Airbag GTI Lenkrad?
hi weiß jemand wo ich den aribag fürs gti lenkrad herbekommen,ausser vom freundlichen?weil der hat ja schwiene preise.
gibts da irgendwelche anderen händler?
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von irongate984
ich habs zwar schonmal gemacht aber ich frag dich jetzt nochmal hurz 😉
wo steht steht das mit punkt 2,3 und 4? hab deswegen extra bei vw, dem tüv und der dekra angefragt und das bei mehreren stationen.
einstimmige aussage von tüv und dekra:
das was der hersteller sagt ist verbindlich, da es seine airbags wären
aussage von vw:
solange es die werkstatt macht und kein fehler im speicher abgelegt wird (was auf nen defekt hindeuten würde) spricht nix dagegen...
das klingt für mich ziemlich eindeutig. kann hier auch gerne den schriftverkehr hierzu zur verfügung stellen
Dann sollte der VW-Partner, bei dem Du nachgefragt hast, seine Infomittel (DISS /HST / HSO ) nutzen, da gibts TPL´s dazu, ggf. eine technische Anfrage dazu stellen.
Weiterhin wird bei Verbau von Gebrauchtteilen der Hersteller keinerlei Gewährleistung auf einwandfreie Funktionsfähigkeit geben ( Diese Antwort bekommt man von der technischen Produktbetreuung auf Anfrage).
Ist in sofern auch logisch, da der Hersteller für "Teile unbekannter Herkunft mit unbekanntem Vorleben" keine Gewährleistung geben kann;
das bedeitet aber, dass der einbauende Sachkundige sowie der einbauende Betrieb dafür garantieren müsste und bei Fehlfunktionen haftbar wäre.
Da das ein Betrieb / der einbauende Sachkundige auch nicht kann, wird kein vernünftger Mensch so etwas machen.
Eine gebrauchte Airbageinheit ist bereits zu einem Fahrzeug registriert, kann also nicht so einfach zu einem anderen Fahrzeu registriert werden.
Bei teileersatz ist hierfür der "Registrierschein 2 für Airbagsysteme", siehe HST / DISS / HSO (Ersatz Airbagmodule / Steuergeräte) zu verwenden.
Angaben darin z.B.
-FahrgestellNr.
-Duplikat Barcodelabel ist einzukleben (gibts nur bei Neuteilen)
-HändlerNr, Ansprechpartnerim Betrieb
-Komplette Kundendaten
-genaue Bauteilangebe und Beschreibung.
-Grund, warum Ersatz.
Info dazu im HST / DISS, Suchbegriff "Airbag" eingeben, bekommt man die entsprechenden TPL´s.
Oder Sachkundeschulung des Herstellers besuchen, da bekommt man ebenfalls die entsprechenden Info`s.
Neuteilbestellung ist auch nur mit Angabe der FIN möglich, Datenabgleich beim Hersteller.
DISS = DirectInformationServiceSystem
HST = HandbuchServiceTechnik
TPL = TechnischeProblemLösung
HSO = Handbuch ServiceOrganisation
Weiterhin zu beachten:
Thema Umgang / Handel / Lagerung
Bauteile der Klassifizierung T1: SprengG, GGVS, UVV, ADA
Transport / Versand: SprengG., GGVS
Da bereits laut SprengG. der Handel mit Gebrauchtteilen
dieser Klassifikation so nicht zulässig, kann eigentlich, wenn nach gesetzeslage in DE verfahren wird, kein Endverbraucher in zulässiger Weise an Gebrauchtteile dieser Klassifikation gelangen, bzw. diese verbaut werden.
