (zum Beispiel: Verkürzen der Federn, nicht genehmigte Auspuffanlage usw.) vorgenommen. In diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis (näheres dazu siehe § 19 Abs. 2 StVZO).

Vielleicht kannst du damit ja was anfangen! Fakt ist, wenn du den Airbag ausbaust ohne ihn austragen zu lassen erlischt die FZG-BE!

Das hat mit Panikmache überhaupt nichts zutun. Im grunde ist es mir ja auch total wurscht mit was Bigarthur rumfährt, mal so nebenbei bemerkt... 😉

dank dir,das is wenigstens n Argument,mit dem man was anfangen kann.

Da hab ich für dich gleich n Gegenargument.
Da er scheinbar nen E36 ohne Beifahrerairbag hat,gibt es durchaus die Möglichkeit,das der TÜV nix sagen wird,denn schließlich gab es den E36 auch mal komplett OHNE Airbags und er muß nichtmal viel am Fahrzeug ändern,um seinen Wagen in genau diesen Zustand zu bringen.Demnach würde der Wagen durchaus einer gültigen BE von BMW entsprechen.😉

Ob der TÜVer dahinterkommen kann,ob der Wagen jemals nen Airbag hatte,wenn er alle sichtbaren "Spuren" entfernt,weiß ich net,aber es gibt in dem Fall ja keinerlei baulichen Unterschied zu dem Fahrzeug ohne Airbags.....

Greetz

Cap

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


dank dir,das is wenigstens n Argument,mit dem man was anfangen kann.

Da hab ich für dich gleich n Gegenargument.
Da er scheinbar nen E36 ohne Beifahrerairbag hat,gibt es durchaus die Möglichkeit,das der TÜV nix sagen wird,denn schließlich gab es den E36 auch mal komplett OHNE Airbags und er muß nichtmal viel am Fahrzeug ändern,um seinen Wagen in genau diesen Zustand zu bringen.Demnach würde der Wagen durchaus einer gültigen BE von BMW entsprechen.😉

Ob der TÜVer dahinterkommen kann,ob der Wagen jemals nen Airbag hatte,wenn er alle sichtbaren "Spuren" entfernt,weiß ich net,aber es gibt in dem Fall ja keinerlei baulichen Unterschied zu dem Fahrzeug ohne Airbags.....

Greetz

Cap

Jetzt ohne dir persönlich nahe treten zu wollen CaptainFuture01, aber du checkst es echt nicht oder?

Sicher gab es den E36 auch ohne Airbag, aber irgendwann vor langer langer Zeit entschloß sich Herr BMW dazu, alle seine schönen E36 zumindest mit Fahrerairbag auszustatten. Nur Herr BMW wußte dass er das nicht einfach so machen durfte, sondern er mußte zu einer Fee, nämliche der Fee KBA und einen Nachtrag der BE erstellen lassen. Und gewissenhaft wie eben Feen so sind, notierte sie sich genau ab welchem Produktionsstand diese Änderung wirksam ist.
jetzt vielleicht verstanden?

Es geht ja primär nicht darum dass der TÜV nix merkt, sicher der merkt das nicht, aber wie schon erwähnt, kommt es zu einem Unfall mit Personenschaden, dann ist die Kacke gewaltig am dampfen, hast du sowas schonmal erlebt, Alda?

Die schließen dir die Karre weg und zerlegen sie, wenn sie nur der geringste Verdacht haben das eine nicht genehmigte technische Änderung vorliegt und glaub mir den ausgebauten Airbag, den finden sie 100pro!

Im übrigen zieht das Argument a la Bigarthur nicht das er vorbrachte Ich fahr ja nur 150KM/h Airbagsystem können schon bei niederer Geschwindigkeit auslösen, ich kenn einen Fall da hat das Teil bei 40KM/h ausgelöst! Es kommt nämlich nicht auf die Fahrzeuggeschwindigkeit an sondern auf die tätsächliche Verzögerung in m/s²

😉

Doch,ich habs schon verstanden,allerdings hat BMW ein kleines technisches Wunder fabriziert,das sich Airbagsportlenkrad 2 nennt.Da sitzt der ganze Airbagkram IM Lenkrad,aber das kennste sicher.😉

So schlimm isses trotzdem net,das er n Lenkrad ohne Airbag drin hat.Geht er halt zum TÜV und läßt es austragen,fertig is die Sache und gegessen der Käs.

Da kannst dann spekulieren soviel du willst.😁

Also BA,ab zum TÜV,austragen lassen und NIEMAND kann dir wegen dem Lenkrad ans Bein pinkeln.😉

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


Doch,ich habs schon verstanden,allerdings hat BMW ein kleines technisches Wunder fabriziert,das sich Airbagsportlenkrad 2 nennt.Da sitzt der ganze Airbagkram IM Lenkrad,aber das kennste sicher.😉

So schlimm isses trotzdem net,das er n Lenkrad ohne Airbag drin hat.Geht er halt zum TÜV und läßt es austragen,fertig is die Sache und gegessen der Käs.

Da kannst dann spekulieren soviel du willst.😁

Also BA,ab zum TÜV,austragen lassen und NIEMAND kann dir wegen dem Lenkrad ans Bein pinkeln.😉

Greetz

Cap

Nein sorry, entwerde liest du nicht richitg oder....

Schau mal was ich drei Theards weiter oben geschrieben habe:

Zitat:

Vielleicht kannst du damit ja was anfangen! Fakt ist, wenn du den Airbag ausbaust ohne ihn austragen zu lassen erlischt die FZG-BE!

...

Und was das Airbag II Lenkrad betrifft, dies HAT eine ABE...oh Mann...

Zitat:

Original geschrieben von Ronn111



Airbagsystem können schon bei niederer Geschwindigkeit auslösen, ich kenn einen Fall da hat das Teil bei 40KM/h ausgelöst! Es kommt nämlich nicht auf die Fahrzeuggeschwindigkeit an sondern auf die tätsächliche Verzögerung in m/s²

Es kommt auch auf den Unfallpartner an! Wenn dein Wagen z.B. an der Ampel steht und dein Unfallpartner knallt dir frontal rein, löst sich dein Airbag auch obwohl du 0Km/h hast!

Zitat:

Also BA,ab zum TÜV,austragen lassen und NIEMAND kann dir wegen dem Lenkrad ans Bein pinkeln.😉

Greetz

Cap

Der TÜV darf aus Versicherungstechnischen Gründen kein Airbag austragen. Dies zählt bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit einem Airbag ausgestattet wurden.

Herr Best-Multimedia haben recht ;o))

Grüße

Deine Antwort
Ähnliche Themen