AHK "zur Sicherheit" austauschen?
Guten Abend, liebe Motor-Talker
Ich habe folgendes Problem:
Letzte Woche habe ich einen kleinen Auffahrunfall mit eine Dacia Duster gehabt. Ich bin beim Anfahren mit etwa 5 Km/h mehr Geschwindigkeit als der Duster auf seine AHK geprallt. Gesehen hat man am Duster nix, und in meiner Stossstange (C1) habe ich hinterm Nummernschild eine etwa golfballgroße 1cm tiefe Delle. Ich komme selbstverständlich für alles auf, habe das auch dem Fahrer gesagt, und der hat zur Sicherheit sein Auto durchchecken lassen. Jetzt hat seine Werkstatt einen KVA für den Austausch der Anhängerkupplungs-Mechanik "zur Sicherheit" über 380 Euro gemacht.
Meine Fragen sind A: Ist der Schaden legitim? Wenn nicht, was tun?
Und B: Ist der Preis gerechtfertigt?
Beste Antwort im Thema
Moin,
reiche den Kostenvoranschlag doch einfach zu Deiner Versicherung durch.
Die prüfen dann für Dich ob die Kosten, der Austausch usw. gerechtfertigt sind.
Die Haftpflicht wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.
D.h. Du brauchst Dir überhaupt nicht den Kopf darüber zu zerbrechen ob eine Forderung gerechfertigt ist.
Zahlt die Haftpflicht nun, weil sie die Forderung als gerechtfertigt ansieht, dann hast Du die Möglichkeit den Schaden trotzdem selber zu tragen. Indem die Schadenssumme von Dir an die Versicherung gezahlt wird.
Und Du behältst so den Schadensfreiheitsrabatt.
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tomruevel
Moin,Zitat:
Original geschrieben von datalost
Bei jeder abnehmbaren AHK ist ein Aufbewahrungsbehältnis in der Regel dabei (Tasche usw.), die legt man ganz einfach und unspektakulär in den Kofferraum! Steht in jeder Hersteller-Anleitung ...sehr richtig.
Und ist damit ein hübsches Geschoß.
Vor allem bei Fahrzeugen die keinen zum Fahrgastraum abgeschlossen Kofferraum haben.
so eine abnehmbare AHK gehört bei Nichtgebrauch unter die Kofferraumabdeckung, da, wo das Reserverad oder Pannenset auch ist. bestenfalls gibt es da noch eine Möglichkeit, die AHK zu verzurren...