Bei unzulässigem Erwerb (z.B. über einschlägige Auktionsplattformen und anschließendem Versand / Transport) liegt also u.U. nicht nur ein Verstoß gegen das SprengG. vor, sondern auch gegen GGVS und UVV, in besonderen Fällen u.U.
auch gegen ADA.
ich hab bei keinem 🙂 angefragt, sondern bei vw direkt...😉
ich hab auch irgendwo ne amtliche pdf gehabt, in der steht, dass der airbag solange im eingebauten zustand gar nicht unter sprenhstoff fällt, da dann nicht passieren kann/dürfte.
wenn mein händler mir was einbaut gibt er mir im besten fall auf den einbau gewährleistung, wobei er da diese auch ausschließen kann.
wenn ich mir bei nem händler ein radio einbauen lasse, dass ich mir sonst irgendwo gekauft hab krieg ich von ihm ja auch keine gewährleistung
Wo angefragt, bei der technischen Produktbetreuung oder bei der "heissen Linie" ?Dazu Anhang beachten, hab ich was amtliches.Ansonsten Bestimmungen SprengG. beachten.Defakto falsch, denn auf die geleistete Arbeit (Einbau) muss ein Händler Gewährleistung geben.Zitat:
Original geschrieben von irongate984
ich hab bei keinem 🙂 angefragt, sondern bei vw direkt...😉
ich hab auch irgendwo ne amtliche pdf gehabt, in der steht, dass der airbag solange im eingebauten zustand gar nicht unter sprenhstoff fällt, da dann nicht passieren kann/dürfte.
wenn mein händler mir was einbaut gibt er mir im besten fall auf den einbau gewährleistung, wobei er da diese auch ausschließen kann.
wenn ich mir bei nem händler ein radio einbauen lasse, dass ich mir sonst irgendwo gekauft hab krieg ich von ihm ja auch keine gewährleistung
Zitat:
Original geschrieben von irongate984
ich habs zwar schonmal gemacht aber ich frag dich jetzt nochmal hurz 😉
wo steht steht das mit punkt 2,3 und 4? hab deswegen extra bei vw, dem tüv und der dekra angefragt und das bei mehreren stationen.
einstimmige aussage von tüv und dekra:
das was der hersteller sagt ist verbindlich, da es seine airbags wären
aussage von vw:
solange es die werkstatt macht und kein fehler im speicher abgelegt wird (was auf nen defekt hindeuten würde) spricht nix dagegen...
das klingt für mich ziemlich eindeutig. kann hier auch gerne den schriftverkehr hierzu zur verfügung stellen
Sagt nichts über die Funktionsfähigkeit der Airbageinheit aus.
Dazu eine Frage:
Was meinst Du, welche Bauteile einer Airbageinheit werden über die Eigendiagnose überwacht, was zu einem Fehlerspeichereintrag im Steuergerät führen würde, bzw. welche Bauteile werden nicht von der Eigendiagnose überwacht ?
hui das is aber bund 😉
also zu der eigendiagnose:
ich danke mal rein elektrisch wird nur der wiederstand des ganzen überprüft, und wenn der außerhalb der toleranzwerte die im stg abgelegt sind liegen, macht et "bling" und es gibt den fehler, daher gibt es häufiger die probleme mit den kontakten zwischen den steckern. also wird im besten fall der zündmechanismus überwacht.
wenn ich vom tüv gesagt bekomme frag vw, die mir sagen sie müßen das in erfahrung bringen und mir dann ne entgültige antwort geben, geh ich sicher nicht noch nachforschen ob das jetzt von der richtigen stelle kam, das liegt eindeutig nicht mehr in meiner zuständigkeit, da ich nach bestem wissen und gewissen gehandelt habe. für besätigungen dass ich teile verbauen darf hab ich sonst auch immer an die allgemeine email geschrieben, und laut auskunft der damen haben sie das vorher mit den anderen abteilungen abgeklärt. als endverbaucher kann man sich ja nicht auch noch gedanken um die firmenhirachie machen.
Hab ich was gegenteiliges behauptet?er muß auf die teile aber eben keine gewährleistung geben, und wenn er die sache ordentlich verbaut, wovon man bei meisterbetrieben in der regel ausgeht, und auch probleme haben dürfte gegenteiliges zu beweisen, ist er aus der sache raus, und der rest ist problem des fahrzeughalters
www.arbeitsschutz.nrw.de/.../...er-Informationen_fuer_Kfz_Betriebe.pdf
da steht zum beispiel schonmal drinne dass airbags, die in Fahrzeugbauteilen verbaut sind, nicht unter die lager bestimmungen fallen. zu dem registrieren haste mir leider noch keine quelle genannt 🙁. das ist jetzt nicht böse gemeint sondern wirklich rein interessehalber. ist das eine interne regelung seitens vw, da es in der vergangenheit häufig zu diebstählen kam?
Ich weise darauf hin, dass ich das thema hier nicht verharmlosen will, mich interessieren eben nur die genauen gesetzlichen regelungen. des umgang mit den dingern ist gefährlich, und sollte nur von geschultem und befugtem personal erfolgen. mit kurz mal batterie abklemmen ist es nicht getan, man muß da noch einige dinge mehr durch statische aufladungen bedingt beachten.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von irongate984
hui das is aber bund 😉
also zu der eigendiagnose:
ich danke mal rein elektrisch wird nur der wiederstand des ganzen überprüft, und wenn der außerhalb der toleranzwerte die im stg abgelegt sind liegen, macht et "bling" und es gibt den fehler, daher gibt es häufiger die probleme mit den kontakten zwischen den steckern. also wird im besten fall der zündmechanismus überwacht.
wenn ich vom tüv gesagt bekomme frag vw, die mir sagen sie müßen das in erfahrung bringen und mir dann ne entgültige antwort geben, geh ich sicher nicht noch nachforschen ob das jetzt von der richtigen stelle kam, das liegt eindeutig nicht mehr in meiner zuständigkeit, da ich nach bestem wissen und gewissen gehandelt habe. für besätigungen dass ich teile verbauen darf hab ich sonst auch immer an die allgemeine email geschrieben, und laut auskunft der damen haben sie das vorher mit den anderen abteilungen abgeklärt. als endverbaucher kann man sich ja nicht auch noch gedanken um die firmenhirachie machen.
Hab ich was gegenteiliges behauptet?er muß auf die teile aber eben keine gewährleistung geben, und wenn er die sache ordentlich verbaut, wovon man bei meisterbetrieben in der regel ausgeht, und auch probleme haben dürfte gegenteiliges zu beweisen, ist er aus der sache raus, und der rest ist problem des fahrzeughalters
www.arbeitsschutz.nrw.de/.../...er-Informationen_fuer_Kfz_Betriebe.pdf
da steht zum beispiel schonmal drinne dass airbags, die in Fahrzeugbauteilen verbaut sind, nicht unter die lager bestimmungen fallen. zu dem registrieren haste mir leider noch keine quelle genannt 🙁. das ist jetzt nicht böse gemeint sondern wirklich rein interessehalber. ist das eine interne regelung seitens vw, da es in der vergangenheit häufig zu diebstählen kam?
Ich weise darauf hin, dass ich das thema hier nicht verharmlosen will, mich interessieren eben nur die genauen gesetzlichen regelungen. des umgang mit den dingern ist gefährlich, und sollte nur von geschultem und befugtem personal erfolgen. mit kurz mal batterie abklemmen ist es nicht getan, man muß da noch einige dinge mehr durch statische aufladungen bedingt beachten.
Du solltest Dich mal mit der Technik einer Airbageinheit befassen. Z.B. unter
www. kfz-tech.de oder z.B. Selbststudienprogramm SSP353 von VW.
Es wird NUR der Zünder und die Verkabelung durch die Eigendiagnose überwacht,
aber z.B. der Gasgenerator nicht. Damit sind Fehler in einem Airbagmodul möglich,
die nicht durch die Eigendiagnose erkannt werden und keine Fehlermeldung im
Steuergerät verursachen. Bei Neuteile wäre da der Hersteller im Rahmen der Produkthaftung
bei Fehlfunktionen haftbar.
Zitat aus Deinem PDF:
********************************************************************
Wer ist verantwortlich?
Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
sind folgende Personen verantwortlich:
Geschäftsinhaber/in und von ihm/ihr beauftragte
Personen.
********************************************************************
Damit wird klar:
Der Einbauende / der Betrieb als Fachbetrieb wäre bei Verbau von Gebrauchtteilen haftbar !
Dies gilt insbesonder, da ein Laie die Gefahr, die von Gebrauchtteilen ausgehen kann,
aufgrund fehlender Systemkenntniss u.U. trotz Hinweiß darauf, nicht voll einschätzen kann.
Somit wird im Fehlerfall (z.B. Nichtauslösung eines Airbags) der Fachbetrieb (einbauende Person),
der den Einbau durchgeführt hat, und aufgrund seiner Sachkunde und Systemkenntniss i.A.
haftbar sein. Dazu gibts übrigens entsprechende Urteile.
Falsche Stelle für sowas, Du hast Dich an die Kundenbetreuung gewand, nicht an die technische Produktbetreuung.
Zitat aus dem PDF:
***********************************************************************
Wo darf gelagert werden?
Die Aufbewahrung kleiner Mengen von Airbags
und Gurtstraffern ist genehmigungsfrei.
Für kleine Mengen gilt:
Arbeits- oder Verkaufsraum 10 kg (netto)
Lagerraum, dessen Wände, Decken
und tragende Bauteile mindestens
schwer entflammbar, möglichst
feuerhemmend sind. 10 kg (netto)
Lagerraum in einem Gebäude ohne
Wohnraum, der der Bauweise
F30-A/T30 nach DIN 4102
entspricht. 100 kg (netto)
Container im Freien nach Absprache
mit der Brandschutzdienststelle. 100 kg (netto)
Im nicht gewerblichen Bereich dürfen in unbewohnten
Räumen oder unbewohnten Gebäuden
1 kg (netto) aufbewahrt werden.
Wie viele Airbag-Module oder Gurtstraffer das im
konkreten Fall sind, ist von der Netto-Explosivstoff-
Masse (NEM) der Airbags und Gurtstraffer abhängig.
Deshalb ist eine Liste bereitzuhalten, aus der
die jeweilige NEM ersichtlich ist. Die NEM für die
einzelnen Airbags oder Gurtstraffereinheiten sollte
von dem jeweiligen Automobilhersteller angefordert
werden.
Wie ist aufzubewahren?
• Lagerräume müssen verschließbar sein
• Die elektrischen Einrichtungen der Räume müssen
der DIN VDE 0100 entsprechen
• Der direkte Kontakt von Funksendern (Sprechfunkgeräte
oder Mobil-Telefone) mit Airbag- und
Gurtstraffereinheiten mit elektrischer Auslösung
ist zu vermeiden
• In den Räumen darf nicht geraucht und keine
offene Flamme verwendet werden
• Die Zusammenlagerung mit brandfördernden
oder leichtentzündlichen Materialien ist verboten
• Es müssen Einrichtungen zur Brandbekämpfung
vorhanden sein
Airbags- und Gurtstraffereinheiten, die in
Fahrzeugen und Fahrzeugbauteilen von Kraftfahrzeugen,
wie z.B. Armaturenbrettern, Lenksäulen,
Türen oder Sitzen eingebaut sind, fallen nicht unter
die Lagerbestimmungen.
Flyer_Airbag_6Seiter_A4.qxp 28.08.2006 08:40 Seite 2
************************************************************************
Da geht es nur darum, wie zu LAGERN ist, nicht um Verbau oder
Zulässigkeit von Verbau von Gebrauchtteilen.
Auirbags in Fahrzeugbauteilen fallen nicht unter diese lagerbestimmungen,
sondern sind gesondert zu Lagern.
Quellen hab ich oben schon gepostet:
-GGVS
-SprengG
-ADA
-HST
-HSO
-TPL´s in DISS
-SSP.
das mit den farben lassen wir wohl besser, das macht die lesbarkeit ja eher schlechter.
wenn nur kabel und zünder überwacht werden hab ich ja gar nicht so falsch gelegen, über den rest der funktion werd ich auch mal noch genau informieren.
wenn ich mich an die kundnebetreuung wende , geh ich davon aus dass die sich sonst wo erkundigen, wenn sies nicht definitiv wissen. nach ihrer aussage haben sie das auch getan. von der selben dame hab ich ja auch die bestätigung, dass ich die gti schürze, die gti pedale und die schweller verbauen darf.
wenn du mir nen link zu einem der gerichtsurteile geben kannst wär ich dir dankbar, da das meine frage zu dem gebrauchten airbag abschließend und erschöpfend beantworten würde.
die meisten dir genannten quellen sind für mich ja nicht so ohne weiteres zugänglich.
Zitat:
Original geschrieben von irongate984
das mit den farben lassen wir wohl besser, das macht die lesbarkeit ja eher schlechter.
wenn nur kabel und zünder überwacht werden hab ich ja gar nicht so falsch gelegen, über den rest der funktion werd ich auch mal noch genau informieren.
wenn ich mich an die kundnebetreuung wende , geh ich davon aus dass die sich sonst wo erkundigen, wenn sies nicht definitiv wissen. nach ihrer aussage haben sie das auch getan. von der selben dame hab ich ja auch die bestätigung, dass ich die gti schürze, die gti pedale und die schweller verbauen darf.
wenn du mir nen link zu einem der gerichtsurteile geben kannst wär ich dir dankbar, da das meine frage zu dem gebrauchten airbag abschließend und erschöpfend beantworten würde.
die meisten dir genannten quellen sind für mich ja nicht so ohne weiteres zugänglich.
Und nun schauen wir ein offizielles Dokument an:
Zitat:
Zitat von hurz100: Dazu gibts übrigens entsprechende Urteile.
Danach hatte ich gefragt. Eine Quelle für den rot hervorgehobenen Satz (um den gehts ja hier) ist ja leider nicht genannt, und eine Quelle von welcher Stelle das Dokument kommt auch nicht
Zitat:
Original geschrieben von irongate984
Zitat:
Original geschrieben von irongate984
.....
. Eine Quelle für den rot hervorgehobenen Satz (um den gehts ja hier) ist ja leider nicht genannt, und eine Quelle von welcher Stelle das Dokument kommt auch nicht
Die Quellangabe kann man auf Seite 1 ganz oben lesen.
Das basiert darauf:
unser EU hat aber auch für alles ne verordnung...
hab das ding sogar ganz gelesen, aber deine aussage kann ich immer noch nicht bestätigen.
da steht:
Zitat: Die Bauteile, die in Anhang V aufgeführt sind,
a) gelten für die Zwecke der Berechnung der Recycling- und
der Verwertungsquoten als nicht wieder verwendbar;
b) dürfen nicht in Neufahrzeugen wieder verwendet
werden, die unter die Richtlinie 70/156/EWG fallen.(vgl. Seite 4)
und
Zitat:
1. Einleitung
Dieser Anhang verzeichnet die Bauteile von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1, die nicht bei der Fertigung von
Neufahrzeugen wieder verwendet werden dürfen.
2. Liste der Bauteile
— Sämtliche Airbags (1) einschließlich Kissen, pyrotechnische Sätze, elektronische Steuergeräte und Sensoren;
— automatische und nicht automatische Gurtsysteme einschließlich Gurtbänder, Verschlüsse, Gurtstraffer,
pyrotechnische Sätze;(vgl. Seite 16)
das ganze ist aber nur anzuwenden für die von der eg zu erteilende typengenehmigung für fahrzeuge (hier den golf v) von seitens des herstellers(hier vw), der gewisse quoten wie in der pdf beschrieben erfüllen/einhalten muss damit das auto ne zulassung bekommt.
ein verbot für die frage um dies geht: Gebrauchter airbag darf nochmal verbaut werden oder nicht, hab ich nicht gesehen oder überlesen.
für ein wie von dir bereits erwähntes urteil wäre ich dankbar, da dass dann die frage ja abschließen und erschöpfend beantworten würde.
Zitat: